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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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15,1m Boot welches Patent
Hallo,
Ich habe folgendes Scenaro: Ich möchte ein Sportboot kaufen, dass im Schifffahrsregister mit 15,1m registriert ist. Ich weiß dass es sich bei einem Boot länger 15m eigentlich nicht mehr um ein Sportboot handelt. welche Möglichkeit gibt es, dieses mit einem normalen Sportbootführerschein zu fahren. Einfach im Schifffahrtregister löschen lassen und dann als Sportboot beim WSA mit 14,99m anmelden, in der Hoffung, dass es keiner nachmisst? Ich bin für jeden Tip dankbar. Viele Grüsse Helge |
#3
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Moin,
nimm mal ´nen Zollstock. Im Schiffsregister wird die LüA eingetragen, für den Führerschein ist die reine Rumpflänge ohne Bugspriet und Ruder massgebend.
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Gruss Vestus |
#4
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Die Laengenbeschraenkung von 15 m gilt nur Binnen. Im Geltungsbereich der Sportbootfuehrerscheins See kannst Du auch mit mehr als 15 m unterwegs sein.
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#5
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Hallo, Helge
die 15,-- mtr. Begrenzung gilt nur für den Binnenbereich, ist Dein Böötle länger (wie angegeben), mußt Du das Sportschifferzeugnis haben, aber das weißt Du sicher schon....(http://de.wikipedia.org/wiki/Sportschifferzeugnis) Für die See gilt diese Regelung nicht. Eine "verkürzte" Maßangabe bei der Anmeldung halte ich für kritisch.... Vielleicht lässt sich aber am Bug oder Heck etwas 10 cm kürzen Ansonsten: einfach mal genau messen, eventuell stimmt das Maß ja auch garnicht...
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Gruß Heinz,
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#6
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Hi,
danke für die schnellen Antworten, da es auf Binnengewässern bewegt werden soll, darf es halt wirklich nur 14,99m lang sein. Gehört ein Badeplattform nun zur Bootslänge dazu Das Bugspriet aber nicht Das ganze Schiff/Boot bewegt sich scheinbar im Grenzbereich 15,1m, 20t Gewicht. Wird tatsächlich die Länge von der WPO gemessen? Hat jemand einen Tip für mich, wo man in Berlin das Sporschifferzeugnis machen kann? |
#7
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Wenn sie Bestandteil des Rumpfes ist, dann ja. Wenn sie abbaubar oder klappbar ist, dann nicht.
Matthias |
#8
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Bei dem Kahn ist die Badeplattform mit verschweisst.
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#9
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Es ist aber wirklich sehr ungewöhnlich, dass das Boot offiziell 15,1 Meter lang ist. An sich berücksichtigen die Werften die Führerscheinregelungen, und bauen ein Boot dann 14,99 Meter lang. Du solltest wirklich mal genau nachmessen, sofern möglich.
Matthias
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#10
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Gruss Vestus |
#11
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Bau die badeplattform um so das sie verschraubt ist
Gruß Frank
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Gruß Frank
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#12
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Stell mal einige Fotos ein!
Meines Wissens ist nur die tatsächliche Rumpflänge maßgebend. Im Grenzfall würde ich den Rumpf vom Bug bis zum Heck vermessen. "Weiche" Teile wie Scheuerleiste würde ich nicht berücksichtigen, Überstände der Reling im Bugbereich, wie auch jede Form von Badeplattform, soweit sie nicht die Wasserlinie verlängert, kann man ebenfalls außen vorlassen. Wenn dieses Ergebnis unter 15.000 mm ist, das Boot einfach mit diesem Ergebnis beim WSA anmelden.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#13
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Im Schiffsregister ist eine Länge von 15,1m eingetragen.
Da für die Eintragung ein Messbrief erforderlich ist, hat also eine genaue Vermessung stattgefunden, die Frage ist nun ob es sich hierbei um Rumpflänge oder Länge über alles. Weiß das jemand von Euch welche Länge dort eingetragen wird? Fotos habe ich im Moment noch keine. Folgen aber gern noch. Geändert von Nimitz (28.03.2014 um 21:01 Uhr) |
#14
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Lies die Antworten auf deine Frage und folge den Links.
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Gruss Vestus |
#15
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In deinen Führerschein älter ist kannst du auch ein größeres Boot fahren als 15 m
Ansonsten kürz das Boot, oder Kauf dir ein anderes
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Gruß Klaus |
#16
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Mein Führerschein ist von 2005, daher leider "nur" 14,99m
Da ja beim Registereintrag die Länge über alles eingetragen wird und vorn ein wenig die Reling schräg steht und hinten die Davits ein Stück ûberstehen, gehe ich davon aus, dass das Boot eine Rumpflänge kleiner 15m hat Das Boot ist so ideal für uns, dass ich "zur Not" das Sportschifferpatent mache. Schneit ja "nur" eine erweiterte theoretische Prüfung zu sein. Muss man beim Besitzerwechsel einen RE oder Notar beauftragen, um eine Änderung im Schiffsregister vornehmen zu lassen? |
#17
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Eine Rechtspflegerin vom Berliner Registergericht hat mir mal gesagt, dass bei Verkäufen von Booten, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, ein Notar hinzugezogen werden muss. Also ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese Aussage korrekt ist.
Matthias
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#18
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Hi,
binnen muss der Kahn unter 15m sein. Eine Badeplattform, die das Boot immer auf über 15m verlängert zählt gemäß SBF-Binnen Verordnung zur Schiffslänge dazu. Ich hatte diese Diskussion bei diversen Messen mit Waspo-Leuten und Prüfungsausschuss- Mitgliedern und ich kann dir nur empfehlen, da kein Risiko ein zu gehen. Spätestens bei einem versicherungsrelevanten Schaden wird nachgemessen und dann .....
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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#20
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Zitat:
Das stimmt so nicht ! Bei der, sogenannten, kleinen Vermessung kommt niemand vom Amt herausgefahren . Das BSH verlangt nur u.a.: Zeichnungen, Fotos, bei Werftbauten genügen die Angaben des Herstellers . Es zählt nur die Länge des festen Bootskörpers . Dieses Thema hatten wir bereits doch so oft hier im BF . Hallo Helge, bei Fragen, Infos, Austausch, ... über höhere Scheine im Sportbootbereich, klicke hier : http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=200862 Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#21
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Hallo Helge,
ich in im Seeschiffsregister eingetragen und habe einen internationalen Messbrief und da sind 2 Längenmaße eingetragen: - Length from the fore side of the uppermost end of the stem to the fore side of the rudderhead und - Overall length die erste Angabe ist die eigentliche Rumpflänge und die zweite Angabe ist Länge über alles Vielleicht existiert ja ein Messbrief von Deinem Boot beim Schifffahrsregister wo Du Einblick nehmen kannst und wenn der nackte vermessene Rumpf unter 15 m liegen sollte könntest Du ja dann vielleicht eine Lösung finden Gruss Detlef |
#22
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Zitat:
Hallo Matthias, soweit mir bekannt, dürfte diese Aussage der Rechtspflegerin nicht richtig sein Gruss Detlef |
#23
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Man kann das Schiff ohne Notar ins Register ein- und austragen lassen. Müsste ein Rechtspfleger aber eigentlich wissen. Ist nämlich sein Job.
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#24
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Daher ging ich ja davon aus, dass die das weiß... Seltsam. Gibt es da vielleicht noch einen Unterschied zwischen See- und Binnenschiffsregister?
Matthias |
#25
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Zitat:
Zitat:
In dieser Gewichtsklasse hilft auch der "alte" SBF nicht mehr. Bei 15 Kubikmetern Verdrängung ist Schicht im Schacht. Aber wie gesagt, messen und alles wird gut. Eine Badeplattform oberhalb der Wasserlinie zählt nicht zur Rumpflänge.
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Gruss Vestus |
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