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  #1  
Alt 25.11.2005, 18:16
kai kai ist offline
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Standard UBI Inhaber geleimt? Bald SRC Pflicht via Gerätemangel?

.....mangels neuen ATIs only Geräten.
Ich habe es schon im Yachtforum gepostet, aber hier sind ja mehr Binnis und so wollte ich meine Überlegungen hier auch posten. Mods,wenn es stört,löschen, bin ich nicht bös drum.

UBI Inhaber geleimt? Bald indirekte SRC Pflicht mangels reinen ATIS Geräten?

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Wer sich umschaut, findet schnell heraus, dass fast alle angebotenen Geräte mit ATIS Funktion, gleichzeitig Controler für DSC Klasse D enthalten.

Prima Sache dachte ich Ende 2003 , drei Geräte zum Preis von einem und lies mir von der damaligen RegTP (leider tel.) bestätigen,dass man diese Geräte ohne programmierte MMSI als reines Binnenfunk, sowie als Non DSC Gerät betreiben dürfe. (siehe auch unübers.Thread http://forum.yacht.de/showthread.ph...ghlight=Seefunk)

Nach dem von Kuckst_DU veröffentlichen Schreiben der BNetzA wurde ich stutzig, da dort stand ,dass man mit altem Zeugnis (und damit auch nicht mit UBI) ein Gerät mit DSC Controler nicht bedienen darf.

Also habe ich die BNetzA angerufen und um Klärung gebeten.
In dem Moment,wo ein Gerät mit enthaltenen neu beantragt wird, wird zwingend eine MMSI Nr. mit vergeben,denn so wurde ich aufgeklärt,sämtliche Geräte mit integriertem Controler senden in jedem falle eine MMSI Nr. mit aus, und zwar bei fehlender Programmierung Hersteller Grundeingaben ala 00000000 oder 123456 usw.

Dieser Zwang zur MMSI bei Geräten mit Controler macht also die Kombigeräte für Besitzer alter Zeugnisse ohne Erweiterung bzw. ebenfalls für Binnenschiffer mit UBI unbenutzbar. Diese könnten ja durch Umschalten und Betätigen der DSC Taste ebenfalls illegal DSC Notmeldungen aussenden.

Lustig ist daran, dass man behauptet, es würde gut ausgebildet (z.B.beim UBI) und traut den Benutzern dennoch nicht zu,die Geräte richtig zu bedienen

Das wäre ja alles kein Problem, wenn die Hersteller/Vertreiber auch langfristig See/ ATIS Geräte ohne DSC Controler im Programm haben. Sieht für mich, bis auf die für Binnis nicht in Frage kommenden Handfunken,nicht so aus. Ein gutes Beispiel dafür ist das Ray 215E http://www.busse-yachtshop.de/da_ray215funk.html, das durch ein Gerät mit integriertem Controler ersetzt worden ist.

So ist es tatsächlich zu befürchten,dass in Zukunft auch UBI Besitzer ein SRC machen müssen, wenn Sie in ein paar Jahren (oder nächstes schon?) kein Gerät mehr ohne DSC Addon finden.

Die BNetzA ist natürlich nicht schuld an diesem Debakel und schreibt mir:

......" Die Bundesnetzagentur ist weder für den Markt noch für das
eigentliche Zeugniswesen zuständig... wir hängen nur mittendrinnen. Das
heißt: Alle 4 Variationen von Geräten, nur VHF- Sprechfunk, kombiniert mit
ATIS, kombiniert mit DSC oder Kombigerät mit allen Funktionen, werden
entsprechend durch den Inverkehrbringer erklärt und von uns und dem BSH auf
die Einhaltung der genannten Normen kontrolliert. Werden die Normen
eingehalten, so darf das Gerät auf den Markt gebracht werden. Durch die
verschiedenen Eigenschaften kann ein Gerät bis zu 4 Mal in den Markt
gebracht werden. In der Praxis heißt das, dass der
Hersteller/Inverkehrbringer entscheidet, mit welchen Leistungsmerkmalen er
das Gerät in Verkehr bringt. Es gibt also keinerlei Vorgaben, dass Geräte
nur noch mit DSC-Kontroller auf den Markt gebracht werden dürfen. Der
Händler hat vielleicht nur das Kombigerät im Lager, obwohl es das Gerät auch
als reines UKW-Sprechfunk- oder Binnenfunkgerät gibt. Die Vorgaben, für
welche Funkanlagen welche Funkzeugnisse vorgeschrieben sind, liegen jetzt in
der Hand des Verkehrsministers. Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit,
wenn nicht das richtige Funkzeugnis für die Bedienung des Seefunkgerätes
vorhanden ist, wird auch durch Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD)
erledigt.

Ich denke, Sie als Kunde haben die "Macht", auf den Handel einzuwirken, dass
es weiterhin Seefunkgeräte gibt, die auch reine Sprechfunkgeräte sind. (Der
Kunde ist König!). Wir als Behörde haben darauf leider keinen Einfluss. ......"

Zitat Ende

Es hat doch eine gewisse Komik, wenn König Kunde frischer UBI Besitzer wie das Lamm auch noch ein SRC ablegen muss. Die Funkschulen wird es freuen
und ausserdem darf man dann ja auch mal auf See chartern.

Weniger erfreut war z.B. ein Herr P. von Fa. F ., den ich gefragt habe, warum er keine Non DSC / UBI Schein Besitzer mehr mit einer legal zu betreibenden Anlage beliefern kann. " Das kann nicht sein, oder ist ein Missverständniss"

Wir dürfen gespannt sein.
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handbreit,kai
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  #2  
Alt 25.11.2005, 18:30
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Hallo,

als ich meinen UBI gemacht hatte (2003), habe ich ein Kombi-Gerät gekauft und damals bei RegTep angerufen, ob es betrieben werden kann. Auskunft war: Das Gerät ist umschaltbar und wird dann im Binnenmodus betrieben, also OK. Habe es also angemeldet und alls war in Ordnung. Muss allerdings dazu ergänzen, daß ich den SRC ein 3/4 Jahr später folgen ließ, sodaß mich das Problem nicht mehr tangiert.

Gruß vm Rhein

Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400
Hartmut

Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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  #3  
Alt 25.11.2005, 19:06
kai kai ist offline
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Tja 2003 war es wohl etwas anders, siehe oben

Da stand dann z.B. so etwas in den Anleitungen:

"Im Lieferzustand sind sowohl DSC Controller als auch ATIS Encoder unprogrammiert, die Funkanlage kann in diesem Zustand als „Seefunkanlage ohne DSC“ auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen angemeldet und benutzt werden. Verfügen Sie noch über ein früher erteiltes Sprechfunkzeugnis (z.B. beschränkt gültiges oder allgemeines Sprechfunkzeugnis) ohne GMDSS, dann ist diese Ausgangsprogrammierung für Ihren Zweck nutzbar. Zuständig für die Anmeldung ......."

Und genau das soll lt. BNetzA, nicht mehr gültig sein.
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  #4  
Alt 25.11.2005, 19:14
Belem Belem ist offline
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Standard Re: UBI Inhaber geleimt? Bald SRC Pflicht via Gerätemangel?

Zitat:
Zitat von kai
Dieser Zwang zur MMSI bei Geräten mit Controller macht also die Kombigeräte für Besitzer alter Zeugnisse ohne Erweiterung bzw. ebenfalls für Binnenschiffer mit UBI unbenutzbar. Diese könnten ja durch Umschalten und Betätigen der DSC Taste ebenfalls illegal DSC Notmeldungen aussenden.
Hier irrst Du vermutlich. Ein umschaltbares Seefunk- (mit DSC) und Schiffs-
funkgerät (mit ATIS) ist "entweder oder", nicht zugleich beides. Auf reinen
Binnenschifffahrtsstraßen, die nicht zugleich Seeschifffahrtsstraßen sind,
musst Du zwingend in den ATIS-Modus schalten. Es ist dann völlig egal,
ob Du irgendeine MMSI einprogrammiert hast, denn es ist Dir verboten,
in den DSC-Modus zu schalten. Das gilt unter anderem auch deshalb, weil
im ATIS-Modus=Binnenschiffahrtsmodus auch einige Kanäle automatisch
auf 1 Watt Sendeleistung reduziert sind.

Du darfst mit Deinem Gerät in ATIS-Stellung und Deinem UBI z.B. bis Cux-
haven oder in den Niederlanden sogar bis in die Waddenzee fahren. Die
bloße Möglichkeit, ein Gerät in den Seefunkmodus umschalten zu können,
kann meines Erachtens in keinem Fall eine Zeugnispflicht für diesen Modus
nach sich ziehen.

Jetzt reizt es mich jedoch, mir das von der Bundesnetzagentur mal aus-
drücklich bestätigen zu lassen. Ich werde mich unaufgefordert wieder hier-
zu an dieser Stelle melden, versprochen.

Belem
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  #5  
Alt 25.11.2005, 19:41
kai kai ist offline
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Auf die Idee wäre ich selbst gar nicht gekommen.

Ich habe ja auch bisher die damalige Antwort der RegTP vertreten,die ich leider nicht schriftlich habe.

Die MMSI Zwangszuteilung (und damit Programmierung) hat mich sehr überrascht.

DieBNetzA hat ja auch mitgeteilt, s.o.,dass es nicht ihre Sache sei, ob die Hersteller keine reinen Atis oder See Geräte ohne DSC in den Verkehr bringt, da liegt die Schlussfolgerung sehr nahe, dass es sich so verhält, wie oben vermutet und mit Fragezeichen versehen .

handbreit,Kai
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  #6  
Alt 25.11.2005, 20:51
kai kai ist offline
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Standard Richtig pingelig :-))

Folgendes habe ich im Antrag auf Frequenzzuteilung der BNetzA gefunden:
Unter Punkt 4 Zulassung steht folgendes: (Unterstriche wie im Original)

Zitat:

"Hinweis:Es dürfen nur Funkanlagen betrieben werden, die den jeweiligen Vorschriften für den vorgesehenen Anwendungszweck entsprechen und entsprechend gekennzeichnet sind. Besteht die Funkanlage ausschließlich aus Funkanlagen des Binnenschifffahrtsfunk, ist der Antrag an die BNetzA,Aussenstelle Mühlheim zu richten.In allen anderen Fällen richten Sie ihren antrag an die BNetzA,Außenstelle Hamburg. Es ist grundsätzlich nur ein Antrag erforderlich."
Zitat Ende

So könnte Hartmut sein Kombigerät lt. diesem Antrag nicht mehr in Mühlheim anmelden, da es ja bauartbedingt keine ausschliessliche Funkanlage des Binnenschifffahrtsfunk ist.
Da man auf diesem Antrag ebenfalls DSC Fähigkeit (ist es ja) ankreuzen muss, wird auch automatisch eine MMSI zugeteilt .

Dummerweise darf der UBI Schein Inhaber es dann nicht mehr betreiben und ahnt das möglicherweise nicht einmal,weil die Frequenzzuteilung ja erfolgt ist.

Damit wären wir wieder bei der Problematik von oben, hoffentlich irre ich

handbreit,Kai
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  #7  
Alt 25.11.2005, 20:58
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Hallo,

@ kai. Du hast Recht, ich habe es auch in Hamburg angemeldet und habe auch die Nummer einprogrammiert. Aber durch die Umschaltung ist es ein reines Binnengerät und daher betreibbar, siehe obige Auskunft.


Gruß vom Rhein
Hartmut
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Hartmut

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  #8  
Alt 25.11.2005, 21:39
Belem Belem ist offline
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Standard Re: Richtig pingelig :-))

Zitat:
Zitat von kai
Da man auf diesem Antrag ebenfalls DSC Fähigkeit (ist es ja) ankreuzen muss, wird auch automatisch eine MMSI zugeteilt .

Dummerweise darf der UBI Schein Inhaber es dann nicht mehr betreiben und ahnt das möglicherweise nicht einmal,weil die Frequenzzuteilung ja erfolgt ist.
Diesen Punkt kann ich mir so nicht halt nicht vorstellen, aber ich werde
versuchen, ihn kurzfristig zu klären, denn der ist ja wirklich wichtig.

Belem
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  #9  
Alt 05.12.2005, 18:41
Belem Belem ist offline
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Standard Re: Richtig pingelig :-))

Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von kai
Da man auf diesem Antrag ebenfalls DSC Fähigkeit (ist es ja) ankreuzen muss, wird auch automatisch eine MMSI zugeteilt .

Dummerweise darf der UBI Schein Inhaber es dann nicht mehr betreiben und ahnt das möglicherweise nicht einmal,weil die Frequenzzuteilung ja erfolgt ist.
Diesen Punkt kann ich mir so halt nicht vorstellen, aber ich werde
versuchen, ihn kurzfristig zu klären, denn der ist ja wirklich wichtig.
Heute kam die Antwort von der Bundesnetzagentur Hamburg, und es wirk-
lich so, wie Kai am Anfang schrieb: Die Behörde besteht darauf, das Kombi-
anlagen eine MMSI einprogrammiert bekommen müssen und sie ist der
Auffassung, dass die bloße Möglichkeit, in den DSC-Modus umschalten zu
können, die Zeugnispflicht für DSC-Seefunk zur Folge hat. Als Begründung
dafür wird das Beispiel geliefert, dass jemand einen DSC-Fehlalarm aus-
löst und dann das Verfahren kennen muss, wie man den Fehlalarm zurück-
nimmt.

Ich lass das erstmal unkommentiert - Belem
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