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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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See-BG Abnahme: Was brauche ich...
Hallo,
ich habe die See-BG angerufen und gefragt, was ich auf meinem Yacht für den Abnehme als "Ausbildungsschiff" (z.B. für SKS-Törns) brauche... Die haben schiftlich mit etwa 450 Seiten von "Käse" genatwortet. (nicht böse gemeint, aber...) Es handelt sich um ein Beneteau Oceanis 411, Bj. 2001, in guten Zustand. Soweit ich es verstehe, muß das Boot folgendes haben: Frunkgerät mit DSC (Typ D?) Notantenna für Funkgerät Handfunkgerät Epirb (Hydropnumatikauslösung) Notstromkreislauf - exta Batterie fur Funk und Instrument Man über Bord Boje mit Licht Radargerät Radartransponder Navtex Stabilitätskurve (?) Steuertafel (?) Rettungs- Insel und Kragen ist sowieso klar, genau wie Rettungsvesten Mit der See-BG ist nicht zu spaßen, deswegen möchte ich das Boot richtig ausrüsten. Kann jemand mir ein Paar Tipps oder Information geben? z.B. Wie war es, als die dein Schiif abgemonnen haben? Besten Dank, David |
#2
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Kommt auch immer darauf an für welches Fahrtgebiet du die Abnahme haben möchtest. Radargerät ist m.W.auch nur für weltweite Fahrt inkl. Polkappen vorgeschieben, allerdings für die SKS-ausbildung brauchst du es ja auch.
Ansonsten ruhig angehen lassen, vieles in dem Katalog ist sowieso schon Standard auf einer Yacht. Wir haben die Sportbootabnahme auch noch vor uns, auf einer klassischen Yacht ist das aber ungleich schwerer, fängt schon mit dem nicht vorhanden sein eines Bug- und Heckkorbes an und geht weiter mit einer geforderten Stabilitätsrechnung, das Boot ist seit 74 Jahren nicht umgekippt und wird es wohl auch nicht tun, ist denen aber egal. Bevor jetzt alle auf mich losgehen: ich halte es für sinnvoll einen gewissen Ausrüstungsstandard auf Ausbildungsyachten einzuhalten, aber es sollte auch auf individuelle Fälle eingegangen werden. Grüße Jan |
#3
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Zitat:
seeschifferschein ist es zwingend erforderlich. Ansonsten finde ich es ziemlich sinnfrei, jetzt hier die Ausrüstungsliste zu besprechen. Das steht in den SeeBG-Unterlagen haarklein drin. Etliche Dinge sind halt zusätzlich einzubringen, bei anderen muss es eine beson- dere Ausführung sein, etwa ein BSH-zugelassener Magnet-Steuerkompass. Belem |
#4
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Re: See-BG Abnahme: Was brauche ich...
Stabilitätskurve (?)
Steuertafel (?) Die Stabilitätskurve gibt das aufrichtende Moment in Relation zur Neigung an. Die Steuertafel ist ein vom Kompasskorrektor ausgefülltes Tabellenmachwerk aus dem die für den jeweiligen Kurs anliegende Deviation für die Korrekturrechnung entnehmbar ist. Kannst Du Dir in Messing gravieren lassen und an den Kompassplatz schrauben (mit Datum). Oder worauf zielten die Fragezeichen ab? Gruß Bernd aus Bielefeld P.S.: Wer hat den den Weihnachtssmiley verbrochen ? Ist ja heiss!!! |
#5
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Re: See-BG Abnahme: Was brauche ich...
Zitat:
das der Fall, ist der gesamte konstruktive Teil problemlos. Es geht dann nur noch um Ausrüstungsgegenstände. Hier ist nun die Situation die, dass eigentlich schon zum 1.1.2005 neue Richtlinien in Kraft treten sollten, was aber immer noch nicht geschehen ist, jedoch täglich passieren kann. Ich weiß allerdings nicht, ob eine Abnahme nach den alten Regeln unbegrenzt gilt oder ob Du zukünftig mit zusätzlichem Anpassungsaufwand rechnen musst. Ich sende Dir per PN mal die Kontaktdaten eines Ansprechpartners bei der SeeBG. Du tust übrigens gut daran, Dich um das Sicherheitszeugnis zu kümmern, denn es sind für die Zukunft verstärkte Kontrollen in dieser Hin- sicht geplant. Belem |
#6
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Re: See-BG Abnahme: Was brauche ich...
Zitat:
Besten dank für deine Tipps und die PN. Mit J.S. hatte ich schon gesprochen. Ich fand die Informationen von ihm/bzw. der See-BG nicht janz klar, oder vielleicht so sehr klar auf über 450 Seiten, daß man (ich!) es kaum verstehen kann. ...deswegen die Frage nach Erfahrungen mit der See-BG. Man hört einiges, was man hier nicht zitieren kann (oder möchte!). Die Ausrüstungsliste habe ich hier vom Boote-Forum kopiert; es war nicht mein Absicht es zu besprechen - sondern es als ein Teil von meiner Frage, bzw. anfrage nach Tipps und Erfahrungsaustausch. Das Boot ist ein Beneteau Oceanis 411 Clipper, Bj. 2001. CE Zeichen A, und ich nehme mal an, daß wir schon in A1 und A2 Seegebiete segeln werden. Ich finde die Abnahme von der See-BG doch wichtig, und die verschiedene Geräte wie z.B. Radar Transponder und EPIRB noch wichtiger - egal ob abgenomen als "Ausbildungsschiff" ist oder nicht. Noch mal vielen Dank, David |
#7
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Re: See-BG Abnahme: Was brauche ich...
Zitat:
geplant ist. Diese Liste ist noch nicht in Kraft getreten. Auszug aus dem Entwurf der Richtlinie über Sicherheitsvorschriften für gewerbs- mäßig genutzte Sportfahrzeuge nach § 6 SchSV bezüglich Funkausrüstung und Nautische Ausrüstung geplantes Inkrafttreten 01.01.2005 Stand 03.02.2004 9 Funkausrüstung/Nautische Ausrüstung Funkanlagen, die unter Nr. 9.1.1 bis 9.1.2.2 fallen, sind so auszulegen, dass eine fehlerfreie Funktion auf See sichergestellt ist, dass unter den in einem Notfall herrschenden Bedingungen alle betrieblichen Anforderungen des Weltwei- ten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) erfüllt sind und dass eine klare und stabile Kommunikation mit hoher Güte der analogen oder digitalen Nachrich- tenübertragung möglich ist. Satelliten-Kommunikationsanlagen, die nicht für die Teilnahme am GMDSS geeignet sind, müssen so ausgelegt sein, dass eine fehlerfreie Funktion auf See sicher- gestellt ist, dass unter den in einem Notfall herrschenden Bedingungen eine klare und stabile Kommunikation mit hoher Güte der Nachrichtenübertragung mög- lich ist. .1 Ausbildungsfahrzeuge müssen mit folgenden zugelassenen Einrichtungen aus- gerüstet sein: .1.1 einer UKW-DSC-Funkanlage zur Teilnahme am (GMDSS); .1.2.1 einer Grenzwellen-DSC-Funkanlage (GW) oder einer kombinierten Grenzwellen/ Kurzwellen-DSC-Funkanlage (GW/KW) zur Teilnahme am GMDSS oder einer fest eingebauten Satelliten-Kommunikationsanlage, wenn das Ausbildungs- fahrzeug den Versorgungsbereich von UKW-Küstenfunkstellen verlässt, .1.2.2 einer Kurzwellen-DSC-Funkanlage (KW) oder einer kombinierten GW/KW-DSC- Funkanlage zur Teilnahme am GMDSS oder einer fest eingebauten Satelliten- Kommunikationsanlage, wenn das Ausbildungsfahrzeug den Versorgungsbereich von GW-Küstenfunkstellen verlässt, .1.2.3 einer Hauptstromquelle und einer Ersatzstromquelle für die Funkanlagen, wobei die Ersatzstromquelle den Betrieb dieser Funkanlagen für mindestens eine Stunde sicherstellen muss, .1.3 einem NAVTEX-Empfänger oder einer Einrichtung zum Empfang von EGC oder MSI, .1.4 einer Satelliten-Seenotfunkbake (Sat-EPIRB), .1.5 einem Radartransponder 9 GHz (SART), einem UKW-Handsprechfunkgerät mit zusätzlicher Lithium-Batterie, .1.6 einer Empfangseinrichtung zur Ortsbestimmung (z. B. GPS), die auch die ununterbrochene Einspeisung der aktuellen Position in die DSC-Funkanlagen sicher- stellen muss; einer ununterbrochenen Verbindung der Empfangseinrichtung mit der Ersatzstromquelle, .1.8 einen baumustergeprüften Magnet-Steuerkompaß, dessen Ablenkung regelmäßig zu überprüfen und in einer Ablenkungstabelle festzuhalten ist, .1.9 den nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) und der SeeSchStrO vor- geschriebenen Positionslaternen und Schallsignalanlagen und .1.10 einem Radarreflektor. .2 Die Ausrüstungen gemäß Nr. 9.1.1 bis 9.1.2.2 und Nr. 9.1.3 bis 9.1.6 müssen der Richtlinie 96/98/EG des Rates über Schiffsausrüstung entsprechen oder gemäß der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Funk- anlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen in Verkehr gebracht worden sein. .3 Zusätzlich müssen folgende Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden .3.1 ein Reservekompass, .3.2 ein Handlot (eine Echolotanlage ist als gleichwertig anzusehen), .3.3 ein Suchscheinwerfer, .3.4 die nach den KVR und der SeeSchStrO vorgeschriebenen Signalkörper. .3.5 eine Peilmöglichkeit für terrestrische Ortsbestimmung, .3.6 die für die jeweilige Fahrt notwendigen, auf den neuesten Stand vor Fahrtantritt berichtigten Seekarten und Seebücher und .3.7 Kartenbesteck (Zirkel und zwei Dreiecke). .4 Wird die Wirksamkeit der aufgeführten Ausrüstung erkennbar beeinträchtigt, ist unverzüglich für eine sachgemäße Instandsetzung zu sorgen. Ansonsten zähle ich in der Richtlinie für Ausbildungsfahrzeuge vom 25.8.1997 11 (elf) Seiten, zusätzlich einiger Anlagen. Davon kannst Du nahezu alles, was sich auf die Konstruktion des Schiffes bezieht, bei Deinem CE- zertifi- zierten Fahrzeug vergessen. Was hat man Dir denn für umfassende Werke geschickt? Ein Bekannter, der zur Zeit dabei ist, ein Ausbildungsschiff neu zu kaufen, hat für die SeeBG-Auflagen 4000 Euro kalkuliert. Darin ist jedoch keine Ausrüstung für das Seegebiet A2 enthalten, die den Aufwand deutlich nach oben bringen würde. Außerdem werden einige Dinge bei einem Einbau ab Werft etwas billiger, weil z.B. gleich ein zertifizierter Steuerkompass ein- gebaut und der serienmäßige Kompass eingespart werden kann. Wirklich eigene Erfahrungen habe ich mit einer SeeBG-Abnahme jedoch nicht, aber da sich niemand mit einem solchen Hintergrunf gemeldet hat, hoffe ich, ein klein wenig geholfen zu haben. Belem |
#8
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moment, es gibt verbindliche Regularien. Wir ziehen grade eine Ausrüstung für einen Haikutter mit 12 Gästen maximal für das Fahrtgebiet A2 durch.
Nach der IMO Konferenz gibt es eine klare Regelung über die Kommunikation ( Liste BELEM mehr oder weniger ), Instandhaltung und Sicherheitshinweise nach den einzelnen Fahrtgebieten. Diese GMDSS Ausrüstung ist bindend und wird in allen Häfen der Welt gleich kontrolliert. Du findest diese auf den Seiten der US coast guard - bitte mal google bemühen - in 3 Seiten Zusammenfassung. Eine Ausrüstung hiernach wird von der SeeBG sowie Deinem Versicherer akzeptiert. Da Du nicht mehr als 12 Personen mitnehmen wirst - so denke ich mal - brauchst Du keine Wheelmark Navigation. Die Ausrüstung der Kommunikation nach Fahrtgebiet - nicht Abnahme - A2 schlägt aber bereits mit ~ 20 TEUR zu Buche. Für A1 und die nötige Inmarsat Anlage must du nochmal 9 K drauflegen. Ferner musst Du dir bereits jetzt Gedanken darüber machen - wenn Du eine SeeBG Abnahme brauchst - wer Dir die CAD Arbeit für die komplette Elektroinstallation macht. In Praxis sprich mit J.S. und lasse Dir nennen, wer die Abnahme durchführen darf. Dieser weiss in Praxis was er sehen will. Wenn es jemand ist, der dich nötigen will, bestimmte Ausrüstung bei bestimmten Personen zu kaufen ( soll vorkommen ), dann frage nochmal gezielt nach. Hier per pn an belem oder mich oder bei der See-BG.
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beste Grüße Stefan |
#9
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Wow!
Super Information.
Noch mal, besten Dank! |
#10
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So ich habe mal ganz Tief im Archiv gesucht.
Wo finde ich die besagten Seiten? Die BG sieht sich leider nicht in der Lage mir es schriftlich zu geben wie eine Funkanlage für Fahrtgebiet B auszusehen hat. Zitat: Zitat von davidbln Ich fand die Informationen von ihm/bzw. der See-BG nicht janz klar, oder vielleicht so sehr klar auf über 450 Seiten, daß man (ich!) es kaum verstehen kann. |
#11
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Hallo ?????? ..... .. ... . . ... . .. !!!
Ich heiße Hase, danke das ich im BF willkommen bin . Wenn Du es mal anständig und freundlich versuchst, kann ich Dir einen Kontakt herstellen, der Dir hilfreich sein könnte . Übrigens : Heute BG Verkehr . Und als "Ausbildungsfahrzeug" mit dann max. 12 Personen an Bord, alles lösbar und nicht so schwierig zu erfüllen . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#12
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Zitat:
Ich habe die kontaktdaten von der DienstStelle schiffsicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation wie sie heute heißt. Nur leider sind die Auskünfte nur sehr schwammig und unverbindlich, s hriftlich ist so gut wie nichts zubekommen. Daher bin ich auf der suche nach den Verordnungen bzw Gesetzen. Es geht um Detailfragen zu dem Standardschreiben. Leider sind in dem viele Dinge genannt dabei nicht vernünftig beschrieben. Auf Nachfrage kommt die Anwort: das wird der Besichtiger feststellen oder muss man im Einzelfall prüfen. Also Antworten die man sich sparen kann |
#13
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Moin,
Ich würde gerne den Faden hier wieder aufnehmen, ggf etwas ändern. Unser Schiff hat(te) fir SeeBG Zulassung (ja, heisst jetzt anders, aber das ist wie raider und twix...), ich beabsichtige allerdings, von See auf binnen zu gehen, sprich, SUK . Es handelt sich um eine MBK13, technisch durchaus "okay", Wanddicken über 4mm. Hat jemand Erfahrungen mit der SUK? Was wird bei denen ausser aktuelle rettungsmittel und Feuerlöscher noch gefordert? Hat jemand Erfahrung, was das jeweilige Hauptzollamt für die Anerkennung noch fordert, und welche weiteren Auflagen zu erfüllen sind? Sprich, neben der technischen Sicherheit die zollrechtliche Anerkennung für die Befreiung? Danke, Sven
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Welcome abord; Anchors aweigh... Get underway, Navy, Decks cleared for the fray... |
#14
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Hallo Sven,
was hast du genau vor ? Bis weniger als 20 m feste Rumpflänge wird es binnen ein Kleinfahrzeug sein welches keinerlei SUK - Abnahme u.o. Kontrollen erfordert . Wird es gewerblich, kommt es darauf an was dein Ziel mit dem Boot ist . Um ordentliche Antworten zu notieren bedarf es mehr Info . Grüße : TOMMI
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