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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Eigenbedarf..wer weiß genaueres?
Hallo,
wir interessieren uns für ein Ojekt zum kaufen. Das Haus ist aber vermietet. Wir sind uns nicht sicher ob man Eigenbedarf beantragen kann wenn man das Haus kaufen möchte. Ich denke ja mein Mann nein. Weiß jemand genaueres? Danke Gruss Tamara
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http://www.smiley-channel.de/grafike...e_tiere023.gif Leben und leben lassen...... |
#2
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Eigenbedarf kann man nicht anmelden, um ein Haus zu verkaufen (der Besitzer müste ja erstmal Eigenbedarf anmelden). Wenn ihr es kauft müst ihr den Mietvertrag und alle Rechte des Mieters mitkaufen - meines Wissens nach.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#3
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das wäre ja mehr als doof....
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http://www.smiley-channel.de/grafike...e_tiere023.gif Leben und leben lassen...... |
#4
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Re: Eigenbedarf..wer weiß genaueres?
Zitat:
Kann sich aber ein bisschen hinziehen, wenn die Mieter alle Möglichkeiten ausreizen. Oder geht es darum, die "Verkaufbarkeit" eines vermieteten Hauses zu steigern, indem man die Mieter vorher rauskegelt? Das wird nicht funktionieren, fürchte ich.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#5
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Imho wenn man ein vermietetes Haus kauft kann man nicht ohne weiteres Eigenbedarf anmelden, da man es ja mit vollem Wissen der Vermietung erworben hat.
Aber eigentlich hab ich keine Ahnung davon
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#6
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Wenn du selbst einziehen möchtest ist das klar Eigenbedarf. Allerdings hat der Mieter immer noch seine Kündigungsfrist und auch manche andere Möglichkeit.
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#7
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Zitat:
Mir klingelt da was in den Ohren, das es nicht möglich ist Mieter durch verkauf "raus" zu bekommen. Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#8
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Guckst Du hier:
D.A.S. Rechtsportal (Abschnitt "Eigenbedarf nach Verkauf einer Eigentumswohnung"): Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#9
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Durch Verkauf nicht. Bist du dann aber nach dem kauf der eigentümer und willst einziehen, greift meines Wissens nach der Eigenbedarf. Natürlich nicht, wenn der Käufer auch wieder vermieten will.
Edit: hat sich mit Andreas überschnitten. |
#10
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Also ich meine die Ausgangsfrage war doch die, ob Eigenbedarf angemeldet werden kann wenn man nur die Kaufabsicht trägt. Hier meine ich eindeutig: NEIN. Ansonsten bleibt ja nur der Weg wie oben beschrieben, erwerben und dann eben den Eigenbedarf anmelden. Nur Achtung, je nach dem wie lange die Mieter schon da wohnen sind Kündigungsfristen von mehr als einem Jahr durchaus möglich.
Gruss und noch einen schönen Advent Cylber
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Formula 382 Fastech |
#11
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Habe ich mich so unklar ausgedrückt? Genau das habe ich doch geschrieben.
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#12
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vielleicht ist den Mietern ja schon gesagt worden, dass das Haus verkauft wird und in aller Wahrscheinlichkeit die neuen Besitzer dann dort einziehen wollen.
Morgen ruft der Immofritze zurrück dann weiß ich genaueres. Aber wenigstens weiß ich jetzt, dass es möglich ist "Eigenbedarf" anzumelden.
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#13
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Soweit die Theorie....
Als ich mein Haus bei RZ gekauft hab, habe ich genau in 4 Wochen die Hütte frei gehabt. 1. Kaufen und Abfindung für sofortigen Ausszug anbieten. (so 2000 € klingen vor Gericht gut) falls das nicht fruchtet: Plan B 2. Renovierung starten 3. viele Unanehmlichkeiten erzeugen. (Lärm Kälte, Dreck Stromausfall...) 4. Mietvertrag lesen und alles was nicht auf gemieteten flächen vorgefunden wird zertrümmern. 5. Telefonisch nach Wohlbefinden fragen. auch nachts um 3.00 Uhr. 6. Sollten es "Lehrer" sein wie in meienem Fall, immer den fiesesten Lehrer deiner Kindheit vor Augen haben. 7. Haustier wegfangen gut füttern und an Dich gewöhnen. 8. Kettensägearbeiten genau um 22.00 Uhr beenden. 9. Gerichtstermin abwarten. 10. Zertrümmerte Möbel gegen Endsorgungskosten für Möbeltrümmer auf Deinem Grundstück aufrechen, Vergleich, kosten heben sich auf. 11. bei Auszug der Exmieter diesen eine Salbe gegen Augenringe vorschlagen. 12. renovieren 13. Einziehen. Das ist kein Witz. "Hätten wir doch lieber die 2000,-€ genommen" war das letzte was ich von den Hippys gehört habe. Das klingt sehr gemein, aber wenn Du das nicht machst hast Du die Augenringe und kommst nie in Dein Haus. Die Doppelbelastung von Mietwohnung und Haus erfordert effektives Handeln. solltest Duz was dagegen haben verzicht auf die Hütte und zahle weiter Miete.
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Bei mir kann jeder machen was er will, ob er will oder nicht. |
#14
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Zitat:
Idiotisch |
#15
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Wir standen vor 8 Jahren vor der ähnlichen Frage.
Da das Haus in dem wir zur Miete wohnten verkauft wurde, suchten wir uns was passendes. Wir haben mit den beiden Mietern VOR dem Kauf gesprochen und ihnen angeboten, daß eine für sie kostenpflichtige Renovierung der Wohnungen wegfallen würde wenn sie bis Datum X ausziehen würden. Wir wollten das Haus innen sowieso kpl. renovieren. Der eine ältere Herr wollte sowieso zu seiner Liebschaft ziehen, war also kein Problem. Die ältere Dame wäre eigentlich nahezu unkündbar gewesen, wohnte die bereits 40 Jahre in dem Haus. Wir haben ihr dann eine Wohnung im Nachbarhaus angeboten, beim Umzug und Renovieren Hilfe angeboten und es klappte. Ohne eine Klärung mit den Mietern wäre ich sehr vorsichtig. Einem Kunden haben die Mieter vor dem Auszug in jede Stufe der Marmortreppe mehrere Löcher reingebohrt, Türen rausgerissen, Elektroinstallation beschädigt, getestet wie lange das Bad dem Hammer widersteht. Was bringt eine Schadensersatzklage, wenn die nichts haben....
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Gruß vom Oberrhein. |
#16
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Hallo,
ich schliese mich der Auffassung von Wolf B an. Da was Alaska sagt ist allerdings auch nicht von der Hand zu weisen. Ciao Barracuda |
#17
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Zitat:
aus diesem Grund e werde ich nie mehr als Vermieter auftreten, da die Gesetzeslage, wie es typisch deutsch ist, sich vom Vermieter zum Mieter gedreht hat. Also 180 Grad. Egal wo man schaut, Mietrecht, Scheidungsrecht, Schulrecht..... Kompromisse gibt es in Deutschland nicht. Alles, nur keine Kompromisse. Die müssen privat gefunden werden, wie Alaska richtig schreibt. Gruß Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#18
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Zitat:
Gerade hat eine Ex-Mieterin private Insolvenz eingereicht. Ich habe ienen Titel über 5000 Euros und das nur, da klar war, da ist nichts zu holen. Alles andere hätte die Gerichtskosten in die Höhe getrieben. Jetzt sehe ich warscheinlich wieder nichts oder zumindest fast. |
#19
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[/quote]....Gerade hat eine Ex-Mieterin private Insolvenz eingereicht. Ich habe ienen Titel über 5000 Euros und das nur, da klar war, da ist nichts zu holen. Alles andere hätte die Gerichtskosten in die Höhe getrieben. Jetzt sehe ich warscheinlich wieder nichts oder zumindest fast.[/quote]
... und ist das nicht schlimm, da vergeht einem doch die Lust, sein Eigentum zur "Verfügung" zu stellen. Gruß Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#20
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ich hatte auch einen Titel und Räumungsbescheid.
Als ich das erstemal wieder in die Wohnung konnte, waren die Stromkabel an der Decke deckenbündig abgezwickt, die Abläufe der Waschbecken mit Gips voll, ... Vermieter ist das Letzte, keine Rechte aber jede Menge Pflichten.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#21
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Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten.
Den Mietern die in dem Haus wohnen wissen, dass bei Verkauf ein Auszug ansteht. Die Einliegerwohnung wird auch demnächst frei da der eine schon was gesucht hat. Mittwoch schauen das Haus an. ... Aber ob ich die Verantwortung tragen kann? Kann ja gerade mal so Verantwortung für mich tragen und das nicht immer ganz korrekt wie dann für 20 Jahre Haus abzahlen...
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#22
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Zitat:
Ciao Barracuda |
#23
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schade... das Haus war mitten im Deutsch-Russen-Harzt4 Gebiet. Die Straße kannten wir ja und der Immofritze meinte es sei ganz am Anfang... ja Anfang und Ende haben wir verwechselt. Dort ziehen alle aus und wieder ein und wieder aus.... weil die Kriminalität und Autoverkrazt-Olympiade kein Ende nimmt.
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#24
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Idiotisch. Stimmt.
Hatt aber funktioniert... "Was wollen sie denn hier im Ort mal werden?" hatte mich der RA des Mieters noch gefragt als die mit ihren Freunden vorm Grundstück standen und diskutierten. "Ja, die Stelle als Dorfkasper ist ja augenschenlich hier schon mehrfach vergeben." Also wohnen kannst Du da nach so einer Aktion nicht mehr, nur sarnieren und mit Gewinn verkaufen, aber das reicht ja auch, oder?
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Bei mir kann jeder machen was er will, ob er will oder nicht. |
#25
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....ich habe den Thread nur kurz überflogen, aber was ich euch defenitiv sagen kann ist, sobald Ihr im Grundbuch eingetragen seid, könnt Ihr die Kündigung auf Eigenbedarf aussprechen. Die Frist beträgt hier, egal ob der Mieter 5 oder 50 Jahre im dem Haus wohnt, 12 Monate.
Falls sich dann jemand quer stellt rechnet noch einmal 6 Monate bis zur Zwangsräumung. Damit es nicht soweit kommen muß ist eine kleine Abfindung für den sofortigen Auszug die beste Lösung. Dabei wird in der Regel eine Jahreskaltmiete angeboten. Wenn Ihr eine Immobilie ersteigert, (Zwangsversteigerung) habt Ihr ein Sonderkündigungsrecht mit Fristsetzung von drei Monaten. Viel Glück, Rainer |
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