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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Positionslichter - binnen
Hallo zusammen,
In einem andern Fred wird hier fleißig über Positionslichter diskutiert, aber ausdrücklich mit dem Fokus auf See. Vor ein paar Jahren wurde ich in Berlin mal angehalten, weil das damalige Boot angeblich nicht den Vorschriften entsprach, was die Positionslichter angeht. An Details erinnere ich mich nicht mehr. Bald bin ich mit einem "neuen" (für mich ) Boot wieder in der Gegend und Frage mich, was denn jetzt tatsächlich den Vorschriften entspricht. In meinem Fall handelt es sich um ein Motorboot mit ca 12,90m Länge. Backbord und Steuerbord sind Leuchten in etwa in Schulterhöhe angebracht, gemessen vom Steuerstand. Darüber ist ein flaches Sonnendach, auf dem sich eine weiße Rundumleuchte befindet, also ca. gut 1m höher als die anderen beiden. Mein Gefühl ist, dass das unseren Freunden gleich mal wieder einen Grund zum abkassieren liefert. Weiß jemand, wo ich nachlesen kann, was vorschriftsmäßig wäre? Danke für Eure Hilfe, Alex |
#2
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Beschäftige mich auch gerade damit, weil ich bei mir auch vorschriftsmäßige Belechtung anbringen möchte.
In deinem Fall benötigst du meiner meinung nach: Topplicht mit 225 grad in weiss, mindestens 1m weiter voraus als deine Seitenlichter, aber auf gleicher höhe. dann deine beiden Seitenlichter Hecklicht mit 135 grad achtern mittig. Alle Lampen müssen BSH baumustergeprüft sein. Rundumleuchte bei zwei Seitenlichter geht wohl nicht, die geht anscheinend nur in Verbindung mit der Zweifarbenlaterne.
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#3
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Danke für deinen Hinweis!
Meinst du, dass die beiden Abbildungen auf der Seite den aktuellen Vorschriften in Deutschland auf Binnengewässern für Sportboote entsprechen? http://www.nautik-trainer.de/mod/page/view.php?id=227 Und gibt es wirklich keine anderen Möglichkeiten? Mein Problem ist die gleiche Höhe von Topplicht und den beiden farbigen. Siehe Anhang. Anhang 528233 Frage mich, ob es OK wäre, wenn ich das neue 225° Topplicht einfach ganz vorn auf das Dach schraube. Müsste dann ca einen Meter weiter vorn sein, nur eben nicht ganz auf der gleichen Höhe. LG, Alex |
#4
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https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...BinSchStrO.pdf
Schau mal Kapitel 3 insbesondere 3.13. -> Seite 85 +/- Darf ich mal fragen, was damals bemängelt wurde?
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Gruß, Frank Geändert von Sāmpēra (11.04.2014 um 06:19 Uhr) Grund: Seite ergänzt |
#5
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Rundumlicht ist auch zulässig.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#6
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Damals wurde die unterschiedliche Höhe der Back-/Steuerbord und des Topplichts bemängelt.
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#7
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Das toplicht muss binnen entweder min. 1m Vor- und dann auf gleicher Höhe sein oder min. 1m höher als die Seitenlichter
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#8
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Zitat:
...und vom BSH zugelassen sein.
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Gruß René
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#9
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und am Rhein über das Ankersymbol verfügen
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#10
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In seinem Fall nicht, da über 12m. Bis 12m ist es zulässig nur Rundumlicht und Steuerboard/Backboard zu haben (habe ich bei meinem Boot 10m auch so)! |
#11
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nach BinSchStrO ist das so, wie Du es beschreibst, für binnen schon in Ordnung. Das wäre dann die (alternative) Lichterführung nach §3.13 Punkt 1, Buchstabe d, e und f (siehe Link).
Das Ankerlicht würde mir noch fehlen, dazu hast Du nichts geschrieben? ...und an der See wäre wohl das Rundumlicht bei einer Länge >12m nicht mehr zulässig - aber nur, wenn ich mich richtig dran erinnere... Gruß, Mike
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Gruß, Mike Es geht nicht um die Wahrheit, es geht um's Recht haben... |
#12
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Zitat:
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#13
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Zitat:
das ist nur auf See so. Binnen ist es zulässig (bis 20 m) und hier gehts ja um Binnen. Über 20m ist es ja kein Kleinfahrzeug mehr und muss die Lichterführung wie ein Berufsschiff haben.
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#14
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Zitat:
Ich hab auf dem Foto mal eingezeichnet, wie ich es am liebsten lösen würde. Danach wäre rot und grün auf der Steuer- bzw. Backbordseite. Das Topplicht ist 1m+ weiter vorn (aber nicht auf selber Höhe, sondern ca. 50cm höher). Das Hecklicht soll auf gleicher Höhe wie das Topplicht angebracht werden, am hinteren Ende des Sonnendachs. Wäre diese Variante regelkonform? Das Ankerlicht würde ich in der Mitte des Sonnendachs etwas erhöht anbringen. Glaubt Ihr das wäre ok so? LG, Alex |
#15
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Zitat:
Das Rundumlicht ist gleich auch Ankerlicht. Also nix verändern! |
#16
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Zitat:
ein rundumlicht wurde dir reichen.
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#17
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Nix ändern? Das krieg ich hin!
Danke für Eure Tipps! Bin ab Anfang Mai in den Berlin/Brandenburger Gewässern unterwegs, werde berichten, falls unsere Freunde in blau nicht zufrieden sind. Vielleicht sieht man sich mal! LG, Alex
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#18
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Zitat:
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#19
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In Werder, und selbst?
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#20
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Na, dann treffen wir uns gerne mal. Meine Swoboda liegt in Potsdam am Tiefen See.
Biste Ostern unterwegs? |
#21
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Der Pott treibt noch in Holland (dort vor ein paar Monaten gekauft). Ostern machen wir da noch mal das Revier unsicher, die Gelegenheit kriegt man ja so schnell nicht wieder. Am 29. kommt es dann mit dem großen Brummi hier an. Vielleicht zum Baumblütenfest?
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#22
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Gerne.
Dann mal schöne Tage in Holland und einen sicheren Transport nach Werder/Havel. |
#23
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Hallo,
ich wollte mich an dieser Stelle auch nochmal vergewissern: Auf meinem 5,56 m Boot, sind da 2 seitenlichter und ein Rundumlicht (am Heck auf einem Stab) wirklich okay, wenn alle Lampen BSH zugelassen sind, für den ausschließlichen Binnengebrauch? Gem. Elwis link von weiter oben Variante e. / aa / f Denn zugelassene Seitenlichter hat mein boot. Dazu allerdings eine US amerikanische, nicht zugelassene Zwei-Farbenlaterne am Bug Und ein nicht zugelassenes Rundumlich auf einem Stab am Heck. Demnach könnte ich die Zweifarbenlaterne abbauen und das Licht auf dem Stab gegen eine neue, BSH geprüfte Laterne tauschen und alles wäre gut. |
#24
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jupp du könntest auch die zweifarbenlaterne vorne gegen eine zugelassene Austauschen dann brauchst du die Seitenlichter nicht.
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#25
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Wenn ich mich nicht total täusche, dann ist unter 12m Länge des Bootes in der Kombi Binnen und See die gleiche Lichterführung nur möglich, indem man Seitenlichter oder 2 Farbenlaterne in Verbindung mit Rundumlicht (gleichzeitig auch Ankerlicht) 1 Meter höher wie Rot/Grün.
Aber ich würde in jedem Fall auf die BSH / DHI Zulassung achten, egal was da evtl. sonst noch so alles angeblich oder wirklich zugelassen ist. Das gibt nur Probleme und Diskussionen. Im schlimmsten Fall wollen die ein Gutachten oder machen die sich nen Spaß draus und kontrollieren die "2 meilen-Sichtbarkeit" dann Nachts - nur solange ist da dann auch nix mit Weiterfahrt.
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
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