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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Zwei Boote mit demselben Motor zulassen / 2 Motoren für ein Boot zulässig?
Hallo zusammen,
ich würde in Zukunft gerne sowohl mein Festboot als auch mein Schlauchboot, das ich im Urlaub verwende, im Wechsel mit demselben Motor betreiben. Daher die Frage: Spricht irgendwas dagegen, beide Boote mit demselben Motor (also identische Seriennummer) zuzulassen oder gibt das Probleme? Außerdem würde ich eins der Boote gerne gelegentlich (wegen Führerscheinfreiheit) mit einem kleineren Motor (4 PS) betreiben, kann aber bei der Zulassung ja immer nur einen Motor angeben. Wie schaut es aus, wenn ich in eine Kontrolle komme und statt des eingetragenen 25- oder 30-PS-Motors nur einen 4 PS dabei habe? Eigentumsnachweis in Form vom Kaufvertrag für den kleinen Motor würde ich natürlich mitnehmen! Über Eure Erfahrungen / Tipps wäre ich sehr dankbar! Beste Grüße, Marius |
#2
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Hi.
Wenn Du das Boot beim WSA anmeldest ist das kein Problem. Du kannst mehrere Motoren auf ein Boot eintragen lassen und die Motoren auch auf verschiedenen Booten. Ich lasse immer alle Motoren die ich habe aufs Boot eintragen dann bin ich flexibel
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#3
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Das sollte kein Problem sein - nimm die Papiere die du hast mit zum WSA und erkläre dem dein Anliegen.
Wir haben auch den 5 PS AB am Schlauchi zugelassen und als Zweitmotor am Boot.
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf
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#4
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.... einen Zweitmotor eintragen zu lassen, macht beim ADAC keinerlei Probleme.
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