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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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#1
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werft, bootsbaubetrieb o.ä.?
kann mir jemand einen hinweis geben, wie man die bezeichnungen werft oder bootsbaubetrieb verwenden darf.
gibt es dafür einen rechtsschutz? muss eine werft von einem bootsbaumeister geleitet werden oder ist der begriff davon unabhängig? in welche zuständigkeit fällt diese frage? handwerkskammer o.ä.? danke für hinweise gruss heiner |
#2
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Moin Heiner,
für die Ausübung des Bootsbau-Handwerks besteht in DE immer noch "Meisterzwang". Zuständig sind die Handwerkskammern und/oder der "Deutsche Boots-und Schiffbauer- Verband" Gruss aus Stockholm Martin |
#3
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Moin Heiner
Eine werft ist ein Schiffsbau-oder Reparaturbetrieb und ein Bootsbaumeister fehlt in vielen Werften,da gibt es dann Schiffbau-Meister-Ingineure usw. In so fern wird der Begriff "Werft"wohl nicht an die Handwerksordnung gebunden sein. gruss hein |
#4
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Zitat:
Wenn Du beides nicht hast versuchs erst mal mit Service, da geht schon ne Menge
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#5
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Du kannst dich "Werft" nennen, auch ohne einem Handwerksmeister im Bootsbau oder Schiffbau.
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#6
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allen,d ie geantwortet haben, erst einmal danke.
ich hatte mir das schon so oder ähnlich gedacht. demnach dürfte es für mich als dipl.ing. grundsätzlich möglich werden, so etwas zu machen. nochmals dank gruss heiner |
#7
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Zitat:
Im Ernst, schau einmal hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=34261 3. Absatz
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Beste Grüße John |
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