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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 28.04.2014, 12:00
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Sailart Sailart ist offline
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Standard Grünes Kennzeichen. Darf ich ...

Hallo,
Darf ich mit meinem Trailer (<750kg) der ein grünes Kennzeichen hat, ohne oder mit Boot, auf Öffentlichen Straßen fahren wie ich möchte?

Der Hintergrund dazu ist, dass ich für den BE Führerschein etwas üben möchte aber nur diesen einen Hänger besitze. Mehr als 750kg darf ich ohne BE Fürherschein nicht hinten dran hängen, da mein zulässiges Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug zu hoch ist.

Ich hoffe mir kann einer was dazu sagen. In der Suche habe ich nichts gefunden.

Grüße Marius
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  #2  
Alt 28.04.2014, 12:06
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Standard

Was spricht dagegen, wenn der Anhänger zugelassen und versichert ist?
Hat dein Auto mehr als 2750kg zul. Gesamtmasse ?
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Akki

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Geändert von Akki (28.04.2014 um 12:15 Uhr)
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  #3  
Alt 28.04.2014, 12:14
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Was spricht dagegen, wenn der Anhänger zugelassen und versichert ist ?
Zugelassen ist er aber extra versichert nicht.
Ich bin mir bei der grünen Nummer nicht sicher. Nicht dass das schon in den Illegalen Bereich geht -> Da nur zu Sportlichen Zwecken.
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  #4  
Alt 28.04.2014, 12:18
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Die Polizei darf zwar alles essen, muss aber nicht alles wissen...

Du solltest bei einer Kontrolle natürlich nicht sagen, dass du am üben bist,
sondern dass du das Boot in die Halle fährst oder es irgendwo anholen willst.
__________________
.
.

Akki

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  #5  
Alt 28.04.2014, 12:29
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Zitat:
Zitat von Sailart Beitrag anzeigen
Zugelassen ist er aber extra versichert nicht.
Ich bin mir bei der grünen Nummer nicht sicher. Nicht dass das schon in den Illegalen Bereich geht -> Da nur zu Sportlichen Zwecken.
Anhänger mit grünem Schild sind immer mit dem Zugfahrzeug versichert,
Wurde aber hier auch schon bis zum Abwinken diskutiert
MfG der Bootsoeti
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  #6  
Alt 28.04.2014, 12:33
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Solange der Trailer am Zugfahrzeug hängt, ist erst über dieses versichert. Wenn er ein grünes Kennzeichen hat, ist er steuer- und versicherungsbefreit.
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Grüße Jens

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  #7  
Alt 28.04.2014, 12:34
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Dann mach ich das doch irgendwo auf dem Land
In der Stadt wird der Volksfestplatz gerne von Fahrschulen ( BE, A1 Usw) genutzt um zu üben. Da hätte ich das auch gerne gemacht, da dort viel Platz ist.
Aber beim Rangieren auf nem großen Platz zu sagen ich wolle mein Boot abholen/abliefern glauben die dann auch nicht

Danke für die Antworten
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  #8  
Alt 28.04.2014, 12:37
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barracuda75 barracuda75 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sailart Beitrag anzeigen
Dann mach ich das doch irgendwo auf dem Land
In der Stadt wird der Volksfestplatz gerne von Fahrschulen ( BE, A1 Usw) genutzt um zu üben. Da hätte ich das auch gerne gemacht, da dort viel Platz ist.
Aber beim Rangieren auf nem großen Platz zu sagen ich wolle mein Boot abholen/abliefern glauben die dann auch nicht

Danke für die Antworten

das wird die dort aber auch nicht interessieren
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Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #9  
Alt 28.04.2014, 12:46
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
das wird die dort aber auch nicht interessieren
Da sind die Grünen aber nicht so oft unterwegs
Ich könnte auch auf extrem doof machen und sagen ich hätte mich auf dem Weg zu meinem Bootshändler verfahren (Im gleichen Dorf und ich bin neu zugezogen)

Dass der Hänger mit dem Zugfahrzeug versichert ist solange er angekuppelt ist weiß ich

Wird schon schief gehen
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  #10  
Alt 28.04.2014, 12:47
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Hallo, Marius

Die Eingangsfrage bezog sich auf die Idee, für den BE-Führerschein zu üben.

Es spielt daher überhaupt keine Rolle, ob da ein Hänger mit grünem, schwarzen oder karierten Nummernschild am Zugfahrzeug hängt: Du darfst es überhaupt nicht auf öffentlichen Strassen, schlicht deswegen, weil Du ja den Führerschein dafür nicht hast, denn den willst Du ja erst erwerben. (Wenn Dein Zuggewicht zu schwer wird, Vorrausgesetzt)

Wo das erlaubt durchführbar wäre, wäre privates Gelände oder ein Verkehrsübungsplatz.
__________________

Gruß Heinz,


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  #11  
Alt 28.04.2014, 12:51
ChKolumbus ChKolumbus ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Hallo, Marius

Die Eingangsfrage bezog sich auf die Idee, für den BE-Führerschein zu üben.

Es spielt daher überhaupt keine Rolle, ob da ein Hänger mit grünem, schwarzen oder karierten Nummernschild am Zugfahrzeug hängt: Du darfst es überhaupt nicht auf öffentlichen Strassen, schlicht deswegen, weil Du ja den Führerschein dafür nicht hast, denn den willst Du ja erst erwerben.

Wo das erlaubt durchführbar wäre, wäre privates Gelände oder ein Verkehrsübungsplatz.
Das stimmt nicht, er will ja für den BE extra mit einem kleinen Anhänger (<750 kg) üben, den er mit seinem bestehenden B Füherschein schon fahren darf. Hat er extra in seinem ersten Beitrag geschrieben.

Also alles I.O. und ruhig fleißig üben! Alles legal
__________________
Grüße Christoph

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Kleine Fehler mache ich von Hand, für das große Chaos gibt es Computer!
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  #12  
Alt 28.04.2014, 12:52
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von ChKolumbus Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht, er will ja für den BE extra mit einem kleinen Anhänger (<750 kg) üben, den er mit seinem bestehenden B Füherschein schon fahren darf. Hat er extra in seinem ersten Beitrag geschrieben.

Also alles I.O. und ruhig fleißig üben! Alles legal
Du hast Recht, ich habe entspr. korrigiert/ergänzt.
__________________

Gruß Heinz,


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  #13  
Alt 28.04.2014, 12:55
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Sailart Sailart ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Hallo, Marius

Die Eingangsfrage bezog sich auf die Idee, für den BE-Führerschein zu üben.

Es spielt daher überhaupt keine Rolle, ob da ein Hänger mit grünem, schwarzen oder karierten Nummernschild am Zugfahrzeug hängt: Du darfst es überhaupt nicht auf öffentlichen Strassen, schlicht deswegen, weil Du ja den Führerschein dafür nicht hast, denn den willst Du ja erst erwerben.

Wo das erlaubt durchführbar wäre, wäre privates Gelände oder ein Verkehrsübungsplatz.
Wie ich oben schon geschrieben habe, wäre ich auf einen (Öffentlichen) Platz gefahren, auf dem die Fahrschulen auch fahren (Da werden auch Kurse mit Hütchen abgesteckt usw.) Dass das dennoch eine grauzone wäre ist mir bewusst aber wenn ich Offiziell mit dem Hänger fahren dürfte wo ich wolle hätte die Polizei eventuell nur gesagt ich solle das unterlassen.
Den Hänger darf ich auch ohne BE Führerschein ziehen, da er ja weniger als 750kg Zul. Gesamtmasse hat.
Aber danke dass du dir da Gedanken drüber machst
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  #14  
Alt 28.04.2014, 13:01
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Hi!

Du kannst doch auch ohne Boot üben, damit es hinterher mit dem Boot klappt. Also kannst Du auf dem Platz üben, wo alle üben.

Viel Erfolg und viele Grüße
blondini
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #15  
Alt 28.04.2014, 13:01
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Wir gehen mal davon aus, dass Du den Führerschein B hast....
dann darfst Du selbstverständlich auf allen öffentlichen Straßen fahren und das auch mit Anhänger!
Der darf dann aber nur, wie du schon richtig sagtst, nur ein zul. Ges.Gew. von <750 kg haben, bzw. incl. Fahrzeug nicht mehr als 3500kg.

Das grüne Kennzeichen sagt nur das der Hänger steuerbefreit ist.
Und das wird er deshalb sein, weil er nur zum Transprot von Booten geeignet ist!
Das heisst aber nicht, dass man nur fahren darf, wenn ein Boot drauf ist
es sollte nur nichts anderes drauf sein !!!

http://www.tuev-nord.de/de/fuehrersc...-b-be-8726.htm

Also gut Fahrt, auch zum üben, wo immer du möchtest!
Roland
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  #16  
Alt 28.04.2014, 13:24
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Jo-sch Jo-sch ist offline
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Zitat:
Zitat von RolandG Beitrag anzeigen
Wir gehen mal davon aus, dass Du den Führerschein B hast....
dann darfst Du selbstverständlich auf allen öffentlichen Straßen fahren und das auch mit Anhänger!
Der darf dann aber nur, wie du schon richtig sagtst, nur ein zul. Ges.Gew. von <750 kg haben, bzw. incl. Fahrzeug nicht mehr als 3500kg.

Das grüne Kennzeichen sagt nur das der Hänger steuerbefreit ist.
Und das wird er deshalb sein, weil er nur zum Transprot von Booten geeignet ist!
Das heisst aber nicht, dass man nur fahren darf, wenn ein Boot drauf ist
es sollte nur nichts anderes drauf sein !!!

http://www.tuev-nord.de/de/fuehrersc...-b-be-8726.htm

Also gut Fahrt, auch zum üben, wo immer du möchtest!
Roland
Genau, natürlich darfst Du mit dem Trailer üben, damit es im Ernstfall gut klappt, ob mit oder ohne Boot. Das gehört zum Sport!!
__________________
schöne Grüße aus dem Siegerland
Johannes & Sabine!
In 20 Jahren wirst du eher von den Dingen enttäuscht sein, die du nicht getan hast, als von denen, die du getan hast. Lichte also die Anker und verlasse den sicheren Hafen.
Lasse den Passatwind in die Segel schießen.
Erkunde. Träume. Entdecke.
Mark Twain (1835 - 1910)
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  #17  
Alt 28.04.2014, 13:26
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barracuda75 barracuda75 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sailart Beitrag anzeigen
Da sind die Grünen aber nicht so oft unterwegs
Ich könnte auch auf extrem doof machen und sagen ich hätte mich auf dem Weg zu meinem Bootshändler verfahren (Im gleichen Dorf und ich bin neu zugezogen)

Dass der Hänger mit dem Zugfahrzeug versichert ist solange er angekuppelt ist weiß ich

Wird schon schief gehen

das meine ich ja damit, du wirst sie auf dem Platz nicht interessieren, weil der Platz ihnen total Hupe ist
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
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  #18  
Alt 28.04.2014, 14:11
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trixi1262 trixi1262 ist offline
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Nun sollte er aber auch keinesfalls, evtl. Langholz,Balken, oder Bretter zu Gewichtsbringung des Trailer rauf packen, das ist VERBOTEN !
Nur so als Hinweis, falls nicht bekannt
__________________
Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
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  #19  
Alt 28.04.2014, 16:15
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Sailart Sailart ist offline
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Danke für die vielen Antworten! Hätte nicht gedacht dass sich so viele melden. Auf das booteforum ist eben verlass!


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  #20  
Alt 28.04.2014, 16:24
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Nautico Nautico ist offline
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Auf folgender Seite ist gut und leicht verständlich erläutert was Du mit Klasse B, bzw. BE ziehen darfst.
Es ist dabei unerheblich ob der Hänger ein schwarzes oder grünes Kennzeichen hat.
http://www.humbaur.com/wissenswertes/fahrerlaubnis.html
Gruß
Jörg
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  #21  
Alt 28.04.2014, 16:30
peilscheibe peilscheibe ist offline
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Zitat:
Zitat von trixi1262 Beitrag anzeigen
Nun sollte er aber auch keinesfalls, evtl. Langholz,Balken, oder Bretter zu Gewichtsbringung des Trailer rauf packen, das ist VERBOTEN !
Nur so als Hinweis, falls nicht bekannt
Langholz, Balken und Bretter in der richtigen Form zusammengenagelt gehen aber wieder

Im Ernst: Wenn die Polizei dich beim Üben an ungefährlicher Stelle sieht, bekommst du von den Beamten eher ein als ein Knöllchen (natürlich ohne Dose! )
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  #22  
Alt 28.04.2014, 17:18
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Gozi01 Gozi01 ist offline
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Grünes Kennzeichen heißt ja nur Steuerbefreit.
Klar kann man mit ihm auch auf öffentlichen Straßen fahren und es ist auch kein extra Führerschein nötig.

Der anhänger darf das selbe Gewicht wie das Leergewicht des zugfahrzeugs haben aber zusammen nicht über 3,5 T dann darf man das Gespann noch mit dem B schein fahren ohne E.
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  #23  
Alt 28.04.2014, 18:37
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Sailart Sailart ist offline
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Zitat:
Zitat von Gozi01 Beitrag anzeigen
Grünes Kennzeichen heißt ja nur Steuerbefreit.
Klar kann man mit ihm auch auf öffentlichen Straßen fahren und es ist auch kein extra Führerschein nötig.

Der anhänger darf das selbe Gewicht wie das Leergewicht des zugfahrzeugs haben aber zusammen nicht über 3,5 T dann darf man das Gespann noch mit dem B schein fahren ohne E.

Leider hat mein dicker 2880kg Zul. Gesamtgewicht.



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  #24  
Alt 28.04.2014, 18:59
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gnymfaz gnymfaz ist offline
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Dann darf der Trailer nicht mehr als 620kg zulässiges gesamt Gewicht haben.
Eben bis 3.5t.
Das tatsächliche Gewicht spielt keine Rolle....
__________________
gruß
enno
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  #25  
Alt 28.04.2014, 19:04
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sanicoe sanicoe ist offline
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Zitat:
Zitat von Sailart Beitrag anzeigen
Zugelassen ist er aber extra versichert nicht.
Ich bin mir bei der grünen Nummer nicht sicher. Nicht dass das schon in den Illegalen Bereich geht -> Da nur zu Sportlichen Zwecken.
Er kann doch mit dem Boot von A nach B und zurück fahren. Wer will ihm denn nachweisen das er das Boot nur spazieren fährt?
__________________
Gruß Sascha
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