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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Grünes Kennzeichen. Darf ich ...
Hallo,
Darf ich mit meinem Trailer (<750kg) der ein grünes Kennzeichen hat, ohne oder mit Boot, auf Öffentlichen Straßen fahren wie ich möchte? Der Hintergrund dazu ist, dass ich für den BE Führerschein etwas üben möchte aber nur diesen einen Hänger besitze. Mehr als 750kg darf ich ohne BE Fürherschein nicht hinten dran hängen, da mein zulässiges Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug zu hoch ist. Ich hoffe mir kann einer was dazu sagen. In der Suche habe ich nichts gefunden. Grüße Marius |
#2
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Was spricht dagegen, wenn der Anhänger zugelassen und versichert ist?
Hat dein Auto mehr als 2750kg zul. Gesamtmasse ?
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Geändert von Akki (28.04.2014 um 12:15 Uhr) |
#3
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Zugelassen ist er aber extra versichert nicht.
Ich bin mir bei der grünen Nummer nicht sicher. Nicht dass das schon in den Illegalen Bereich geht -> Da nur zu Sportlichen Zwecken. |
#4
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Die Polizei darf zwar alles essen, muss aber nicht alles wissen...
Du solltest bei einer Kontrolle natürlich nicht sagen, dass du am üben bist, sondern dass du das Boot in die Halle fährst oder es irgendwo anholen willst.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#5
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Zitat:
Wurde aber hier auch schon bis zum Abwinken diskutiert MfG der Bootsoeti |
#6
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Solange der Trailer am Zugfahrzeug hängt, ist erst über dieses versichert. Wenn er ein grünes Kennzeichen hat, ist er steuer- und versicherungsbefreit.
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Grüße Jens |
#7
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Dann mach ich das doch irgendwo auf dem Land
In der Stadt wird der Volksfestplatz gerne von Fahrschulen ( BE, A1 Usw) genutzt um zu üben. Da hätte ich das auch gerne gemacht, da dort viel Platz ist. Aber beim Rangieren auf nem großen Platz zu sagen ich wolle mein Boot abholen/abliefern glauben die dann auch nicht Danke für die Antworten |
#8
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Zitat:
das wird die dort aber auch nicht interessieren
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#9
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Da sind die Grünen aber nicht so oft unterwegs
Ich könnte auch auf extrem doof machen und sagen ich hätte mich auf dem Weg zu meinem Bootshändler verfahren (Im gleichen Dorf und ich bin neu zugezogen) Dass der Hänger mit dem Zugfahrzeug versichert ist solange er angekuppelt ist weiß ich Wird schon schief gehen |
#10
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Hallo, Marius
Die Eingangsfrage bezog sich auf die Idee, für den BE-Führerschein zu üben. Es spielt daher überhaupt keine Rolle, ob da ein Hänger mit grünem, schwarzen oder karierten Nummernschild am Zugfahrzeug hängt: Du darfst es überhaupt nicht auf öffentlichen Strassen, schlicht deswegen, weil Du ja den Führerschein dafür nicht hast, denn den willst Du ja erst erwerben. (Wenn Dein Zuggewicht zu schwer wird, Vorrausgesetzt) Wo das erlaubt durchführbar wäre, wäre privates Gelände oder ein Verkehrsübungsplatz.
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Gruß Heinz, |
#11
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Zitat:
Also alles I.O. und ruhig fleißig üben! Alles legal
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Grüße Christoph ------------------------------------------------------ Kleine Fehler mache ich von Hand, für das große Chaos gibt es Computer! ---------------------------------------------------------------
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#12
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Du hast Recht, ich habe entspr. korrigiert/ergänzt.
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Gruß Heinz,
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#13
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Zitat:
Den Hänger darf ich auch ohne BE Führerschein ziehen, da er ja weniger als 750kg Zul. Gesamtmasse hat. Aber danke dass du dir da Gedanken drüber machst
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#14
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Hi!
Du kannst doch auch ohne Boot üben, damit es hinterher mit dem Boot klappt. Also kannst Du auf dem Platz üben, wo alle üben. Viel Erfolg und viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#15
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Wir gehen mal davon aus, dass Du den Führerschein B hast....
dann darfst Du selbstverständlich auf allen öffentlichen Straßen fahren und das auch mit Anhänger! Der darf dann aber nur, wie du schon richtig sagtst, nur ein zul. Ges.Gew. von <750 kg haben, bzw. incl. Fahrzeug nicht mehr als 3500kg. Das grüne Kennzeichen sagt nur das der Hänger steuerbefreit ist. Und das wird er deshalb sein, weil er nur zum Transprot von Booten geeignet ist! Das heisst aber nicht, dass man nur fahren darf, wenn ein Boot drauf ist es sollte nur nichts anderes drauf sein !!! http://www.tuev-nord.de/de/fuehrersc...-b-be-8726.htm Also gut Fahrt, auch zum üben, wo immer du möchtest! Roland |
#16
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Zitat:
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schöne Grüße aus dem Siegerland Johannes & Sabine! In 20 Jahren wirst du eher von den Dingen enttäuscht sein, die du nicht getan hast, als von denen, die du getan hast. Lichte also die Anker und verlasse den sicheren Hafen. Lasse den Passatwind in die Segel schießen. Erkunde. Träume. Entdecke. Mark Twain (1835 - 1910) |
#17
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Zitat:
das meine ich ja damit, du wirst sie auf dem Platz nicht interessieren, weil der Platz ihnen total Hupe ist
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#18
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Nun sollte er aber auch keinesfalls, evtl. Langholz,Balken, oder Bretter zu Gewichtsbringung des Trailer rauf packen, das ist VERBOTEN !
Nur so als Hinweis, falls nicht bekannt
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten ! |
#19
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Danke für die vielen Antworten! Hätte nicht gedacht dass sich so viele melden. Auf das booteforum ist eben verlass!
Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk |
#20
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Auf folgender Seite ist gut und leicht verständlich erläutert was Du mit Klasse B, bzw. BE ziehen darfst.
Es ist dabei unerheblich ob der Hänger ein schwarzes oder grünes Kennzeichen hat. http://www.humbaur.com/wissenswertes/fahrerlaubnis.html Gruß Jörg |
#21
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Zitat:
Im Ernst: Wenn die Polizei dich beim Üben an ungefährlicher Stelle sieht, bekommst du von den Beamten eher ein als ein Knöllchen (natürlich ohne Dose! ) |
#22
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Grünes Kennzeichen heißt ja nur Steuerbefreit.
Klar kann man mit ihm auch auf öffentlichen Straßen fahren und es ist auch kein extra Führerschein nötig. Der anhänger darf das selbe Gewicht wie das Leergewicht des zugfahrzeugs haben aber zusammen nicht über 3,5 T dann darf man das Gespann noch mit dem B schein fahren ohne E. |
#23
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Zitat:
Leider hat mein dicker 2880kg Zul. Gesamtgewicht. Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk |
#24
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Dann darf der Trailer nicht mehr als 620kg zulässiges gesamt Gewicht haben.
Eben bis 3.5t. Das tatsächliche Gewicht spielt keine Rolle....
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gruß enno |
#25
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Er kann doch mit dem Boot von A nach B und zurück fahren. Wer will ihm denn nachweisen das er das Boot nur spazieren fährt?
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Gruß Sascha |
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