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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Funken mit Fahne
Hallo,
ist vielleicht zwar eine bescheuerte Frage, aber ich würde darum bitten, nicht zu bewerten sondern nur der Sache beizutragen. Geplant ist eine Vatertags-Tour auf dem Main. Vati und Kumpels trinken ein paar Bierchen, Sohnemann mit SBF Binnen steuert das Boot. Problem Funk: Ich bin der einzige Scheininhaber und das Boot ist eine "Schiffsfunkstelle". Wäre das ein Problem? Danke für ein paar Infos Gruß, Christian
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"Homer ist ein großartiger Sicherheitsinspektor, aber meinen Müll würde ich ihm nicht anvertrauen" |
#2
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Soviel ich weiß muss der Bootsführer einen Funkschein haben.
Dein Sohn darf also das Boot nicht führen, wenn es eine Funkanlage an Bord hat. Auch nicht wenn Du ebenfalls, egal in welchem Zustand an Bord bist. Falls sich das mal wieder geändert haben sollte bitte ich um Aufklärung. Gruß Rolf
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#3
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Soviel ich weiss:
Funke an Bord == nur losfahren mit Funkschein. Der Funkschein ist offensichtlich an Bord, wenn auch blau. Den Funk benutzen, also funken, darf allerdings m.W. auch nur der Funkscheininhaber. Fazit also, wenn du an Bord bist, und den SBF Binnen + Funkschein hast, darf Sohnemann fahren, als "geeigneter Rudergänger", aber weiterhin nur du funken/die Funke bedienen. Du hast weiterhin verantwortlich "den Hut auf", als Bootsführer. Denn alleine dürfte er, trotz SBF-Binnen, das Boot mit Funke gar nicht erst bewegen, ausser aufm Trailer :P Natürlich sollte der Bootsführer immer Herr der Lage sein, was den Alkoholgenuss angeht. < 0,5 Promille sind zulässig, war mein Stand. Wenn dabei was passiert werden sie dir natürlich trotzdem den Hintern hochbinden..., also was solls :P Geändert von Arboretus (06.05.2014 um 17:52 Uhr)
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#4
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Funken mit Fahne
Bei einer Schiffsfunkstelle ist der einzigste Funkscheininhaber auch verantwortlicher Schiffsführer. Somit nichts mit trinken.
LG Andreas http://www.bootstechnik.de/?p=151
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#5
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Wiki meint dies:
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt. Der Schiffsführer selbst muss nicht Inhaber des Funksprechzeugnisses sein, aber es muss sich eine Person mit gültigem Funksprechzeugnis für den Binnenfunk an Bord befinden, sofern eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist. Dabei ist es – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht: Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass eine Person mit dem UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord anwesend ist. Die Frage ist nur ob dann mit Schiffsführer "Kapitän" oder "Rudergänger" gemeint ist.
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"Homer ist ein großartiger Sicherheitsinspektor, aber meinen Müll würde ich ihm nicht anvertrauen" |
#6
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Altherrengesupe
Moin
Gegenfrage:Willst du deinem Sohn wirklich die Last aufbürden,Verantwortlicher Bootsführer mit einigen zunehmend alkoholisierten Respektspersonen(oder je nach Zustand ehemaligen Respektspersonen)an Bord zu sein? Das war jezt eine fast schon ebenso wertende wie auch von dir nicht gewünschte Frage,konnte ich mir aber als Vater von sechs Kindern(11bis35J)nicht verkneifen....sorry. nix för ungod un prost hein Geändert von hein mk (06.05.2014 um 18:33 Uhr)
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#7
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1. verstehe ich nicht, warum sich solch eine Frage überhaupt stellt
2. verstehe ich nicht, warum man zum Saufen aufs Wasser muss macht an Land ein Lagerfeuer und gut iss |
#8
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Zitat:
Wenn's um den K.O.-Suff ginge, würden wir wohl eher nach Malle fliegen Gruß Christian
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#9
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Wie sähe es aus, wenn die Funke oder zumindest deren Antenne für die Tour ausgebaut wird?
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Beste Grüße John
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#10
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Zitat:
Gruß, Christian
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#11
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Ja und, aber auf keine Funke.
Soweit ich sehe, kommt es für die Funkscheinpflicht auf die Existenz der Schiffsfunkstelle und nicht auf die Eintragung eines Funkzeichens an.
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Beste Grüße John
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#12
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Zitat:
Steht das Rufzeichen im IBS, bist Du 'ne Funkstelle und hast auch betriebsbereit zu sein. Gruß, Christian
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"Homer ist ein großartiger Sicherheitsinspektor, aber meinen Müll würde ich ihm nicht anvertrauen"
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#13
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Zitat:
Daher ist der Ausbau eventuell die einzige möglichkeit.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#14
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die kann ja defekt sein und noch in Reparatur
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#15
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Stimmt und genau dann darfst Du nicht mehr fahren mit dem Boot. Klingt zwar komisch... ist aber so... zumindest den Vorschriften nach.
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#16
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Zitat:
Verrückte Welt und ihre Gesetze.
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Gruß René |
#17
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Zitat:
Muss man denn am Himmelfahrtstag unbedingt saufen? Matthias |
#18
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Zitat:
§ 4.05 Sprechfunk - BinSchStrO -
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. |
#19
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oder den Sohn zum Funkschein schickst..
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#20
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Ach ja die peinlichen Gutmenschen bitte mal die klappe halten, er macht sich vorher Gedanken und möchte ein paar Bier trinken - von umsaufen stand da nix!!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#21
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wie kommst darauf ?
da steht " jedes Fahrzeug" das sind auch kleinfahrzeuge. in Nummer 2 geht es um die Ausrüstungspflicht mit 2 Funkgeräten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#22
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Wie kommst Du darauf? Für Kleinfahrzeuge gilt lediglich, dass sie nicht mit zwei betriebsbereiten Anlagen ausgerüstet sein müssen. Wenn ein Kleinfahrzeug mit einer Funkanlage ausgerüstet ist, dann muss es sie auch benutzen. Also ausgeschaltet lassen ist nicht erlaubt. Und wenn die Anlage nicht betriebsbereit ist, bedeutet das streng genommen tatsächlich, dass das Kleinfahrzeug nicht fahren darf.
Matthias
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#23
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Das ist nicht ganz richtig, es reicht wenn das Funkgerät nicht an Bord ist.
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#24
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Sagt wer? Steht wo? Wenn das so wäre, könnten die ganzen Vercharterer ja problemlos ihre Boote mit Funk ausrüsten und die Geräte einfach ausbauen, wenn der Charterer kein Funkzeugnis hat. So läuft das aber nicht, das habe ich im vergangenen Jahr alles durchgearbeitet.
Matthias |
#25
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Zitat:
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