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Restaurationen Refits, Lackierungen, GFK-Arbeiten, Reparaturen und Umbauten von Booten aller Art. |
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#1
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Hallo Gemeinde,
in einem anderen tröt berichte ich ja über die Abenteuer des Af entfernens. Nachdem ich heute mit den Ziehklingen einen ersten Erfolg erzielt habe, kam auch schon die erste Ernüchterung. Rumpf Heck STB ist eine Stelle massiv gespachtelt. Scheint mir gut gemacht zu sein. Nichts desto trotz habe ich das Boot ohne Rumpfschaden 2012 im Herbst gekauft. Es ist Bj. 1991, also schon etwas älter. Das Af habe ich nur runter gemacht, weil es stellenweise ab ging. Und zwar die unterste Schicht. ich schätze es sind ca. 10-12 Schichten drauf gewesen. Es war erst nach dem entfernen des Af zu sehen. Bislang keine Hinweise auf Osmoseschäden. Plan für den Aufbau steht auch. Zur eigentlichen Frage. Welche Möglichkeiten habe ich da noch gegen den Verkäufer? Das Boot war von Anfang an in Familienbesitz. Ein schaden müsste demnach bekannt sein. Ich möchte erst weitere Informationen einholen, bevor ich ihn direkt Frage. Hierzu: Wer kann mir Werkstätten in oder um Unna nennen, die Rumpfreparaturen machen? Das gleiche für die Plasmolen/Middelaar in den NL. Irgendwo dort wurde wohl 2007/2008 ein neuer Anstrich gemacht.
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Gruß Bernd _____________________________________________ Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht |
#2
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![]() Zitat:
![]() Möglicherweise hast Du den Schaden nicht herbeigeführt, aber wie kannst Du das beweisen ![]() Da steht dann wohl Aussage gegen Aussage, vlt. kann Dir da ein Sachverständiger weiter helfen ![]()
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Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#3
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Hallo Bernd,
wenn du davon ausgehst, das die Reparatur gut durchgeführt wurde würde cih das Ganze als schlechte Erfahrung verbuchen. Wenn es das Boot aus deinem Album ist dann dürfte das wohl etwa 20 Jahre alt gewesen sein als du es kauftest, dazu bist du mit der Reklamation etwas spät dran. <<mach dich nicht verrückt, genieße das Bootfahren und schmeiße nicht noch Geld aus dem Fenster. |
#4
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Hat Dir der Verkäufer zugesichert, dass diese Reparatur nicht vorhanden ist? Du sprichst von "ohne Rumpfschaden". Das wäre noch keine entsprechende Zusicherung. Da die Reparatur "gut gemacht" ist, hat das Boot derzeit keinen Rumpfschaden.
Wenn Du eine ausdrückliche Zusicherung hast, dass das Boot am Rumpf ohne Reparatur ist, müsstest Du beweisen, dass sie schon bei der Übergabe da war. Ich meine jetzt nicht "plausibel machen", sondern belegen, dass es gewiss so war. Die Aussichten, gegen den Willen des Verkäufer etwas durchzusetzen, dürften insgesamt minimal sein.
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Beste Grüße John
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#5
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Ja, das mit dem schadenfreien Rumpf wurde mir expliziet schriftlich zugesichert.
Ich sehe das auch eher kritisch etwas durchzusetzen, dennoch möchte ich gerne wissen was passiert ist. Und vor allem: Wer einmal lügt........ Um das möglicherweise zu beweisen suche ich halt die Werkstatt die den letzten Anstrich unter Wasser gemacht hat. Ein Versuch ist es in jedem Fall wert, auch wenn die Chancen nicht gut stehen. @ferenc: Ja, genau das ist sie. Bj. 1991. Und schon viel arbeit und Schweiß rein gesteckt. Das muß ich erst wieder raus fahren. ![]()
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Gruß Bernd _____________________________________________ Das Leben ist viel zu kurz für ein langes Gesicht |
#6
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Bitte beachte, der Rumpf ist schadensfrei. Er ist nur nicht reparaturfrei.
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Beste Grüße John |
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