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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wer schickt denn Bootsschein nach Bootskauf zurück?
Muß der Internationale Bootsschein nach dem Kauf von Verkäufer an den DMYV zurückgeschickt werden oder beim Kauf mitnehmen um ihn im Original als Käufer zur Ummeldung einzureichen.
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#2
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hei terve Unbekannter,
so wie du das hier handhabst führt man sich „vorbildlich“ in ein Forum ein. Einfach schnell ohne Anrede oder Gruß Fragen und Forderungen gestellt. Toll! Grüße aus der finnischen Seenplatte Frank |
#3
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Ja.
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Beste Grüße John
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#4
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Sorry,
ich bin bezüglich Foren (noch) ziemlich unerfahren. Das sollte nicht so rüber kommen. also, herzliche Grüße an die Community Micha (der Neue) :-D
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#5
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Morgen möchte ich einen alten Stahlverdränger anschauen und der Verkäufer ist wegen dem Schein auch unsicher. Er meint aber, er muß ihn zurücksenden. Auf der Rückseite des DMYV-Anmeldeformulars steht aber "bei Ummeldung im Original mit einzureichen".
vielen Dank schon mal |
#6
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Das hat aber nichts mit Foren zu tun. Beobachte Dich mal, was Du genau tust, wenn Du morgen früh beim Bäcker die Brötchen holst.
Matthias |
#7
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Da ihr ja mal wieder Erzieher spielt ;)
Servus micha. Ruf doch einfach mal bei dem Anbieter des bootscheines an weiß nicht ob das bei allen gleich gehandhabt wird aber der Käufer braucht im Normalfall den schein im orginal zur Zulassung und ne Kopie vom Kaufvertrag Grüsse Heiko
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#8
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Zitat:
Mitnehmen und beim Anmelden mitschicken. So sehen Sie, daß deine Angaben stimmen und der letzte Eigner wird gelöscht . Hab es bei mir auch an das WSA so geschickt
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#9
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Zitat:
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#10
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Vielen Dank für die Antworten. Jetzt bin ich schlauer
Schein wird mitgenommen. |
#11
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Zitat:
Wollten se bei mir beim ADAC haben genau wie ausweiskopie . Muss ja belegen können das ich das Boot auch besitze und nicht nur den Zettel |
#12
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Hallo Micha,
der Bootsschein des ADAC enthält auch den Vermerk, dass der VERKÄUFER den Schein zurückzuschicken hat. Ich habe das beim Bootsverkauf so gehandhabt, dass ich dem Käufer eine Kopie des Scheins gegeben, eine weitere Kopie selbst behalten und den Originalschein an den ADAC zurückgeschickt habe. Wenn der Käufer mit dem vom Aussteller des IBS vorgeschiebenen Procedere nicht einverstanden gewesen wäre, hätte er das Boot von mir nicht kaufen können. |
#13
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Hallo Jörn,
beim DMYV wird der Originalschein vom Käufer verlangt. Ist denn das Eigentum schon richtig übergegangen wenn der Käufer nur eine Kopie hat? Beim Kfz muß man ja auch unbedingt den Brief haben. |
#14
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Hallo Micha,
der Kaufvertrag (erste Einigung) ist formlos (mündlich) wirksam. Die Eigentumsübertragung (2. Einigung und Übergabe) ist ebenfalls formlos wirksam - anders wäre es nur, wenn das Schiff im Schiffsregister eingetragen wäre. Das hat alles nichts mit dem IBS zu tun, der ein Eigentumsnachweis ist, aber nicht konstitutiv für den Eigentumsübergang ist. Bei Auto ist das nicht anders. Der zivilrechtliche Eigentumsübergang setzt Einigung über den Eigentumswechsel und Übergabe des AUTOS, nicht aber der Zulassungspapiere voraus. Das Procedere des DMYV kann ich nicht beurteilen, weil ich meine Bootszulassungen über den ADAC mache. Wenn der DMYV vorschreibt, dass der von ihm ausgestellte IBS im Original an den Käufer weiterzugeben ist, dann ist das so auch zu machen. Schau aber im IBS nach, was dort genau steht.
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#15
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Der IBS muss nach dem Verkauf nicht vom Verkäufer zurück geschickt werden....er gibt Ihm dem Käufer mit damit dieser es beim Um oder Anmelden Leichter hat.
Habe erst Letzte woche einen Eigentümer änderrung beim Motoryachtverband beantragt... Formular aus dem Internet ausdrucken Kopie des Perso Kopie des Kaufvertrages und IBS im Original Das wird bei einer änderrung oder Löschung benötigt sonst wird das nichts.
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#16
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Vielen Dank nochmal an alle. Ich fahr jetzt zur Besichtigung. Mal sehen was draus wird. Wir sind schon super aufgeregt!
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viele Grüße Micha |
#17
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Det IBS ist nicht mit Autopapieren vergleichbar.
Beim Boot ist vieles anders. Der Käufer MUSS u.a.. die CE-Dokumente und die Originalrechnung des Erstverkaufes haben.
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Beste Grüße John
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#18
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... ORIGINALRECHNUNG des ERSTverkaufes ??? Beim ADAC wird die KOPIE des aktuellen Kaufvertrages eingereicht, kein Original und schon gar nicht eine Originalrechnung des ERSTverkaufes.
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#19
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... viel Erfolg
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#20
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Das war ein super Reinfall. Feuchtigkeit durch undichte Fenster im Boot, total muffig. Teilweise total verfaulte Holzeinbauten. Der Regen heute, hat eine Tropfsteinhöhle draus gemacht.
Das muß ich erstmal verdauen. Sowas kann man eigentlich niemandem zumuten (angeboten als "gepflegt")!!
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viele Grüße Micha Geändert von anmo (10.05.2014 um 22:03 Uhr) |
#21
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Ja, sonst kannst Du die ordungsgemäße Versteuerung des Bootes nicht nachweisen.
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Beste Grüße John |
#22
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... lass dich nicht entmutigen - es wird sich schon das passende Boot finden.
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#23
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... das hat nur nichts mit dem Eigentumsübergang oder der Anmeldung des Bootes zu tun, danach war aber gefragt.
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#24
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Zitat:
Daher ist der Hinweis auf Mehrwertsteuernachweis und CE durchaus berechtigt. Hinterher ist das Gejaule gross.
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Gruss Vestus |
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