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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 11.05.2014, 11:57
Benutzerbild von Spiro
Spiro Spiro ist offline
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Standard Nach Kroatien oder doch lieber nicht

Nach nunmehr acht Jahren Abstinenz möchte mir wieder Kroatien besuchen. Unserer Reise soll nach Tisner gehen, leider haben wir für unser Boot eine Wellcraft 26 Baujahr 1996 keine Mehrwertsteuer Nachweis. Was ich habe ist das originale Übergabeprotokoll des Händlers aus Bremen das wird aber nicht als Mehrwertsteuernachweis gelten. Im Urlaub habe ich keine Lust auf Stress mit den Behörden kann mir jemand einen Tipp geben so dass ich doch noch nach Kroatien fahren kann Mit freundlichen Grüßen Spirodon.
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  #2  
Alt 11.05.2014, 12:11
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Du läßt dein Boot doch nicht unten, oder .
Dann brauchst du auch keinen Mwst. Nachweis .
Bootszulassung und gr. Versicherungsschein genügen .
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  #3  
Alt 11.05.2014, 12:19
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So ganz würde ich mich nicht darauf verlassen, dass das immer reibungslos klappt.
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit in eine Kontrolle zu geraten sehr gering ist, aber was wenn?
Ein T2L hast du innerhalb kürzester Zeit in der Hand, was anderes wirst eh nicht vorweisen können.

T2l ist zwar kein Steuernachweis, aber wenn es akzeptiert wird dann wird es schon o.k. sein.

Der Kroatische Zoll schreibt dazu folgendes:

Da das Eigentum oder die Fahne des Wasserfahrzeuges kein Beweis des Status der Gemeinschaftsware sind, kann jedes Wasserfahrzeug, das in das Zollgebiet der EU kommt, Gegenstand der Kontrolle der Zollbehörde der Republik Kroatien oder eines anderen EU Mitgliedsstaates sein. Deswegen sollten EU Residenten stets auf dem Wasserfahrzeug den Beweis, dass für das Wasserfahrzeug die Einfuhrzoll und/oder die Mehrwertsteuer in einem der EU Mitgliedsstaaten bezahlt wurde, haben. Dieser Beweis kann das Dokument T2L oder die Originalrechnung, der Nachweis des Finanzamtes oder ein anderes zur Verfügung stehendes Dokument über die bezahlte Mehrwertsteuer sein.
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  #4  
Alt 11.05.2014, 12:21
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@cularis:
Gefährliches Halbwissen.

Der Mehrwertsteuernachweis kann jederzeit verlangt werden, und die Wahrscheinlichkeit, dass das dieses Jahr in HR passiert, ist besonders gross.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (11.05.2014 um 12:35 Uhr)
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  #5  
Alt 11.05.2014, 12:25
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Ja ich bin ein wenig verunsichert da ich hier immer wieder von verschiedenen Papieren lese wie TL 2 und das in den Marinas die Mehrwertsteuer kontrolliert wird oder verwechsel ich da irgendwas und für mich alles Trailer trifft das gar nicht zu. Das Boot nehme ich natürlich wieder mit nach Hause.
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  #6  
Alt 11.05.2014, 12:32
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Zitat:
Zitat von Spiro Beitrag anzeigen
Ja ich bin ein wenig verunsichert da ich hier immer wieder von verschiedenen Papieren lese wie TL 2 und das in den Marinas die Mehrwertsteuer kontrolliert wird oder verwechsel ich da irgendwas und für mich alles Trailer trifft das gar nicht zu. Das Boot nehme ich natürlich wieder mit nach Hause.
Bei dir wird im der Marina nichts kontrolliert,das betrifft die in HR liegenden Boote, es könnte nur sein dass du in eine Steuerkontrolle kommst
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  #7  
Alt 11.05.2014, 12:41
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Das nächste Steuer Thema...hier im Forum

Dein Boot ist von BJ 1996 ... Auch wenn man verpflichtet ist einen Mehrwertsteuernachweis zu haben interessiert dieses Boot die Behörden überhaupt nicht. Fahr nach Kroatien und mache einen Super Urlaub . Versicheungsnachweis , Bootsregistrierung , Personalausweis und eventuell den Kaufvertrag mitnehmen ...alles gut ....

Und wenn Du ganz viel Angst hast kurz zum Zoll fahren und das T2L Formular holen.

Schönen Urlaub
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  #8  
Alt 11.05.2014, 12:56
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Zitat:
Zitat von Mad Max III Beitrag anzeigen
Das nächste Steuer Thema...hier im Forum

Dein Boot ist von BJ 1996 ... Auch wenn man verpflichtet ist einen Mehrwertsteuernachweis zu haben interessiert dieses Boot die Behörden überhaupt nicht. Fahr nach Kroatien und mache einen Super Urlaub . Versicheungsnachweis , Bootsregistrierung , Personalausweis und eventuell den Kaufvertrag mitnehmen ...alles gut ....

Und wenn Du ganz viel Angst hast kurz zum Zoll fahren und das T2L Formular holen.

Schönen Urlaub
Genau so sehe ich das auch
Das Boot ist 18 Jahre alt, da werden eher teure Neuboote kontrolliert
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  #9  
Alt 11.05.2014, 13:08
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Du hast/wirst Dein Boot doch vor dem Urlaub evtl. in einer Werkstatt auswintern oder reparieren lassen. Dann nimm einfach diese Rechnung mit. Damit weist Du nach, dass sich das Boot innerhalb der EU befand und nicht länger als 3 Jahre außerhalb.
Somit kannst Du belegen, dass keine Einfuhrsteuer anfällt.

Ob das natürlich von der Prüfperson vor Ort anstandslos akzeptiert wird (ist ja in Deutsch) ist deren Entscheidung. Als amtliches Dokument wäre eben das vom Finanzamt, was aber auch auf Deutsch ist, ob dort andere Sprachen mit drauf sind weiß ich nicht.

Ich nehme immer die aktuelle Rechnung meiner Bootwerkstatt mit. Kontorlliert wurde ich in den zwei Jahren die ich nach Kroatien erst fahren (noch) nicht.

Gruß
Sonja
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  #10  
Alt 11.05.2014, 13:17
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Das Blanko T2L-Formular kostete bei meiner IHK in Remscheid 19 Cent!
Das Hauptzollamt in Wuppertal hat für das Abstempeln nichts (in Worten: NICHTS) berechnet.
Warum machst Du es nicht auch so? Beim Alter Deines Bootes wird der Zoll hier keine Original-Rechnung mehr verlangen. Nimm einfach mit, was Du hast, sage dem Beamten, wozu und warum Du das T2L Dokument haben möchtest und ich bin sicher, er wird es Dir abstempeln. Dann bis Du nicht nur in HR, sondern in der ganzen EU bei eventuellen Kontrollen auf der sicheren Seite.

Gruss


Gerd
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  #11  
Alt 11.05.2014, 13:19
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Zitat:
Zitat von trance Beitrag anzeigen
Du hast/wirst Dein Boot doch vor dem Urlaub evtl. in einer Werkstatt auswintern oder reparieren lassen. Dann nimm einfach diese Rechnung mit. Damit weist Du nach, dass sich das Boot innerhalb der EU befand und nicht länger als 3 Jahre außerhalb.
Somit kannst Du belegen, dass keine Einfuhrsteuer anfällt.

Ob das natürlich von der Prüfperson vor Ort anstandslos akzeptiert wird (ist ja in Deutsch) ist deren Entscheidung. Als amtliches Dokument wäre eben das vom Finanzamt, was aber auch auf Deutsch ist, ob dort andere Sprachen mit drauf sind weiß ich nicht.

Ich nehme immer die aktuelle Rechnung meiner Bootwerkstatt mit. Kontorlliert wurde ich in den zwei Jahren die ich nach Kroatien erst fahren (noch) nicht.

Gruß
Sonja

Das sind Tipps derer, die ihre Boot nicht in den freien Verkehr überführen mussten
Beim Zoll schaut das dann ganz anders aus, aber ganz anders die Rechnung wird er belächeln wie nen Stück Klopapierrolle.
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  #12  
Alt 11.05.2014, 13:43
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Zitat:
Zitat von Mad Max III Beitrag anzeigen
Das nächste Steuer Thema...hier im Forum

Dein Boot ist von BJ 1996 ... Auch wenn man verpflichtet ist einen Mehrwertsteuernachweis zu haben interessiert dieses Boot die Behörden überhaupt nicht. Fahr nach Kroatien und mache einen Super Urlaub . Versicheungsnachweis , Bootsregistrierung , Personalausweis und eventuell den Kaufvertrag mitnehmen ...alles gut ....

Und wenn Du ganz viel Angst hast kurz zum Zoll fahren und das T2L Formular holen.

Schönen Urlaub
Mit Angst hat das wenig zu tun, ich weiß aber aus eigener Erfahrung wie es ist wenn man seine Papiere nicht zusammen hat und wie sagt man in Deutsch Unwissenheit schützt vor Schaden nicht und ich bin mir sicher das Thema interessiert auch viele andere Trailer Fahrer
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  #13  
Alt 11.05.2014, 14:40
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Moin!
Das mit dem T2L Formular wollte ich letztes Jahr auch gemacht haben, kurz beim Zoll angerufen und nachgefragt. Dort sagte man mir das Sie es für Kroatien gar nicht ausstellen würden, da es mittlerweile zur Eu gehört.
Auch als ich ihm erklären wollte das ich es nur haben wollte um zu beweisen das ich das Boot erst 2013 mit nach Kroatien gebracht habe, wollte man mir das Schriftstück nicht ausstellen.
Oder hab ich was verkehrt gemacht?

Gruß, Boris
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  #14  
Alt 11.05.2014, 14:50
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Zitat:
Zitat von Der Boris Beitrag anzeigen
Moin!
Das mit dem T2L Formular wollte ich letztes Jahr auch gemacht haben, kurz beim Zoll angerufen und nachgefragt. Dort sagte man mir das Sie es für Kroatien gar nicht ausstellen würden, da es mittlerweile zur Eu gehört.
Auch als ich ihm erklären wollte das ich es nur haben wollte um zu beweisen das ich das Boot erst 2013 mit nach Kroatien gebracht habe, wollte man mir das Schriftstück nicht ausstellen.
Oder hab ich was verkehrt gemacht?

Gruß, Boris
Ist normal, soviele Zollstellen es auch in Deutschland gibt, soviele unterschiedliche Antworten fallen auch aus.
Ein Vorgehen klappt immer:
Schildere dein Problem online an das Wissensmanagement Zoll info.privat@zoll.de
für private Leute, da stellst du auch den Satz des HR Zolls mit rein incl. Link vom krotischen Zoll,
als Antwort wirst du dann bekommen dass das möglich sei mit einem T2L Dokument.
Anschließend wendest du dich online an deinen Zoll und fügst die Antwort vom Wissensmanagement Zoll ein,
ab hier wird es dann möglich dir ein solches Dokument zu erstellen.
Hier ist noch der Link vom kroatischen Zoll, dort unten der letzte Absatz beschreibt das nochmals mit dem T2L
http://www.carina.hr/Carina/Jahte.aspx

Geändert von glumpo (11.05.2014 um 14:56 Uhr)
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  #15  
Alt 11.05.2014, 15:43
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Steht doch drin: Die Mwst wird nicht erhoben wenn die Erstbenutzung des Bootes länger als 8 Jahre her ist.

Die Mehrwertsteuer wird in den folgenden Fällen nicht vereinnahmt:
  • Wenn der Anmelder den Beweis, dass die Mehrwertsteuer in einem der EU Mitgliedsstaaten schon abgerechnet und vereinnahmt wurde, einreicht; oder
  • Wenn der Datum der ersten Benutzung des Wasserfahrzeuges mehr als 8 Jahre vor dem Datum des Beitrittes der Republik Kroatien zur EU war; oder
  • Wenn der Betrag der Mehrwertsteuer weniger als HRK 160,00 (um EUR 22) beträgt.
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Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel
Heinz- Jürgen
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  #16  
Alt 11.05.2014, 15:54
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Zitat:
Zitat von Chanor Beitrag anzeigen
Steht doch drin: Die Mwst wird nicht erhoben wenn die Erstbenutzung des Bootes länger als 8 Jahre her ist.

Die Mehrwertsteuer wird in den folgenden Fällen nicht vereinnahmt:
  • Wenn der Anmelder den Beweis, dass die Mehrwertsteuer in einem der EU Mitgliedsstaaten schon abgerechnet und vereinnahmt wurde, einreicht; oder
  • Wenn der Datum der ersten Benutzung des Wasserfahrzeuges mehr als 8 Jahre vor dem Datum des Beitrittes der Republik Kroatien zur EU war; oder
  • Wenn der Betrag der Mehrwertsteuer weniger als HRK 160,00 (um EUR 22) beträgt.
Er will sein Boot nicht in den freien Verkehr entlassen
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  #17  
Alt 11.05.2014, 16:36
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Ich habe mir letztes Jahr eine INF3 geholt. Ist die T2L das gleiche?

Erzaehlt dem Zoll einfach, dass ihr das Boot ins nicht EU Ausland zum Urlaub mitnimmt. Dann gibt es auch eine Bescheinigung.
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  #18  
Alt 11.05.2014, 16:58
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Hallo
fahre zum Zoll hol dir die INF3 Bescheinigung (habe ich letztes Jahr auch gemacht) und alles ist gut .
Gruß Frank
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  #19  
Alt 11.05.2014, 19:15
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Zitat:
Moin!
Das mit dem T2L Formular wollte ich letztes Jahr auch gemacht haben, kurz beim Zoll angerufen und nachgefragt. Dort sagte man mir das Sie es für Kroatien gar nicht ausstellen würden, da es mittlerweile zur Eu gehört.
Auch als ich ihm erklären wollte das ich es nur haben wollte um zu beweisen das ich das Boot erst 2013 mit nach Kroatien gebracht habe, wollte man mir das Schriftstück nicht ausstellen.
Oder hab ich was verkehrt gemacht?
Das mit den T2L Formular bei mir die selbe Erfahrung, lt. Österreichischen Zoll keine Ausstellung möglich weil Kroatien EU. (T2L nur für Drittländer)

Ich bin ebenfalls Trailerkapitän und habe auch so meine Bedenken.

Da ich gebrauchtes Boot von privat gekauft habe, habe ich keine Bestätigung über Mwst. oder Zoll.

Nach unzähligen Mails und Anfragen habe ich keine brauchbaren Antworten bekommen.

Ich habe mich entschlossen ganz einfach runter zu fahren und den Urlaub zu geniessen.
__________________
Grüsse aus Österreich
Jürgen
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  #20  
Alt 11.05.2014, 19:21
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Zitat:
Zitat von Juri Beitrag anzeigen
Das mit den T2L Formular bei mir die selbe Erfahrung, lt. Österreichischen Zoll keine Ausstellung möglich weil Kroatien EU. (T2L nur für Drittländer)

Ich bin ebenfalls Trailerkapitän und habe auch so meine Bedenken.

Da ich gebrauchtes Boot von privat gekauft habe, habe ich keine Bestätigung über Mwst. oder Zoll.

Nach unzähligen Mails und Anfragen habe ich keine brauchbaren Antworten bekommen.

Ich habe mich entschlossen ganz einfach runter zu fahren und den Urlaub zu geniessen.
So habe ich es dann letztes Jahr auch gemacht, nur für den Fall des Falles wäre so etwas bestimmt nicht verkehrt....

Gruß, Boris
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  #21  
Alt 11.05.2014, 20:29
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Das sind Tipps derer, die ihre Boot nicht in den freien Verkehr überführen mussten
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Gebe Dir doch vollkommen recht, dass das nicht unbedingt ohne Diskussion akzeptiert wird.

Darum habe ich ja auch geschrieben:

"... Ob das natürlich von der Prüfperson vor Ort anstandslos akzeptiert wird (ist ja in Deutsch) ist deren Entscheidung. Als amtliches Dokument wäre eben das vom Finanzamt, was aber auch auf Deutsch ist, ob dort andere Sprachen mit drauf sind weiß ich nicht. ..."

Es muss nunmal jeder selbst entscheiden ob er ein Diskussionsrisiko eingeht oder eben nicht.

Gruß
Sonja
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  #22  
Alt 11.05.2014, 21:59
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Das sind Tipps derer, die ihre Boot nicht in den freien Verkehr überführen mussten
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Das kann ich so nicht sagen, fahre seit 3 Jahren mit LKW und Boot nach HR, da die ganze Fuhre etwas auffällig ist wurde ich jedesmal kontrolliert, habe lediglich eine Kopie der Kaufrechnung dabei, wurde immer anstandslos akzeptiert.
Wenn der Zoll daran zweifelt kann er ja problemlos die Rumpfnummer prüfen ob diese im Zollverschlusslager gemeldet ist
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Gruß Jörg
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  #23  
Alt 11.05.2014, 22:45
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Ich habe auch in meinem Bekannten-Kreis noch nie gehöhrt, daß es in der Vergangenheit Probleme wegen Mwst. Nachweis gab und jetzt, wo Hr in der EU ist,

werden die Kontrollen sicher bei sichtbar älteren Booten nicht schärfer.
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  #24  
Alt 11.05.2014, 23:16
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Danke noch mal für die vielen Antworten, ich denke ich werde mal bei den Zoll vorbeifahren und mir das TL2 besorgen. Ob wohl ich jetzt schon weiß das die mich wieder wegschicken werden mit dem Hinweis, da müssen mir uns erst mal schlau machen ob das auch für Boote nach Kroatien zutrifft.
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  #25  
Alt 12.05.2014, 09:50
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
...
Wenn der Zoll daran zweifelt kann er ja problemlos die Rumpfnummer prüfen ob diese im Zollverschlusslager gemeldet ist ...
Ne, Jörg, das macht er nicht und muss er auch nicht.
Das ist genau das worauf glumpo und ich hinweisen.

Entweder der Kontrolleur glaubt Dir oder Du fährst nicht weiter bis Du den Zweifel ausräumst. Der Zoll muss in diesem Fall nicht ermitteln!

Gruß
Sonja
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