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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Nach Kroatien oder doch lieber nicht
Nach nunmehr acht Jahren Abstinenz möchte mir wieder Kroatien besuchen. Unserer Reise soll nach Tisner gehen, leider haben wir für unser Boot eine Wellcraft 26 Baujahr 1996 keine Mehrwertsteuer Nachweis. Was ich habe ist das originale Übergabeprotokoll des Händlers aus Bremen das wird aber nicht als Mehrwertsteuernachweis gelten. Im Urlaub habe ich keine Lust auf Stress mit den Behörden kann mir jemand einen Tipp geben so dass ich doch noch nach Kroatien fahren kann Mit freundlichen Grüßen Spirodon.
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Grüße vom Rhein km 519,5 Spirodon Das wird schon wieder |
#2
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Du läßt dein Boot doch nicht unten, oder .
Dann brauchst du auch keinen Mwst. Nachweis . Bootszulassung und gr. Versicherungsschein genügen .
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#3
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So ganz würde ich mich nicht darauf verlassen, dass das immer reibungslos klappt.
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit in eine Kontrolle zu geraten sehr gering ist, aber was wenn? Ein T2L hast du innerhalb kürzester Zeit in der Hand, was anderes wirst eh nicht vorweisen können. T2l ist zwar kein Steuernachweis, aber wenn es akzeptiert wird dann wird es schon o.k. sein. Der Kroatische Zoll schreibt dazu folgendes: Da das Eigentum oder die Fahne des Wasserfahrzeuges kein Beweis des Status der Gemeinschaftsware sind, kann jedes Wasserfahrzeug, das in das Zollgebiet der EU kommt, Gegenstand der Kontrolle der Zollbehörde der Republik Kroatien oder eines anderen EU Mitgliedsstaates sein. Deswegen sollten EU Residenten stets auf dem Wasserfahrzeug den Beweis, dass für das Wasserfahrzeug die Einfuhrzoll und/oder die Mehrwertsteuer in einem der EU Mitgliedsstaaten bezahlt wurde, haben. Dieser Beweis kann das Dokument T2L oder die Originalrechnung, der Nachweis des Finanzamtes oder ein anderes zur Verfügung stehendes Dokument über die bezahlte Mehrwertsteuer sein. |
#4
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@cularis:
Gefährliches Halbwissen. Der Mehrwertsteuernachweis kann jederzeit verlangt werden, und die Wahrscheinlichkeit, dass das dieses Jahr in HR passiert, ist besonders gross.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (11.05.2014 um 12:35 Uhr) |
#5
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Ja ich bin ein wenig verunsichert da ich hier immer wieder von verschiedenen Papieren lese wie TL 2 und das in den Marinas die Mehrwertsteuer kontrolliert wird oder verwechsel ich da irgendwas und für mich alles Trailer trifft das gar nicht zu. Das Boot nehme ich natürlich wieder mit nach Hause.
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Grüße vom Rhein km 519,5 Spirodon Das wird schon wieder |
#6
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Zitat:
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#7
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Das nächste Steuer Thema...hier im Forum
Dein Boot ist von BJ 1996 ... Auch wenn man verpflichtet ist einen Mehrwertsteuernachweis zu haben interessiert dieses Boot die Behörden überhaupt nicht. Fahr nach Kroatien und mache einen Super Urlaub . Versicheungsnachweis , Bootsregistrierung , Personalausweis und eventuell den Kaufvertrag mitnehmen ...alles gut .... Und wenn Du ganz viel Angst hast kurz zum Zoll fahren und das T2L Formular holen. Schönen Urlaub |
#8
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Zitat:
Das Boot ist 18 Jahre alt, da werden eher teure Neuboote kontrolliert
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#9
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Du hast/wirst Dein Boot doch vor dem Urlaub evtl. in einer Werkstatt auswintern oder reparieren lassen. Dann nimm einfach diese Rechnung mit. Damit weist Du nach, dass sich das Boot innerhalb der EU befand und nicht länger als 3 Jahre außerhalb.
Somit kannst Du belegen, dass keine Einfuhrsteuer anfällt. Ob das natürlich von der Prüfperson vor Ort anstandslos akzeptiert wird (ist ja in Deutsch) ist deren Entscheidung. Als amtliches Dokument wäre eben das vom Finanzamt, was aber auch auf Deutsch ist, ob dort andere Sprachen mit drauf sind weiß ich nicht. Ich nehme immer die aktuelle Rechnung meiner Bootwerkstatt mit. Kontorlliert wurde ich in den zwei Jahren die ich nach Kroatien erst fahren (noch) nicht. Gruß Sonja
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#10
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Das Blanko T2L-Formular kostete bei meiner IHK in Remscheid 19 Cent!
Das Hauptzollamt in Wuppertal hat für das Abstempeln nichts (in Worten: NICHTS) berechnet. Warum machst Du es nicht auch so? Beim Alter Deines Bootes wird der Zoll hier keine Original-Rechnung mehr verlangen. Nimm einfach mit, was Du hast, sage dem Beamten, wozu und warum Du das T2L Dokument haben möchtest und ich bin sicher, er wird es Dir abstempeln. Dann bis Du nicht nur in HR, sondern in der ganzen EU bei eventuellen Kontrollen auf der sicheren Seite. Gruss Gerd |
#11
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Das sind Tipps derer, die ihre Boot nicht in den freien Verkehr überführen mussten Beim Zoll schaut das dann ganz anders aus, aber ganz anders die Rechnung wird er belächeln wie nen Stück Klopapierrolle. |
#12
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Grüße vom Rhein km 519,5 Spirodon Das wird schon wieder
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#13
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Moin!
Das mit dem T2L Formular wollte ich letztes Jahr auch gemacht haben, kurz beim Zoll angerufen und nachgefragt. Dort sagte man mir das Sie es für Kroatien gar nicht ausstellen würden, da es mittlerweile zur Eu gehört. Auch als ich ihm erklären wollte das ich es nur haben wollte um zu beweisen das ich das Boot erst 2013 mit nach Kroatien gebracht habe, wollte man mir das Schriftstück nicht ausstellen. Oder hab ich was verkehrt gemacht? Gruß, Boris |
#14
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Ein Vorgehen klappt immer: Schildere dein Problem online an das Wissensmanagement Zoll info.privat@zoll.de für private Leute, da stellst du auch den Satz des HR Zolls mit rein incl. Link vom krotischen Zoll, als Antwort wirst du dann bekommen dass das möglich sei mit einem T2L Dokument. Anschließend wendest du dich online an deinen Zoll und fügst die Antwort vom Wissensmanagement Zoll ein, ab hier wird es dann möglich dir ein solches Dokument zu erstellen. Hier ist noch der Link vom kroatischen Zoll, dort unten der letzte Absatz beschreibt das nochmals mit dem T2L http://www.carina.hr/Carina/Jahte.aspx Geändert von glumpo (11.05.2014 um 14:56 Uhr)
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#15
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Steht doch drin: Die Mwst wird nicht erhoben wenn die Erstbenutzung des Bootes länger als 8 Jahre her ist.
Die Mehrwertsteuer wird in den folgenden Fällen nicht vereinnahmt:
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Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel Heinz- Jürgen |
#16
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#17
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Ich habe mir letztes Jahr eine INF3 geholt. Ist die T2L das gleiche?
Erzaehlt dem Zoll einfach, dass ihr das Boot ins nicht EU Ausland zum Urlaub mitnimmt. Dann gibt es auch eine Bescheinigung. |
#18
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Hallo
fahre zum Zoll hol dir die INF3 Bescheinigung (habe ich letztes Jahr auch gemacht) und alles ist gut . Gruß Frank |
#19
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Ich bin ebenfalls Trailerkapitän und habe auch so meine Bedenken. Da ich gebrauchtes Boot von privat gekauft habe, habe ich keine Bestätigung über Mwst. oder Zoll. Nach unzähligen Mails und Anfragen habe ich keine brauchbaren Antworten bekommen. Ich habe mich entschlossen ganz einfach runter zu fahren und den Urlaub zu geniessen.
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Grüsse aus Österreich Jürgen |
#20
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Gruß, Boris
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#21
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Darum habe ich ja auch geschrieben: "... Ob das natürlich von der Prüfperson vor Ort anstandslos akzeptiert wird (ist ja in Deutsch) ist deren Entscheidung. Als amtliches Dokument wäre eben das vom Finanzamt, was aber auch auf Deutsch ist, ob dort andere Sprachen mit drauf sind weiß ich nicht. ..." Es muss nunmal jeder selbst entscheiden ob er ein Diskussionsrisiko eingeht oder eben nicht. Gruß Sonja
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#22
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Wenn der Zoll daran zweifelt kann er ja problemlos die Rumpfnummer prüfen ob diese im Zollverschlusslager gemeldet ist
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Gruß Jörg |
#23
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Ich habe auch in meinem Bekannten-Kreis noch nie gehöhrt, daß es in der Vergangenheit Probleme wegen Mwst. Nachweis gab und jetzt, wo Hr in der EU ist,
werden die Kontrollen sicher bei sichtbar älteren Booten nicht schärfer.
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#24
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Danke noch mal für die vielen Antworten, ich denke ich werde mal bei den Zoll vorbeifahren und mir das TL2 besorgen. Ob wohl ich jetzt schon weiß das die mich wieder wegschicken werden mit dem Hinweis, da müssen mir uns erst mal schlau machen ob das auch für Boote nach Kroatien zutrifft.
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Grüße vom Rhein km 519,5 Spirodon Das wird schon wieder |
#25
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Zitat:
Das ist genau das worauf glumpo und ich hinweisen. Entweder der Kontrolleur glaubt Dir oder Du fährst nicht weiter bis Du den Zweifel ausräumst. Der Zoll muss in diesem Fall nicht ermitteln! Gruß Sonja |
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