boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 26 von 26
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 19.05.2014, 19:04
Benutzerbild von Nightvision
Nightvision Nightvision ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 10.11.2013
Ort: Potsdam
Beiträge: 21
Boot: Bayliner 642 CU
5 Danke in 2 Beiträgen
Standard Beleuchtung Bayliner 642, BSH Richtlinie?

Hey,

Würde gern einmal wissen, ob und wie Ihr die Positionslichter geändert habt oder nicht..? Das was ab Werk angebaut ist entspricht ja nicht den BSH Richtlinien.

Gibt es Erfahrungen mit den Blau-weißen ?

Achso...ich fahre Binnengewässer...

Danke...
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 19.05.2014, 19:20
Benutzerbild von Sunnyxxl
Sunnyxxl Sunnyxxl ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 13.02.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.137
Boot: Fast alle
913 Danke in 536 Beiträgen
Standard

Hey.......
wenn Du keinen Ärger haben willst, ändere es auf BSH! Alles andere ist Gesabbel!
Gruß Ulli
__________________
Mein Profilbild muss geändert werden...
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 19.05.2014, 19:22
Benutzerbild von Nightvision
Nightvision Nightvision ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 10.11.2013
Ort: Potsdam
Beiträge: 21
Boot: Bayliner 642 CU
5 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Naja , mit Ärger kann ich leben.... Mich würde interessieren was Ihr gemacht habt...wie man das bei einem neuen Boot macht und wie die Schupos reagieren?....
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 19.05.2014, 19:27
Benutzerbild von Sunnyxxl
Sunnyxxl Sunnyxxl ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 13.02.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.137
Boot: Fast alle
913 Danke in 536 Beiträgen
Standard

.....das habe ich beschrieben. Was jeder Einzelne macht, ist wurscht. Wenn Dich die Waschpo schnappt zahlst Du, und das nicht wenig. Die Waschpos interessiert nicht, was 'die ' machen, Du zahlst, Ende der Durchsage. Wenn Du was anderes lesen möchtest, warte ab Aber: Et is wie et is.....
Gruß Ulli
__________________
Mein Profilbild muss geändert werden...
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 19.05.2014, 19:33
Benutzerbild von Nightvision
Nightvision Nightvision ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 10.11.2013
Ort: Potsdam
Beiträge: 21
Boot: Bayliner 642 CU
5 Danke in 2 Beiträgen
Standard

....hab's ja verstanden...((-:

Wann ist das falsche Licht denn Strafbar.... Auch am Tag wenn man kein Licht braucht, oder erst ab der Dämmerung, wenn ich theoretisch mit Licht fahren sollte ?
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 19.05.2014, 19:34
Benutzerbild von jogi73
jogi73 jogi73 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 30.05.2011
Ort: 40880 Ratingen, Ijsselmeer(NL)
Beiträge: 887
Boot: Bavaria 42 Cruiser (Segler)
Rufzeichen oder MMSI: DF 9449
736 Danke in 470 Beiträgen
Standard

Bei uns am Ijsselmeer interessiert das die Schupos nicht.....
Die Sicherheitsausrüstung ist hier gefragt
__________________
Gruß Jörg
———————

Umweltfreundlich dank Bassantrieb.
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 19.05.2014, 19:40
Benutzerbild von Sunnyxxl
Sunnyxxl Sunnyxxl ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 13.02.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.137
Boot: Fast alle
913 Danke in 536 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Nightvision Beitrag anzeigen
....hab's ja verstanden...((-:

Wann ist das falsche Licht denn Strafbar.... Auch am Tag wenn man kein Licht braucht, oder erst ab der Dämmerung, wenn ich theoretisch mit Licht fahren sollte ?
Ja, sorry, ist so. Habe schon erlebt, das die Waschpo tagsüber kontrollierte und die BSH- Zeichen sehen wollte bzw.kennen die ja ihre Kunden. Du kannst ungeschoren durchkommen, wenn Du SICHER sein willst, halte Dich an die Vorschriften. Wer öfters nachts fährt, weiß auch wovon ich schreibe!
Gruß Ulli, u.a. auch Sportbootausbilder mit Erfahrung!
__________________
Mein Profilbild muss geändert werden...
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 19.05.2014, 19:42
Benutzerbild von Sunnyxxl
Sunnyxxl Sunnyxxl ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 13.02.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.137
Boot: Fast alle
913 Danke in 536 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jogi73 Beitrag anzeigen
Bei uns am Ijsselmeer interessiert das die Schupos nicht.....
Die Sicherheitsausrüstung ist hier gefragt
Moin,
siehe #7
Gruß Ulli
__________________
Mein Profilbild muss geändert werden...
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 19.05.2014, 22:55
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.309
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.848 Danke in 2.666 Beiträgen
Standard

Ich hatte ja schon einige Bays und Maxums, usw. in verschiedenen Größen und nur bei einer eine BSH-Beleuchtung, weil der Voreigner dies geändert hatte.

Auch meine derzeitige 212 hat keine. Hier auf dem Rhein hat es die Waschpo bisher nicht gestört (hier fahren die Meisten mit Original-AMI-Beleuchtung), auch nicht bei der Kontrolle.
Allerdings fahre ich auch so gut wie nie mit Beleuchtung, da ich vorher schon wieder am Steg liege
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 19.05.2014, 23:58
Fronmobil Fronmobil ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 10.187
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
58.579 Danke in 9.547 Beiträgen
Standard

Wer von euch würde an sein KfZ Anbauteile montieren (z.B. neue Felgen) ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)? Das ist ungefähr die vergleichbare Situation.
Bei einer Fahrzeugkontrolle ist es dann egal, ob Licht eingeschaltet ist oder nicht. Die verbaute Lichtanlage muss den BSH Richtlinien entsprechen und auch so gekennzeichnet sein.

Gibt es tatsächlich Ami-Boote die vom Importeur nicht umgerüstet wurden?
Unglaublich. Wie ist das dann mit der CE?
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 20.05.2014, 00:25
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Bornheim, Rheinland
Beiträge: 6.641
Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
15.135 Danke in 5.715 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sunnyxxl Beitrag anzeigen
Ja, sorry, ist so. Habe schon erlebt, das die Waschpo tagsüber kontrollierte und die BSH- Zeichen sehen wollte bzw.kennen die ja ihre Kunden. Du kannst ungeschoren durchkommen, wenn Du SICHER sein willst, halte Dich an die Vorschriften. Wer öfters nachts fährt, weiß auch wovon ich schreibe!
Gruß Ulli, u.a. auch Sportbootausbilder mit Erfahrung!
Wo stehen diese Vorschriften?
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 20.05.2014, 12:58
Benutzerbild von Fiete515
Fiete515 Fiete515 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 30.06.2013
Beiträge: 24
Boot: Crownline 765 Cruiser
Rufzeichen oder MMSI: DK7179
29 Danke in 10 Beiträgen
Standard

Hallo,
ich habe mich vor kurzem mit unserem Polizisten zu dem Thema Beleuchtung unterhalten.
Die Bestimmungen haben sich etwas gelockert, jetzt sind auch viele Laternen mit Europazulassung (keine direkte BSH) erlaubt. Europazulassungen sind gleichzusetzten mit BSH. Ich weiss nicht mehr genau wo, aber entweder bei ELWIS oder auf der BSH-Homepage ist das beschrieben. Am Tage gibt es keine Strafe - nur zu Zeiten wo die Lichterführung erfoderlich ist - hier dann auch am Tag bei Sicht unter 1000m (Regen, Schnee, Nebel). am besten direkt mit der Polizei besprechen welche Laternen erlaubt sind und welche nicht. Hab ich auch so gemacht.
__________________
Ahoi Fiete
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 20.05.2014, 18:52
Benutzerbild von Gerd-RS
Gerd-RS Gerd-RS ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.04.2003
Ort: Wuppertal
Beiträge: 3.082
Boot: potentieller Charterkunde
10.349 Danke in 2.719 Beiträgen
Standard

Vor Jahren hatte ich auf dem Rhein auch mal Ärger wegen meiner US-Beleuchtung auf meiner Bayliner 2650. War laut Entenpolizei auch nicht am Tag erlaubt: "Sie können lieber ohne Beleuchtung (am Tag) fahren, als mit der nicht zulässigen US-Beleuchtung!"

Heute würde ich das mal davon abhängig machen, ob Dein Boot eine CE-Zertifizierung hat. Die - falls vorhanden - besagt nämlich, dass es den europäischen Bauvorschriften in der entsprechenden CE-KLasse entspricht. Und zwar einschließlich Beleuchtung.

Genauso gut müssten Leuchten akzeptiert werden, die selbst eine CE-Kennzeichnung haben.

Hin und wieder bring Europa doch auch positive Dinge hervor!

Ich denke, das hat auch Fiete mit seinem Beitrag gemeint.

Gruss


Gerd
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 20.05.2014, 20:58
Benutzerbild von Nightvision
Nightvision Nightvision ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 10.11.2013
Ort: Potsdam
Beiträge: 21
Boot: Bayliner 642 CU
5 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Aber hat die CE-Zertifizierung nicht nur zu sagen wo das Boot eingesetzt werden darf und mit wie vielen Personen man fahren darf...Also mein Boot ist Nagelneu, in Deutschland gekauft und mit CE.... Aber keine Beleuchtung nach BSH....ich habe aber auch absolut keinen Bock, das Boot mit diesen hässlichen BSH Dingern zu verschandeln.... Was ist nun richtig...?
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 20.05.2014, 21:07
Benutzerbild von Nightvision
Nightvision Nightvision ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 10.11.2013
Ort: Potsdam
Beiträge: 21
Boot: Bayliner 642 CU
5 Danke in 2 Beiträgen
Standard

@Huebi...... Steht hier, weiß nur nicht ob der Quatsch noch gilt....

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 20.05.2014, 21:18
Benutzerbild von PIEP-Köln
PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.02.2008
Ort: Köln-Sürth
Beiträge: 2.163
Boot: Gummiente
3.989 Danke in 1.774 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Nightvision Beitrag anzeigen
....ich habe aber auch absolut keinen Bock, das Boot mit diesen hässlichen BSH Dingern zu verschandeln....
Die Zeit der Duschkabinen ist zum Glück vorbei, es gibt mittlerweile wirklich schicke Dinger mit Zulassung (LED).
__________________
Diese Signatur ist unter Bearbeitung!

Gruß vom Mario

Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 20.05.2014, 21:45
Davanti 225 Davanti 225 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 26.01.2014
Ort: Velbert & Wuppertal
Beiträge: 37
Boot: "Charter"
4 Danke in 4 Beiträgen
Standard

War laut Entenpolizei auch nicht am Tag erlaubt: "Sie können lieber ohne Beleuchtung (am Tag) fahren, als mit der nicht zulässigen US-Beleuchtung!"



Kann mir kaum vorstellen das es wen (Polizei??) interessiert ob dein Licht (meinetwegen die schicken Amilampen), am Tage (kein Nebel!!) eingeschaltet sind oder abgeschraubt, also entfernt oder zugeklebt...*tztz

Bin selbst häufiger des Nachts auf Mosel und Rhein nach gewissen Feuerwerken (Kirmes/Rhein in Flammen) mit 6-7m Sportboot unterwegs gewesen (nur mit Amibeleuchtung), Polizeiboote fuhren auch eine Menge rum, musste nie längsseits..
Über Tage aber ab und an mal kontrolliert, allerdings wollten sie nur Führerschein und ausreichende Schwimmwesten sehen..
Vielleicht fielen meine Lampen, aufgrund der zarten Größe, auch einfach nicht auf..;).

Einen Gruß in die Runde.
Gruß
Andreas
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 20.05.2014, 22:02
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Bornheim, Rheinland
Beiträge: 6.641
Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
15.135 Danke in 5.715 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Nightvision Beitrag anzeigen
@Huebi...... Steht hier, weiß nur nicht ob der Quatsch noch gilt....

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf
Ich habe dieses jetzt schon zum x-tenmale sorgfältig durchgelesen, wie auch etliche andere Publikationen.

Es steht nirgendwo gesetzlich gültig geschrieben, daß ein Sportboot grundsätzlich mit Navigationslichtern ausgerüstet sein muß.
Man findet Formulierungen wie: Wenn das Sportboot keine Navigationsbeleuchtung tragen kann, darf es bei unsichtigem Wetter oder nachts nicht fahren.
Ich habe auch in den letzten 10 Jahren nirgends eine Vorschrift gefunden (und ich habe explizit danach gesucht!), die mir verbietet ungeprüfte Beleuchtungskörper (Unterwasserbeleuchtung, Scheinwerfer, Klolämpchen, ungeprüfte Navigationslämpchen etc.) an mein Boot zu montieren.
Ich kann nur lesen, daß ich nachts oder bei unsichtigem Wetter nicht ohne Navigationsbeleuchtung fahren darf. Und die muß zugelassen sein, nach welchen Vorschriften, daß unterliegt einem ständigen EU-typischen Wandel, meine Lampen haben niederländische Zulassung, sollte ich die in Deutschland mal gebrauchen, habe ich die niederländischen Atteste ja dabei.
Schaun mer mal.............
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 21.05.2014, 14:56
Benutzerbild von Fiete515
Fiete515 Fiete515 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 30.06.2013
Beiträge: 24
Boot: Crownline 765 Cruiser
Rufzeichen oder MMSI: DK7179
29 Danke in 10 Beiträgen
Standard

Hallo,
Auszug BSH Homepage:

Zulassungskennzeichen
Vom BSH zugelassene Navigationslichter sind mit einer Baumusternummer (z. B. BSH/00/01/90) bzw. dem Steuerrad markiert.
Die seit April 2010 für Berufsfahrzeuge erforderlichen Navigationslichter mit EU-Zulassung („Steuerrad“, siehe Schiffsausrüstungsrichtlinie) dürfen auch für Sportboote verwendet werden.
Ein CE-Zeichen ersetzt die Zulassung nach den Kollisionsverhütungsregeln nicht! Die rechtlich vorgeschriebenen Zulassungen für Navigationsleuchten bezogen auf den Fahrbereich (auf See- und Binnenschifffahrtstraßen) und der Anwendung (als Sportboot oder Berufsschiff) sind in nachfolgender Tabelle zusammengestellt.

Link: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...hter/index.jsp
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Zugelassenen_nautischen_Systeme.pdf (3,75 MB, 412x aufgerufen)
__________________
Ahoi Fiete
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 21.05.2014, 15:42
Koli Koli ist offline
Captain
 
Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 747
259 Danke in 171 Beiträgen
Standard

In dem Fall zum Glück gibts es bei uns auf dem Hochrhein einen TÜV für Boote alle 3 Jahre. Die haben die Lichter nie beanstandet also darf ich bei uns auch damit fahren.
Zudem denke ich auch, dass die CE Zulassung gelten müsste. Kann das jemand mit Sicherheit bestätigen?
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 21.05.2014, 16:35
Benutzerbild von Gerd-RS
Gerd-RS Gerd-RS ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.04.2003
Ort: Wuppertal
Beiträge: 3.082
Boot: potentieller Charterkunde
10.349 Danke in 2.719 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Nightvision Beitrag anzeigen
Aber hat die CE-Zertifizierung nicht nur zu sagen wo das Boot eingesetzt werden darf und mit wie vielen Personen man fahren darf...Also mein Boot ist Nagelneu, in Deutschland gekauft und mit CE.... Aber keine Beleuchtung nach BSH....ich habe aber auch absolut keinen Bock, das Boot mit diesen hässlichen BSH Dingern zu verschandeln.... Was ist nun richtig...?
Nach meinem bescheidenem Wissen bestätigt der "In Verkehr Bringer" - also bei Neubooten in der Regel der Hersteller oder Importeur - dass das Boot den in Europa vorgeschriebenen Bauvorschriften für die entsprechende Kategorie (A, B, C oder D) vollständig und komplett entspricht.

Als Verbraucher in der EU muss und darf ich mich insofern auch darauf verlassen, dass auch die Beleuchtung den in der EU gültigen Normen und Vorschriften entspricht.

Wo kämen wir denn hin, wenn ich mir bei einem neuen, in Deutschland gekauften US-Import-Auto, beispielsweise bei einem Chevrolet oder Ford (US) erst einmal andere, neue Lampen und Blinker einbauen müsste, bevor ich es zulassen und auf deutschen Straßen benutzen kann.

Das kann und darf nach meinem Rechtsverständnis bei legal und offiziell importierten Booten mit CE-Konfirmitätserklärung nicht anders sein.
Sollte das BSH Einwände gegen deren serienmäßige Beleuchtung haben, müsste es sich mit dem "In Verkehr Bringer" in Verbindung setzen bzw.
die CE-Bauvorschrift ändern (lassen).

Ich würde es heute - Dank Rechtsschutz-Versicherung - auf eine Anzeige und ggf. auch auf ein Verfahren ankommen lassen. Nicht jede, nationale Behörde ist heute unbedingt im Recht - wenn es um EU-Recht geht.

Gruss


Gerd

Geändert von Gerd-RS (21.05.2014 um 18:27 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 21.05.2014, 16:43
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Am besten man prüft das anhand der Verordnungen selbst nach: Vom BSH wird als Rechtsgrundlage die Binnenschifffahrtsstraßenordnung angegeben, wo man den §3.02 findet. Darin werden Signalleuchten nach §7.05 des Anhangs II der Binnenschiffsuntersuchungsordnung verlangt, wo man wiederum einen Verweis auf die Schiffausrüstungsverordnung findet. Dort maßgeblich sein soll der §2 und darin die Definition 11, in der man tatsächlich den Hinweis auf das Steuerrad-Symbol findet. Hat also anscheinend alles seine Richtigkeit mit dem Verlangen der Wasserschutzpolizei. Ist aber zu kompliziert niedergeschrieben.

Geändert von 123 (21.05.2014 um 16:49 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 21.05.2014, 17:36
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Bornheim, Rheinland
Beiträge: 6.641
Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
15.135 Danke in 5.715 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Am besten man prüft das anhand der Verordnungen selbst nach: Vom BSH wird als Rechtsgrundlage die Binnenschifffahrtsstraßenordnung angegeben, wo man den §3.02 findet. Darin werden Signalleuchten nach §7.05 des Anhangs II der Binnenschiffsuntersuchungsordnung verlangt, wo man wiederum einen Verweis auf die Schiffausrüstungsverordnung findet. Dort maßgeblich sein soll der §2 und darin die Definition 11, in der man tatsächlich den Hinweis auf das Steuerrad-Symbol findet. Hat also anscheinend alles seine Richtigkeit mit dem Verlangen der Wasserschutzpolizei. Ist aber zu kompliziert niedergeschrieben.
Bist Du sicher, daß die von Dir zitierten Vorschriften auch für Sportboote gelten?
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 21.05.2014, 18:06
Benutzerbild von T0bias
T0bias T0bias ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 18.08.2013
Beiträge: 25
13 Danke in 11 Beiträgen
Standard

Für Sportboote kann ich auch keine Vorschriften finden!
__________________
Gruß Tobias
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 21.05.2014, 18:08
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.727
Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von T0bias Beitrag anzeigen
Für Sportboote kann ich auch keine Vorschriften finden!
Die BF-Suche hilft Dir weiter.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 26 von 26


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:48 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.