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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Elektrolux-Kühlschrank nach Jahren zum ersten Mal auf Gas betreiben.
Hallo Leute,ich habe auf meinem Stahlverdränger einen ca.10 Jahre alten Elektrolux Kühlschrank der auf allen Medien (12 Volt,230 Volt und Gas) laufen soll.Ich habe diesen bisher nur auf 12 und auf 230 Volt betrieben.Der Kühli hat immer sehr gut funktioniert.Zusätzlich möchte ich diesen jetzt aber auch noch auf Gas betreiben.Spricht irgendetwas dagegen den Kühli jetzt noch auf Gas umzustellen ? Wie gesagt,der Gasanschluß ist absolut ungebraucht.Gibt es Dinge die vor der Inbetriebnahme noch einmal gewartet werden sollten ? Oder kann ich eine korrekte Installation herstellen und den Kühli problemlos in Betrieb nehmen ?
Danke für Eure Antworten. Gruß von Anton. |
#2
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Hallo,
ich nehme an, im Innenraum ist ein kleines Glasfenster, wo mann die Zündflamme beobachten kann. Ich habe die Küche verdunkelt, den Zündschalter betätigt und gleichzeitig den Kopf in den Kühlschrank gesteckt, um die Flamme zu beobachten. Noch ca. 10 bis 15 Sekunden die Zündsicherung drücken, dann müßt der Kühlschrank auf Gas laufen. Zur Kontrolle habe ich ab und zu mit der Hand am Abgaskamin gefühlt, dieser sollte warm sein. Gruß Detlef |
#3
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Sorry, aber bei Gas wäre ich etwas vorsichtig !
Auch wenn die Zuleitungen, sowie der Druckminderer Topp aussehen, so kann doch eine Undichtigkeit vorhanden sein. Lieber mal vom Fachmann prüfen lassen ! Propan ist nun mal schwerer als Luft, das sollte man nicht ausser Acht lassen
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten ! |
#4
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...also ohne Sachkundeprüfung nimm den Kühlschrank nicht in Betrieb.
Flüssiggas ist wirklich ein schweres Gas und damit ein Sauzeugs
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Gruß Klaus |
#5
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Sehe ich auch so, dabei die Gaswarnanlage, sofern vorhanden, nicht vergessen.
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#6
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Wenn die Gasanlage regelmäßig Überprüft wurde, sehe ich keinen Grund, den Kühlschrank das erste Mal mit Gas inbetrieb zunehmen.
Gruß Detlef |
#7
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Zitat:
Wer überprüft nen Kühlschrank und die Gasleitung dazu, wenn er nicht im Betrieb ist?
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Gruß Klaus |
#8
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Zitat:
KEINER, weil der Prüfer meist fragt, was zu Prüfen ist und da fällt ein Nicht/noch Nie angeschlossenes Gerät meistens raus. Ich denke nicht, das Anton dies hat Jemals mitprüfen lassen
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten ! |
#9
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In meinem Wohnwagen und auf meinem Boot werden alle Gerät die mit Gasbetrieben werden, bei der Prüfung überprüft und dies auch im Prüfbuch dukomentiert. Da sind alle gasgeräte aufgeführt und alle müssen überprüft werden!!!!
Gruß Detlef |
#10
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Hallo Detlef !
Beim Wowa ja, aber gibt es bei Booten auch die Pflicht, Gasprüfung alle 2 Jahre ???
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten !
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#11
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Hallo Leute,erstmal vielen Dank für Eure Antworten.Ich habe noch gar keine Gasanlage an Bord.Die müßte ich erst noch komplett neu installieren.Allerdings nur für den Kühlschrank.Der Kühlschrank hat kein Fenster um die Flamme zu beobachten,der Zündvorgang soll durch umlegen eines Schalters automatisch passieren.Ich habe noch die originale Bedienungsanleitung für den Kühlschrank,so ist es dort beschrieben.
Kann mir noch jemand etwas zur Abgasführung sagen ? Der Kühlschrank ist ja in die Küchenzeile eingelassen.Oben in der Arbeitsplatte ist zwar ein Abluftgitter vorhanden,aber da kommt ja nur die Abwärme beim Strombetrieb heraus.Wie müssen die Abgase denn abgeführt werden ? Ich kann mir das noch garnicht so genau vorstellen.Gibt es einen Abgasschacht oder Schlauch der nach draussen geführt werden muss ? Die Gasabgase dürfen doch nicht in den Innenraum strömen,oder ? Ich muß den am Wochenende mal ausbauen und mir das genau ansehen. Danke für eure weiteren Antworten. Gruß von Anton. |
#12
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...das mit den Gasleitungen hättest Du auch mal vorher schreiben können
ne, ne, ne....... wollte mich gerade so schön verstreiten
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Gruß Klaus
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#13
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Da sonst keine Gasanlage verbaut ist, könnte ich mir vorstellen, das eine Ablüftung /Abgasrohr noch gar nicht vorhanden ist.
War ca. 1994 ? bei der Anschaffung des Kühlschranks überhaupt nicht geplant, Diesen überhaupt je per Gas zu betreiben ?
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten !
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#14
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Hi,
also bevor Du jetzt noch in deinem Boot aufwändig eine Gasanlage mitsamt allem Wartungs-Brimborium installierst, schmeiss den alten Kühli lieber über Bord und besorg einen moderne Variante mit Kompressor. Das Bier ist endlich richtig kalt, Eiswürfel gibts auch und die Batterie hält im Vergleich zu vorher "ewig". Gruß, Christian
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"Homer ist ein großartiger Sicherheitsinspektor, aber meinen Müll würde ich ihm nicht anvertrauen" |
#15
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Gas- Kühlschrank
Moin Anton,
die Idee, den mal von seinem bisherigen Platz hervor zu zerren, finde ich schon mal nicht schlecht. Da kann man dann alles mal richtig inspizieren. Das Teil/Kühli braucht eine Abgasleitung-zwingend! ferner solltest du erstmal klarstellen, wieviel Druck verträgt der Gute? 30 oder 50 m/bar? hast du schon Gas an Bord? ansonsten fehlt dir ein Kasten, wo die Flasche deponiert wird, auch da gibt es Vorschriften(Abluft) und nicht zu vergessen, laß es durch einen Fachmann prüfen- da schläft man ruhiger. Ich habe gerade wieder die Abgasprüfung machen lassen und bin mir sicher, das Geld ist gut angelegt- kenne es allerdings aus meiner Berufszeit auch nicht anders. Meine Meinung ist, sowas muß ein Fachmann machen und nicht wie hier schon mal geschrieben, einfach machen und gut ist- ich sage dir, das ist grob fahrlässig. Wünsche dir, daß der Kühli das macht, was er soll- auch auf Gas. Gruß Bernhard
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The rest is silence.
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#16
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Ja Mensch,ich bin jetzt hin und her gerissen.Ein neuer Waeco Kühli mit 40 Watt Stromaufnahme kostet ca.1000 Euro.Mein Kühli braucht 120 Watt und ist in der Gesamtberechnung der größte Verbraucher,und gerade das wollte ich mir einsparen.Eine Kühlbox ist wesentlich günstiger,aber schlecht zu plazieren,wegen dem Deckel der nach oben aufgeht.Der Platz für den Kühli ist ja vorhanden.Mein Kühlschrank soll laut Typenschild auf 50mbar funktionieren.Und,Ja,es war wohl nie eine Gasinstallation geplant.Meine Tendenz geht zu dem Gasumbau.Ich bau Ihn jetzt erst mal aus.
Gruß von Anton. |
#17
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Trenn' dich frohen Herzens von dem Stromvernichter.
Ein Absorberkühli ist der Batteriekiller No.1 . Ausserdem kühlt der Absorber nicht wenn er in Schräglage kommt. |
#18
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Zitat:
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#19
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Zitat:
die allererste Frage ist, hat der Kühlschrank überhaupt eine Zulassung für Sportboote. Dazu müsste man das Typenschild kennen. Wenn NEIN, ist das Thema hier schon beendet. Wenn JA, kannst du dir weitere Gedanken machen. Besondere Beachtung ist dabei der Zu- und Abluft zu schenken. Als Belüftung musst du eine mindestens 10 * 10cm große, nicht verschliessbare Öffnung von aussen haben. Die Abgasführung muss mit einem rostfreien Rohr, am besten flexibel, gemacht werden. Wie Janus schon geschrieben hat, haben Absorberkühlschränke etwas gegen dauerhafte Schräglage(Segelboot). Wenn der Kühli jedoch nur im Hafen betrieben werden soll, kann man das doch machen. Wie du schreibst, hast du noch keine Gasanlage an Bord. Das sollte sich dann erst ein Fachmann anschauen und dir mal eine Hausnummer über die zu erwartenden Kosten der Installation geben. Ich habe selbst einen Absorberkühli an Bord, den ich erst 2012 auf Gas in Betrieb genommen habe. Das gute Stück ist noch von der Firma Privileg und als Baujahr ist 1984 angegeben. Im Gasbetrieb hat das Teil richtig Power und das Bier kann ich nach 2Std lutschen. Das Teil werde ich hegen und pflegen solange es geht, denn ich habe noch keinen Kompressor gehört, der so leise arbeitet wie mein Absorber.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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#20
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was bitte ist eine Bootsregelanlage?
ein Druckminderer, 50mbar mit Marinezulassung, kostet ca. 35 - 40€
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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#21
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Zitat:
Ich hatte nen Electrolux Kühlschrank mit Eiswürfelfach und allem SchickiMicki im Wohnmobil. Bj 82. Das war ein fantastischer Kühlschrank egal ob mit 12V 220V oder Gas. Alles wie zu Hause -Wie du sagst, von sowas sollte man sich nicht ungeprüft trennen. Ich konnte auch keine dramatisch höheren Verbräuche feststellen wie bei dem jetzigen mit lautem Schwingkompressor im Boot feststellen. Ne "Schau die Gasflamme an" Luke hatte der im Wohnmo auch nicht, der ging einfach. Ich hab dann am "Schornstein" mal ab und an gefühlt, aber mehr "Wartung" brauchte der nicht. Gas auf dem Boot ist halt immer etwas mit Vorsicht zu geniessen, ich wüsste nicht ob ich es ohne Not und ohne das ich es sonst noch für was brauche installieren würde Gasanlagen-abnahme und die vorgeschrieben Wiederholungsprüfungen verstehen sich wohl von selbst.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#22
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Leute,Leute, Ihr macht mir das nicht wirklich leicht Am Wochenende wird erstmal ausgebaut.
Gruß von Anton. |
#23
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Ich habe den Threat mit Interesse verfolgt und habe erst jetzt die Zeit mal etwas dazu beizusteuern.
Also habe ich mir mal ein paar Zitate raus kopiert und werde direkt darauf eingehen. Vorab, ich bin Sachkundiger für Flüssiggasanlagen und darf die Gasanlagen in Booten nach G608 sowie in Freizeitfahrzeugen wie Wohnmobilen und Wohnwagen nach G607 prüfen und abnehmen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zum Prüfungsumfang: Der Prüfer ist verpflichtet im Zuge der Gasanlagenprüfung, 1. Die Leitungsystem/die gesamte Anlage optisch zu überprüfen 2. Die Entlüftungsöffnungen im Gaskasten zu überprüfen. (Dürfen nicht verbaut, müssen frei nach aussen gehen und mind 100cm² groß sein) 3. Das Leitungssystem auf Dichtheit, mit Hilfe einer dafür zugelassenen Druckprüfpumpe zu prüfen. 4. Den Anschlussschlauch, sowie Druckminderer auf Ablaufdatum zu prüfen. 5. An allen mit der Anlage verbundenen Geräte einer Funktionsprüfung durchzuführen. 6. An allen Gasgeräten die Sicherheitseinrichtung auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. 7. Die im Prüfbuch eingetragenen Geräte mit den im Boot verbauten zu überprüfen. 8.Das Prüfbuch auszufüllen und die Plakette zu kleben. (9. Ich prüfe den Druckminderer auf Funktion, was aber kein vorgeschriebener Prüfungsbestandteil ist.) Es ist mein eigener Anspruch, meine erbrachte Arbeit, ordentlich und gewissenhaft auszuführen. Schließlich ist es doch so, wenns BUMM macht, steht die Staatsanwaltschaft bei mir als Prüfer vor der Tür und will wissen ob die Anlage in Ordnung war. Schließlich muss ich den Nachweis erbringen, dass die Anlage fehlerfrei war. Sicher ist, es gibt schwarze Schafe, welche eine Gasprüfung in 10 min abhandeln, ich brauche durchschnittlich 45 - 60 min je nach Aufwand, das kostet auch was. Sicherheit sollte es jedem Wert sein. So wie es in diesem Fall hier beschrieben wurde, liegt die Vermutung nahe, dass der Kühlschrank damals nur eingebaut wurde, weil er gerade da war und niemals der Gasbetrieb vorgesehen war. Ich würde auch den Ausbau und Ersatz durch ein neuwertiges Energiespaendes Kompressorgerät ohne Gas favorisieren. Andererseits, möchtest Du tatsächlich eine Gasanlage einbauen, dann werden die Kosten für nen fachgerechten Einbau einer Gasanlage, deutlich über denen eines neuen Kühlschrankes liegen. Wünsche trotzdem viel Spaß beim basteln.
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#24
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Zitat:
Noch gibt es keine gesetzliche Regelung die alle 2 Jahre eine Gasprüfung vorschreibt, es wird jedoch daran gearbeitet, dieses gesetzlich vorzuschreiben. Richtig ist, dass es Gewässer, Marinas etc. gibt, bei denen auf Grund lokaler Regelungen oder Vorschriften eine Gasprüfung vorgeschrieben ist. In F ist es z.B. so, dass man in den meisten Häfen ohne Gasprüfung keinen Liegeplatz bekommt.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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#25
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Da gebe ich Dir Recht, wenngleich auch nur teilweise. Die obligatorische wiederkehrende Anlagenprüfung ist nicht überall in D Pflicht.
In Berlin zum Beispiel ist sie nicht Pflicht. Nebenan in Brandenburg ist sie jedoch Pflicht, wird dort sogar kontrolliert. Hier jedoch ausschließlich auf Landeswasserstrassen, nicht auf Bundeswasserstrassen. Die Pflicht zu den Prüfungen ist Ländersache. Mittlerweile fordern auch viele Versicherungen ne wiederkehrende Gasprüfung in ihren Bedingungen. Zitat: "In der deutschen G 608 ist eine Wiederholungsprüfung für den Nutzer / Betreiber der Flüssiggasanlage vorgegeben. Der Betreiber ist also gehalten, diese Überprüfung vornehmen zu lassen. Aber er kann nicht durch einen Bußgeldbescheid oder sonstigem dazu gezwungen oder bestraft werden. Die Prüfung dient ausschließlich der Sicherheit einer Anlage und damit dem Betreiber selbst und unter Umständen dem Umfeld. Die zweijährige Wiederholungsprüfung wird leider oft als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme angesehen, betrifft aber die Sicherheit. Dieses wird leider gern von Betreibern übersehen. Es funktioniert doch alles, ist die Begründung." http://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/k...luessiggas.pdf |
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