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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Segelscheinbinnen mit Motor aber das Alter (16 jahre) nicht ereicht
Hallo die Frage meines freunden ist: Wenn man noch nicht 16 ist aber den segelschein binnen (ab 14) macht ,kann man dan den binnen mit motor auch gleich mit machen und den Segelscheinbinnen krigt man aber den Binnen (motor ) dann erst mit 16
geht das? ich kann es ihm nicht beantworten kann da einer helfen und mir die Frage beantworten? |
#2
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Was ist denn ein "Segelschein binnen"?
Es gibt den Sportbootführerschein binnen, und da kann man die Motorprüfung erst ab 16 machen. Also für alle unter 16: Prüfung ablegen ohne die Fragen, die für den Motor relevant sind, zu beantworten. Dann nach dem 16. Geburtstag die sieben Fragen richtig beantworten, Gebühr entrichten, fertig. Keine Ahnung, wie das bei dem "Segelschein" sein soll, den kenne ich nicht. Grüße Matthias.
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#3
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Das ist der Sportbootführerschein für Sportboote unter Segel.
Bei meinem Sportbootführerschein ist alles was drinsteht und ich nicht fahren darf,z.B. Segelsurfbrett durchgekreutzt. Mfg Bastian
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#4
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Na die Zeiten sind aber schon länger vorbei... als amtliche Sportbootscheine gibt es den für binnen und den für See. Bei dem für binnen wird die geprüfte Antriebsart genannt.
Einen amtlichen Segelschein gibt es nicht, einen Surfschein auch nicht (mehr). Grüße Matthias.
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#5
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Es gibt den sportbootschein binnen in drei Varianten
Nur Segel (a-Schein oder jüngsten Schein) ab 14 Nur Motor (ab16) den haben die meisten Motor und Segel um z.b. Auch in Berlin mit mehr als 14 qm segelfläche fahren zu dürfen
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#6
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Zur ausgangsfrage
Mit 14 kann man nur den Segelschiff machen und dann am besten mit 16 binnen Motor und See Hab ich damals auch
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#7
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Sorry, aber das stimmt schon lange nicht mehr. Es gibt nur den SBF binnen oder See, bei binnen halt ohne (dann ab 14) oder mit Motorprüfung (ab 16), dabei kann man den Schein mit oder ohne Segelprüfung bekommen.
Den A-Schein oder Jüngstenscheine gibt es schon ewig nicht mehr. Grüße Matthias.
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#8
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Hi,
irgendwie lesen hier nicht alle, was die Vorschreiber so schreiben... Den SBF binnen für Antriebsart Motor kann man ab 16 machen, dabei die Prüfung max. 3 Monate vor dem 16. Geburtstag ablegen. SBF binnen für Antriebsart Segeln kann man ab 14 machen. Also kann man als 14jähriger nur den Segelteil machen, und muß dann frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag den Motorteil separat machen. Zumindest für die Praxis bietet es sich dann aber an, erst SBF See zu machen, da dann die Praxis für SBF binnen unter Motor anerkannt wird (umgekehrt nicht). Gruß Ralf
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#9
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Zitat:
Die Segelflächengrenze für Berlin beträgt 3 m² !!! Guckstu hier, auf Seite 61 den Punkt 6.2 oder da. Das reicht nichtmal für ein Kindersegelboot Optimist mit seinen 3,5 m², geschweige denn Surfbretter(obwohl die keinen Schein mehr brauchen, die können jetzt 50m² haben). Paddelboot mit Regenschirmtreiberantrieb geht vielleicht gerade so? ...Ich war bis eben der Meinung, die Grenze läge bei 7m², deshalb extra nachgesehen... Mit soviel Blödheit unseres WSA habe ich nicht gerechnet!!!! Jetzt dürfen die Berliner Gören garnichtmehr segeln??? Wie war das denn früher, ab wieviel qm brauchte man da den Schein? fassungslose Grüße Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#10
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Zitat:
Doch. Den Jüngstenschein als Verbandsschein des DSV gibt es noch: http://www.dsv.org/index.php?id=383
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Viele Grüße Michael
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#11
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Motorbootfahren geht auch schon ab 12 Jahren.
Dazu ist eine B-Lizenz erforderlich, das Boot darf max. 5 m lang und mit höchsten 5 PS motorisiert sein und nur auf den im § 1.09. 5. der BinSchStrO genannten Gewässerabschnitten. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#12
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Bei uns fängt die Jugend bereits mit 8 Jahren an an Motorbootrennen Teilzunehmen. Dafür gibts dann Extra Lizenzen die das Fahren unter Motor auf den Übungsstrecken erlaubt.
Ansonsten ist ja alles Gesagt. Motorbootshcein Binnen Segel ab 14 (Prüfung 3 Monate Früher) Motorbootschein Binnen Motor ab 16 (Prüfung 3 Monate Vorher)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#13
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Die A-Lizenz kann sogar schon mit 6 Jahren gemacht werden.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#14
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Laut DMYV ist die Aufnahme in die Schlauchbootjugend erst mit 8 Jahren möglich http://www.dmyv.de/jugend/downloads/dmyvflyer.pdf
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#15
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Das scheint ein Druckfehler zu sein .
Gleiche Quelle: Die Lizenz A kann ab 6 Jahren erworben werden. Ausschreibung 2014 siehe Punkte C1. (Seite 6) und D1. (Seite 11). Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#16
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Ist ja alles gut und schön, aber wir sind uns sicher dahingehend einig, dass das alles keine amtlichen Scheine sind? Die stellen daher auch keine Berechtigung zur Befahrung von führerscheinpflichtigen Gewässern dar.
Grüße Matthias.
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#17
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Zitat:
Die Führerscheinfreiheit bezieht sich doch nicht auf die Gewässer sondern auf das Alter des Bootsführers und der maximalen Motorleistung (sowie Bootsgröße). Die 12-Jahre-Regel gestattet das Befahren von Gewässern, die ansonsten ab 16 Jahren bis 15 PS führerscheinfrei und über 15 PS führerscheinpflichtig befahren werden dürfen - also "führerscheinpflichtige Gewässer" sind. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#18
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Hi Lutz,
wie oben (#9) geschrieben, ist in Berlin das Führen von Segelbooten ab 3 m² führerscheinpflichtig. Da bedarf es des amtlichen Sportbootführerscheins Binnen mit der Antriebsart "Segel". Damit ist die Relevanz eindeutig gegeben. Es dürfen nichtmal Optis ohne amtlichen Führerschein gefahren werden, den es erst außerhalb des üblichen Opti-Alters gibt. Damit sind alle in Berlin segelnden Kinder kriminell! Inwieweit das Berliner Opti-Regattageschehen davon betroffen ist, vermag ich nicht zu sagen, da dieses ja weitgehendst im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet. Ich bezweifle ernsthaft, dass für jedes Training und Regatta eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird. Die meist dabei mitmachenden Begleitboote ersetzen in meinen Augen nicht die jeweiligen Schiffsführer. Gruß Michael |
#19
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Zitat:
gleich danach (#10) findest Du den Link zum Jüngstensegelschein: "Befähigungsnachweis zum Führen von altersgerechten Segelbooten unter fachkundiger Aufsicht und unter den vorgeschriebenen räumlichen und zeitlichen Grenzen sowie zur Teilnahme an Regatten, welche für Jüngstensegelscheininhaber ausgeschrieben sind. Zulassungsvoraussetzungen: - Vollendung des siebenten Lebensjahres und bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres, - Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, - Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze, beziehungsweise 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser." Ich gehe davon aus, dass die Berliner Opti-Kids diesen Schein haben und somit legal segeln. Selbst das würde so nicht stimmen, da es "nur" eine Ordnungswidrigkeit wäre Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#20
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Dieser Jüngstensegelschein ist eben kein amtlich anerkannter.
Das mag für alle anderen, außer dem Berliner Revier, funktionieren. Es sei denn, ein Begleitfahrzeug ersetzt mehrere Schiffsführer. Das ist aber unvorstellbar. Ich staune, dass die Berliner Waschpo diese Ordnungsgeldquelle bisher offenbar nicht erschlossen hat -pssst! Gruß Michael |
#21
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Zitat:
1. Halte ich die Waschpo nicht für so dämlich, dass sie nicht Wissen das eine Opti 3,5m² Segelfläche hat und 2. Die Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren, die mit 6 PS und 15 PS Schlauchbootslalom fahren, wären dann ebenfalls illegal und noch auffälliger unterwegs. Unter was der Jüngstenschein fällt bzw. wie und wo er vom BMVI anerkannt wird kann ich allerdings nicht sagen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#22
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Hi Lutz,
die Gesetzeslage ist in meinen Augen recht eindeutig. Warum die Berliner WaschPo dieses (absolut unsinnige) Gesetz nicht durchsetzt, kann wohl nur mit Angst vor schlechter Presse begründet werden. Dabei ist der Gesetzgeber der Bekloppte bzw. seine Wähler/Auftraggeber. Zitat: Zitat:
Der Rudergänger eines Kleinfahrzeuges ohne Maschine hat gemäß § 1.09 (2) keine Altersbegrenzung. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. Geändert von Superpapa (16.06.2014 um 10:52 Uhr) |
#23
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Hi Michael,
die gleiche "Eindeutigkeit" liegt doch auch beim Schlauchbootslalom vor: Zitat: Zitat:
Zitat: Zitat:
Natürlich nicht überall und zu jeder Zeit, sondern beim organisierten Training und bei Wettkämpfen. Bei den Optimisten wird es ähnlich sein, organisiertes Training und Regatta sind mit dem Jüngstesegelschein rechtlich abgesichert, mit 12 solo über den See hingegen wohl nicht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#24
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Für Sportfahrzeuge unter Segel, deren Segelfläche mehr als 3 m² beträgt, ist auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Bereich des Landes Berlin (außer Zeuthener See und Dämeritzsee) eine Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein-Binnen unter Segel) erforderlich.
Welche Strecken betrifft den das genau ? Wenn ich auf die Karte schaue geht es ja fast nur um die Berliner Innenstadt und Teile der Havel. Der Rest ist doch Brandenburg ... oder ? Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! |
#25
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Nee, Havel, Wannsee und Teglersee.
Meiner segelt auch "schwarz" Opti. Ich bin mir sicher, dass die Grenze früher 5 qm war.
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