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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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MwSt. bei Rechnung privat an gewerblich?
Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage (der Stoff ist bei zu lange her ) an die Steuerexperten. Hier kurz eine Fallschilderung: Ich möchte an meinem Auto in einer Autowerkstatt einige Arbeiten durchführen lassen. Das Autohaus, bei dem ich den Wagen gekauft habe (das ist NICHT die Werkstatt), will sich an den entstehenden Kosten zur Hälfte beteiligen (Gesamtkosten 170€, also 85€) Ich werde die Rechnung dann bezahlen und mir die 85€ vom Autohaus, bei dem der Wagen gekauft wurde, zurückholen. Dafür braucht die Firma allerdings eine Rechnung, die ich dann selbst ausstellen muß. Wie muß/darf diese Rechnung aussehen? USt/VSt fällt ja nicht mehr an, setze ich einfach den Bruttobetrag (also 85€) ohne weitere Details als Rechnungssumme ein? Danke für die Hilfe! Ach ja: Ein Splitting der Rechnung seitens der Werkstatt kommt nicht in Frage.
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Gruß, Philip |
#2
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Moin Philip,
Du kannst keine MW berechnen. Deine Werkstatt sollte 2 Rechnungen ausstellen, eine für Dich und eine für das Autohaus, beide selbstverständlich incl. ausgewiesener MW. Gruß, Uwe |
#3
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Wenn Du keine USt abführst, darst Du natürlich auch keine USt angeben. Das wäre schlichtweg Steuerhinterziehung.
Rechnung darfst Du dennoch stellen, früher hieß das mal "Privatrechnung". Im Prinzip ist das eine stinknormale Rechnung/Quittung die belegt, dass zwischen Dir und einer Person ein Geschäft bzw. ein Vertragsverhältnis zustandegekommen ist für welches eine Vergütung fällig ist. Allerdings darfst Du keine USt ausweisen und am besten auch darauf hinweisen, dass keine USt enthalten ist. Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#4
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Zitat:
diese Möglichkeit hatte ich auch schon im Auge, dazu ist allerdings das ausführende Autohaus nicht bereit. Geht es nicht anders? Daß ich keine MwSt berechnen kann, ist klar, aber das muß ich ja auch nicht, oder?
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Gruß, Philip |
#5
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Zitat:
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Gruß, Philip |
#6
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Hallo,
nein Du kannst keine Rechnung inklusive Mehrwertsteuer als Privatmann ausstellen. Ich verstehe allerdings auch nicht warum die reparierende Werkstatt die Rechnung nicht spliten will. Biete doch an die Rechnung selbst (beide Teile) dort bar vorzustrecken. Ciao Barracuda |
#7
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Das Autohaus will aber die MW aus den 85,-- rausziehen, das geht aber nur, wenn die MW auch auf der Rg ausgewiesen ist, und Du kannst sie nicht ausweisen.
Also sehe ich nur diesen Weg. Werkstatt Rg an Autohaus kompl. Betrag Autohaus Rg an Philip Bomber halber Betrag. Gruß, Uwe |
#8
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Zitat:
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Gruß, Philip |
#9
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Hi,
ja, das ginge! Nimm doch den Vorschlag von Uwe und schildere das dem Autohaus. Ansonsten ist alles gesagt!
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mfg Sascha |
#10
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ich probiere das mal so.
Sollte der Versuch scheitern, werde ich den Weg "Gutschrift Autohaus an Bomber" -> Dafür "Quittung Bomber an Autohaus" einschlagen.
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Gruß, Philip |
#11
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Zitat:
Zitat:
Kommt man höchstens ins grübeln was wohl passiert ist, dass es zu dem 50% Deal gekommen ist, der jetzt wegen ein paar Euro wackelt |
#12
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Zitat:
Das Auto hat zwei klitzekleine Mängel (eine defekte Spiegelheizung und einen manchmal ausfallenden Bremspedalstellweggeber). Diese könnte natürlich der Verkäufer beseitigen. Aufgrund seiner für mich "dezentralen" Lage möchte ich das aber lieber auf eigene Faust machen lassen - und zwar in einer Vertragswerkstatt hier in HH. Daß der Verkäufer sich unter diesen Umständen beteiligt, finde ich sehr fair.
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Gruß, Philip |
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