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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 23.07.2014, 12:34
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
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Standard Muss in eine Garage ein Auto passen?

Oder darf ich sie auch einfach als Abstellkammer nutzen
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Akki

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  #2  
Alt 23.07.2014, 12:35
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floka.floka floka.floka ist gerade online
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Meinen Segen haste.
(Der Titel hätte auch von jemand anderem aus dem BF sein können )
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Grüße Richard
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  #3  
Alt 23.07.2014, 12:36
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Oder darf ich sie auch einfach als Abstellkammer nutzen
nach dem Gesetzesvorgaben der jeweiligen Bundesländer ist sie auch nur als Garage zu nutzen... aber wo kein ....

http://www.daserste.de/information/r...lchen-100.html

http://www.bild.de/auto/auto-news/au...3728.bild.html
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dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #4  
Alt 23.07.2014, 12:38
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floka.floka floka.floka ist gerade online
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...ich bin schockiert !!
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Grüße Richard
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  #5  
Alt 23.07.2014, 12:38
det740 det740 ist offline
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Meinen auch !

Aber ich weis, das es da mal ein Urteil gab.
http://www.autobild.de/artikel/garag...l-3758116.html


Upps, zu spät .....
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Gruß Detlef
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  #6  
Alt 23.07.2014, 12:40
bootsmann bootsmann ist offline
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Mir hat man eine Garage aus Brandschutzgründen gekündigt,weil ich diese als Lagerraum genutzt hatte!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #7  
Alt 23.07.2014, 12:42
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Eine Umwidmung der Nutzung einer Garage ist nicht so einfach. Besonders wenn sie auf der Grenze steht.

Also nix Abstellkammer oder Mitnutzung zur Wohnung.

In die Garage gehören Kfz und max. das Zubehör.

Aber wer will das kontrollieren, wenn du in der Garage nicht gerade ein Lagerverkauf startest?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #8  
Alt 23.07.2014, 12:44
JohnB JohnB ist offline
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Eine Einzelgarage sollte imho unbedenklich zm Lagern genutzt werden können, soweit vor die Garage noch ein Auto passt und abgestellt werden darf. Dann ist der für die Baugenehmigung nachzuweisende Stellplatz ja noch vorhanden.

Ein Bekannter hat in München erfolgreich vor Gericht erstritten, dass er in einer Wohnanlage die im Plan als Autoabstellplatz gewidmete Fläche dauerhaft als Fahrradabstellfläche nutzt und einrichtet. Die sechsköpfige Familie hat kein Auto.

Die Sache scheint somit regional unterschiedlich geregelt zu sein.
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Beste Grüße

John
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  #9  
Alt 23.07.2014, 12:45
Benutzerbild von trixi1262
trixi1262 trixi1262 ist offline
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Wenn ich meine Garage mit Baumaterial usw. voll gestellt habe, dann gilt das doch nicht für Selbige auf dem eigenen Grundstück, bzw. Pachtgrundstück, oder ???
Ich stell das Auto auf den Hof und gut ist es.
Mit dem Verpächter gibt's da keine sonderliche Regelung.
Es wäre ja der Hammer, wenn das in einem solchen Fall, wie von mir beschrieben, anders wäre ???
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Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
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  #10  
Alt 23.07.2014, 12:50
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billi billi ist gerade online
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Naja ich erlebe es immer wieder bei uns im Ort, dass die Leute die autos auf der Strasse stehen haben obwohl sie

1. einen großen Hof haben
2. eine Garage im Hof.

Ein Durchkommen mit dem Privat-PKW ist da schwierig. geschweige den mit einem Einsatzfahrzeug.


Ich kann daher verstehen, dass Garagen auch dafür zu nutzen sind.
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Gruß Volker
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  #11  
Alt 23.07.2014, 12:58
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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genau !

Wer eine Garage hat, soll auch gefälligst drin stehen !!

Wo kommen wir denn sonst hin - wenn jeder macht was er will.
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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  #12  
Alt 23.07.2014, 13:01
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Akki Akki ist offline
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Also darf mein Boot auch nicht in meine Garage, oder nur nicht,
wenn der Trailer nicht angemeldet ist?
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Akki

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  #13  
Alt 23.07.2014, 13:15
TageDieb TageDieb ist offline
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Apple dürfte es also gar nicht geben...

Gruß
Mario
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  #14  
Alt 23.07.2014, 13:20
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Apple dürfte es also gar nicht geben...

Gruß
Mario
wenn die deutschen Gesetze in Amerika gültigkeit haben, dann sollte es weder den angebissenen Apfel als auch Billys Kleinweich geben.
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dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #15  
Alt 23.07.2014, 13:22
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Also darf mein Boot auch nicht in meine Garage, oder nur nicht,
wenn der Trailer nicht angemeldet ist?
Hi Akki,
das kann man nicht einfach mit ja oder nein beantworten.
handelt es sich um deine Garage auf deinem Grundstück
und du bist nicht verpflichtet weitere Einstellplätze nachzuweisen,
kannst du da alles reinstellen was du willst.

Hast du die Garage gemietet und das Boot mit Trailer passt rein,
kannste auch machen.

Bei Tiefgaragen, Sammelgaragen, Garagenhöfen je nach Bauordnung und Baugenehmigung.
Aber meist sind die festgeschrieben auf Kraftfahrzeuge.

Also: Beschreibung der Lage, des Objektes und 203 Fotos wäre hilfreich
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #16  
Alt 23.07.2014, 13:30
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Apple dürfte es also gar nicht geben...

Gruß
Mario
Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
wenn die deutschen Gesetze in Amerika gültigkeit haben, dann sollte es weder den angebissenen Apfel als auch Billys Kleinweich geben.
Naja auch in Detuschland gibt es eine Softwarefirma die in einer Garage angefangen hat. SAP
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  #17  
Alt 23.07.2014, 13:53
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Tja, Akki. Hast Glück gehabt. NRW hat seine Garagenverordnung aufgehoben. Kannst also machen was Du willst.

Quelle
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung


edit
Stimmt doch nicht. Das Kind hat nur ein neuen Namen bekommen.
http://www.mbwsv.nrw.de/service/down...bau-SBauVO.pdf

Ab Seite 55
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (23.07.2014 um 14:01 Uhr) Grund: Edit
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  #18  
Alt 23.07.2014, 13:59
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist gerade online
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Uff, da kann ich ja das Zeuch wieder in die Garage zurück bringen

Ich wundere mich immer noch das selbst die Garagenbeladung in Deutschland gesetztlich geregelt ist !!
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Grüße Richard
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  #19  
Alt 23.07.2014, 14:02
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Tja, Akki. Hast Glück gehabt. NRW hat seine Garagenverordnung aufgehoben. Kannst also machen was Du willst.

Quelle
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung

Die Garagenverordnung bezieht sich aber auf die Größe der Garagenanlage
bei der es nicht um die Nutzung sondern um den Bau, ihre Ausführung, Rettungswege usw. handelt



..auch edit sieht fast genauso aus wie unsere BauO
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #20  
Alt 23.07.2014, 14:08
Benutzerbild von derausdemnorden
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
nach dem Gesetzesvorgaben der jeweiligen Bundesländer ist sie auch nur als Garage zu nutzen... aber wo kein ....

http://www.daserste.de/information/r...lchen-100.html

http://www.bild.de/auto/auto-news/au...3728.bild.html
Haha, selten so gelacht.
Dann soll mir mal der Amtsschimmel vormachen wie er meinen "Dicken" (Dodge Durango) in meine 60er Jahre Minigarage falten will
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #21  
Alt 23.07.2014, 14:15
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Haha, selten so gelacht.
Dann soll mir mal der Amtsschimmel vormachen wie er meinen "Dicken" (Dodge Durango) in meine 60er Jahre Minigarage falten will
Wenn er eine LKW Zulassung hat, darfst du den gerne AGO parken,
in irgend einem Gewerbegebiet.
__________________
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Akki

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  #22  
Alt 23.07.2014, 14:17
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Leider kriege ich mein "Auto" auch nicht in die Garage, naja, wenigstens passt die Kabeltrommel rein

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	k-P1070054.JPG
Hits:	57
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ID:	554756
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Gruß Heinz,



Geändert von jugofahrer (23.07.2014 um 14:25 Uhr)
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  #23  
Alt 23.07.2014, 14:23
Benutzerbild von dieter
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Haha, selten so gelacht.
Dann soll mir mal der Amtsschimmel vormachen wie er meinen "Dicken" (Dodge Durango) in meine 60er Jahre Minigarage falten will
das ist dem Gaul egal, aber du darfst nix anderes in die Garage stellen!

Uns so lacht am Schluss eigentlich nur der Amts"Galopper"
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servus
dieter


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  #24  
Alt 23.07.2014, 14:32
Emsländer Emsländer ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Aber wer will das kontrollieren, wenn (...) nicht (...)
wachsame Nachbarschaft......

(könnte Sarkasmus enthalten...)
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  #25  
Alt 23.07.2014, 14:49
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billi billi ist gerade online
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Ich erinnere nur an den Gerichtststreit vom Bodensee wo dem Eigner verboten wurde das eigenes Boot über Winter auf seinem eigenen Grundstück zu lagern.

Wenn man sich gut mit dem Nachbarn versteht, kommt das dabei raus.
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Gruß Volker
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