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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Fahrradträger auf Trailer nachrüsten?
Hallo zusammen,
ist nur eine Idee und ich weiß nicht ob es rechtlich zulässig ist. Ich würde gerne neben dem Boot auch noch ein paar Fahrräder transportieren. Da ich ungerne die Räder aufs Dach mache und zwischen Lichtleiste und Motor ja etwas Platz habe, kam mir die Idee dort quer einen Fahrradträger draufzupacken. Also einfach Quer von rechts nach links den Fahrradträger von der AHK drauf setzen und mit dem Rahmen per Vierkantschelle verschrauben. Obwohl es recht weit hinten ist, macht sich das durch die geringe Last, nicht in der Stützlast bemerkbar. Ist das so zulässig? Der Bootsanhänger läuft mit grünem Nummernschild für Sportzwecke und die Räder sind ja schließlich auch dafür. Weder die Räder noch der Träger ragen über den Anhänger raus. Gruß Tilo
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Am Ende wird alles gut! Wenn nicht alles gut ist, ist es noch nicht zu Ende! |
#2
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Hi Tilo,
einen Fahrradträger zu montieren ist kein Thema. Meiner ist passend für zwei Fahrräder. Ich zeigte das noch einem Dekra Mann ob das so passt aber der sagte auch, so lange er fest montiert ist ..."kein Akt". Gruss Ralf |
#3
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Mit grünem Nummernschild sollte es in der Theorie keine Probleme geben, da Fahrräder Sportgeräte sind, wie es mit der Praxis da aussieht, weiss ich nicht. Wenn Gewichts und Platztechnisch alles grün bleibt, sollte da wohl nix dagegen sprechen, allerdings würde ich wegen der Befestigung und der Legalität doch mal zur Sicherheit beim TÜV nachfragen. Wenn unterwegs was passiert, könntest Du Probleme bekommen. Wie sieht es denn vorne an der Kupplung aus, ist da kein Platz? Es gibt doch so Fahrradträger speziell für Wohnwagen, die man vorn auf die Deichsel montiert.
Siehe hier: http://www.kuno-outdoor.de/639,H2030...1&path=677-357
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"Skipper, wenn du auf dem Meer bist, ... nimm dir alle Zeit deines Lebens, es ist die beste!" -------------------------------------------------------- Björn - JATYJU - Neumorschen |
#4
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Mit grünem Kennzeichen geht da nix, der Hänger ist nur zum Transport von Booten zugelassen. Schau mal in den Fahrzeugschein, da steht alles. Alles andere ist/wäre Steuerhinterziehung.
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#5
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Zitat:
Bordausrüstung darfst Du aber auf einem Trailer mit grünem Kennzeichen transportieren. Ladungssicherung vorausgesetzt. Nun können Fahrräder ja durchaus Bordausrüstung sein, wobei das bei 1-2 Klapprädern einsichtig sein dürfte, bei zwei Hollandrädern auf einem Trailerboot wird es schon schwieriger. Im Sinne der ordnungsgemäßen Ladungssicherung sind die Bordfahrräder auf der Deichsel wohl besser aufgehoben als am Boot. Bei 30-40 Zusatz-KG auf der Deichsel ist Vorsicht bzgl. Stützlast geboten. |
#6
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Hallo Tilo,
wie du siehst das übliche Problem: Die einen sagen "kein Problem", die anderen sagen "höchst illegal". Was stimmt nun? Keine Ahnung, denn weder die Pro- noch die Kontra-Fraktionen hat eine anhand einschlägiger Rechtsvorschriften nachvollziehbare Begründung geliefert. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu bekommen, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als bei der Zulassungsbehörde, dem Kraftfahrt-Bundesamt, beim Zoll oder direkt beim Verkehrsministerium nachzufragen. Und wenn Du nett bist, dann schreibst Du das Ergebnis deiner Anfrage hinterher auch noch hier ins Forum, damit die Kristallkugeln wieder im Schrank verschwinden können
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Schöne Grüße, Ulli |
#7
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Lass dir doch nicht den Kopf verdrehen! Mach es einfach. Ich glaube keiner wurde jemals angehalten wegen einem Fahrrad an der Deichsel auch wenn er mit grünen Kennzeichen zugelassen ist. Wer allerdings dazu einwände hat muss bitte aus seiner Erfahrung berichten.
Ich kann nur sagen bei mir gabs nach KRK/ Punat nie Probleme. Gruß Ralf
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#8
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Im Fahrzeugschein steht doch auch "SDAH für Sportgeräte" und ein Fahrrad ist ein Sportgerät. Außerdem kann es auch Bordzubehör sein.
Was ich mir für ein Fahrrad auf den Bug oder ins Boot stelle kann den Kontrolleuren doch egal sein
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Viele Grüße Thomas |
#9
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...da es durchaus plausibel ist, per Rad zum Boot "zu Sporten", sieht der Gesetzgeber durchaus einen Zusammenhang zum "Sportgerät Boot nebst Ausrüstung".
Welche Ausstattung das Bike nun haben muß bzw. welcher Art das Rad nun ist, Rennrad, MTB, Hollandrad oder auch Tandem USW. sollte zweitrangig sein. Gruß in die Runde Andreas |
#10
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*** Scherzmodus an **
Bau dir eine Konstruktion aufs Boot, womit Du per Fahrrad über eine Kette die Schraube vom Boot antreibst. Dann kannst Du sagen, das Fahrrad ist Dein Hilfs antrieb falls der Motor mal ausfällt. *** Scherzmodus aus **
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