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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 01.09.2014, 17:36
Benutzerbild von woodpecker
woodpecker woodpecker ist offline
Commander
 
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Standard Bugstrahlruder ausgefallen - Kaution weg !

Moin moin,
komme gerade von einer einwöchigen Reise durch die Mecklenburger Seenplatte wieder...
Vor einer Schleuse haben wir im Haltebereich festgemacht und beim späteren Ablegen funktionierte das Bugstrahlruder nicht mehr.
Nur noch ein Laufgeräusch wie ohne Propeller...

Der Vercharter meint es sei unsere Schuld und aus diesem Grund wurde die gesamte Kaution erst einmal einbehalten.

Wie sieht die Rechtslage aus ?
Wenn ich auf Grund laufe, Schrammen reinfahre dann kann ich es nachvollziehen, aber ein Bugstrahlruder, welches nicht in Kraut oder verwachsenen Bereich bedient wurde...

Bin für jede Antwort dankbar...
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  #2  
Alt 01.09.2014, 17:41
klausim klausim ist offline
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Standard

Hi Namensloser,

was heißt denn Eure schuld???...waren Beschädigungen sichtbar?..oder kann jeder euch irgendwas einreden.
Wenn das Material normal verschlissen ist oder gar die Sicherung kaputt, dann ist das nicht Euer Problem, sondern das des Vercharterers.
Er kann sicherlich bei einem nicht sofort erkennbaren Defekt, Sicherheiten verlangen...Ihr aber auch!
Lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen

Eventuell hilft es ja, den Vercharterer hier zu benennen
__________________
Gruß
Klaus
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  #3  
Alt 01.09.2014, 17:42
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist gerade online
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Inwiefern soll der Ausfall denn Deine Schuld sein?
Welchen Fehler oder welches Fehlverhalten wirft er Dir denn vor?
Das bei einem technischen Ausfall der Charterer die Kosten übernimmt würde sich bestimmt mancher Vermieter wünschen, aber das ist wohl völlig aus der Luft gegriffen, jedenfalls dann wenn kein Fehlverhalten vorliegt.
__________________
Grüße Richard
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  #4  
Alt 01.09.2014, 17:49
Benutzerbild von trixi1262
trixi1262 trixi1262 ist offline
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Zitat:
Zitat von klausim Beitrag anzeigen
Hi Namensloser,

was heißt denn Eure schuld???...waren Beschädigungen sichtbar?..oder kann jeder euch irgendwas einreden.
Wenn das Material normal verschlissen ist oder gar die Sicherung kaputt, dann ist das nicht Euer Problem, sondern das des Vercharterers.
Er kann sicherlich bei einem nicht sofort erkennbaren Defekt, Sicherheiten verlangen...Ihr aber auch!
Lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen

Eventuell hilft es ja, den Vercharterer hier zu benennen

Ich denke das ist nicht nachvollziehbar, da kein Mieter eines Bootes erst mal tauchen geht und sich das Bugstrahlruder anzugucken
Glaube kaum das man das so einfach kontrollieren kann.
Wenn gar nicht anderes geht, bleibt nur ein Anwalt als letzte Option.
Aber erst mal vernünftig versuchen, da eine Lösung zu finden !
__________________
Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
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  #5  
Alt 01.09.2014, 17:51
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist gerade online
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Ich habe schon mehrfach zum Beispiel bei LeBoat gechartert, in Kleinzerlang und auch in NL, bei keinem der Zweiwochentörns hat das BSR die zwei Wochen auch durch gehalten.
(Hydraulisch)

In diesem Jahr trat bei meiner DeDrait ebenfalls ein Problem mit dem BSR auf, es stellte sich heraus das die Batterien des BSR wohl defekt waren.
(Elektrisch)

...aber auf die Idee das die Kaution, oder auch nur ein Teil davon, einbehalten wird, ist noch nie jemand gekommen.
__________________
Grüße Richard
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  #6  
Alt 01.09.2014, 18:02
Täuberich Täuberich ist offline
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naja, der Fall eines eingesaugten Fremdkörpers mit Blockade des BSR geht wohl schon ins Risiko des Charterers, analog zu einer beschädigten Schraube.

Wenn Beschädigung am Flügel und abgescherter Mitnehmer wäre der Vercharterer womöglich im Recht.

Andreas
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  #7  
Alt 01.09.2014, 18:11
Benutzerbild von havelmike
havelmike havelmike ist offline
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.......hört sich nach gebrochenen Scherstift an. Kann passieren wenn das BSR im ganz flachen bedient wird bzw irgendetwas in die Schraube kommt. Auch ein wildes Wechseln der Drehrichtung (wenn Bedienelement ohne Verzögerung) kann den Scherstift kosten. Also typischer Umgang mit Charterbooten. Eigentlich eine lapidare Reparatur.
Ich kann auch den Vercharterer verstehen. Er muss aus Erfahrung eine Fehlbedienung mit Materialbruch annehmen.
__________________
Grüße aus dem Havelland........Mike
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  #8  
Alt 01.09.2014, 18:15
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GüntherB GüntherB ist offline
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Hallo Woodpecker,

ich gehe einmal davon aus, dass der Scherstift des Antriebs defekt ist. Das kann von einem Gegenstand oder Fisch kommen, den das BSR angesaugt hat.

Dies ist aber in keinem Fall dem Charterer anzulasten, weil hier keinerlei Bedienung vorgenommen wurde, die unsachgemäß oder nicht bestimmungsgemäß vorgenommen wurde.
Außerdem bewegt sich der Schaden im marginalen Bereich und rechtfertigt bei weitem nicht den Einbehalt der gesamten Kaution.

Arbeit zB. bei Vetus ca. 15 Minuten und einen Centbetrag für den Scherstift.

Du solltest dem Verscharterer eine angemessene Frist für die Rückzahlung schriftlich
zukommen lassen (max. 14 Tage) verbunden mit dem Hinweis, dass Du nach erfolglosem verstreichen dieser Zeit Deine Interessen durch einen Anwalt
vertreten lässt.
__________________
mfg
Günter

Geht die Sonne auf im Westen, mußt Du Deinen Kompass testen!
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  #9  
Alt 01.09.2014, 18:17
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Don P Don P ist offline
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Ein seriöser Charterbetrieb hat eine Vollkaskoversicherung .
Mehr gibt es dazu nicht zu schreiben.
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Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #10  
Alt 01.09.2014, 18:21
Täuberich Täuberich ist offline
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Ein seriöser Vercharterer bietet gegen Aufpreis eine Kautionsversicherung an, Vollkasko hat er sowieso.
Allerdings mit Selbstbeteiligung. Und die wird als Kaution hinterlegt, wenn die Kautionsversicherung nicht abgeschlossen wird.

Andreas
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  #11  
Alt 01.09.2014, 18:55
klausim klausim ist offline
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Zitat:
Zitat von havelmike Beitrag anzeigen
.......hört sich nach gebrochenen Scherstift an. Kann passieren wenn das BSR im ganz flachen bedient wird bzw irgendetwas in die Schraube kommt. Auch ein wildes Wechseln der Drehrichtung (wenn Bedienelement ohne Verzögerung) kann den Scherstift kosten. Also typischer Umgang mit Charterbooten. Eigentlich eine lapidare Reparatur.
Ich kann auch den Vercharterer verstehen. Er muss aus Erfahrung eine Fehlbedienung mit Materialbruch annehmen.
Wer mein Geld haben will, muss mir den Fehler nachweisen. In DE gibt es keine Umkehrbeweislast.
Auf eine bloße Annahme gibt es keinen Einbehalt der Kautionszahlung.
__________________
Gruß
Klaus
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  #12  
Alt 01.09.2014, 19:40
Die-Grenzgängerin Die-Grenzgängerin ist offline
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Hallo liebes Forum,

einen ähnlichen Fall hatten wir auch schon. Segelboot gechartert, bei Rückgabe wird festgestellt, daß das Toplicht defekt ist. Die Reparatur sollten wir bezahlen, bzw. Abrechnung über die Kaution.

Wir haben den Mast aber nicht beschädigt.

Auch wir haben kräftig Einspruch eingelegt und mit Anwalt gedroht. Auch in Deutschland gechartet.

Wurde dann so erledigt.

Also versuchen die es erstmal.

Grüße aus dem Sauerland

Gaby
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  #13  
Alt 01.09.2014, 22:02
seebaer150 seebaer150 ist offline
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Ich hatte bei Driesprong Yachtcharter in Holland eine 14-Meter-Yacht gechartert. Auf dem Ijsselmeer ging im Sturm - es war später Herbst - das Getriebe der Winsch defekt und der Anker lief aus, was wir aber nicht bemerkten. Den Anker schleppte ich 6 km über Grund, bis das Schiff plötzlich eine unerklärliche 170-Grad-Wende machte. Der Anker hatte sich irgendwo verhakt Beim Anlegemanöver in Urk fiel dann das Bugstrahlruder aus. Es war sonntags. Trotzdem kam der Chef von Driesprong. An der Kaimauer stehend fragte er mich, wieso ich denn dort ankern würde. Die Kette hing nach unten ( es war ein fünf Meter langer REST ) und hatte sich im Bugpropeller verklemmt.
Bei dem Schleppmanöver des Ankers durch das Meer, rauschte die Kette übrigens kräftig am Rumpf auf und ab. Dieser war gerade neu lackiert worden.

Langer Rede kurzer Sinn: Der Vermieter war der Ansicht, so etwas könne passieren. Schitt häppens. Die Kaution bekam ich in VOLLER HÖHE ZURÜCK.

Drieprong Yachtcharter eben - die Firma meines Vertrauens.
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  #14  
Alt 01.09.2014, 22:58
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ghaffy ghaffy ist offline
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Soweit ich das kenne, verhält es sich so:

Der Charterer haftet für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat.
Schuld hat auch, wer gering fahrlässig handelt (zB Fehlbedienung, auch aus Unkenntnis), also nicht bloß "grob fahrlässig".
Sicherlich nicht haftet der Charterer für Schäden, die durch höhere Gewalt, Konstruktions-, Materialfehler, gewöhnliche Abnützung usw. entstehen.

Ist zum Zeitpunkt der Rückgabe unklar, ob nun eine Schuld des Charterers vorliegt, kann bis zur Klärung der Angelegenheit die Kaution vorläufig teilweise oder vollständig einbehalten werden.

In weiterer Folge muss der Geschädigte (Vercharterer) nachweisen, dass eine Schuld (und sei es auch ein "geringe") des Charterers vorliegt.

Also dass der Vercharterer die Kaution vorerst bis zu Klärung der Sache einbehält, ist meines Erachtens das Wesen einer Kaution und noch keine unredliche Sache. Eine Kaution muss idR ohnedies ab einer bestimmten Frist marktgerecht verzinst werden (also dzt. mit 0% ).

Sollte "bis zur Klärung" also "unangemessen" viel Zeit verstreichen, dann wäre meine Reaktion:

"Weisen Sie mir bis zum .... meine Schuld nach oder zahlen Sie mir bis zum selben Datum meine Kaution vollständig zurück, ansonsten muss sich meine Rechtsschutzversicherung / ein Anwalt drum kümmern."
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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Alt 02.09.2014, 00:08
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Zuersteinmal, warum funktionierte das BSR nicht mehr,
wurde es mehrfach (immer als Lenkung benutzt),

Zweitens, weshalb bin ich ohne BSR aufgeschmissen.

Ich hab doch einen Motor, einen Vorwärtsgang und einen Rückwärtsgang.

Weshalb sind andere Leute an meinem Unvermögen schuld,

oder hab ich ein Boot mit Fernbedienung des Vercharteres gebucht.

Mann Mann Mann, sind alle Anderen Schuld?

Viel Spass bei deiner Regulierung

Wir werden eh nichts von deem Ausgang erfahren.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #16  
Alt 02.09.2014, 00:23
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
Ein seriöser Vercharterer bietet gegen Aufpreis eine Kautionsversicherung an,
Naja, gerade dann werden div. Schäden "gerne" an den Kunden bzw. an die Versicherung abgewälzt. Und da i.d.R. ein Selbstbehalt dabei ist, bleibt nicht selten der Schaden (bzw. eben ein Teil davon) beim Kunden hängen!

Eine Kautionsversicherung hat auch nicht unwesentlichen Anteil an der "Wurschtigkeit" mancher Kunden - nach dem Motto - gehört mir eh nicht und ausserdem zahlt's die Versicherung...

L.G.

Edwin
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  #17  
Alt 02.09.2014, 00:56
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Liebertee Liebertee ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Zuersteinmal, warum funktionierte das BSR nicht mehr,
wurde es mehrfach (immer als Lenkung benutzt),.....
Genau diese Frage wurde bis jetzt nicht beantwortet, insofern sehe ich auch keinen Grund, hier dem Charterer einfach eben mal pauschal Fehlbedienung zu unterstellen.


Zitat:
Zweitens, weshalb bin ich ohne BSR aufgeschmissen.
War davon in der Frage des Threadstarters irgendwo die Rede...? Ich hab nach drei mal lesen nix gefunden......

Zitat:
Weshalb sind andere Leute an meinem Unvermögen schuld,
oder hab ich ein Boot mit Fernbedienung des Vercharteres gebucht.
Was fällt dir eigentlich ein, hier jemandem " Unvermögen " zu unterstellen, ohne das auch nur ansatzweise Details zum Schaden und zum Hergang bekannt sind, abgesehen davon das hier niemanden irgendeine Schuld aufgedrückt wurde....?

Zitat:
Mann Mann Mann, sind alle Anderen Schuld?
Mann Mann Mann, hast du was geraucht....?


Zitat:

Wir werden eh nichts von deem Ausgang erfahren.
Dich interessierts ja offensichtlich auch sowieso nicht, weil du ja wohl durch fleißige Nutzung deiner Kristallkugel sowohl das technische Problem, den Hergang des Schadens und somit auch die Schuldfrage lückenlos klären konntest......
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  #18  
Alt 02.09.2014, 01:08
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Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Genau diese Frage wurde bis jetzt nicht beantwortet, insofern sehe ich auch keinen Grund, hier dem Charterer einfach eben mal pauschal Fehlbedienung zu unterstellen.


War davon in der Frage des Threadstarters irgendwo die Rede...? Ich hab nach drei mal lesen nix gefunden......

Was fällt dir eigentlich ein, hier jemandem " Unvermögen " zu unterstellen, ohne das auch nur ansatzweise Details zum Schaden und zum Hergang bekannt sind, abgesehen davon das hier niemanden irgendeine Schuld aufgedrückt wurde....?

Mann Mann Mann, hast du was geraucht....?


Dich interessierts ja offensichtlich auch sowieso nicht, weil du ja wohl durch fleißige Nutzung deiner Kristallkugel sowohl das technische Problem, den Hergang des Schadens und somit auch die Schuldfrage lückenlos klären konntest......

Achtung, die Gutmenschen sind im Anmarsch!


Der Ausgand des Freds wird es dir zeigen, worauf es hinausläuft
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Gruß Klaus



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  #19  
Alt 02.09.2014, 03:15
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Aha.......: wenn man eine Sachlage nur aufgrund der vorhandenen Informationen einschätzt anstatt sich in wilden Spekulationen zu ereifern und wenn man es sich verkneift andere Menschen ohne genaue Kentnis eines speziellen Vorfalles oder einer bestimmten Situation pauschal vorzuverurteilen, dann ist man also ein Gutmensch.......

Wieder was gelernt.......
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Alt 02.09.2014, 06:04
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Zitat:
Zitat von GüntherB Beitrag anzeigen
Hallo Woodpecker,

ich gehe einmal davon aus, dass der Scherstift des Antriebs defekt ist. Das kann von einem Gegenstand oder Fisch kommen, den das BSR angesaugt hat.

Dies ist aber in keinem Fall dem Charterer anzulasten, weil hier keinerlei Bedienung vorgenommen wurde, die unsachgemäß oder nicht bestimmungsgemäß vorgenommen wurde.
Außerdem bewegt sich der Schaden im marginalen Bereich und rechtfertigt bei weitem nicht den Einbehalt der gesamten Kaution.

Arbeit zB. bei Vetus ca. 15 Minuten und einen Centbetrag für den Scherstift.

Du solltest dem Verscharterer eine angemessene Frist für die Rückzahlung schriftlich
zukommen lassen (max. 14 Tage) verbunden mit dem Hinweis, dass Du nach erfolglosem verstreichen dieser Zeit Deine Interessen durch einen Anwalt
vertreten lässt.
Ich lasse mal die Verursacherfrage außen vor, dass wird sich klären. Aber da kann schon einiges an Kosten entstehen.

Dazu muss das Boot zuerst gekränkt werden oder ein Taucher muss es unter Wasser reparieren, was mit den dicken Taucherhandschuhen nicht gerade einfach ist, also wäre Kränen und Reparatur wohl die bevorzugte Vorgehensweise.

Dann kommen da noch An- und Abfahrt hinzu, Beschaffung der Ersatzteile, Nutzungsausfall während der Reparatur usw.
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Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
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  #21  
Alt 02.09.2014, 07:03
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Ohne Woodpecker und ein paar Antworten kommt man hier nicht weiter
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Klaus
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  #22  
Alt 02.09.2014, 08:17
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Dirk Dirk ist offline
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Ein Freund (auch Vercharterer) hat mir mal gesagt: "Unter den Vercharterern gibt es ein ungeschriebenes Gesetz. Danach musst man alle möglichen Gründe finden, ein Teil oder besser die ganze Kaution zu kassieren...........sonst lohnt sich das Ganze nicht."
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Gruß Dirk


SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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  #23  
Alt 02.09.2014, 08:19
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
Ein Freund (auch Vercharterer) hat mir mal gesagt: "Unter den Vercharterern gibt es ein ungeschriebenes Gesetz. Danach musst man alle möglichen Gründe finden, ein Teil oder besser die ganze Kaution zu kassieren...........sonst lohnt sich das Ganze nicht."
Uih, dann habe ich scheinbar bis dato ein Schweineglück gehabt

Ich hab das erste Mal 1992 gechartert, und seit 14 Jahre regelmäßig, bis dato hab ich nicht einen Euro der Kaution abtreten müssen
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Grüße Richard
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  #24  
Alt 02.09.2014, 08:22
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
Ich lasse mal die Verursacherfrage außen vor ...
Das ist aber im Zusammenhang mit der Kaution mE die einzige Frage überhaupt.
Der Rest ist Beiwerk zur Klärung genau dieser Frage.
Den Beweis zu führen, obliegt dem Vercharterer.
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Gruss Andreas

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  #25  
Alt 02.09.2014, 10:11
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Hallo Jürgen,

bei meinem BSR (Vetus) ist der Scherstift innen, zwischen Motor und Getriebeflansch
positioniert.
Ich hatte ja daher Arbeitskosten von etwa 15 Minuten geschätzt.

Da hat jemand bei der Konstruktion des BSR mitgedacht!!!
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mfg
Günter

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