|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Erstmal Boot - wo Flagge notwendig?
Hallo zusammen,
ich habe mir gerade frisch ein kleines Boot gekauft und habe nun gelesen, dass es in manchen Gewässern üblich oder Pflicht (!?) ist, eine Flagge anzubringen. Dazu ein paar Fragen: 1. In welchen Gewäsern ist das verpflichtend? 2. Mein Boot ist recht klein und ich wüsste nicht, wo und wie ich eine Flagge anbringen soll. Wie gehe ich in dem Fal am Besten vor? Vielen Dank für eure Antworten!! Viele Grüße |
#2
|
||||
|
||||
Hallo Flaggenpflicht besteht generell wenn Deutschland spielt!
In Fachgeschäften bekommt man komplette Rüstsätze inkl Flagge! Die kann man am Heck rechts oder links anbringen!
__________________
Grüße vom Seddinsee! |
#3
|
|||
|
|||
Flaggenrecht in der Binnenschifffahrt
* Die gesetzliche Grundlage, §14(1) FlRG, besagt: »Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen (…)«. Dies bedeutet: Auf Deutschen Binnengewässern darf die Bundesflagge geführt werden, muss es aber nicht (Ausnahme: Auf der Donau und der Oder besteht für jedes Fahrzeug die Pflicht zur Führung der Nationalflagge). Quelle :ADAC Hallo ich hoffe der von mir Kopierte Text beantwortet deine Frage. Die Flagge ist am Heck vom Boot anzubringen ...in der Mitte...solte das nicht gehen :an Steuerbord (auch am Heck) mfg.Fritz |
#4
|
|||
|
|||
Hallo,
vielen Dank für die zwei Antworten! Wie ist das in Italien, zum Beispiel am Gardasee? Das ist ja dann nicht mehr deutsche Binnengewässer viele Grüße |
#5
|
|||
|
|||
Gardasee ist auch Binnengewässer...
Mit einem Deutschen Boot ist die deutsche Flagge zu führen und zusätzlich eine Gastlandflagge. ...natürlich in angemessener Größe (nicht von einem Eisbecher) und über der der Deutschen Flagge. Ich gehe mal von einem Motorboot aus ...bei einem Segelboot gibt es einen anderen Standort... am besten mal Tante gogle bemühen (Flaggenrecht,Flaggenführung ,usw ) mfg Fritz |
#6
|
||||
|
||||
Stell doch mal ein Bild von Deinem Bötchen ein, denn es gibt unterschiedliche Vorstellungen von "Klein"
Desweiteren kann man dann besser sagen wie und wo Du eine bzw. zwei Flaggen anbringen könntest/solltest. Gruß Sonja |
#7
|
||||
|
||||
Wenn Du 'Flaggenrecht' in die Suchfunktion eingibst, solltest Du eigentlich mit Ergebnissen zugeschmissen werden.
Grüße zurück
__________________
Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit) |
#8
|
|||
|
|||
Hallo,
okay ich suche mal danach und auch nach einer geeigneten Flagge :-D Ein Bild vom Boot folgt auch!! Viele Grüße |
#10
|
||||
|
||||
Achtung: Die Flagge mit dem Bundesadler drauf ist für dich nicht legal,
außer du hast ein Behördenfahrzeug.
__________________
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau) |
#11
|
|||
|
|||
Zitat:
Grüße aus der finnischen Seenplatte Frank |
#12
|
||||
|
||||
Moin,
die Flagge unter deinem Link ist die "illegitime Bundesdienstflagge" (eckiger Adler) deren Nutzung meist geduldet wird, wenn keine Verwechslung mit offiziellen behördlichen Zusammenhang besteht (z.b. das zeigen auf einer Sportveranstaltung ist geduldet). Auf dem Wasser und im Ausland eher kritisch anzusehen. Ein Anspruch darauf gibt es nicht, im Zweifel ist es eine Ordnungswidrigkeit nach §124 (s.u). Ich würde empfehlen eine Flagge ohne Wappen zu führen. Die Gastflagge wird bei einem Segler auf der steuerbord Seiten das Masten entweder an den Wanten oder an einem an der Saling befestigten Fahnenleine gesetzt. Beste Grüße Alex http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__124.html Geändert von alexhb (09.09.2014 um 21:44 Uhr)
|
#13
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Gruß, Ralf
|
#14
|
||||
|
||||
und die Flagge ist auch Pflicht
hoffentlich hast du genug Platz an deinem Böötchen
__________________
Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
#15
|
||||
|
||||
Hallo,
in der Zeitschrift Skipper 09/2014, Seite 82, ist ein interessanter Bericht zum Thema Flaggeführung. U.a. steht dort, dass die Flagge mit dem Bundesadler, wie oben schon erwähnt, ausschließlich Fahrzeugen des Bundes vorbehalten ist.
__________________
Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#16
|
||||
|
||||
Steht doch alles im Artikel 22 des Grundgesetzes
"Die Bundesflagge ist Schwarz Rot Gold" Von Adler steht da nichts. Gruß Volker |
Themen-Optionen | |
|
|