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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Was passiert, wenn die WSP blitzt?
Gestern stand die WSP am Tegeler See bei der DLRG Station gegenüber Scharfenberg und hatte ein Geschwindigkeitsmeßgerät auf einem Steg stationiert. Ein weiteres Boot zum Abfangen von zu schnellen Booten war nicht zu sehen.
Was findet statt, falls die jemanden aufnehmen, die/der zu schnell fährt? Läuft dann dieselbe Routine ab wie im Straßenverkehr? Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
#2
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Das Kennzeichen vom Boot gibt dann die weiteren Daten frei. Da wird dann alles frei Haus geschickt
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Gruß Hans-H.
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#3
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Auf der Weser wirst du dann gleich angehalten.
Gruß Werner |
#4
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Kann ich mir kaum vorstellen, da es in Deutschland bei Geschwindigkeitsverstößen keine Halterverantwortlichkeit gibt! Da müsste dann schon klar beweisbar sein (Z.B. Foto), wer gefahren ist....
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Gruß Berni Geändert von Berni (07.09.2014 um 17:30 Uhr) |
#5
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Zitat:
mfg der Bootspeti |
#6
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Das spielt doch keine Rolle. der Skipper lt. Logbuch zahlt.
Er hat die Verantwortung. So habe ich es gelernt. |
#7
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Zitat:
Das ist aber sehr rechtstheoretisch! Es ist richtig, dass der "Schiffsführer" die Verantwortung trägt, aber da die Vorfolgungsbehörde nicht von vornherein wissen kann, wer der "Schiffsführer" war; und natürlich nicht davon ausgehen kann, dass sich der Betroffene sofort als Schiffsführer zu erkennen gibt und den Verstoß praktisch freiwillig zugibt, muss der der entsprechende Nachweis geführt werden (z.B. durch Foto oder direktes Anhalten). Die Rechtslage in Deutschland ist da auch eindeutig - es wird bei Geschwindigkeitsverstößen grundsätzlich nur der bestraft, der auch zu schnell gefahren ist (Schiffsführer muss ja nicht automatisch der sein, dem das Boot "gehört")! Es gibt natürlich auch Tatbestände, bei denen auch der Halter/Verantwortliche zusätzlich "dran" ist...
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Gruß Berni |
#9
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Zitat:
Gib' mir irgend eine Verordnung, die die "Halterhaftung" auf dem Wasser ausschließt. Bin gespannt! |
#10
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Am Bodensee sind es nur sehr wenige Verstöße, die der Eigner begehen kann.
Geschwindigkeitsüberschreitung gehört da nicht dazu. http://www.landesrecht-bw.de/jportal...ey=#focuspoint
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Gruß Wolfgang |
#11
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Zitat:
Sorry, aber ich habe weder Lust noch Zeit, dir eine rechtliche Abhandlung zu schreiben..., nur soviel: Du bist mit deinem Boot im Urlaub und verleihst es kurz an deinen Bruder (du fährst nicht mit), einige Wochen später bekommst du ein schreiben, weil man dein Boot gelasert hat und es z.B. 10km/h zu schnell war; das Boot wurde nicht angehalten (es wurde auch kein Foto gemacht) und man hat dir nur auf Grund der Kennzeichnung des Bootes den Verwarn/Bußgeldbescheid zugeschickt (wir lassen jetzt mal das Zeugnisverweigerungsrecht außer acht). Du willst doch hier jetzt nicht allen ernstes behaupten, dass du den Verwarngeld/Bußgeldbescheid zahlen musst?! Ich glaube eher, dass du hier gefährliches Halbwissen hast!
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Gruß Berni |
#12
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Also ich kann auf dem Foto kein Blitzgerät sehen, nur ein Handlaser auf Stativ.
Also kann das ganze Verfahren entweder nur der Übung gedient haben oder es wurden die gelaserten Boote doch angehalten. Alles andere was hier von den meisten gemutmaßt wird (Logbuch, Halterhaftung etc.) ist bullshit. Was passiert in solchen Fällen im Straßenverkehr: das gemessene Fahrzeug wird zur Fahreridentifizierung auch angehalten oder es wird ein Foto gemacht (geblitzt). |
#13
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Mein Vorschreiber hat Recht. Es handelt sich hier nicht um einen Blitzer wohl aber um einen Laser.
Ich würde mal behaupten, die haben den von ihren Strassenkollegen ausgeliehen und versuchen grade ob da was mit zu holen ist! Wenn Dich keiner angehalten hat, wirst Du auch nichts mehr davon hören. Aber Du solltest in Zukunft die Augen offen halten. Gefällt denen dieses Gerät, wird das nächste Mal kein blauer Stahlkoloss daneben festgemacht sein!
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Grüße vom Seddinsee! |
#14
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Auf den "Müritz-Seen" ist der Laser gang und gäbe, da wird dann aber auch angehalten....
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Gruß Berni |
#15
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Wenn sie hier Lasern zwischen Sedinn- und Zeuthnersee an der Brücke (bei Besmer) ziehen sie ein gleich raus. Vielleicht waren die bei die noch nicht fertig mit aufbauen oder haben Pause gemacht.
schönen Gruß Enrico |
#16
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Zitat:
Weil's eben am Basiswissen fehlt... |
#17
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Zitat:
MfG der Bootspeti
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#18
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Zitat:
Doch gibt es flottere Bötchen. Vielleicht machen die eine Untersuchung wegen der Führerscheinfreigabe bis 15 PS. Nach zwei Jahren sollte eine Auswertung stattfinden. Kann sein, dass die Daten sammeln. Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
#19
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Ich weiß wirklich nicht, warum du mich ständig (persönlich) attackierst...
Habe ich dir was getan? Ich habe auf dem Gebiet ein Studium und einen akademischen Titel vorzuweisen, du auch? Der Masse dürfte es besser gefallen, wenn man sich bemüht es für jeden verständlich zu schreiben. In einem anderen"Trööt" wurde einem Juristen gerade das vorgehalten, dass er Texte juristisch so korrekt formuliert hat, dass es viele nicht verstanden haben... Künftig wäre ich dir sehr dankbar, wenn du dich auf sachliche Beiträge beschränkst - gern auch mit einer anderen Meinung....
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Gruß Berni
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#20
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Kann hier mal einer Eingreifen,jetzt fängt es an in persönliche abzugleiten,
Dabei wurde doch nur gefragt wie das mit dem Lasern auf dem Wasser abläuft MfG der Bootspeti |
#21
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Zitat:
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#22
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Hallo "Bootspeti",
um genau das habe ich "Janus" gebeten....
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Gruß Berni |
#23
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Also bei uns auf der Mosel steht einer mit Laser und einer mit Videokamera,
man wird auch direkt angehalten und zur Kasse Gebeten. Gruß Ulli |
#24
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Mit dem Laser werden die Beine der Pferdchen angepeilt,
dann durch vier geteilt und schon haben sie die Sünder.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#25
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Nein, natürlich nicht. In dem Revier fahren einige kleine Leihboote mit 15 PS Motoren. Vielleicht checkt die WSP, wie die sich verhalten. Die aktuelle Führerscheinfreiheit auf 15 PS besteht auf Probe und soll in den ersten drei Jahren boebachtet und bewertet werden.
Tom
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