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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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zgGew. Trailer und tatsächliches Gewicht
Moin,
mein ungebremster Trailer hat 600kg zul. ges. Gew. (129kg Eigengewicht) mit Boot etc. c.a. 320kg Was zählt für die gesetzeshüter? das echte oder das mögliche Gewicht? Hintergrund: da an Auto eine größere Reparatur ansteht kommt evtl. ein neues Auto in Frage. das von meiner Frau ausgesuchte darf aber keine 600 ungebremst ziehen, aber das echte gewicht ist unter dem Limit. (Was auf unseren Zweitwagen auch zutrifft)
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
#2
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..es zählt das echte Gewicht... (unter der Voraussetzung, dass dies natürlilch lt. Papieren erlaubt ist)...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#3
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Problematisch wird es halt erst bei der 100km/h Reglung.
Sascha
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MFG Sascha |
#4
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Hallo,
@Dieter: ich hab da mal eine Frage.... wo kann ich denn nachlesen, ob das tatsächliche Gewicht oder das zul. Gesamtgewicht gilt? Ich habe heute an einer Tankstelle mal einen Polizisten deswegen gefragt und er konnte mir auch nicht sicher sagen, was zählt. Er meinte allerdings, für Ihn würde das zul. Gesamtgewicht zählen!?! Würde mich echt brennend interessieren, da ich einen Trailer mit einem zul. GG von 1600kg ziehen möchte, der mit Boot ca. 1400kg wiegt und mein Peugeot 1500kg darf... Gruß Martin |
#5
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vielleicht es steht irgendwo in den Gesetztes Texten...
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php http://www.verkehrsportal.de/bussgel...g/bkatv_64.php allerdings wird definitiv das Gesamtzugewicht als Maßstab angelegt, das vom Hersteller angegeben wird.
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#6
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Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst ... fahr zur Waage und nimm das Wiegeprotokoll mit
Aber mal ganz im Ernst: wo steht "zul. Anhängelast muß kleiner-gleich zul. Gesamtgewicht des Trailers sein"?. Garantiert nirgens. Die beiden Angaben haben nicht wirklich was miteinander zu tun. Außer das keine von beiden überschritten werden darf. gruß Christoph
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!" für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de |
#7
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STVZO §42
Die gezogene Anhängelast darf bei Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen. Das Gesamtzuggewicht wird seit einigen Jahren auf dem Typschild des Fahrzeugs angegeben, und so mancher 'Sheriff lässt sich das dann zeigen. Ist es niedriger als die Waage zeigt... Ende der Fahrt.. ausladen oder stehen bleiben.. (abgesehen von den Bußgeld)., denn Umladen geht ja auch nicht.
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#8
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Also im Ösiland muß das tatsächlich Fahrzeuggewicht (leer) laut Zulassungsschein bei einem ungebremsten Anhänger doppelt so groß sein wie der Anhänger maximal schwer werden darf (höchstzulässiges GG) egal wie schwer der wirklich ist.
Eigentlich auch logisch, denn welche von den Pappnasen lässst sich schon auf ne diskussion mit dir ein wie schwer der anhänger heute mal tatsächlich ist *g* |
#9
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Hallo,
in der Regel gehen unsere grünen Freunde nach dem zul. Gesamtgewicht, da die ja vor Ort nie kontrollieren können wie schwer das Gespann tatsächlich ist. Wenn du tats. 1400 kg hast aber in den Papieren 1600 kg steht würd ich mich auf das Risiko nicht einlassen wenn du nur 1500 kg ziehen darfts. Ausser du hast Lust auf die Waage Wenn du ne Chance hast, und der Kollege gut aufgelegt ist kommst damit sogar noch mit nem heilen Auge raus. War mal selber ein grünes Männchen und das handhabt komischerweise jeder Anders. Grüsse |
#10
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Hallo Zwoggl,
wenn dein Gespann wirklich unter 1500 kg bleibt brauchst du dir keine Sorgen zu machen, wenn die Trachtengruppe es drauf anlegt können sie ja wiegen ist ja eigendlich so, das Stichproben gemacht werden, dann haben die auch eine Waage dabei, das trifft oft Wohnwagen das Gespann ist schon optisch Überladen also 2 Tonnen Trailer an einem Mittelklassefahrzeug deine 100KG fallen da sicher nicht auf
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#11
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Zitat:
Tjo muß zugeben das ich mich geirrt habe und das mit den Bestimmungen für den schweren anhänger verwechselt habe. So isses in Ö wirklich: Leichter (ungebremster) Anhänger bis max 750kg: Führerscheinklasse B Das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges muß doppelt so hoch sein wie das Gesamtgewicht des Anhängers. Man darf ein Kraftfahrzeug bis 3,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht lenken auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger gezogen wird.( Als leichter Anhänger gilt ein Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg). Das bedeutet, daß die Summe beider Gesamtgewichte 4250 kg erreichen darf. dagegen : Schwerer (gebremster) Anhänger: Führerscheinklasse B Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges NICHT überschreiten. Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge darf 3,5 t NICHT überschreiten. Was bei einem leichten Anhänger bedeutet das der grüne im Zweifel mit dir tatsächlich auf die Waage muß ...... |
#12
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Zitat:
Zitat:
Im Zweifel muß die Polizei dir nachweisen, daß du zuviel angehängt hast. Ein Wiegeprotokoll kann es dir im Zweifel natürlich einfacher machen. Es gibt noch keine Vorschrift die sagt, daß ein Fahrzeug oder Anhänger immer voll beladen sein muss.
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Gruß vom Oberrhein. |
#13
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Zitat:
diese Regelung gilt für Klasse B auch so in Deutschland. Damit Du ein Gespann ziehen darfst, das schwerer als 3,5 to ist, brauchst Du die Klasse BE. Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers grösser als das Leergewicht des PKW ist, brauchst Du auch BE. Der alte Führerschein Klasse 3 beinhaltet BE. Für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts zählt immer das tatsächliche Gewicht, das ggf. gewogen werden muss. Viele Grüße, Thilo
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___________________________________________ WSC Krossinsee e.V. "Im Winter boarden, im Sommer waken!" |
#14
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na dann wünsche ich keinem ,das er kontolle hat
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liebe grüsse aus wien franz |
#15
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Zitat:
Hänger/Trailer Ges.Gew. 3000 kg Zugfahrzeug zul.Ges.Gew.2805 kg Zul. Zuggesamtgewicht 6055 kg ....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#16
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Hallo Dieter,
wie ich oben schon geschrieben habe, bezieht sich diese Angabe sicherlich auf die Führerscheinklasse B. Du brauchst den Führerschein BE, dann darfst Du auch über 3,5t zul. Gesamtgewicht fahren. Da Du sicher Deinen Führerschein vor 2000 gemacht hast, betrifft Dich das nicht. Viele Grüße, Thilo
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#17
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was darf man denn ziehen
Wenn ich erst 2000 Führerschein gemacht habe, was darf ich dann ziehen? Überhaupt einen Anhänger? Oder bis zu welchem Gewicht?
Danke Marcel! |
#18
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mit "B" deckel darf man bis 3,5 tonnen bewegen >> soweit die gesetzeslage! >vorausgesetzt der trailer ist nicht schwerer als im zulassungsschein angegeben für die grünen männchen, ist immer das höchstzuläßige gesammtgewicht ;auto und trailer,maßgebend(glaube aber das es hier eine ausnahme gibt >wenn man einen leeren !!!!!!trailer drann hat ) und wenn im zulasssungsschein des zugfahrzeuges steht man darf gebremst einen 3 tonnen trailer ziehen dafür benötigt man wieder die E zu B fahrerlaubnis ein leicht konfuses thema und dabei kennen manche von den grünen männchen nicht mal die genaue gesetzeslage ------- am rande bemerkt: hatte vor einigen jahren folgendes erlebnis : war termingerecht bei der trailerüberprüfung ,auch anstandslos bekommen ,nur die werkstätte hatte keine weißen pickerln mehr,so wie im zulassungsschein gefordert. war eben freitag da gibts eben keine mehr zum ausfassen auf dem AMT promt hatte ich auf der fahrt nach italien eine kontrolle und der landgandarm (landpolizei)meinte ich dürfte nicht mehr weiterfahren da nur fahrzeuge mit weißem pickerl fahren dürfen (dies war zu der zeit als man mit den grünen pickerln autofreien tag machen mußte ) naja auf die frage wo man den die abgaswerte beim hänger überprüft ,wußte der "bauer" auch keine anwort >nur gesetz ist gesetz :- hat mich fast 5 std gekostet und mit anzeige im gepäck durfte ich weiterfahren da ich nicht bereit war 300 schilling als bußgeld sofort zu bezahlen >anzeige wurde dann nach zweimaligem einspruch ins nirvana geschickt
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liebe grüsse aus wien franz |
#19
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Also mir als grünem Männchen ist die Gesetzeslage durchaus geläufig.
Zum Eingangsthread: Der ungebremste Anhänger darf tatsächlich nicht mehr wiegen wie die im Fahrzeugschein angegebene Anhängelast. Wobei die Stützlast dem Fahrzeug zugerechnet wird. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers betrifft nur diesen selbst. |
#20
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Hat jemand evtl. einen Bußgeldkatalog zur Hand, mit welchen Strafen man bei überschrittener Anhängelast rechnen muß?
Jörg |
#21
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Zitat:
gebremste hänger dürfen dann schon mehr gewicht haben als im fahrzeugschein??
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liebe grüsse aus wien franz |
#22
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Ein kleines Rechenspiel:
Pkw Anhängelast = 1200kg Trailer zGG = 2000kg Leergewicht = 500kg Boot gewogen = 600kg darf dieser Pkw den Trailer samt Boot ziehen??? Gruß Bernd |
#23
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Zitat:
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#24
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Zitat:
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liebe grüsse aus wien franz |
#25
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Zitat:
und 500 kg Hänger + 600 kg Boot = 1100 kg macht 100 weniger als das Fahrzeug ziehen darf Es heist ja auch zulässige Anhängelast. Die hängt auch tatsächlich |
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