boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 34 von 34
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 23.01.2006, 17:56
Benutzerbild von Pit
Pit Pit ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: PLZ 47... am linken Ndrh.
Beiträge: 849
Boot: MoBo (verkauft) / Kajak
330 Danke in 192 Beiträgen
Pit eine Nachricht über ICQ schicken
Standard zgGew. Trailer und tatsächliches Gewicht

Moin,

mein ungebremster Trailer hat 600kg zul. ges. Gew. (129kg Eigengewicht)
mit Boot etc. c.a. 320kg

Was zählt für die gesetzeshüter? das echte oder das mögliche Gewicht?

Hintergrund: da an Auto eine größere Reparatur ansteht kommt evtl. ein neues Auto in Frage. das von meiner Frau ausgesuchte darf aber keine 600 ungebremst ziehen, aber das echte gewicht ist unter dem Limit. (Was auf unseren Zweitwagen auch zutrifft)
__________________
Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 23.01.2006, 17:58
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.845
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.718 Danke in 8.198 Beiträgen
Standard

..es zählt das echte Gewicht... (unter der Voraussetzung, dass dies natürlilch lt. Papieren erlaubt ist)...
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 28.01.2006, 21:02
Benutzerbild von Galaxy2001
Galaxy2001 Galaxy2001 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.08.2004
Ort: Hamm/NRW
Beiträge: 1.057
Boot: Maxum 2700 SCR
3.562 Danke in 1.209 Beiträgen
Standard

Problematisch wird es halt erst bei der 100km/h Reglung.

Sascha
__________________
MFG Sascha
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 28.03.2006, 20:08
Benutzerbild von Zwoggl
Zwoggl Zwoggl ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: NRW
Beiträge: 113
Boot: -
11 Danke in 6 Beiträgen
Standard

Hallo,

@Dieter: ich hab da mal eine Frage....
wo kann ich denn nachlesen, ob das tatsächliche Gewicht oder das zul. Gesamtgewicht gilt?
Ich habe heute an einer Tankstelle mal einen Polizisten deswegen gefragt und er konnte mir auch nicht sicher sagen, was zählt. Er meinte allerdings, für Ihn würde das zul. Gesamtgewicht zählen!?!
Würde mich echt brennend interessieren, da ich einen Trailer mit einem zul. GG von 1600kg ziehen möchte, der mit Boot ca. 1400kg wiegt und mein Peugeot 1500kg darf...

Gruß
Martin
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 28.03.2006, 20:39
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.845
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.718 Danke in 8.198 Beiträgen
Standard

vielleicht es steht irgendwo in den Gesetztes Texten...

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php

http://www.verkehrsportal.de/bussgel...g/bkatv_64.php

allerdings wird definitiv das Gesamtzugewicht als Maßstab angelegt, das vom Hersteller angegeben wird.
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 28.03.2006, 20:42
Benutzerbild von chris-b
chris-b chris-b ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.02.2002
Ort: Ruhrgebiet. 30qm-Binnenkieler
Beiträge: 386
22 Danke in 10 Beiträgen
Standard

Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst ... fahr zur Waage und nimm das Wiegeprotokoll mit

Aber mal ganz im Ernst: wo steht "zul. Anhängelast muß kleiner-gleich zul. Gesamtgewicht des Trailers sein"?. Garantiert nirgens. Die beiden Angaben haben nicht wirklich was miteinander zu tun. Außer das keine von beiden überschritten werden darf.

gruß
Christoph
__________________
"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!"

für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 28.03.2006, 20:59
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.845
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.718 Danke in 8.198 Beiträgen
Standard

STVZO §42
Die gezogene Anhängelast darf bei

Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

Das Gesamtzuggewicht wird seit einigen Jahren auf dem Typschild des Fahrzeugs angegeben, und so mancher 'Sheriff lässt sich das dann zeigen.

Ist es niedriger als die Waage zeigt... Ende der Fahrt.. ausladen oder stehen bleiben.. (abgesehen von den Bußgeld)., denn Umladen geht ja auch nicht.
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 28.03.2006, 22:24
Benutzerbild von Merlin Magic
Merlin Magic Merlin Magic ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Bei Wiener Neustadt (im Ösiland)
Beiträge: 1.166
Boot: Bayliner 2052 mit 4,3LX
332 Danke in 231 Beiträgen
Standard

Also im Ösiland muß das tatsächlich Fahrzeuggewicht (leer) laut Zulassungsschein bei einem ungebremsten Anhänger doppelt so groß sein wie der Anhänger maximal schwer werden darf (höchstzulässiges GG) egal wie schwer der wirklich ist.
Eigentlich auch logisch, denn welche von den Pappnasen lässst sich schon auf ne diskussion mit dir ein wie schwer der anhänger heute mal tatsächlich ist *g*
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 28.03.2006, 23:04
simergy simergy ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 22.12.2005
Ort: Esternberg
Beiträge: 215
Boot: Glastron 199
113 Danke in 78 Beiträgen
Standard

Hallo,

in der Regel gehen unsere grünen Freunde nach dem zul. Gesamtgewicht, da die ja vor Ort nie kontrollieren können wie schwer das Gespann tatsächlich ist.

Wenn du tats. 1400 kg hast aber in den Papieren 1600 kg steht würd ich mich auf das Risiko nicht einlassen wenn du nur 1500 kg ziehen darfts.

Ausser du hast Lust auf die Waage Wenn du ne Chance hast, und der Kollege gut aufgelegt ist kommst damit sogar noch mit nem heilen Auge raus.

War mal selber ein grünes Männchen und das handhabt komischerweise jeder Anders.

Grüsse
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 28.03.2006, 23:16
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.429
19.804 Danke in 14.367 Beiträgen
Standard

Hallo Zwoggl,
wenn dein Gespann wirklich unter 1500 kg bleibt brauchst du dir keine Sorgen zu machen, wenn die Trachtengruppe es drauf anlegt können sie ja wiegen

ist ja eigendlich so, das Stichproben gemacht werden, dann haben die auch eine Waage dabei, das trifft oft Wohnwagen
das Gespann ist schon optisch Überladen also 2 Tonnen Trailer an einem Mittelklassefahrzeug

deine 100KG fallen da sicher nicht auf
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 29.03.2006, 00:27
Benutzerbild von Merlin Magic
Merlin Magic Merlin Magic ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Bei Wiener Neustadt (im Ösiland)
Beiträge: 1.166
Boot: Bayliner 2052 mit 4,3LX
332 Danke in 231 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Merlin Magic
Also im Ösiland muß das tatsächlich Fahrzeuggewicht (leer) laut Zulassungsschein bei einem ungebremsten Anhänger doppelt so groß sein wie der Anhänger maximal schwer werden darf (höchstzulässiges GG) egal wie schwer der wirklich ist.
Eigentlich auch logisch, denn welche von den Pappnasen lässst sich schon auf ne diskussion mit dir ein wie schwer der anhänger heute mal tatsächlich ist *g*

Tjo muß zugeben das ich mich geirrt habe und das mit den Bestimmungen für den schweren anhänger verwechselt habe.

So isses in Ö wirklich:
Leichter (ungebremster) Anhänger bis max 750kg:
Führerscheinklasse B
Das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges muß doppelt so hoch sein wie das Gesamtgewicht des Anhängers.

Man darf ein Kraftfahrzeug bis 3,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht lenken auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger gezogen wird.( Als leichter Anhänger gilt ein Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg). Das bedeutet, daß die Summe beider Gesamtgewichte 4250 kg erreichen darf.

dagegen :

Schwerer (gebremster) Anhänger:
Führerscheinklasse B
Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges NICHT überschreiten.

Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge darf 3,5 t NICHT überschreiten.


Was bei einem leichten Anhänger bedeutet das der grüne im Zweifel mit dir tatsächlich auf die Waage muß ......
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 29.03.2006, 01:16
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.013
6.611 Danke in 3.146 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zwoggl
Hallo,

@Dieter: ich hab da mal eine Frage....
wo kann ich denn nachlesen, ob das tatsächliche Gewicht oder das zul. Gesamtgewicht gilt?
Gruß
Martin
Du kannst das im §42 der STVZO nachlesen,
Zitat:
noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.
Es gilt das tatsächliche Gewicht das am Haken ist.
Im Zweifel muß die Polizei dir nachweisen, daß du zuviel angehängt hast.
Ein Wiegeprotokoll kann es dir im Zweifel natürlich einfacher machen.
Es gibt noch keine Vorschrift die sagt, daß ein Fahrzeug oder Anhänger immer voll beladen sein muss.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 29.03.2006, 10:23
Benutzerbild von plata
plata plata ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.04.2005
Ort: Berlin / Bielefeld
Beiträge: 285
Boot: Malibu Response (2006)
963 Danke in 222 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Merlin Magic

(- in Österreich -)

Schwerer (gebremster) Anhänger:
Führerscheinklasse B
Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges NICHT überschreiten.

Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge darf 3,5 t NICHT überschreiten.
Hallo,

diese Regelung gilt für Klasse B auch so in Deutschland. Damit Du ein Gespann ziehen darfst, das schwerer als 3,5 to ist, brauchst Du die Klasse BE. Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers grösser als das Leergewicht des PKW ist, brauchst Du auch BE. Der alte Führerschein Klasse 3 beinhaltet BE.

Für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts zählt immer das tatsächliche Gewicht, das ggf. gewogen werden muss.

Viele Grüße,
Thilo
__________________
___________________________________________
WSC Krossinsee e.V.

"Im Winter boarden, im Sommer waken!"
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 29.03.2006, 11:27
spitzi spitzi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.12.2005
Ort: austria wien
Beiträge: 422
Boot: wallerdundee one
53 Danke in 35 Beiträgen
Standard

na dann wünsche ich keinem ,das er kontolle hat


__________________
liebe grüsse aus wien
franz
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 29.03.2006, 12:32
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.845
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.718 Danke in 8.198 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Merlin Magic

(- in Österreich -)

Schwerer (gebremster) Anhänger:
Führerscheinklasse B
Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges NICHT überschreiten.

Die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge darf 3,5 t NICHT überschreiten.
..geht nicht...

Hänger/Trailer Ges.Gew. 3000 kg Zugfahrzeug zul.Ges.Gew.2805 kg

Zul. Zuggesamtgewicht 6055 kg ....
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 29.03.2006, 16:36
Benutzerbild von plata
plata plata ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.04.2005
Ort: Berlin / Bielefeld
Beiträge: 285
Boot: Malibu Response (2006)
963 Danke in 222 Beiträgen
Standard

Hallo Dieter,

wie ich oben schon geschrieben habe, bezieht sich diese Angabe sicherlich auf die Führerscheinklasse B.

Du brauchst den Führerschein BE, dann darfst Du auch über 3,5t zul. Gesamtgewicht fahren. Da Du sicher Deinen Führerschein vor 2000 gemacht hast, betrifft Dich das nicht.

Viele Grüße,
Thilo
__________________
___________________________________________
WSC Krossinsee e.V.

"Im Winter boarden, im Sommer waken!"
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 17.04.2006, 00:36
Benutzerbild von AshitakaSan79
AshitakaSan79 AshitakaSan79 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 16.03.2006
Ort: Köln
Beiträge: 135
Boot: Quicksilver Active 605 Sundeck
Rufzeichen oder MMSI: Lilikoi
66 Danke in 28 Beiträgen
Standard was darf man denn ziehen

Wenn ich erst 2000 Führerschein gemacht habe, was darf ich dann ziehen? Überhaupt einen Anhänger? Oder bis zu welchem Gewicht?

Danke Marcel!
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 17.04.2006, 02:13
spitzi spitzi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.12.2005
Ort: austria wien
Beiträge: 422
Boot: wallerdundee one
53 Danke in 35 Beiträgen
Standard



mit "B" deckel darf man bis 3,5 tonnen bewegen >> soweit die gesetzeslage!
>vorausgesetzt
der trailer ist nicht schwerer als im zulassungsschein angegeben
für die grünen männchen, ist immer das höchstzuläßige gesammtgewicht ;auto und trailer,maßgebend(glaube aber das es hier eine ausnahme gibt >wenn man einen leeren !!!!!!trailer drann hat )

und wenn im zulasssungsschein des zugfahrzeuges steht man darf gebremst einen 3 tonnen trailer ziehen dafür benötigt man wieder die
E zu B fahrerlaubnis

ein leicht konfuses thema und dabei kennen manche von den grünen männchen nicht mal die genaue gesetzeslage
-------
am rande bemerkt:
hatte vor einigen jahren folgendes erlebnis :
war termingerecht bei der trailerüberprüfung ,auch anstandslos bekommen ,nur die werkstätte hatte keine weißen pickerln mehr,so wie im zulassungsschein gefordert. war eben freitag da gibts eben keine mehr zum ausfassen auf dem AMT
promt hatte ich auf der fahrt nach italien eine kontrolle und der landgandarm (landpolizei)meinte ich dürfte nicht mehr weiterfahren da nur fahrzeuge mit weißem pickerl fahren dürfen (dies war zu der zeit als man mit den grünen pickerln autofreien tag machen mußte )
naja auf die frage wo man den die abgaswerte beim hänger überprüft ,wußte der "bauer" auch keine anwort >nur gesetz ist gesetz :-

hat mich fast 5 std gekostet und mit anzeige im gepäck durfte ich weiterfahren da ich nicht bereit war 300 schilling als bußgeld sofort zu bezahlen >anzeige wurde dann nach zweimaligem einspruch ins nirvana geschickt
__________________
liebe grüsse aus wien
franz
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 29.04.2006, 17:28
Benutzerbild von XP-Skipper
XP-Skipper XP-Skipper ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 25.10.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 179
Boot: Marex 2300 Gambler
85 Danke in 57 Beiträgen
Standard

Also mir als grünem Männchen ist die Gesetzeslage durchaus geläufig.

Zum Eingangsthread:
Der ungebremste Anhänger darf tatsächlich nicht mehr wiegen wie die im Fahrzeugschein angegebene Anhängelast. Wobei die Stützlast dem Fahrzeug zugerechnet wird. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers betrifft nur diesen selbst.
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 29.04.2006, 21:38
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.620
Boot: Cranchi 50 HT
7.823 Danke in 4.594 Beiträgen
Standard

Hat jemand evtl. einen Bußgeldkatalog zur Hand, mit welchen Strafen man bei überschrittener Anhängelast rechnen muß?

Jörg
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 29.04.2006, 22:18
spitzi spitzi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.12.2005
Ort: austria wien
Beiträge: 422
Boot: wallerdundee one
53 Danke in 35 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von XP-Skipper
Also mir als grünem Männchen ist die Gesetzeslage durchaus geläufig.

Zum Eingangsthread:
Der ungebremste Anhänger darf tatsächlich nicht mehr wiegen wie die im Fahrzeugschein angegebene Anhängelast. Wobei die Stützlast dem Fahrzeug zugerechnet wird. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers betrifft nur diesen selbst.
hallo grünes mänchen
gebremste hänger dürfen dann schon mehr gewicht haben als im fahrzeugschein??
__________________
liebe grüsse aus wien
franz
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 04.05.2006, 12:28
Benutzerbild von Flieger
Flieger Flieger ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.06.2004
Ort: Saarbrücken
Beiträge: 2.341
Boot: Doriff 666
Rufzeichen oder MMSI: PRINCESS II
2.036 Danke in 1.015 Beiträgen
Flieger eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Ein kleines Rechenspiel:

Pkw Anhängelast = 1200kg
Trailer zGG = 2000kg
Leergewicht = 500kg
Boot gewogen = 600kg

darf dieser Pkw den Trailer samt Boot ziehen???


Gruß Bernd
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 04.05.2006, 12:33
Benutzerbild von glumpo
glumpo glumpo ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2004
Beiträge: 7.988
12.568 Danke in 8.247 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flieger
Ein kleines Rechenspiel:

Pkw Anhängelast = 1200kg
Trailer zGG = 2000kg
Leergewicht = 500kg
Boot gewogen = 600kg

darf dieser Pkw den Trailer samt Boot ziehen???


Gruß Bernd
Ja darf er
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 04.05.2006, 15:22
spitzi spitzi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.12.2005
Ort: austria wien
Beiträge: 422
Boot: wallerdundee one
53 Danke in 35 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von glumpo
Zitat:
Zitat von Flieger
Ein kleines Rechenspiel:

Pkw Anhängelast = 1200kg
Trailer zGG = 2000kg
Leergewicht = 500kg
Boot gewogen = 600kg

darf dieser Pkw den Trailer samt Boot ziehen???


Gruß Bernd
Ja darf er
da dürftet ihr in dt aber doch andere gesetze haben
__________________
liebe grüsse aus wien
franz
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 04.05.2006, 15:32
Benutzerbild von glumpo
glumpo glumpo ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2004
Beiträge: 7.988
12.568 Danke in 8.247 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von spitzi
Zitat:
Zitat von glumpo
Zitat:
Zitat von Flieger
Ein kleines Rechenspiel:

Pkw Anhängelast = 1200kg
Trailer zGG = 2000kg
Leergewicht = 500kg
Boot gewogen = 600kg

darf dieser Pkw den Trailer samt Boot ziehen???


Gruß Bernd
Ja darf er
da dürftet ihr in dt aber doch andere gesetze haben
Nö haben wir nicht, es zählt immer noch das tatsächliche Gewicht

und 500 kg Hänger +
600 kg Boot
= 1100 kg
macht 100 weniger als das Fahrzeug ziehen darf

Es heist ja auch zulässige Anhängelast.
Die hängt auch tatsächlich
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 34 von 34


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.