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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.09.2014, 12:33
kohuwabohu kohuwabohu ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 08.09.2014
Beiträge: 9
4 Danke in 3 Beiträgen
Standard gelasert auf der Mosel

Hallo,

habe schon ein bisschen gestöbert im www, aber leider nichts passendes gefunden.

Ich habe Post bekommen, dass ich auf der Mosel gelasert wurde.
Grundsätzlich darf man dort 30 fahren.
Ausnahmen sind, wenn man kein anderes Schiff voraus sieht, ist 60 erlaubt
oder wenn man einen Wasserskiläufer schleppt darf man auch schneller.

Ich bin mit 62, nach Abzug Toleranz 60 gelasert worden. Auch noch in der Wasserskistrecke. Natürlich weiß ich nicht mehr ob vor mir alles frei war und ob ich zu dem Zeitpunkt einen Ski hintendran hängen hatte. Ich weiß noch nicht mal ob ich überhaupt an Bord war.

Nun meine Fragen.
Wer wird belangt? Der Eigner, der Rudergänger oder der Bootsführer.
Da ich gelasert wurde, wird ja wohl kein Foto angefertigt worden sein. Konnte ich zumindest raus finden, da bei dem hier eingesetzten Lasertyp keine Fotodokumentation dabei ist. Somit sollte ja überhaupt nicht mehr festzustellen sein wer an Bord war oder ?

Auf der Straße hätten Sie mich ja herauszuziehen müssen, um mir irgendwas zu können. Sollte es dann nicht auf dem Wasser ähnlich sein ?

Welche Strafe ist zu erwarten ?? Hat da schon jemand Erfahrungen ??


Danke !!!
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  #2  
Alt 08.09.2014, 14:41
Benutzerbild von Bootspeti
Bootspeti Bootspeti ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 24.01.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 1.763
Boot: Waterland 750
Rufzeichen oder MMSI: DK8886
4.326 Danke in 1.605 Beiträgen
Standard

über das Thema gibs hier schon was
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=213330
mfg der Bootspeti
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  #3  
Alt 08.09.2014, 14:42
Reiler Reiler ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 21.07.2008
Ort: Reil/ Mosel
Beiträge: 149
Boot: Quicksilver 620 flamingo
156 Danke in 98 Beiträgen
Standard

Hallo,

Wo bist du den gelästert worden? Ich hab eigentlich gedacht das man hier auf der Mosel, wenn man niemanden behindert so schnell fahren darf wie man will!

Bernd
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  #4  
Alt 08.09.2014, 14:58
Benutzerbild von PIEP-Köln
PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.02.2008
Ort: Köln-Sürth
Beiträge: 2.163
Boot: Gummiente
3.989 Danke in 1.774 Beiträgen
Standard

§ 8.01a Fahrgeschwindigkeit
Unbeschadet der §§ 1.04 und 1.06 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer
allgemein 30 km/h einschließlich der Altwässer im französischen Abschnitt und 15 km/h auf den französischen
Kanalstrecken.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht:
a) für Kleinfahrzeuge auf freien Flußstrecken, solange die in Fahrtrichtung einsehbare Wasserfläche frei von
anderen Benutzern der Wasserstraße ist. Hierbei darf die Geschwindigkeit gegenüber dem Ufer 60 km/h
nicht überschreiten;
b) für Kleinfahrzeuge, die einen oder mehrere Wasserskiläufer auf den für das Wasserskilaufen durch das
Zeichen E.17 freigegebenen Strecken schleppen;
c) für Fahrzeuge mit Sondererlaubnis, die im Rahmen einer nach § 1.23 genehmigten Veranstaltung von der
zuständigen Behörde erteilt wurde;
d) für Fahrzeuge der Überwachungsbehörden, die die Bezeichnung nach § 3.27 führen;
e) für bestimmte Strecken, auf denen die zuständige Behörde befristet oder unbefristet eine abweichende
Höchstgeschwindigkeit zugelassen hat.

Auszug aus der Moselschifffahrtspolizeiverordnung.
__________________
Diese Signatur ist unter Bearbeitung!

Gruß vom Mario

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  #5  
Alt 08.09.2014, 15:17
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Metropole Ruhr
Beiträge: 7.273
Boot: van den Hoven - Pacific
Rufzeichen oder MMSI: DHZN2 / 211785190
56.063 Danke in 11.890 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
§ 8.01a Fahrgeschwindigkeit
Unbeschadet der §§ 1.04 und 1.06 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer
allgemein 30 km/h einschließlich der Altwässer im französischen Abschnitt und 15 km/h auf den französischen
Kanalstrecken.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht:
a) für Kleinfahrzeuge auf freien Flußstrecken, solange die in Fahrtrichtung einsehbare Wasserfläche frei von
anderen Benutzern der Wasserstraße ist. Hierbei darf die Geschwindigkeit gegenüber dem Ufer 60 km/h
nicht überschreiten;
b) für Kleinfahrzeuge, die einen oder mehrere Wasserskiläufer auf den für das Wasserskilaufen durch das
Zeichen E.17 freigegebenen Strecken schleppen;
c) für Fahrzeuge mit Sondererlaubnis, die im Rahmen einer nach § 1.23 genehmigten Veranstaltung von der
zuständigen Behörde erteilt wurde;
d) für Fahrzeuge der Überwachungsbehörden, die die Bezeichnung nach § 3.27 führen;
e) für bestimmte Strecken, auf denen die zuständige Behörde befristet oder unbefristet eine abweichende
Höchstgeschwindigkeit zugelassen hat.

Auszug aus der Moselschifffahrtspolizeiverordnung.
Wenn zu zweit nur direkt nebeneinander herfahren scheint das beste zu sein wenn man zu zweit schneller als die bekloppten 25 fahren will
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #6  
Alt 08.09.2014, 15:43
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.813
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.713 Danke in 20.479 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von kohuwabohu Beitrag anzeigen
Hallo,

habe schon ein bisschen gestöbert im www, aber leider nichts passendes gefunden.

Ich habe Post bekommen, dass ich auf der Mosel gelasert wurde.
Grundsätzlich darf man dort 30 fahren.
Ausnahmen sind, wenn man kein anderes Schiff voraus sieht, ist 60 erlaubt
oder wenn man einen Wasserskiläufer schleppt darf man auch schneller.

Ich bin mit 62, nach Abzug Toleranz 60 gelasert worden. Auch noch in der Wasserskistrecke. Natürlich weiß ich nicht mehr ob vor mir alles frei war und ob ich zu dem Zeitpunkt einen Ski hintendran hängen hatte. Ich weiß noch nicht mal ob ich überhaupt an Bord war.

Nun meine Fragen.
Wer wird belangt? Der Eigner, der Rudergänger oder der Bootsführer.
Da ich gelasert wurde, wird ja wohl kein Foto angefertigt worden sein. Konnte ich zumindest raus finden, da bei dem hier eingesetzten Lasertyp keine Fotodokumentation dabei ist. Somit sollte ja überhaupt nicht mehr festzustellen sein wer an Bord war oder ?

Auf der Straße hätten Sie mich ja herauszuziehen müssen, um mir irgendwas zu können. Sollte es dann nicht auf dem Wasser ähnlich sein ?

Welche Strafe ist zu erwarten ?? Hat da schon jemand Erfahrungen ??


Danke !!!
Theoretisch müsste ja ein Anhörungsbogen wie im Strassenverkehr kommen. Den Verstoß einfach nicht zugeben.
Dann sind die Polizisten in der Beweislast.

Selbst wenn du an Bord bist kann ja ein anderer mit Führerschein (Familienmitglied) der verantwortliche Schiffsführer sein.

vielleicht gibst du auch an das du an diesem Tag nicht mit dem Boot unterwegs warst. Eventuell war es ja ein Familienmitglied. Gegen diese besteht das Zeugnissverweigerungsrecht.
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Gruß Volker
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  #7  
Alt 08.09.2014, 16:45
Canalrat Canalrat ist offline
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245 Danke in 133 Beiträgen
Standard

Bei gemessenen 62 km/h 60 km/h zu beanzeigen, geht schon mal gar nicht! Bei allen in Deutschland zugelassenen Lasermessgeräten ist bei einer gemessenen Geschwindigkeit bis 100 km/h eine Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h abzuziehen. Geh zu einem Anwalt!

Gruß
Werner
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  #8  
Alt 08.09.2014, 16:50
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist offline
Admiral
 
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Anwalt ist noch nicht nötig, ausser Angaben zu deiner Person (Personalien) nichts zum Sachverhalt sagen, Verstoß NICHT zugeben und von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen! (siehe Beitrag von Volker)...
Dann kannst du abwarten was passiert. Zum Anwalt kannst du immer noch gehen, zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber noch nicht erforderlich.
__________________


Gruß

Berni
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  #9  
Alt 08.09.2014, 17:47
Benutzerbild von sanicoe
sanicoe sanicoe ist offline
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Wie lange ist denn das her, das du dich nicht mehr erinnerst?
Beim Lasern müsste man dich eigentlich unmittelbar danach belangen ansonsten haben die doch gar keine Möglichkeit dir das nachzuweisen. Soweit ich weiß werden beim Lasern keine Fotos gemacht das heißt man kann dir überhaupt nicht nachweisen das du gefahren bist. Hier ist die Polizei in der Beweislast. Können die es dir nicht nachweisen bist du nicht gefahren und fertig!
__________________
Gruß Sascha
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  #10  
Alt 08.09.2014, 18:42
wilde1 wilde1 ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
.... Hier ist die Polizei in der Beweislast. ...
Könnte es nicht sein, dass einfach ein zweiter Polizist als Zeuge genannt wird?
Ist ja im Straßenverkehr nicht anders, wenn kein Foto gemacht wurde.
__________________
Gruß vom schönen Mittelrhein
Andre
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  #11  
Alt 08.09.2014, 18:44
Benutzerbild von sanicoe
sanicoe sanicoe ist offline
Vice Admiral
 
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Beiträge: 1.503
980 Danke in 580 Beiträgen
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Da würde ich trotzdem nicht zugeben das ich gefahren bin wenn kein Foto vorliegt.
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Gruß Sascha
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  #12  
Alt 08.09.2014, 18:57
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von wilde1 Beitrag anzeigen
Könnte es nicht sein, dass einfach ein zweiter Polizist als Zeuge genannt wird?
Ist ja im Straßenverkehr nicht anders, wenn kein Foto gemacht wurde.
und der hat zweifelsfrei bei der vorbeifahrt den Fahrer erkannt ? und weiss auch wer der verantwortliche Schiffsführer ist ?

nicht der am Steuer ist verantwortlich für die Geschwindigkeitsüberschreitung sondern der verantwortliche Schiffsführer. Der am Steuer benötigt ja nicht mal den Führerschein. Hier ist der gravierende Unterschied zum Strassenverkehr.

Also immer jemanden mitnehmen, der keinen Führerschein hat und diesen Fahren lassen so ist man bei jeder Lasermessung fein raus da man ja nicht gefahren ist ?
oder beide haben den Führerschein und der am Steuer ist nicht der verantwortliche Schiffsführer.
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Gruß Volker
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  #13  
Alt 08.09.2014, 18:57
MBSLK411 MBSLK411 ist offline
Lieutenant
 
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134 Danke in 52 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
Wie lange ist denn das her, das du dich nicht mehr erinnerst?
Meines Wissens muß innerhalb von drei Monaten der Anhörungsbogen zugesandt werden, sonst ist die Sache verjährt.

Grüße Hery
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Jenseits von Gut und Böse, bald des Lichts
Genießend, bald des Schattens, ganz nur Spiel,
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  #14  
Alt 08.09.2014, 19:08
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von wilde1 Beitrag anzeigen
Könnte es nicht sein, dass einfach ein zweiter Polizist als Zeuge genannt wird?
Ist ja im Straßenverkehr nicht anders, wenn kein Foto gemacht wurde.

Da ich das was Volker geschrieben hat nicht wiederholen möchte, nur diese Ergänzung:

Wenn in diesem Sachverhalt (was sogar wahrscheinlich ist) ein zweiter Polizist als Zeuge benannt wird, wird er nicht bezeugen, dass eine ganz bestimmte Person der Verantwortliche Schiffsführer war, sondern eher bezeugen, dass die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und auch wirklich der festgestellte Wert ermittelt wurde (weil ansonsten die gesamte Messung angezweifelt werden könnte)....
__________________


Gruß

Berni
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  #15  
Alt 08.09.2014, 19:30
ferenc ferenc ist offline
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Ich habe Zeifel das die Prakiken aus dem Straßenverkehr eins zu eins auf unsere Belange übertragbar sind und wenn doch dann haben wir bald einen Kaptein mit Fahrtenbuch unter uns.
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  #16  
Alt 08.09.2014, 19:36
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Ich habe Zeifel das die Prakiken aus dem Straßenverkehr eins zu eins auf unsere Belange übertragbar sind und wenn doch dann haben wir bald einen Kaptein mit Fahrtenbuch unter uns.
naja wie soll den das Fahrtenbuch aussehen ? für die nächsten 6 Monate ok da fahr ich eh in ein paar WOcdhen ins Winterlager und dann nicht mehr.
für das nächste Jahr ?

upps das ist ja mein Logbuch.
wie soll dies benact werden ?
Nach Betriebstunden. Da klemm ich meinen halt ein Jahr ab. und bau ihn aus. Ist eh im Motorraum verbaut. Mein altes hatte gar keinen Betriebstundenzähler.

Also Fahrtenbuch beim Boot halte ich für Quatsch.
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Gruß Volker
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  #17  
Alt 08.09.2014, 19:42
ferenc ferenc ist offline
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Volker ich auch
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  #18  
Alt 08.09.2014, 19:44
rhein 610 rhein 610 ist offline
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Bin auch schon auf der Mosel gelasert worden, zwischen Staustufe Koblenz
und Winningen.
Die nehmen alles per Video auf, würde trotzdem Akteneinsicht beantragen
bei 30 km/h Überschreitung wird es sehr teuer.
Bei 10 Km/h Überschreitung kostet es 55 €.

Gruß Ulli
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  #19  
Alt 08.09.2014, 19:56
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L0B0 L0B0 ist offline
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Seit wann werden hier eigentlich Trolls dermaßen gefüttert ?
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  #20  
Alt 08.09.2014, 20:01
kohuwabohu kohuwabohu ist offline
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Also,

@billi es kam ein Anhörungsbogen ohne Foto.

@canalrat doch, scheint richtig zu sein
hab das hier zu dem verwendeten Laser gefunden
Verkehrsfehlergrenzen:
+/- 1 km/h von 0 bis 33 km/h
+/- 2 km/h von 34 bis 66 km/h
+/- 3 km/h von 67 bis 99 km/h

@bernie1311 ja hab nix zugegeben, hab Messprotokoll und Foto angefordert

@sanicoe ist 6 Wochen her, war zu ner zeit wo ich oft auf dem Wasser war. das bekomm ich nicht mehr zusammen...

@rhein610 ja ich auch in der Wasserskistrecke zwischen Winningen und KO. scheint beliebt zu sein zum abzocken !!!
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  #21  
Alt 08.09.2014, 20:03
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...

Also Fahrtenbuch beim Boot halte ich für Quatsch.
Was man davon halten mag, ist ja wirklich keinem vorzuschreiben.

Dass aber eine Logbuch-Pflicht im Sportbootbereich nicht möglich wäre, ja ob eine solche nicht vielleicht JETZT schon generell anzunehmen ist, würde ich nicht so einfach von der Hand weisen.

Vielleicht ist das nämlich ganz anders als manch einer meint, vielleicht fehlt den Behörden bloß der Nerv geltendes Recht umzusetzen. Soll ja selbst in Deutschland gelegentlich vorkommen, nicht bloß im Sportboot-Metier ...

Man könnte sich ja mal damit auseinandersetzen (wahrscheinlich irrt die Behörde, aber wer weiß...):
https://www.elwis.de/Freizeitschifff...her/index.html

Hier dann auch der nicht uninteressante intrapersonale Konflikt eines SBF-Lehrbuch-Autors:
http://www.sportbootfuehrerschein.de...rtschifffahrt/
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #22  
Alt 08.09.2014, 20:05
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L0B0 L0B0 ist offline
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5.793 Danke in 2.286 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von kohuwabohu Beitrag anzeigen
@billi es kam ein Anhörungsbogen ohne Foto.
!
Poste doch mal ein Foto oder Scan davon..

Gruß, Jörg
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  #23  
Alt 08.09.2014, 20:07
kohuwabohu kohuwabohu ist offline
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@lobo sieht genauso aus wie wenn man eins mit dem Auto bekommt.
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  #24  
Alt 08.09.2014, 20:10
Canalrat Canalrat ist offline
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245 Danke in 133 Beiträgen
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@kohuwabohu: Bitte teile mir mit, welches Lasermessgerät verwendet wurde, und wo du die Infos zu den Verkehrsfehlergrenzen her hast. Alle für amtliche Geschwindigkeitsmessungen eingesetzte Messgeräte müssen eine Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) besitzen. Mir sind alle Lasergeschwindigkeitsmessgeräte bekannt. Bei keinem einzigen der Geräte ist die von dir genannte Unterteilung bei der Verkehrsfehlergrenze erlaubt. Oder bist du in Frankreich "geblitzt" worden?

Gruß
Werner
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  #25  
Alt 08.09.2014, 20:17
kohuwabohu kohuwabohu ist offline
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http://www.polizei.hessen.de/icc/int...1-111111111111
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