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  #1  
Alt 10.09.2014, 18:27
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wobermann wobermann ist offline
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Ein nettes Hallo an alle hier im Forum von einem neuen Mitglied

Gleich eine Frage an Euch.
Ich habe in holland eine Motoryacht gekauft, deren zukünfiger Liegeplatz in den Niederlanden sein wird.
Ich habe versucht die Yacht ins deutsche Binnenschiffsregister einzutragen.
Das ist aber am fehlenden Eichschein (der nur für ein in Deutschland liegendes Schiff ausgestellt wird) gescheitert.
Nun ist die Yacht im Niederländischen Schiffsregister eingetragen

Und nun meine Frage: es ist ja nun ein Niederländisches Schiff mit deutschem Eigner, das in einem Fahrgebiet wie Niederlande, Belgien und Frankreich unterwegs sein wird.

Welche Flagge muss ich führen?
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  #2  
Alt 10.09.2014, 19:31
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ghaffy ghaffy ist offline
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Herzlich Willkomen im Boote-Forum!

Es kommt die Flagge des Registerstaats dran.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #3  
Alt 10.09.2014, 21:28
Benutzerbild von Volker
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Zitat:
Zitat von wobermann Beitrag anzeigen
Ein nettes Hallo an alle hier im Forum von einem neuen Mitglied
.....
Welche Flagge muss ich führen?
Erst einmal herzlich willkommen hier im !

Zu Deiner Frage:
immer die Flagge von dem Land im/am Heck, in dem Dein Boot registriert ist. In Deinem Fall also NL. Welche Nationalität der Skipper, Eigner, Reeder oder Kapitän - geschweige denn die Mannschaft - hat, ist total egal!

Belgien, Frankreich oder Deutschland sind dann Gastländer und deren Flagge gehört dann beim MoBo über der NL-Flagge (wenn am gleichen Flaggenstock), beim Segler unter der StB-Saling.

Gruß
Volker
SY JASNA
__________________

Rotwein hat keinen Alkohol!

Geändert von Volker (10.09.2014 um 21:43 Uhr)
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  #4  
Alt 10.09.2014, 21:37
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Hallo wobermann,

auch von mir willkommen im -Forum.

Um welche Motoryacht handelt es sich denn, dass du sie im Binnenschiffregister eintragen lassen willst?
Wenn sie <15m ist, reicht eine Anmeldung beim WSA deiner Wahl.
Damit wäre sie dann Deutsch registriert und die Deutschland Fahne müsste an deinem Heck wehen.

In der Zeitschrift Skipper 09/2014 ist ein interessanter Bericht über Flaggenführung
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #5  
Alt 11.09.2014, 06:58
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Hallo Bernhard,


Deine Ausage stimmt nur für kleine Boote.
Für größere Boote gilt nachfolgender Auszug aus Zeile 9 des Antrages beim WSA

Die Wasserverdrängung bei Fahrzeugen von mehr als 10 m³ ist durch eine amtliche Bescheinigung
nachzuweisen.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Wasserverdrägung von mehr 10 m³ bei größter Eintauchung der
Eigentümer verpflichtet ist, das Schiff zur Eintragung beim Binnenschiffsregister anzumelden. Diesesctrifft in der Regel zu bei :
- Motoryachten mit einer Länge über alles von mehr als 11,00 m

Da mein Motoryacht bei eine Länge von 13 m ein Gewicht von 14 t hat, bleibt mir nur der Weg über das Binnenschiffsregister.

Ich werde mal versuche ein Bild hochzuladen

Gruß Walter
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  #6  
Alt 11.09.2014, 07:06
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Wieso, besorg Dir ein Flaggenzertifikat, das gilt auch binnen.
http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf
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Gruß
Kai
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  #7  
Alt 11.09.2014, 07:18
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Nach Aussage des WSA Berlin besteht die Verpflichtung (bei meiner Größe) zur Eintragung ins Binnenschiffsregister.
Das Schiff war vorher auf den alten Eigentümer im NL Schiffsregister eingetragen.
Nun ist es auf meinem Namen im NL Binnenschiffsregister eingetragen.
Was mich nun intzeressiert ist, wie geh ich damit um, wenn das Schiff in ein paar Jahren mal in der BRD liegen wird.
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  #8  
Alt 11.09.2014, 07:41
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dann musst du es, bei einem Dauer Liegeplatz in Deutschland, ummelden auf ein deutsches Register.
Ich würde auch ein Flaggeenzertifikat dem Binnenregister vorziehen. Das ist unkomplizierter.
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  #9  
Alt 11.09.2014, 07:41
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Müssen und dürfen sind zwei Paar Schuhe.
Die Lage ist in NL, anders als in D, ziemlich klar geregelt. Mit der Eintragung oder Registrierung hat das zunächst mal gar nichts zu tun. Die niederländische Flagge darfst Du nur dann führen, wenn mindestens 50% der Eigner niederländische Staatsangehörige sind.
Du mußt auf einem Sportboot in NL allerdings gar keine Flagge führen.

Grüße

Matthias.
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  #10  
Alt 11.09.2014, 08:19
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Evtl. hat das WSA speziell Bezug auf Berliner Vorschriften genommen?

Bei der Schiffahrt, Scheinen etc. ist Berlin ja offenbar geneigt das Rad auf Landesebene neu zu definieren und eckige den sonst in D üblichen runden vorzuziehen.
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  #11  
Alt 11.09.2014, 08:28
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Evtl. hat das WSA speziell Bezug auf Berliner Vorschriften genommen?

Bei der Schiffahrt, Scheinen etc. ist Berlin ja offenbar geneigt das Rad auf Landesebene neu zu definieren und eckige den sonst in D üblichen runden vorzuziehen.
Nein das WSA hat recht. Ein Binnenschiff ist ab 10m³ Wasserverdrängung ins Binnenregister einzutragen. Ein WSA-Kennzeichne geht nur bis 10m³ Wasserverdrängung.

Man kann aber auch alternativ das Flaggenzertifikat beantragen. Ob der IBS gewichtsbegrenzt ist weiss ich leider nicht.

steht auch so im Antrag

http://www.wsa-heidelberg.wsv.de/ser...nfahrzeuge.pdf Siehe Anmerkungen zu punkt 9.
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  #12  
Alt 11.09.2014, 08:35
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wobermann wobermann ist offline
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Hallo Segelmatt,

wo kann ich das mit den 50% NL nachlesen?
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  #13  
Alt 11.09.2014, 08:39
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Watersport Almanaak Teil I. Oder auszugsweise hier: http://www.kelpin.nl/fred/artikelen/vlagvoering.pdf
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  #14  
Alt 11.09.2014, 09:44
CeeBee CeeBee ist offline
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In der Watersport Almanaak Teil I konnte ich nichts über welche Flaggen geführt von wem geführt werden darf finden. Das liegt wahrscheinlich an mein mangelden Sprachkentnis. In den verlinkten steht aber
"De nationaliteit van de eigenaar van het jacht bepaalt de nationaliteitsvlag."
Dh. wenn deutsche Eigner, dann deutsche Flagge. oder?
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Chris
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  #15  
Alt 11.09.2014, 13:23
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Ja, das würden mich nun auch interessieren
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  #16  
Alt 11.09.2014, 20:43
Quax Quax ist offline
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Hallo! Den angesprochenen Abschnitt im Almanak 1 findet ihr auf den Seiten 714 bis 722 der 2013/14er-Ausgabe.

Die amtlichen Kennzeichen vom WSA und die gleichgestellten amtlich anerkannten Kennzeichen vom ADAC, DMYV oder DSV sind für Binnenschiffe gedacht, aber deines ist zu groß. Hier ginge nur das Binnenschiffsregister.

Wenn du jedoch dein Schiff als Seeschiff deklarierst, das geht völlig problemlos (siehe SchRegO), ist auch das Flaggenzertifikat vom BSH (oder falls gewünscht natürlich auch ein Seeschiffsregister) bei einer Schiffslänge bis 15,0m möglich. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 8 Jahren (kann danach verlängert werden) und kostet 75€. Die Nummer des Zertifikats gilt auch als amtliches Kennzeichen auf Binnenschifffahrtsstraßen.... Somit hättest du im Endeffekt das durch die BinSchStrO geforderte Kennzeichen und kannst dabei das Binnenschiffsregister umgehen, da für "Seeschiffe" andere Bestimmungen gelten
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  #17  
Alt 12.09.2014, 06:29
medo medo ist offline
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In meinem Bekanntenkreis gibt es einige Leute mit Booten, die vom WSV kein Kennzeichen bekommen, alle habe sich das Flaggenzertifikat geholt, das ist wesentlich einfacher zu bekommen als eine Eintragung ins Binnenschiffregister. Erkennbar sind die Boote daran, dass das Kennzeichen mit dem Buchstaben F endet.
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  #18  
Alt 12.09.2014, 06:42
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billi billi ist offline
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Bei uns ist ein Boot mit Binnenregister.
Er hatte einen riesen Bürokratieakt zu bewältigen um dies zu bekommen und würde es auch nicht nochmal machen.

Das Flaggenzertifikat hatte ich bei meinem alten Boot. Ist total easy. Antrag stellen wie beim WSA-Kennzeichen. Bilder vom Boot dazu. Eingentumsbestätigung dazu und einschicken. 2-3 Wochen später kommt das Papier nach Hause.
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