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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Anhängelast - Stützlast- ungebremst
Hallo zusammen,
sogar beim Tüv sind sie sich nicht einig: Mein Auto hat 730 Anhängelast und 80 Kilo Stützlast. Der Bootsanhänger 750 Kilo. Ja was darf ich nun anhängen? 730 ! Oder kann ich die Stürzlast zugeben, damit ich wenigstens auf 750 komme? Der andere Tüvprüfer sagte gar ich müsse die 80 Kilo Stützlast noch abziehen. Danke
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"Jeder Idiot kann eine Krise meistern. Es ist der Alltag, der uns fertig macht.“ Anton Tschechow ___________ Gruß und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel ! Klaus |
#2
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Du kannst die Stützlast dazu zählen und somit Deinen Trailer mit Deinem Auto ziehen.
Das ZGG des Zugfahrzeugs solltest Du aber dabei beachten.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#3
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Wiegen nicht vergessen, ablesen was auf dem Anhänger steht reicht in der Regel nicht.
Gruß Willy
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#4
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Der vom Tüv sagt ich darf nicht dazuzählen....................und der andere Tüv Mann sagte sogar die müsse ich noch abziehen................die waren sich nicht mal einig die Jungs
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"Jeder Idiot kann eine Krise meistern. Es ist der Alltag, der uns fertig macht.“ Anton Tschechow ___________ Gruß und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel ! Klaus |
#5
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Checki hat eigentlich alles gesagt: Anhängelast = Achslast des Trailers.
Anzufügen wäre noch, dass es auf die tatsächlichen Werte für Stützlast und Achslast des Anhängers ankommt. Diese dürfen 80 bzw. 730 kg nicht überschreiten, wenn Dein Auto ziehen soll. Weiter darf der Trailer nicht überlastet sein, d.h. es muss gelten Stützlast + Achslast =< 750 kg. Gratulation, dass die bootlose Zeit zu Ende geht.
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Beste Grüße John
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#6
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Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt. Zitat http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html Also darfst du mit deinem Auto 750 KG ziehen, da die 80Kg Stützlast auf dem Zugfahrzeug aufliegen und eigentlich nicht auf der Achse des Anhänger. Aber Vorsicht, die Zuladung deines Fahrzeugs verringert sich um die Stützlast von 80 Kg Auf dem Bild gut zu sehen.
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Lieben Gruß Johannes
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#7
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Da ungebremste Anhänger ein max. zulässiges Gesammtgewicht von 750kg haben ist die Stützlast abzuziehen um die max. Achslast zu erhalten.
zlgG = Achslast + Stützlast du must also deine tatsächliche Stützlast mal messen. Du darfst also max 730kg Achslast haben und der Hänger max 750 kg gesammtmasse (deine Stützlast wären dann 20kg). wenn deine Stützlast höher ist reduziert sich deine Achslast udn somit dein zu ziehendes Gewicht bis zur max Stützlast von 80kg. Dann darfst du max. 680 kg anhängelast haben. eigentlich ganz einfach.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#8
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Moin,
ich kann einfach nicht verstehen, dass es bis heute immer noch keine klare Regelung über das Problem gibt. Ich habe schon zig Leute dazu befragt. Tüv Prüfer, Polizisten, Leute von Straßenverkehrsamt usw. Keiner kann eine genaue Angabe machen. Die meisten jedoch schwören darauf, dass die Stützlast nicht von der Gesamtmasse des Anhängers abgezogen werden darf obwohl die andere Seite behauptet das man es wohl darf. Fakt ist nunmal, dass ein Trailer der alleine 1950 kg wiegt und ein max zulässiges Gesamtgweicht von 2000 kg hat und dabei eine Stützlast von 100 Kg hat, angekuppelt am Auto auf seiner Achse nur noch 1850 kg wiegt und somit von einem Auto welches 100 kg Stützlast genehmigt hat und gebremst 1900 kg ziehen darf, gezogen werden darf. Wenn der Trailer allerdings voll ausgeladen ist, gillt glaube ich dieser Punkt nicht mehr. Wenn die Stützlast darüber entscheidet ob das Zugfahrzeug ausreichend ist, darf der Trailer nicht an sein max. beladen werden. Worauf ich jetzt hinaus will ist die Frage: Was passiert auf der Fahrt in den Urlaub bei einer Polizei Kontrolle? Da gerät man an Polizisten die dies nicht wissen und der Urlaub könnte schon beendet sein.
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#9
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Zitat:
Angehängt am Haken des Autos ist dann immer noch eine Masse von 1950kg. Deswegen heißt es in den Fahrzeugpapieren bei neueren Autos auch immer: "technisch zul. max. Anhänger-Masse" ...und das ist eindeutig, s.o.
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#10
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Moin!
Als Dipl.-Ing. Fahrzeugtechnik hatte ich mich seinerzeit recht intensiv mit dem Thema beschäftigt. Alle folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein! abgekuppelter Anhänger ---- Gewicht <= zul. Gesamtgewicht (Anhänger) angekuppelter Anhänger ---- Achslast (Anhänger) <= zul. Achslast (Anhänger) Achslast (Anhänger <= zul. Anhängelast (Zugfahrzeug) Stützlast <= zul. Stützlast (Der kleinere Wert von Anhänger/Zugfahrzeug "gewinnt".) Stützlast >= 4 % der Anhängelast (Ab und zu steht auf dem Typenschild noch "Mehr als 25 kg nicht erforderlich.") Gewicht "Zugfahrzeug+Anhänger" <= zul. Zuggesamtgewicht Es gelten immer die tatsächlichen Gewichte/Lasten. Im Zweifel muss man nachwiegen. Hier im Forum hatte es mal einer auf die Spitze getrieben und sich ein zul. Gesamtgewicht von 3650 kg (3500 kg Achse + 150 kg Stützlast) behördlich bestätigen lassen. Mein eigener Anhänger hat 1.500 kg zul. Gesamtgewicht. Das passt ganz gut zum Zugfahrzeug (1400 kg Anhängelast + 75 kg Stützlast). viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa." Geändert von clevertherm (17.09.2014 um 17:28 Uhr)
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#11
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ZITAT: Hier im Forum hatte es mal einer auf die Spitze getrieben und sich ein zul. Gesamtgewicht von 3650 kg (3500 kg Achse + 150 kg Stützlast) behördlich bestätigen lassen.
Einer??????
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#12
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#13
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Zitat:
Haben wir gefühlte 187 mal beschrieben.....
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#14
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Warum ist das so schwer zu begreifen?
Das alleinige Gewicht des Anhängers, gewogen und verbrieft.... wird an ein Auto gehängt mit zulässiger Anhängelast XYZ. Vereinfacht: Gewogener Anhänger (alleine): 1800 Kg, Zugfahrzeug in den Papieren eingetragen: 19oo KG. Alles klar, genemigt. Zugfahrzeug 19oo KG eingetragen, Anhängelast (alleine) gewogen 2100KG... geht nicht. So einfach ist es. Stützlastdiskussionen dienen nur zur Verwirrung und zur Schönrechenerei der AHL. Nicht mehr und nicht weniger! Ich wünsche keinem, auf der Autobahn mit z.B. italienischen Polizisten darüber eine Dis. zu führen. Schneller als man Piiip sagen kann, ist das Gespann beschlagnahmt und der Führer des Gespannes in U-Haft. Ich könnt'ein Buch darüber schreiben. |
#15
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Na klar doch, die Behörden werden sich nen Scheixx dafür interessieren was das BF schreibt.
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#16
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Zitat:
Beispiel: Zugfahrzeug darf 1900 kg ziehen. Anhänger wiegt komplett 2000 kg Stützlast ist 100 kg und darf auch auf die Anhängerkupllung. Also ist die Anhängelast 1900 kg und darf gezogen werden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#17
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Zitat:
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#18
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Zitat:
Siehste, du schreibst jetzt wieder so. Ausser dem Schrieb von Kuhnert Anhänger gibt es nix was irgendetwas offiziell macht.
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#19
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in den Papieren steht die " Technisch zulässige Anhängelast"
Anhängelast = das gewicht das über die Räder auf die Strasse gebracht wird.
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#20
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Zitat:
doch in der EU verordnung die schon oft im anderen Thröth wo es um das Max. Gewicht geht oft zitiert wurde. Einfach mal da lesen. daher gibt es auch Trailer die 3650 kg wiegen dürfen. 3500 Achlast = Anhängelast beim PKW 150 kg Stützlast zusammen 3650 kg
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#21
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...das ist mal wieder hier im Forum ein schönes Beispiel, wie viele versuchen mit ihrem Halbwissen zu glänzen und damit nur zur allgemeinen Verwirrung bzw. Verunsicherung beitragen.
Es sollten gerade bei solchen Themen, die schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können, sich eigentlich nur diejenigen zu Wort melden, die fundierte Fachkenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet vorweisen können. ...nur mal so als Anmerkung ! ---------------------------------- Gruß Marc
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#22
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Zitat:
Wenn das so ist, ist es ja gut. Nur leider wissen die Behörden nichts von der EU Verordnung. Und da liegt das Problem. Wenn die Cops nachts auf der AB dir wegen Unwissenheit das Gespann stilllegen und dann dein Recht einklagen musst......... Das ist das Problem was ich meine.
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#23
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Zitat:
Unsere Wasserschutz (ein junger Beamter) wusste zum Beispiel nicht, dass Handfunkgerät Binnen nicht erlabt sind. Daher einfach im anderen Thröth die EU-verordnung raussuchen und entsprechende Stellen markiert ins Handschuhfach.
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#24
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Zitat:
Sorry, das soll kein persönlicher Angriff sein, sondern nur ein Hinweis darauf, daß die Polizei in anderen Ländern wesentlich rigoroser durchgreift wie hier in D. Und als "Ausländer", strafverschärfend vielleicht noch ohne jegliche örtliche Sprachkenntnisse, bist du von vorneherein auf der Verliererseite. Lasst euch das gesagt sein von einem, der das Theater schon jahrzehntelang mitmacht. |
#25
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Wir wissen das für die mit....
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