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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.09.2014, 15:36
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Grappa58 Grappa58 ist offline
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Moin zusammen,
mein Ältester neues Auto bekommen mit Anhängerkupplung. Frage: Papa dann können wir ja mal euren Wohnwagen haben oder?
Meine Antwort: Den darfts du garnicht fahren, weil der über 750kg zul. Gesamtgewicht hat.
Mein Sohn hat mir dann Folgendes zugeschickt:

Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
  • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).
Ein Auszug vom TÜV.
Ich hab noch vorsichtshalber bei der Polizei angerufen. Der Beamte war sehr freundlich und hat mir das ganze nochmal bestätigt mit einer Einschränkung. Das Zugfahrzeug muss schwerer als der Anhänger sein um eine 100 Km/h Zulassung zu bekommen.
So nu muss der Große nur noch 2-3 Tage üben.
Gruß Hubert
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  #2  
Alt 20.09.2014, 15:40
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alexmosel alexmosel ist offline
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Zitat:
Zitat von Grappa58 Beitrag anzeigen
mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).

Klasse BE darf über 3500 kg Gesamtmasse haben, das bezieht sich auf den B-Schein.

Ich glaube
zulässig gesamt von PKW und Anhänger zusammen dürfen max 3500 kg haben und der Anhänger darf kein höheres zulässiges Gesamtgewicht als das Zugfahrzeug haben.
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Grüße von der Mosel
Alex
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  #3  
Alt 20.09.2014, 20:44
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Zitat:
Zitat von alexmosel Beitrag anzeigen
Klasse BE darf über 3500 kg Gesamtmasse haben, das bezieht sich auf den B-Schein.

Ich glaube
zulässig gesamt von PKW und Anhänger zusammen dürfen max 3500 kg haben und der Anhänger darf kein höheres zulässiges Gesamtgewicht als das Zugfahrzeug haben.
Soweit ich weiss muss die ZGM vom Anhänger niedriger sein als das Leergewicht vom Zugfahrzeug
BSP:
Zugfahrzeug Opel Astra Caravan : Leergewicht 1480 KG ZGM 1800 Kg
Wohnwagen : ZGM 1300 KG
Gesamtzugmasse : 3100 KG
Hat mit der 100er Zulassung nichts zu tun

Somit dürfte er fahren
ZGM = Zulässige Gesamtmasse
__________________
MFG Dieter
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  #4  
Alt 20.09.2014, 21:25
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Das is echt ne scheiß verwirrende Thematik. Der Käse läuft einem ständig wieder über den Weg und unsereins (FS Klasse 3 19 Jahre Fahrpraxis) blickt da eigentlich überhaupt nicht durch weil man sich mit so nem Scheiß nicht auseinander setzt bzw. setzen muss.
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Gruß Sascha
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  #5  
Alt 20.09.2014, 21:28
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Zitat:
Zitat von Generador Beitrag anzeigen
Soweit ich weiss muss die ZGM vom Anhänger niedriger sein als das Leergewicht vom Zugfahrzeug
BSP:
Zugfahrzeug Opel Astra Caravan : Leergewicht 1480 KG ZGM 1800 Kg
Wohnwagen : ZGM 1300 KG
Gesamtzugmasse : 3100 KG
Hat mit der 100er Zulassung nichts zu tun

Somit dürfte er fahren
ZGM = Zulässige Gesamtmasse
Die Formel ist gestrichen, es gilt die Gesamtmasse von 3,5t. Andere Einschränkungen gibt es nicht mehr.
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Viele Grüße Dieter
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  #6  
Alt 20.09.2014, 21:32
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Sven2209 Sven2209 ist offline
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Und genau weil ich diese rechnerei satt habe werde ich am donnerstag die prüfung für BE ablegen


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  #7  
Alt 20.09.2014, 21:34
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Zitat:
Zitat von Sven2209 Beitrag anzeigen
Und genau weil ich diese rechnerei satt habe werde ich am donnerstag die prüfung für BE ablegen


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Viel Erfolg!
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Viele Grüße Dieter
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  #8  
Alt 20.09.2014, 21:37
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Zitat:
Zitat von Mutiny Beitrag anzeigen
Die Formel ist gestrichen, es gilt die Gesamtmasse von 3,5t. Andere Einschränkungen gibt es nicht mehr.
Stimmt, habs gerade nochmal nachgelesen die ZGM beider Fahrzeuge dürfen 3,5 to nicht überschreiten
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  #9  
Alt 20.09.2014, 21:37
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Zitat:
Zitat von Mutiny Beitrag anzeigen
Viel Erfolg!

Danke. Wird für mich aber kein großes ding sein. Bin mit 15 schon große Trecker mit mehr als ein Hänger rangiert. Also für mich ist es nur eine formelle sache in meinen augen. Mein Führerschein fürs Auto hab ich seit 2006. Ab Dezember werd ich dann mein SBF See und Binnen machen. Dann bin ich gewappnet


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  #10  
Alt 21.09.2014, 05:59
Leuchtturm Leuchtturm ist offline
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Zitat:
Zitat von Generador Beitrag anzeigen
Stimmt, habs gerade nochmal nachgelesen die ZGM beider Fahrzeuge dürfen 3,5 to nicht überschreiten
Stimmt auch nicht so ganz man darf einen 750 kg Anhänger (Ungebremst) immer führen also im günstigsten Falle 4,25 tonnen.
Was aber völliger Blödsinn ist meine Kinder durften mein Auto nicht mit meinem Leeren Hänger der 2,2 Tonnen tragen darf nicht fahren.
Nun haben sie beide BE seit 3 Jahren und dürfen somit alles bis gesammt 7 Tonnen.
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Gruß und Ahoi Martin
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  #11  
Alt 21.09.2014, 08:12
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Sven2209 Sven2209 ist offline
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm Beitrag anzeigen
Stimmt auch nicht so ganz man darf einen 750 kg Anhänger (Ungebremst) immer führen also im günstigsten Falle 4,25 tonnen.
Was aber völliger Blödsinn ist meine Kinder durften mein Auto nicht mit meinem Leeren Hänger der 2,2 Tonnen tragen darf nicht fahren.
Nun haben sie beide BE seit 3 Jahren und dürfen somit alles bis gesammt 7 Tonnen.

Und es hat viele Vorteile. Keine Rechnerei mehr. Und man ist viel uneingeschränkter


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  #12  
Alt 21.09.2014, 09:53
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Gozi01 Gozi01 ist offline
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Kann Dir nur das weitergeben was mir die Grünen und mein Fahrschullehrer gesagt haben......

Führerschein Klasse B :
PKW + Anhänger
zGG Anhänger darf die Leermasse vom Fahrzeug nicht übersteigen und zusammen max. 3500 kg

Beispiel :

PKW leer 1500 kg
Anhänger max. 1500 kg

PKW leer 1900 kg
Anhänger max. 1600 kg da sonst mehr wie gesamt 3500 kg


Führerschein Klasse BE :
PKW + Anhänger
zGG Anhänger darf die Leermasse vom Fahrzeug übersteigen und zusammen max. 7000 kg
Haben.

Da du PKW bis zu einen Gesamtgewicht von 3500 kg und Anhänger bis 3500 kg fahren darf.
Da kommt es halt dann drauf an was dein Zugfahrzeug ziehen darf.
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Alex

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Alt 21.09.2014, 12:03
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Zitat:
Zitat von Gozi01 Beitrag anzeigen
Kann Dir nur das weitergeben was mir die Grünen und mein Fahrschullehrer gesagt haben......

Führerschein Klasse B :
PKW + Anhänger
zGG Anhänger darf die Leermasse vom Fahrzeug nicht übersteigen und zusammen max. 3500 kg

Beispiel :

PKW leer 1500 kg
Anhänger max. 1500 kg

PKW leer 1900 kg
Anhänger max. 1600 kg da sonst mehr wie gesamt 3500 kg


Führerschein Klasse BE :
PKW + Anhänger
zGG Anhänger darf die Leermasse vom Fahrzeug übersteigen und zusammen max. 7000 kg
Haben.

Da du PKW bis zu einen Gesamtgewicht von 3500 kg und Anhänger bis 3500 kg fahren darf.
Da kommt es halt dann drauf an was dein Zugfahrzeug ziehen darf.
Das heißt das du meinen Trailer mit 3650 kg nicht mit dem Lappen fahren darfst[emoji15]
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Alt 21.09.2014, 13:47
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Das heißt das du meinen Trailer mit 3650 kg nicht mit dem Lappen fahren darfst[emoji15]


nööö kein jetzt 33 Jähriger mit PKW FS darf mehr deinen Trailer fahren ...
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Alt 21.09.2014, 17:17
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Das heißt das du meinen Trailer mit 3650 kg nicht mit dem Lappen fahren darfst[emoji15]


Außer man hat den alten 3er bzw. C1E oder eben gleich den CE

Wie des bei Deinem ist weil des ein 3650 kg Trailer ist mir unverständlich ich dachte immer ab 3501 kg ist eine andere Kupplung also keine Kugelkopfkupplung mehr erlaubt und der Trailer braucht eine Luftdruckbremse
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  #16  
Alt 21.09.2014, 17:25
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Das heißt das du meinen Trailer mit 3650 kg nicht mit dem Lappen fahren darfst[emoji15]
Ja, für solche Anhänger ist Klasse C1E erforderlich. Kostet ab 2000€, wenn B bereits vorhanden ist und die Prüfungsfahrt findet mit Drehschemelanhänger statt. Für nur 150 kg mehr ein ganz schöner Aufwand.
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  #17  
Alt 21.09.2014, 17:55
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Gozi01 Gozi01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Das heißt das du meinen Trailer mit 3650 kg nicht mit dem Lappen fahren darfst[emoji15]
Habanera Stephan,

Was wiegt den 260er so inkl. Trailer ?

Wir hatten bis vor kurzen noch 95er 250 Sundancer mit nem 5.7er und nem 3,5 T Trailer da waren wir ganz knapp drüber über die 3,5 T

Servus,
Alex
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Servus Forumler,
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  #18  
Alt 21.09.2014, 18:23
Janus Janus ist offline
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Da scheint mir doch Nachholbedarf zu bestehen :

Zitat:
AM,L
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Zitat:
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Zitat:
Mit der "alten" Führerscheinklasse 3

  • dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht).
  • Beim Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, L sowie M und S (beide Fahrerlaubnisklassen gültig bis 18. Januar 2013) erteilt.
  • Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und ist nur möglich, für Personen die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
Alte Führerscheinklasse 3
Sie müssen Ihren Führerschein vor Ihrem 50. Geburtstag in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E hinausgehen. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche und augenärztliche Bescheinigung.
Die Einschränkungen bezüglich der Achsen eines Anhängers fallen ersatzlos weg.
Soll heißen: Man kann mit altem 3er auch Hänger mit mehr als zwei Achsen ziehen.
Z.B. Amihänger mit 3 Achsen...

Zitat:
Anhängerregelung BE
Vereinfachung der Fahrerlaubnisklasse BE. Alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B dürfen gefahren werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet. Bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (bis 4.250 kg) ist eine Fahrerschulung abzulegen.
Anhängerregelung C1E
Die Regelung Führerscheinklasse B wird vereinfacht. Zulässig sind Fahrzeugkombinationen (bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 12.000 kg nicht überschritten wird). Auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zuges kommet es künftig nicht mehr an.
Caravan-Führerschein B96
Spezieller Caravan-Führerschein für mehr Gesamtgewicht. Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern. Voraussetzung ist eine Fahrschulung (mindestens 7 Stunden) mit einem praktischen und theoretischen Teil.
Man kann selber suchen und hier fündig werden:

http://www.kfz-auskunft.de/info/fueh...lassen.html#BE

Geändert von Janus (21.09.2014 um 18:43 Uhr)
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  #19  
Alt 21.09.2014, 20:14
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von Gozi01 Beitrag anzeigen
Habanera Stephan,



Was wiegt den 260er so inkl. Trailer ?



Wir hatten bis vor kurzen noch 95er 250 Sundancer mit nem 5.7er und nem 3,5 T Trailer da waren wir ganz knapp drüber über die 3,5 T



Servus,

Alex

Ich hab noch nicht gewogen, irgendwie noch keine Gelegenheit gehabt.


Gruß Stephan
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  #20  
Alt 21.09.2014, 20:15
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ja, für solche Anhänger ist Klasse C1E erforderlich. Kostet ab 2000€, wenn B bereits vorhanden ist und die Prüfungsfahrt findet mit Drehschemelanhänger statt. Für nur 150 kg mehr ein ganz schöner Aufwand.

Kein Problem hab eh ABCE


Gruß Stephan
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  #21  
Alt 21.09.2014, 20:19
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Kein Problem hab eh ABCE
Ja, unsereins ist fein raus. Aber aufgepasst: Als Halter ist man mit dran, wenn man jemand anderes damit fahren lässt und er mit nur BE erwischt wird. Zieht automatisch ein Strafverfahren nach sich, da keine Ordnungswidrigkeit mehr.
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