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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 22.09.2014, 22:06
janmuth92 janmuth92 ist offline
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Hallo, mein Name ist Jan Muth, aus Thüringen, habe mal mit nem delphin faltboot (DDR) und einer 7,5PS Forelle angefangen, später hatte ich ein kleines GFK boot mit 21 PS Honda, dann ein schlauchboot mit Merc 500.
geträumt habe ich schon lange von einem Flat Bottom Jetboat aus den 70ern, habe nun endlich eins. habe es in den Staaten gekauft und nun wie die meisten schon wissen kein CE.
nun meine eigentliche frage, wenn ich einen privaten Eigenbau draus mache fällt ja die CE weg wenn ich es innerhalb von 5 Jahren nicht verkaufe. so habe ich die Sportbootrichtlinie jedenfalls verstanden. wo erfahre ich was ich bei der zulassung eines eigenbau bootes alles erfüllen muß? welcher Motor usw. ist schon eine recht unsinnige sache mit dieser verordnung, welche der volle gegensatz zu allen anderen Fahrzeugarten ist. das man ein altes Fahrzeug nicht zugelassen bekommt weil es jetzt erst eingeführt wurde ist doch eine absolut lächerliche Regelung.
ist dann zwar kein kompletter Eigenbau aber ein Umbau, hoffe das ist ok für das Forum.
danke erstmal für eure Tips und Hilfe.
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  #2  
Alt 22.09.2014, 22:14
Benutzerbild von hansenolli
hansenolli hansenolli ist offline
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Hi Jan,
beim Wasser und Schiffahrtsamt nachhaken????

Grüße aus Solingen

hansenolli
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  #3  
Alt 22.09.2014, 22:22
janmuth92 janmuth92 ist offline
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  #4  
Alt 22.09.2014, 22:25
janmuth92 janmuth92 ist offline
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danke olli, versuchen werde ichs diese woche, mache mir aber nicht viel Hoffnung.

hier mal ein video vom Baby, ist einfach nur pur Power:
http://youtu.be/mHvUMUggozo
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  #5  
Alt 22.09.2014, 22:26
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hmmmm....bei mir ist"dieses Video nicht verfügbar...
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Grüße aus dem Bergischen
Rheinkilometer 706

Oli
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  #6  
Alt 23.09.2014, 09:33
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Das Boot hat doch eine Bezeichnung oder???

Mehr brauchst du nicht wenn es vor 19hundert plumps gebaut ist.

Einfach beim ADAC anmelden ohne zu sagen wieso und warum und wie es ist.

Du willst ein Boot anmelden das vor 1980 gebaut ist.

Kann mal jemand das genaue Datum hier reinschreiben ab wann es nicht mehr egal war!!
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Gruß aus Hamburg-Bergedorf
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  #7  
Alt 23.09.2014, 11:05
ferenc ferenc ist offline
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Hier die Ausnahmen für welche keine Klassifizierung erforderlich ist.

Vom Baujahr her betrachtet wird das nichts, aber mit etwas Phantasie findet sich etwas.

Ob es dann klappt ist eine andere Sache.


"Ausnahmen[Bearbeiten]
Von der Kennzeichnungspflicht sind einige Bootsarten ausgenommen. Dazu gehören:
Eigenbauten (wenn diese nicht in den Verkehr gebracht werden)
historische Wasserfahrzeuge mit einem Entwurfsdatum vor 1950
Renn- und Trainingsboote
Surfbretter
Kanus und Kajaks
Tretboote und Gondeln
Jetskies
Luftkissenfahrzeuge
Tragflügelboote[1]"

(Quelle Wikipedia)
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  #8  
Alt 23.09.2014, 11:35
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Zitat:
Zitat von janmuth92 Beitrag anzeigen
danke olli, versuchen werde ichs diese woche, mache mir aber nicht viel Hoffnung.

hier mal ein video vom Baby, ist einfach nur pur Power:
http://youtu.be/mHvUMUggozo
will dir deinen traum nicht ausreden, aber hast gesehen wie das boot schon auf topfebenem wasser springt
was machst du wenns mal wind und wellen hat?
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  #9  
Alt 23.09.2014, 11:51
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Glastron2000 Glastron2000 ist offline
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http://www.bootstechnik.de/2013/07/2...ufswertkiller/
Zitat:
Nicht nur das Fahren, sogar bereits das Anbieten eines Boots ohne CE-Zertifizierung ist also eine Ordnungswidrigkeit (sofern das Boot CE-pflichtig ist). Für die Überwachung des GPSG ist interessanterweise das Gewerbeaufsichtsamt zuständig (das auf dem Wasser eher selten anzutreffen ist), die Wasserschutzpolizeien dürfen aber natürlich die CE-Pflicht überprüfen und Verstöße ahnden.

Wer ein Boot ohne CE kauft, hat also drei Möglichkeiten:

den Nachweis über die Nicht-CE-Pflicht, bspw. durch eine Rechnung über einen Kauf innerhalb der EU vor dem 15.06.1998 [31.12.2005 für Wassermotorräder], führen und gut aufbewahren,
hoffen, es zugelassen zu bekommen, ein paar EUR für Ordnungswidrigkeiten einplanen, und das Boot “zu Ende fahren” – Wiederverkauf in der EU ist in sich schon eine Ordnungswidrigkeit und wird zunehmend schwierig,
nachzertifizieren! Ein Boot kann nachträglich zertifiziert werden (wenn es denn der Sportbootrichtlinie entspricht), bspw. hier: http://www.ceproof.de/ . Die Kostenbeispiele auf deren Website weisen ca. 1.500 – 1.800 EUR für einen durchschnittlichen US-Gleiter aus. Wer ein Schnäppchen ohne CE kaufen kann, für den ist das ggfs. eine echte Option.
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Gruß Falko
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  #10  
Alt 23.09.2014, 13:25
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von tenderbau Beitrag anzeigen
will dir deinen traum nicht ausreden, aber hast gesehen wie das boot schon auf topfebenem wasser springt
was machst du wenns mal wind und wellen hat?
Das Video hat der TO bei Youtube eingestellt. Ich würde wetten, er hat das Boot dabei gesteuert.
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  #11  
Alt 23.09.2014, 17:33
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Erposs Erposs ist offline
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In Thüringen mit offener Auspuffanlage wird der Spaß schnell zu Ende sein.
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Gruß, Jörg!
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  #12  
Alt 24.09.2014, 16:04
Luftschiffer Luftschiffer ist offline
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Hallo Jan,

Wenn ich das richtig sehe, dann hast Du in den USA einen Bootskörper und Zubehör gekauft, korrekt? Ein komplettes fahrbereites Boot hättest Du ja nur importieren dürfen, wenn es die CE-Zertifizierung hat.

Wenn Du diese Teile nun hier in Deutschland zu einem fahrbereiten Boot komplettierst, das den hiesigen Vorschriften entspricht, würde ich das ohne Bedenken als Eigenbau anmelden. Zumindest sind mir keine Vorschriften bekannt, dass ein Eigenbau-Boot komplett vom Eigner oder Betreiber selbst gebaut sein muss oder nicht auf einem kommerziellen Boot basieren darf.

Allerdings könntest Du wohl vom Sachbearbeiter bei der Behörde durchaus noch ein Schwimmfähigkeits-Gutachten aufs Auge gedrückt bekommen, bevor Du die Zulassung bekommst. Wenn man die Selbstbau-Threads hier im Forum verfolgt, entsteht der Eindruck, dass die paradiesischen Selbstbauer-Zeiten in D allmählich zu Ende gehen.

Was dir natürlich klar sein sollte: Bei einem Eigenbau übernimmst Du auch selber die Haftung, falls Du wegen baulicher Mängel (= nicht konform mit hiesigen Vorschriften) Personen- oder Sachschäden bei anderen Menschen verursachst.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfte die Sache ungefähr so aussehen: Mit CE-Zertifizierung muss erst mal ein Gutachter nachweisen, dass ein Fehler am Boot vorlag. Ohne CE musst Du im Zweifel beweisen, dass Du alles richtig gemacht hast.
Selbst wenn Du um eine förmliche CE-Zertifizierung herumkommst, solltest Du dir also sehr genau die einschlägigen Vorschriften ansehen.

Ich mit meinem selbst gepaddelten Einsitzer- Kajak mache mir da keine großen Gedanken. Bei einem mehrsitzigen Motorboot mit stärkerer Motorisierung würde ich aber vermutlich erst mal einen Versicherungsagenten meines Vertrauens nach den Konditionen für eine Haftpflichtversicherung fragen.

Gruß,
Martin
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  #13  
Alt 20.07.2017, 10:28
janmuth92 janmuth92 ist offline
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Moin,
sorry das ich mich so lange nicht gemeldet habe,
zulassung ist durch und ich hatte schon einige schöne stunden auf dem wasser.

vielen dank häuptsächlich an Luftschiffer für seine Informationsreiche Antwort,
versicherung habe ich gefunden. alles super.

Hallo Tender, ausreden ist bei einem boot was bereits fertiggestellt ist keine hilfreiche antwort.
wenn ich mir ein flat bottom gleiter kaufe ist mir klar das das kein hochseeboot ist. aber leider schaffen nur eben diese boote recht hohe geschwindigkeiten.

habe mittlerweile auf einen 532er stroker motor umgerüstet mit 2 Turbos. ist schon wahnsinn was man auf dem wasser für ne beschleunigung hin bekommt.


zum Thema nachzertifizierung:
Ein Boot kann nachträglich zertifiziert werden (wenn es denn der Sportbootrichtlinie entspricht), bspw. hier: http://www.ceproof.de/ . Die Kostenbeispiele auf deren Website weisen ca. 1.500 – 1.800 EUR für einen durchschnittlichen US-Gleiter aus. Wer ein Schnäppchen ohne CE kaufen kann, für den ist das ggfs. eine echte Option.
ich habe alle möglichkeiten in betracht gezogen, und auch überall angerufen. leider fällt eine nachzertifizierung aus kostengründen weg, da hier allein schon die antriebstechnik mit abgasnorm und bla bla nicht ins budget passt, abgesehen von eventuellen änderungen am rumpf. 1500-1800 sind fast nur die gebühren der Firmen. bei gleitern neueren baujahre mit entsprechender technik ist das sicher eine möglichkeit.

also nochmal vielen dank und viel spaß auf dem wasser

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  #14  
Alt 21.07.2017, 10:00
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blondini blondini ist offline
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Hi!

Wenn ich mich richtig erinnere, wird für die Registrierung eines Sportbootes seit dem Jahresanfang kein CE-Nachweis mehr verlangt. Gibt hier auch einen Tröd im boote-forum zu.

Ich habe es mal rausgesucht:

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=255913
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #15  
Alt 22.07.2017, 23:25
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Hallo Bootsfreunde,
wir haben einen Hochsee Ketsch fast fertig gebaut und wollen ihn eintragenlassen,wie?und wo? er hat 18,30 Länge, 3,90 m breite, 6 meter Höhe ohne mast mit masten 25 meter und gesamtgewicht 26 Tonnen.<<<<<das ist eigenbau>>>>>>
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  #16  
Alt 24.07.2017, 17:44
Benutzerbild von hein mk
hein mk hein mk ist offline
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Zitat:
Zitat von Duponnt Beitrag anzeigen
Hallo Bootsfreunde,
wir haben einen Hochsee Ketsch fast fertig gebaut und wollen ihn eintragenlassen,wie?und wo? er hat 18,30 Länge, 3,90 m breite, 6 meter Höhe ohne mast mit masten 25 meter und gesamtgewicht 26 Tonnen.<<<<<das ist eigenbau>>>>>>
Moin
Wenn man das Boot nur auf See-und Seeschifffahrtsstrassen betreiben möchte braucht man das nicht unbedingt regestrieren lassen,für Fahrten in das aussland würde ich aber immer mindestens ein Flaggenzertifikat beim BSH beantragen.
Für die fahrt im Bereich der Binnenschiffahrtsverordnung kann man sich dann auch gleich eine Nummer zuteilen lassen,fahren kann man das dort lediglich mit einem Sportbootführerschein,auf grund der länge,dann aber nicht.
6 Meter Höhe vom Kiel bis deckshausoberkante?Das ist ein Haufen Holz,habt ihr Bilder?
gruss hein
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  #17  
Alt 24.07.2017, 18:23
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Moin Hein, @Duponnt,
Flaggenzertifikat wird leider nur bis 15 m ausgestellt, darüber Seeschiffsregister (bzw. Pflicht ab 15m) , er hat 18,30m.

Für das Register werden dann u.U. Meßbriefe verlangt.

Ich würde daher das einfachste tun und mich bei den zuständigen Stellen: http://www.deutsche-flagge.de/de/fla...ter#Sportboote
und Weiterleitung BSH,
umfragen.
__________________
Gruß
Kai
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  #18  
Alt 24.07.2017, 23:32
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist gerade online
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sorry, Datum jetzt erst gelesen,
__________________
Gruß Albert
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Alt 26.07.2017, 17:58
Duponnt Duponnt ist offline
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Boot: Ketsch
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Hallo Kai,
danke für die Informationen ,habe versucht hier paar Bilder zu senden aber hats nicht geklappt,hast du e-mail Adresse da würde es gehen glaube ich.
Gruss
Büber
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  #20  
Alt 26.07.2017, 20:00
Duponnt Duponnt ist offline
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Boot: Ketsch
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Hallo Hein,
danke für die Informationen ,habe versucht hier paar Bilder zu senden aber hats nicht geklappt,hast du e-mail Adresse da würde es gehen glaube ich.
Gruss
Büber
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