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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.10.2014, 07:33
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Standard Tödlicher Motorbootunfall->Pfingsten 2013->Main-> Verhandlung

So (oder ähnlich, Infos kommen aus der Bild) geht's weiter:

http://www.bild.de/news/inland/motor...6014.bild.html
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  #2  
Alt 09.10.2014, 07:37
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wollte es in den alten Thread eintragen aber geht leider nicht

http://www.boote-forum.de/showthread...ht=unfall+main
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Geändert von billi (09.10.2014 um 07:51 Uhr)
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  #3  
Alt 09.10.2014, 07:41
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Der damalige Thread lief ungünstig und musste geschlossen werden.
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  #4  
Alt 09.10.2014, 07:53
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Witzig ist der Versuch des Anwalts die Schuld teilweise dem Bootsführer des Berufsschiffes zu geben.
Der kann sich ja nicht auflösen und kann mit dem Radar ja nicht um die Ecke schauen.
Aber das hatten wir ja damals schon.
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Alt 09.10.2014, 08:00
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Boot heißt born 2 porn,..aber selber hat er keine Eier
Solche Jungs schieben die Schuld immer auf die Anderen.
Sicher haben die getöteten Mitfahrer auch noch eine Mitschuld
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Gruß
Klaus
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  #6  
Alt 09.10.2014, 08:07
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Bitte sachlich und ohne Anschuldigungen bleiben, sonst hängt am Strang binnen 5 Minuten wieder ein Schloss.

Mir ging es nur um die Randinfo, das "Fahrlässige Tötung" zu verantworten ist.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #7  
Alt 09.10.2014, 08:08
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Zitat:
Zitat von klausim Beitrag anzeigen
Boot heißt born 2 porn,..aber selber hat er keine Eier
Solche Jungs schieben die Schuld immer auf die Anderen.
Sicher haben die getöteten Mitfahrer auch noch eine Mitschuld
Hört sich blöd an,aber gesoffen wurde wohl schon vor der Fahrt und alle stiegen bei dem Obertrottel ins Boot...In dem Alter hat man genug Hirnschmalz,um entscheiden zu können,ob der noch fahrtüchtig ist.Schuldig ist für mich nur einer und das ist der Steuermann!
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  #8  
Alt 09.10.2014, 08:08
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Der Anwalt wird am Ende auf unzurechnungsfähig wegen Alkohol gehen. Da bin ich mir sicher.
Die Anwälte vesuchen halt alles damit ihre Mandanten die geringste Strafe erhalten.
Ist halt deren Geschäft.
Eventuell wird er sich nicht mal mehr errinnern, das er am Steuer war sondern vielleicht der getötete der Lenker war und er nicht schnell genug eingreifen konnte da das Schiff urplötzlich aus der Nacht ufgetaucht ist.
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  #9  
Alt 09.10.2014, 08:09
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Bitte sachlich und ohne Anschuldigungen bleiben, sonst hängt am Strang binnen 5 Minuten wieder ein Schloss.

Mir ging es nur um die Randinfo, das "Fahrlässige Tötung" zu verantworten ist.
Aber sicher ist es das.Alkohol saufen und dann fahren,ist keine Krankheit
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  #10  
Alt 09.10.2014, 08:11
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Aber etwas über 1Promille macht doch nicht unzurechnungsfähig, das ist gut angeschiggert. Der Eigner wird hoffentlich alle Konsequenzen tragen müssen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #11  
Alt 09.10.2014, 08:12
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Aber etwas über 1Promille macht doch nicht unzurechnungsfähig, das ist gut angeschiggert. Der Eigner wird hoffentlich alle Konsequenzen tragen müssen.
Bei etwas über 1Promille,finde ich meine Schuhe nicht mehr.
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  #12  
Alt 09.10.2014, 08:16
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Aber etwas über 1Promille macht doch nicht unzurechnungsfähig, das ist gut angeschiggert. Der Eigner wird hoffentlich alle Konsequenzen tragen müssen.
Verantwotlich für die Fahrt ist der vor der Fahrt zu bestimmende Verantwotliche Schiffsführer.
Dies muss nicht unbedingt der Halter sein.

Wer der Schiffsführer war können wir hier nicht feststellen. Vielleicht hatten alle den Führerschein... dann ist es ein leichtes für den Anwalt die Schuld einem der getöteten zu übertragen und diese Persond zum Schiffsführer zu erklären. (Die können sich ja nicht mehr wehren)
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  #13  
Alt 09.10.2014, 08:46
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Stimmt schon, aber bei uns im See-Bereich muss ein abweichender Schiffsführer im Logbuch vermerkt sein -gibt es im Binnen-Bereich diese Pflicht nicht?

Wie dem auch, ich hoffe es siegt die Gerechtigkeit -soweit es überhaupt bei gestorbenen Personen soetwas geben kann.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #14  
Alt 09.10.2014, 08:49
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Binnen braucht kein Logbuch geführt zu werden.
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  #15  
Alt 09.10.2014, 09:06
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Zitat:
Zitat von Phantom-Matze Beitrag anzeigen
Bei etwas über 1Promille,finde ich meine Schuhe nicht mehr.
Da werde ich grad ruhig und schlafe ein....
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  #16  
Alt 09.10.2014, 09:08
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Volker Volker ist offline
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Da geht's bei mir erst richtig los...

Volker

Bin ich jetzt schon Alkoholiker?
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #17  
Alt 09.10.2014, 09:32
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Da geht's bei mir erst richtig los...

Volker

Bin ich jetzt schon Alkoholiker?

Rotwein hat keinen Alkohol!

nee du doch nich
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen
Zieht die Menge durch die Flur;
Den entrollten Lügenfahnen
Folgen alle. – Schafsnatur!
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  #18  
Alt 09.10.2014, 09:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wollte es in den alten Thread eintragen aber geht leider nicht

http://www.boote-forum.de/showthread...ht=unfall+main
Da ich mehrere PN dazu bekommen habe, hab ich das weitergeleitet.
Meinen Schlüssel zum Aufmachen hab ich weggeworfen, Brecheisen gerade keines zur Hand.
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  #19  
Alt 09.10.2014, 09:48
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
... bei uns im See-Bereich muss ein abweichender Schiffsführer im Logbuch vermerkt sein ...
Das steht für Schiffe, die nicht im Schiffsregister eingetragen werden müssen, wo geschrieben

Nach dem WSV-Merkblatt über die Verpflichtungen der Sportschifffahrt im Hinblick auf Seetagebücher gibt es für die Sportschifffahrt keine Formvorschriften und sind Eintragungen nur zu Vorkommnissen an Bord, welche für die Sicherheit in der Seefahrt einschließlich des Umweltschutzes auf See und des Arbeitsschutzes von besonderer Bedeutung sind, vorgeschrieben.

Gruß Lutz
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  #20  
Alt 09.10.2014, 10:00
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das steht für Schiffe, die nicht im Schiffsregister eingetragen werden müssen, wo geschrieben

Nach dem WSV-Merkblatt über die Verpflichtungen der Sportschifffahrt im Hinblick auf Seetagebücher gibt es für die Sportschifffahrt keine Formvorschriften und sind Eintragungen nur zu Vorkommnissen an Bord, welche für die Sicherheit in der Seefahrt einschließlich des Umweltschutzes auf See und des Arbeitsschutzes von besonderer Bedeutung sind, vorgeschrieben.
Das Schreiben eines Logbuches für Sportboote auf See ist ein wohl eine ewig währende Diskussion mit Zitaten aus untschiedlichen Richtlinien und Quellen.

Es gibt Vorschriften aus denen man das auslesen könnte, aber auch welche die dagegen sprechen. Schwierige Sache, die Praxis zeigt aber das es nahezu niemand den Regularieren entsprechend macht.

Fakt ist aber auch, ist theoretisch mehr als eine Personen mit den entsprechenden Führerscheinqualifikationen an Bord, so ist man auf der rechtlich sicheren Seite den eigentlichen Schiffsführer (der die Verantwortung hat) vorher festzuhalten.

Dies entfällt eigentlich, wenn einer der qualifizierten Personen gleichzeitig der Eigner oder Charterer ist. Hier gilt, im Zweifel das er immer auch die Gesamtverantwortung für das Schiff hat.

Beste Grüße
Alex
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  #21  
Alt 09.10.2014, 10:10
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Phantom-Matze Beitrag anzeigen
Hört sich blöd an,aber gesoffen wurde wohl schon vor der Fahrt und alle stiegen bei dem Obertrottel ins Boot...In dem Alter hat man genug Hirnschmalz,um entscheiden zu können,ob der noch fahrtüchtig ist.Schuldig ist für mich nur einer und das ist der Steuermann!
Wenn das so wäre, gäbe es ja keine dieser "Diskotodesfahrten" mit mehreren Opfern. Fakt ist eher, dass gerade junge Menschen sich schnell überschätzen und auch die Urteilskraft der Mitfahrer ist durch Alkohol (ist es ja auch nicht bekannt in welchem Maße) beeinträchtigt.

Oder kürzer gesagt:

Für jemand der betrunken ist, sieht ein Angetrunkender ziemlich nüchtern aus.

Ich habe selbst letztes Jahr einen Bekannten wegen sowas verloren. Er ist betrunken zu einer alkoholisierten Fahrerin ins Auto gestiegen. Fahrt mit 130km/h über die Landstrasse -> Baum, nur er tot :-(.

Also den Mitfahrern eine Schuld in der Form zu geben, sie hätten doch wissen müssen das der Fahrer nicht mehr fahrtauglich ist halte ich für absolut falsch und völlig verfehlt! Die Beurteilung ob jemand fahrtüchtig ist kann nur von einer nüchternen Person getroffen werden und selbst da braucht man eigentlich polizeiliche oder medizinische Erfahrungswerte.

Wir reden ja hier nicht von einer volltrunkenden Person, der Fahrer hatte wohl um 1 Promille, also gerade mal das Doppelte von dem eigentliche erlaubten. Die Entscheidungfindung der Mitfahrer (im vermutlich selbst betrunkenden Zustand) bewegt sich also um 0.5 Promille.

Ich wäre mir nicht mal sicher, dass Alkohol der entscheidene Faktor ist. Der Bootsführer hat sich schon vorher ziemlich unverantwortlich verhalten (u.a. weil er Alkohol getrunken hatte, weil anscheinend niemand eine Rettungsweste trug, u.s.w.) und er hat ein Speedboot was er wohl auch gerne schnell fährt. Zugleich hat er Freunde und zwei Mädels an Bord die er vielleicht gerne beeindrucken wollte. Alles unter "vielleicht" gestellt, aber durchaus Erklärungsansätze.

Beste Grüße
Alex

Geändert von alexhb (09.10.2014 um 10:15 Uhr)
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  #22  
Alt 09.10.2014, 10:17
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Und bedenkt, vor nicht allzu langer Zeit waren noch 0,8 Promille erlaubt. Tragisch dieser Unfall und ich möchte nicht in der Haut des Verursachers stecken, aber von uns war keiner dabei um die Schuld zweifelsfrei zu beurteilen.

Egal wie das Urteil aussieht, seine Freunde bringt keiner mehr zurück.
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Grüße, ein Schwabe wieder in Schwaben.
Dean

Je älter der Bock, desto steifer das Horn!
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  #23  
Alt 09.10.2014, 10:23
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Sorry nochmal Log -oder Seetagebuch und OT.

Es gibt seegehend die SOLAS Regel V 2.3 und national Schiffssicherheitsgesetz und die Verordnung Sicherung Seefahrt.

In dem Zusammenhang gibt es keinen Unterschied, ob privat oder gewerblich geführte Schifffahrt.

Somit muss ich immer rückwirkend formal rekonstruieren können wie meine Reise beschaffen war. Daraus ergibt sich auch -gewissermaßen- ein kontrollierbarer Ausrüstungszustand. Allerdings gibt es in der Sportschifffahrt keine Vorgabe wie ein Tagebuch auszusehen hat, deshalb ist es auch nicht polizeilich zu kontrollieren. Im Schadenfall wird die BSU und das Seegericht aber danach fragen und auch handen. Es gilt die: seemännische Selbstbestimmung im Rahmen der seemännischen Sorgfaltspflicht..

Aber das kann man ja in einem anderen Strang besprechen. Mir ging es nur um, ob jemand im Nachhinein sagen kann, er sei nicht gefahren, ohne einen Beweis erbringen zu können?

Ansonsten:@Alex Ich bin sowas von deiner Meinung, hätte es in keinem Fall besser formulieren können��.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (09.10.2014 um 10:46 Uhr) Grund: edit: Beweis erbringen.
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  #24  
Alt 09.10.2014, 10:28
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Sorry nochmal Log -oder Seetagebuch und OT.

Es gibt seegehend die SOLAS Regel V 2.3 und national Schiffssicherheitsgesetz und die Verordnung Sicherung Seefahrt.

In dem Zusammenhang gibt es keinen Unterschied, ob privat oder gewerblich geführte Schifffahrt.

Somit muss ich immer rückwirkend formal rekonstruieren können wie meine Reise beschaffen war. Daraus ergibt sich auch -gewissermaßen- ein kontrollierbarer Ausrüstungszustand.

Aber das kann man ja in einem anderen Strang besprechen.

Sry aber lasst doch mal das Seerecht hier raus. Der Unfall ist am Main bei Aschaffenburg passiert und nicht auf der Nord oder Ostsee. Somit interressiert es hier nicht ob eine Verordnung in der Seefahrt irgendetwas regelt, da diese hier eh nicht zur Anwendung kommt.

Es ist der Main und dies ist eine Binnewasserstrasse und dort gibt es keine Pflicht ein Logbuch zu Führen. Man ist nur verpflichtet, vor der Fahrt einen Schiffsführer zu bestimmen wenn mehrere Personen mit Befähigungsnachweis an Bord sind. Dies zu dokumentieren ist keine Pflicht.
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Gruß Volker
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  #25  
Alt 09.10.2014, 17:57
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Warum verklagen die nicht Jack Daniels und Coca Cola?
Die sind doch ursächlich für den Unfall verantwortlich!

Es ist doch schon klasse, wie sich der präzise recherchierte Blödzeitungsartikel von dem völlig aus der Luft gegriffenen Geschwätz des BR unterscheidet.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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