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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Keine BSH Beleuchtung
Guten morgen,
Wenn ich keine Beleuchtung an meinem Boot habe die BSH zugelassen ist, mit was für Problemen muss ich rechnen? Fahre mit meiner Kiste auf der Nord- & Ostsee. Mfg Achim |
#2
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In erster Linie mit dem Problem das Du Dich und andere Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser gefährdest.
Grundlos und unversichert.
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Gruß Christoph
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#3
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Zitat:
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#4
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Wie ist sowas eigentlich bei alten Booten?
Meins ist bald 45 Jahre alt und ich möchte aus optischen Gründen die originale Beleuchtung von damals behalten (schön polierte Edelstahlgehäuse mit Echtglas, kein Plastikzeugs). Bei meiner Beleuchtung steht auch keine Zulassung drauf. Allerdings hat der TüV-Prüfer für die Bodenseezulassung auch keine Zulassung der Beleuchtung gefordert, die Funktion hat er aber geprüft. Grüße Sascha |
#5
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Wieso Gefährdung? Vielleicht fährt er nicht in der Dunkelheit... . Das einzige, was dadurch wirklich in akuter Gefahr ist, wird Dein Portemonnaie sein.
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Gruß Nils
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#6
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Habe auch keine "BSH" Beleuchtung. Trotzdem sieht man mich genauso gut wie alle anderen Boote mit BSH. In meinen Augen ist die BSH-Nummer reines Bürokratentum.
Falls doch mal was passiert, wird man dir trotzdem einen Strick draus drehen.
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Grüße Mike
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#7
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Er bringt uns alle um!!
In Ländern ohne BSH sind schon fast alle Boote nachts kollidiert, wollen wir das wirklich auch bei uns?
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#8
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Zitat:
Aber nur, wenn du bei Dunkelheit oder verminderter Sicht fährst.....
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Gruß Berni
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#9
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Zitat:
Aber ich denke du möchtest die rechtliche Seite wissen. Die Wasserschutzpolizei kann auch bei Tage die Beleuchtung mit einer Ordnungswidrigkeit bemängeln und dich zur Umrüstung auffordern. Bei Nichtbeachtung, kann das bei jeder Kontrolle immer zu einer Zahlung der Ordnungswidrigkeit führen. Sollte es bei einer Nachtfahrt zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug kommen, kann deine Versicherung in Teile davon absehen deinen Schaden zu begleichen und sich darauf berufen das du keine zugelassene Lichterführung besitzt. Beste Grüße Alex Geändert von alexhb (04.11.2014 um 08:47 Uhr)
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#10
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Genau dieses Thema hatte ich im Sommer mit der Entenpolizei: Aussage : Solange die angebrachte Beleuchtung entweder BSH / Rini oder andere europäische Zertifizierungen besitzt (reicht auch nur auf dem Papier) ist es der WaschPo völlig egal...
Viele Grüße Jan
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#11
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Zitat:
Die dürfen doch auch fahren, halt nur nicht im Dunkeln oder bei schlechter Sicht..... ?! Gruss Christian
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#12
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Zitat:
Wenn keine Beleuchtung vorhanden ist, muss sie entsprechend auch keine Vorschriften genügen, es geht um montierte Beleuchtung. Jegliche montierte (Positions-) Beleuchtung muss zugelassen sein. Geändert von alexhb (04.11.2014 um 09:56 Uhr)
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#13
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Zitat:
So ist das eben.
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http://searay-hoss.de.tl/Startseite.htm |
#14
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Aber meines Wissens muss doch eine Beleuchtung vorhanden sein. Wie beim Fahrrad... .
Aber mal ehrlich: was passiert, wenn man Deine Beleuchtung eben nicht schon kilometerweit sehen kann, sondern eben weniger. Bei so kleinen Booten wie unseren kommt eh irgendwann die Erdkrümmung zum Tragen. Unsere Laterne ist ja nur etwa 1,2m über der Wasserlinie. Und das böse große Schiff sieht man als Bootsführer ja auch selbst. Voraussetzung ist eine besetzte Pinne bzw. Cockpit.
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Gruß Nils |
#15
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Zitat:
Es ist wurscht, ob Du mit ner 420er, FD, H-Jolle oder Deinem Kajütboot fährst, es sind alles Fahrzeuge. Nun wird keiner allen Ernstes auf ner H-Jolle Licht fordern können. Muß man halt im Hellen fahren. Mein Dampfer hat auch keine Beleuchtung, wie die meisten Jollis bei uns. Wenn einer mal die 20-h-Wettfahrt oder die 60 sm mitsegeln möchte, frickelt er sich was an den Mast.
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#16
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Stellt Euch mal vor, ihr plant ne Reise. Fahrt immer bei Tag.
Irgendwas passiert und kommt in den Abend rein. Habt keine Beleuchtung und das bei Dunkelheit. Dann haben alle ein Problem. Macht ne vernünftige Beleuchtung dran und gut ist es. Immer wieder werden Sachen diskutiert, wie man was nicht machen muss. Es gibt ganz klare Richtlinien, wo man sich dran halten MUSS. Fertig Gruß Guido
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#17
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Zitat:
Um dem vorzubeugen und die Gefahr zu nehmen das jede Lichtfunzel genutzt werden kann wurde die Sichtgrenze auf 2sm gesetzt. Zudem betrifft es nicht nur die Fahrbeleuchtung, sondern auch ggf. die Ankerbeleuchtung wo keiner an der Pinne steht. Stell dir ein anderes schnelles Fahrzeug vor, dass ausweichpflichtig bei Nacht auf dich zufährt. Je eher es dich erkennt, umso eher kann es reagieren. Je schneller es fährt umso eher sollte es dich erkennen um so mehr Reaktionszeit zu haben. Jetzt könnte man zwar argumentieren: "Dann muss das andere Fahrzeug eben mit langsamer angepasster Geschwindigkeit fahren." Aber das muss es nicht, es muss nur innerhalb von 2 SM (mit Reaktionszeit) den Kurs ändern können - nicht später. Beste Grüße Alex
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#18
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Wurde für Sportboote auf 1sm runtergesetzt.
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
#19
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Aber nur für die Seitenbeleuchtung oder inwiefern bzw. wo wurde das geändert?
Es gilt doch auf See die KVR Regel 22 über die Tragweite von Lichtern: KVR 22c Auf Fahrzeugen von weniger als 12 Meter Länge - Topplicht, 2 Seemeilen; - Seitenlicht, 1 Seemeile; - Hecklicht, 2 Seemeilen; - Schlepplicht, 2 Seemeilen; - weißes, rotes, grünes oder gelbes Rundumlicht, 2 Seemeilen. Auch zu entnehmen in der Zusammenfassung unter http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf Beste Grüße Alex
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#20
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Okay, verstanden. Allerdings habe ich meine Ankerplätze bislang immer jenseits der Verkehrswege möglichst dicht unter Land gewählt, trotz (zugelassener) Beleuchtung. Und da war ich nie der Einzige ;). Will sagen: Gefahr sehe ich eher bei Booten in Fahrt, und ob meine Funzel trotz Zulassung wirklich 1-2 Seemeilen entfernt sichtbar ist, weiß ich nicht. So wirklich mag ich die Gefahr beim Boot in Fahrt (mit Ausguck) nicht erkennen... .
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Gruß Nils
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#21
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Zitat:
Der eine meint sonst seine Lichterführung ist eigentlich in Ordnung und trägt weit genug und der nächste meint eigentlich braucht man auch keine der Mond ist hell genug. Eine Vorgabe für alle und niemand muss sich den Kopf über die Tragweite seiner Lichter machen und kann zugelassene Lichter einfach kaufen und gut ist. Niemand muss Einzeldiskussion mit Behörden und Versicherungen führen, Gutachten einreichen um nachzuweisen das er ausreichend beleuchtet war/ist. So ist doch vieles deutlich einfacher. Beste Grüße Alex |
#22
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Das stimmt wohl .
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Gruß Nils |
#23
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Zitat:
Egal, meine Lämpchen sieht man schon nach 500m nicht mehr, bin sozusagen Selbstmordattentäter zur See! Das war aber noch bei keiner Kontrolle Thema und ich werde jedes Jahr min. 1mal kontrolliert.
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#24
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M.M. ärgerlicher ist, daß wir in D (natürlich) wieder mit der Norm eigenbrödeln müssen.
Der Rest von Europa begnügt sich mit RINA und den anderen Standards, solange geprüft, in D MUSS es die BSH Zulassung oder das Steuerrad sein, was die nur die Preise nach oben treibt. Mit Sicherheit sind Leuchten, die "nur" eine RINA oder Colreg oder was auch immer als Zertifikat haben nicht schlechter als die baugleiche Leuchte mit BSH-Zulassung... Das Problem sind hier einfach unsere "Reichsbedenkenträger" die in den Ämtern sitzen und über so was entscheiden... |
#25
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Zitat:
Was allerdings nicht zwangsläufig bedeutet, dass a) diese Beleuchtung nichts taugt und b) dass sie nicht auch einer Norm - nur eben einer US oder sonstigen, ausländischen Norm entspricht. Leider verhielt sich das BSH bisher nach dem Motto: "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen!" und hat andere, ausländische Normen in Fragen der Beleuchtung schlicht nicht anerkannt. Nun scheint es so, als würde man (vermutlich zähneknirschend) künftig wenigstens Normen aus anderen EU-Staaten akzeptieren (müssen). Dass es überhaupt Normen für die Beleuchtung von Schiffen gibt, ist völlig in Ordnung und nachvollziehbar. Solange es keine international anerkannte Norm gibt (oder gibt es eine?), sollte man aber in Deutschland nicht so engstirnig sein und auch Normen anerkennen, die sich anderswo bewährt haben. Ich habe jedenfalls noch nicht davon gehört, dass in USA oder anderswo laufend Unfälle mit Sportbooten bei Nacht passieren, nur weil diese keine BSH-Beleuchtung führen. Gruss Gerd
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