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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.11.2014, 09:56
Benutzerbild von piranha miura
piranha miura piranha miura ist offline
Captain
 
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Standard Übermotorisierung=>rechtl. Konsequenzen?

Moin,

ich beabsichtige, meinen 150PS AB gegen einen 225PS AB auszutauschen. Nun stellt sich mir die Frage, was das rein rechtlich für Konsequenzen im "Falle eines Falles" sprich Unfall, Kontrolle auf See etc. haben könnte, die "erlaubte" Höchstmotorisierung meines Bötchens ist 150PS, aber nach ausgiebigen Probefahrten dieses Jahr auf der Ostsee meine ich, da geht noch was. Die technische Seite bitte außen vor lassen, das Boot hält die Motorleistung aus und geht auch vom Gewicht nicht baden, der 150er wiegt nur 20kg weniger. Wer fundierte Antworten geben kann, bitte gerne.
__________________
Leinen los,
Holger

Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz !
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  #2  
Alt 10.11.2014, 10:06
Benutzerbild von Barracuda
Barracuda Barracuda ist offline
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Standard

Wird wohl auf grobe Fahrlässigkeit oder gar auf Vorsatz herauslaufen. Da beim Boot anders wie beim Auto keine Haftpflichtversicherungspflicht besteht, könnte ich mir vorstellen, daß sich die Versicherung ausklinkt.
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #3  
Alt 10.11.2014, 10:08
JohnB JohnB ist offline
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Boot: Hellwig Milos
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
Moin,

ich beabsichtige, meinen 150PS AB gegen einen 225PS AB auszutauschen. Nun stellt sich mir die Frage, was das rein rechtlich für Konsequenzen im "Falle eines Falles" sprich Unfall, Kontrolle auf See etc. haben könnte, die "erlaubte" Höchstmotorisierung meines Bötchens ist 150PS, aber nach ausgiebigen Probefahrten dieses Jahr auf der Ostsee meine ich, da geht noch was. Die technische Seite bitte außen vor lassen, das Boot hält die Motorleistung aus und geht auch vom Gewicht nicht baden, der 150er wiegt nur 20kg weniger. Wer fundierte Antworten geben kann, bitte gerne.
Lass es Dir von Deiner Versicherung freigeben oder lass es bleiben.
__________________
Beste Grüße

John
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  #4  
Alt 10.11.2014, 10:24
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
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Boot: Yar-Craft BowCat
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Standard

IMHO
Was meinst Du mit "Rechtliche Konsequenzen" genau?

Falls die WSP dich überprüft und die Leistung nicht dem Bootsschein entspricht?

Die der Heckspiegel rausbricht und die Kasko-Versicherung nicht zahlen will?

Du mit einer höheren Geschwindigkeit einen Unfall verursachst?

Prinzipiell entspricht die zugelassene Motorisierung der Pflicht und Haftungsgenze des Herstellers die mit der ECE einhergeht.

Ist dein Boot älter als 98, bist im Seebereich unterwegs -kannste mach was Du willst.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #5  
Alt 10.11.2014, 11:37
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
IMHO
Was meinst Du mit "Rechtliche Konsequenzen" genau?

Falls die WSP dich überprüft und die Leistung nicht dem Bootsschein entspricht?

Die der Heckspiegel rausbricht und die Kasko-Versicherung nicht zahlen will?

Du mit einer höheren Geschwindigkeit einen Unfall verursachst?

Prinzipiell entspricht die zugelassene Motorisierung der Pflicht und Haftungsgenze des Herstellers die mit der ECE einhergeht.

Ist dein Boot älter als 98, bist im Seebereich unterwegs -kannste mach was Du willst.
Ergänzung: Wenn du für 225 PS die Prämie zahlst, sollte das i.O. sein.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #6  
Alt 10.11.2014, 12:01
Time4Boat Time4Boat ist offline
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Salve,

warum hat man denn 150 PS eingetragen? Das Boot kann nicht mehr, was der Hersteller vertreten würde. Denke hier an mögliche Belastungsbrüche. Wenn was passiert, bist du der Dumme. Hersteller anschreiben und ebenfalls ggf. nachzertifizieren lassen.

Viel Glück.

Uli
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  #7  
Alt 10.11.2014, 12:39
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joschka joschka ist offline
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vorsatz i s v einer straftat (sachbesch. koerperverl. etcpp....) ist das sicher nicht.
vorsatz i s einer hoehermotorisierung sicher ja.....

ergo .... mit der versicherung klaeren, sonst kann die sich im fall d faelle schadlos halten
__________________
Grüsse aus dem Süden!

Joschka
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  #8  
Alt 10.11.2014, 12:45
Benutzerbild von piranha miura
piranha miura piranha miura ist offline
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Schonmal danke an alle Antworter, ich habe meine Versicherung schon angeschrieben, natürlich würden die Bootspapiere geändert und die 225PS angemeldet/versichert.
__________________
Leinen los,
Holger

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  #9  
Alt 10.11.2014, 14:40
HansH HansH ist offline
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Hallo,
man muß schon unterscheiden:
1. Kaskoversicherung
Wenn die Versicherung deine Motorisierung versichert hat, wird sie auch leisten. Sehe ich kein Problem.
2. Haftpflicht
Hier kann es das wirkliche Problem geben. Wenn es zu einem Haftpflichtschaden kommt ( z.B. ballerst du über einen Schwimmer ) und ein Gutachter beweist, dass du bei einer zugelassenen Motorisierung von 150 PS hättest ausweichen können, wirst du deines Lebens nicht mehr froh. Wenn da die Versicherung nicht auch ausdrücklich die Übermotorisierung akzeptiert ( und dafür müßte es einen Zusatz in den Bedingungen geben ) wird sie sich im wirklich teuren Schadensfall rausreden.

Und: Vorsatz ist es jetzt allemal, da du öffentliche Erkundigungen eingeholt hast. Das Internet vergißt nie - und auch Versicherungen besitzen Suchmaschinen.

Ich würds nur machen, wenn ich es schwarz auf weiß von der Versicherung hätte.
__________________
Grüße
HansH
......full throttle ahead!
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  #10  
Alt 10.11.2014, 15:02
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Frank mannheim Frank mannheim ist offline
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Boot: Sprint 370 Karl Class
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Wenn du eine bescheinigung vom hersteller bekommst das du die vielen PS dranmachen darft und es der Versicherung meldest ist alles legal und dann gibt es keine rechtlichen konsequenzen.
__________________
Gruß
Frank
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  #11  
Alt 10.11.2014, 15:03
Benutzerbild von toxy
toxy toxy ist offline
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Boot: Selco Selspeed
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Die 150PS sind doch nur eine Vorgabe für die Haftung des Herstellers wenn der Spiegel aufgibt, mit dem Bootsführer hat das doch nichts zu tun. Klar, man müsste dann ein Boot mit 225PS anmelden, aber das ist ja völlig rechtens.
__________________
Felix

I hear the ferryman is half man, half boat
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  #12  
Alt 10.11.2014, 15:40
Benutzerbild von piranha miura
piranha miura piranha miura ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.05.2013
Beiträge: 495
743 Danke in 345 Beiträgen
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Habe gerade Rückmeldung von der Versicherung erhalten, die lehnen es ab, da auf dem Typenschild max. 150PS stehen, damit ist die Sache wohl gestorben.
__________________
Leinen los,
Holger

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  #13  
Alt 10.11.2014, 15:51
Regalboat Regalboat ist offline
Vice Admiral
 
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Beiträge: 1.454
Boot: Regal
852 Danke in 569 Beiträgen
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Das war zu erwarten!
Keine Versicherung wird dir mehr freigeben, wie der Bootshersteller für den Spiegel freigibt.

Wenn dein Spiegel mehr verträgt, kann dir das im Prinzib nur Bayliner freigeben, ==> nur daran glaube ich nicht wirklich.
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #14  
Alt 10.11.2014, 16:38
mitch. mitch. ist offline
Captain
 
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Ort: Illingen
Beiträge: 745
Boot: Shetland 536 Family Four
290 Danke in 177 Beiträgen
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Manche Versicherungen sagen auch zu bisschen mehr PS ja in gewissem Rahmen, 20% z.B..
__________________
Gruß an alle,
Mitch
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  #15  
Alt 10.11.2014, 16:41
werner3 werner3 ist offline
Fleet Captain
 
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 906
Boot: Drago 601 WB
977 Danke in 380 Beiträgen
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Wenn du unbedingt mehr PS haben möchtest, kauf dir ein anderes Boot. Auch ich gehe davon aus, daß du im Schadensfall immer der Dumme bist.

Gruß
Werner
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  #16  
Alt 10.11.2014, 19:53
Time4Boat Time4Boat ist offline
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398 Danke in 204 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von mitch. Beitrag anzeigen
Manche Versicherungen sagen auch zu bisschen mehr PS ja in gewissem Rahmen, 20% z.B..
Erzähl mal bitte mehr von diesem Märchen.

Danke
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  #17  
Alt 10.11.2014, 20:43
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She's_a_Lady She's_a_Lady ist offline
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Sorry aber ich verstehe das ganze nicht.

Meine Hulk ist von 1972, also von vor CE, deshalb habe ich auch in Beziehung CE keine Ahnung.

Aber mit 380PS in einem Boot das Original mal 170PS oder 2x130PS gebaut wurde kann mal wohl umgangssprachlich von übermotorisiert reden.

Tatsächlich ist es aber die einzig sinnvolle Motorisierung für das Boot, jedenfalls rede ich mir das ein weil der 430er n Jahr zu spät auf den Markt gekommen ist.

Dir Versicherung hat die Haftpflichtprämie angeglichen, im für mich erträglichen Rahmen.

Die Polizei hat mich schon drei mal kontrolliert und jeweils ungläubig gefragt ob die Angaben in den Papieren stimmen und eine gute Weiterfahrt gewünscht. Von rechtlichen Konsequenzen hat noch niemand etwas gesagt.
__________________
Gruß
Christoph
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  #18  
Alt 10.11.2014, 21:02
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Berni Berni ist offline
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Es ist ja auch nicht zwangsläufig so, dass es Probleme geben muss! Fakt ist nur folgendes: Wenn es zu einem Unfall mit Personen- u. Sachschaden kommt, geht die Schadensumme schnell in den 7-stelligen Bereich. Und dann wird jede Versicherung ganz genau gucken, ob sie aus der Nummer rauskommt. Genau deshalb ist es unumgänglich, dass man sich die "übermotorisierung" bei der Versicherung so bestätigen lässt, dass sich die Versicherung im nachhinein nicht drücken kann. Der Versicherung muss also klar sein, dass die vom Hersteller angegebene Max.Motorisierung überschritten wurde....
Der Polizei ist es zunächst einmal egal, wenn alles eingetragen ist.

.
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Gruß

Berni
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  #19  
Alt 10.11.2014, 21:18
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sanicoe sanicoe ist offline
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Das ist wiederum der Vorteil bei Eigenbau. Mit ein wenig Modifikation des Spiegels bin ich jetzt bei 40 PS angekommen. Anfangs waren es 7,5. Da ich maximal nen Kaufvertrag vom Boot habe (ist eben Eigenbau und eh 30 Jahre alt) kann mir in dem Fall keiner an die Karre pissen. Das Ding ist Vollkasko und Haftpflicht versichert und alles beim WSA eingetragen.
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Gruß Sascha
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  #20  
Alt 11.11.2014, 07:52
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Hmmm, viel Antworten mag ich nicht glauben!

Nochmal Grundkurs:
Boot ist älter als 98 und nicht CE-pflichtig. Motor ranhängen und der Versichrung (die ja nach Leistung die Prämie berechnet) melden und beim WSA Bootspapiere anpassen.


Ist der Dampfer jünger als 98, muss ein Sachverständiger die Erfüllung und Umsetzung des Umbaus nach CE Richtlinie 2013/53/EU kontrollieren und Handbuch, Typenschild, Sicherheit und sonstiges anpassen. Ist das geschehen, geht es wie oben weiter.

Das ist jedenfalls mein Informationsstand, wenn jemand andere Infos hat bitte begründen und Quelle einfügen.


http://www.ce-zeichen.de/templates/c...2013-53-eu.pdf
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #21  
Alt 11.11.2014, 08:47
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joschka joschka ist offline
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Zitat:
Zitat von HansH Beitrag anzeigen
Und: Vorsatz ist es jetzt allemal, da du öffentliche Erkundigungen eingeholt hast. Das Internet vergißt nie - und auch Versicherungen besitzen Suchmaschinen.

Ich würds nur machen, wenn ich es schwarz auf weiß von der Versicherung hätte.
wie schon gesagt ... hinsichtlich des groesseren motors sicher ja, hinsichtlich einer etwaigen straftat doch hoffentlich nein ... oder will er den motor einbauen um jemanden platt zu fahren....

ansonsten.... genau.... nur swarz auf weiss
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Grüsse aus dem Süden!

Joschka
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  #22  
Alt 11.11.2014, 09:21
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Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Hmmm, viel Antworten mag ich nicht glauben!

Nochmal Grundkurs:
Boot ist älter als 98 und nicht CE-pflichtig. Motor ranhängen und der Versichrung (die ja nach Leistung die Prämie berechnet) melden und beim WSA Bootspapiere anpassen.


Ist der Dampfer jünger als 98, muss ein Sachverständiger die Erfüllung und Umsetzung des Umbaus nach CE Richtlinie 2013/53/EU kontrollieren und Handbuch, Typenschild, Sicherheit und sonstiges anpassen. Ist das geschehen, geht es wie oben weiter.

Das ist jedenfalls mein Informationsstand, wenn jemand andere Infos hat bitte begründen und Quelle einfügen.


http://www.ce-zeichen.de/templates/c...2013-53-eu.pdf

Hallo,

in der Ausgangsfrage ging es doch darum, dass der Hersteller für sein Boot eine Höchstmotorisierung von 150PS vorgegeben hat und der TE 225 PS hinterhängen möchte!
Da ist es im Schadensfall zunächst einmal völlig egal, ob das Boot von vor 1998 (nicht CE-pflichtig) ist oder nicht!

Im Schadensfall wird die Versicherung selbstverständlich gucken, ob der Unfall im Zusammenhang mit der Übermotorisierung steht. (und ich bin mir an dieser Stelle nicht einmal sicher, ob die Versicherung nicht schon allein auf Grund der Tatsache, dass die vom Hersteller angegebene Höchstmotorisierung überschritten wurde eine Haftung ausschließt)

Nicht umsonst hätte die Versicherung des TE die Versicherung mit dem 225 PS Motor abgelehnt. (soviel zu der von dir "geforderten" Begründung)

Hier geht es allein um die Frage der Schadensregulierung!
Ob es aus Sicht der Ordnungsbehörde eine Rolle spielt (bei einem Boot ohne CE-Pflicht und einem entsprechenden Eintrag im Bootsschein), steht auf einem ganz anderen Blatt - da wird es so sein, dass es (da keine Versicherungspflicht besteht) der WS egal ist (wenn das Boot mit der höheren Motorisierung auch so angemeldet ist).

Ich stimme mit dir in dem Moment überein, wo die Versicherung weiß, das die vom Hersteller angegebene Höchstmotorisierung überschritten wurde und das Boot (trotzdem) mit den besagten 225PS versichert; dann ist es vermutlich genau so, wie du es geschrieben hast :

....."Boot ist älter als 98 und nicht CE-pflichtig. Motor ranhängen und der Versichrung (die ja nach Leistung die Prämie berechnet) melden und beim WSA Bootspapiere anpassen."



Aber nur dann.....


.
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Gruß

Berni
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  #23  
Alt 11.11.2014, 09:52
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Es wird nach rechtlichen Konsequenzen gefragt. Und: Das kann man nicht pauschal, ohne weitere Informationen, beantworten, aber:
Ist das Boot vor 98, besteht keine Identifikationpflicht und man braucht kein Typenschild. Man wird beim Ausstellen des Bootsscheins auch nicht gefragt, ob man dieses besitzt.
Baue ich den Motor um, entferne ich das Typenschild und deklariere das Boot als Eigenbau....
Also kann mich bei Kontrolle keine Strafe erwarten.
Da es keine Zwangshaftpflicht für Sportboote gibt, ist es auch hier problemlos: Man gibt einfach die neuen Daten an, allerdings als Eigenbau.

Bei CE-Booten gibt es eine Ident -und Ausrüstungspflicht. Ändere ich etwas, muss die Änderung durch einen Sachverständigen abgenommen werden und dementsprechende Ergänzungen ausgeführt werden. (Typenschild, Handbuch, Sicherheit, Abgas usw.)
Diese Sachen können und werden durch die WSP kontolliert, gehandet und mit OWi, Bußgeld belegt.
Übersicht z.b. hier: http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf

Die Versicherung zahlt natürlich nur die benannten Eigenschaften. Aber eine Bootsversicherung, ist eine freiwillige Sache und man braucht keine Strafe zu erwarten..nur erhält man halt keine Leistung wenn gelogen wird.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (11.11.2014 um 09:59 Uhr)
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  #24  
Alt 11.11.2014, 10:21
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Boot: Selco Selspeed
897 Danke in 511 Beiträgen
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So ergibts Sinn. Ob ich beschliesse dass mein Eigenbau 225PS aushält oder eine Bayliner ist völlig egal. Man könnte ja auch den Spiegel verstärken oder sich selbst ein Schild basteln wo drauf steht dass es bis 250PS geht. Bei allem ohne CE ist das doch nicht verboten.
Das ist dann auch versichert, es sei denn der Spiegel reisst ab, da wird die Kasko wenn man Pech hat erstmal zu Bayliner gehen und die sagen dann dass es ausserhalb ihrer Vorgaben sei.
Aber das ist ja nicht das Problem...
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Felix

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  #25  
Alt 11.11.2014, 10:45
HansH HansH ist offline
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Boot: Jeanneau Merry Fisher 580
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Zitat:
Zitat von joschka Beitrag anzeigen
wie schon gesagt ... hinsichtlich des groesseren motors sicher ja, hinsichtlich einer etwaigen straftat doch hoffentlich nein ... oder will er den motor einbauen um jemanden platt zu fahren....

ansonsten.... genau.... nur swarz auf weiss
Hallo Joschka,
nichts durcheinanderwerfen. In diesem gesamten Thread geht es nicht um Straftaten. Eine Straftat kann ich auch mit Untermotorisierung begehen. Die Frage hier ist nur eine Frage zivilrechtlicher Haftung, Versicherungsansprüche und eventuelle verkehrsrechtliche Fragen.

Mein Hinweis auf den jetzt vorhandenen Vorsatz erfogt ausschließlich auf diese Frage: Dem Threadersteller ist es durch seine Erkundigungen im Internet nunmehr klar geworden, dass es sich bei einer Übermotorisierung auf haftungsrechtlich dünnes Eis begibt. Insofern kann er sich nicht mehr auf leichtsinniges Nichtwissen zurückziehen.
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Grüße
HansH
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