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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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zullasung,hilfe!!!!!!!!!!
IST ES MÖGLICH EIN BOOT ANZUMELDEN WENN ES IM AUSLAND LIEGT?
oder muss man es hertransportieren? langt ein datenblatt?? |
#2
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Hallo Ramon,
findest du alles irgendwo mit suchen. Du brauchst einen Kaufvertrag. Ich hatte noch die vorherige Zulassung. Das Umschreibung war dann kein Problem. |
#3
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ja,das problem ist das das boot,noch nie in deutschland angemeldet war,sondern nur im ausland,meinst du das würde möglich sein,oder wollen die das boot sehen??
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#4
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Als ich mein Boot angemeldet habe, lag es noch in der Werft in NL. Deutschland hat es erst 2 Jahre später gesehen.
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Gruß Heinz-Dieter |
#5
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Hallo Ramon,
bevor Du das Boot anmeldest solltest Du wissen wo (auch im Urlaub) Du damit fahren willst. Wenn Du uns das mitteilst kann man Dir raten wo Du das Boot anmelden solltest z.B. WSA, ADAC, DMYV, DSV, BSH, oder Schiffsregister. Das Boot muß in der Regel nicht vorgeführt werden. Es reichen die Daten, der Kaufvertrag, event. ein Nachweis dass das Boot auch bezahlt wurde. Du bekommst dann eine Nummer die auf beiden Seiten des Bootes oder am Heck anzubringen ist. Für viel mehr Infos benutze mal die Suchfunktion.
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Charly |
#6
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Mein Boot wollten die nicht sehen. Papiere hin, Rückrufnummer dabei und alles lief wie von alleine.
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#7
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Das Boot selber muß nicht "vorgeführt" werden. Eigentumsnachweis in Form von Kaufvertrag genügt. Wenn keine Papiere und Meßwerte vorliegen, kann man per Selbsterklärung diese angeben.
Wir waren beim WSA in Emden, da klappte das ganz unbürokratisch und gemütlich, kam einem gar nicht wie ne Behörde vor. In der Wartezeit gab es dann Schauergeschichten von der Biskaya vom Bearbeiter... Grüße Kanalskipper
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Slow down, you move too fast....... |
#8
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VIELEN VIELEN DANK ERSTMAL AN EUCH ALLE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
also ich will mir das boot in der türkei kaufen und in griechenland damit fahren,und ich denke das das nicht so ein grosses problen sein wird ich bekomme den kaufvertrag,und smtliche papiere, vom verkäufer,und hoffe damit wird es funktionieren,wewrde das boot in aschafenburg zullassen,und euch berichten wie und ob alles geklappt hat |
#9
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Hallo,
denk an den Mehrwertsteuer-Nachweis oder Du musst nachversteuern.
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Charly |
#10
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Der Nachweis muß aber aus der EU sein. Wenn in der Türkei Mehrwertsteuer bezahlt wurde, kann sie bei der Ausfuhr evtl. rückerstattet werden. In Griechenland muß sie dafür dann abgeführt werden.
Hat nicht Zypern einen recht günstigen Steuersatz? Hab da was mit 15% im Kopf. Hier geht es weiter mit Forenregeln http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...=402270#402270 , geteilt , C-C |
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