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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Anrechnung Bootsführerschein Schweiz
Hallo zusammen,
vor ein paar Jahren bin ich von Österreich in die Schweiz gezogen. Seither bin ich immer nur im Urlaub in den Genuss des Motorbootfahrens gekommen und hatte nie Probleme mit meinen internationalen Schiffsführerpatenten. Letzten Sommer wollte ich dann in der Schweiz ein Boot leihen, was mir verwehrt wurde, da der Bootsverleih für in der Schweiz lebende Personen nur den Schweizer Ausweis akzeptiert. Nun wollte ich meine österreichischen Motorbootscheine (Seen, Flüsse, Wasserstrassen und Hochsee) umschreiben lassen. Von der zuständigen Schweizer Behörde wurde mir mitgeteilt, dass ich dies innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Umzug hätte machen müssen und eine Umschreibung nicht mehr möglich sei. Ich möchte jetzt nicht wieder alle Kurse / Prüfungen absolvieren, nur weil ich die Umschreibefrist versäumt habe. Zudem kosten die Kurse in der Schweiz rund das 10fache im Vergleich zu Österreich und Deutschland. Hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Kennt jemand einen einfachen und kostengünstigen Weg um meine Scheine zu "reaktivieren". Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe. Lg, Martin
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#2
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keine Chance, ist ja beim Autolappen auch so, ein Jahr Frist
Die Theoriesoftware (Boatdriver.ch) kost ja fast nix, ebenso die Theorieprüfung, zu der kannst du dich selbst anmelden wenn du fit bist, die meisten Schifffahrtsämter der Kantone haben gute Homepages wo sogar die Gebühren stehen und auch sonst alle Infos dann musst du halt ein zwei Fahrstunden nehmen und dich dann vom Fahrlehrer zur praktischen Prüfung anmelden lassen, fahren kannst du ja, davon ist auszugehen ich denke nicht, dass du ein "kulantes" Amt findest welches dir die FS noch umschreibt meinen Binnen habe ich vor 4 Jahren auch auf dem Zürisee gemacht, hat mich insgesamt rund 3500 CHF gekostet, insofern hast du mit den Kosten ganz sicher recht und die Prüfung(en) sind auch auf einen gaaanz anderen Level, was aber bei der Bootsdichte auf den schweizer Gewässern nicht unbedingt schadet |
#3
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Hallo,
Nach der bestandenen Theorieprüfung kannst du dich auch selber beim Schifffahrtsamt zur praktischen Prüfung anmelden. Gruss Dominik |
#4
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na dann spart er ja sogar noch die Fahrstunde(n)
also alles noch im Rahmen finanziell gesehen |
#5
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Zitat:
Kannst du dich pro forma nochmal für eine angemessene Zeit in Österreich anmelden. Bei deiner Familie zum Beispiel? Natürlich ohne in der Schweiz etwas zu verändern. Wenn du dann wieder "zurückkommst" gelten (hoffentlich) wieder die 12 Monate zum Umschreiben der Scheine.
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Gruß, Tom. -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° ----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet. -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° |
#6
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solange er eine durchgehende Aufenthaltsbewilligung hat, war er für die CH nie weg
gibt er den Ausweis ab, darf er auch nicht mehr arbeiten usw. usw.
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#7
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Das wäre schade...
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Gruß, Tom. -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° ----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet. -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° |
#8
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Schade, dass es hier keine pragmatische Lösung zu geben scheint. Nachdem ich schon genug Geld und Zeit in die drei Kurse (Seen, Wasserstrassen und Hochsee) gesteckt habe, werde ich keine neuen Fahrstunden / Prüfungen in der Schweiz absolvieren.
Irgendwann kehre ich sicherlich in die EU zurück und dann hat sich die Thematik ohnehin erledigt Vielen Dank für eure Anworten. Lg, Martin Geändert von cu2morrow (26.01.2015 um 07:21 Uhr) |
#9
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Liebe Grüße Mattze |
#10
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Zitat:
So wie ich das verstehe, geht's dir ja eigentlich gar nicht um den schweizer Schein, sondern darum, dort Boote ausleihen zu können. Melde dich (als zweite Adresse) zusätzlich bei deiner Verwandschaft in Österreich an und nutze diese Adresse und die Österreichische Lizenz, um Boote auszuleihen.
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Gruß, Tom. -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° ----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet. -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° |
#11
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Zitat:
Spannend, lebe jetzt 4 Jahre hier und habe meine Scheine auch noch nicht umgeschrieben... Werde das mal klären, hat mich nis jetzt nicht interessiert, da mein Boot in Spanien liegt...
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#12
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du hättest längst umschreiben lassen müssen, es gelten im Ausland die Regeln des Wohnlandes, du fährst
also ohne Schein in E rum, was aber glaube ich in der Praxis bei einer Kontrolle den Spaniern nicht auffallen würde, die Italiener z.B. sind aber gaaanz heiss auf sowas |
#13
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Hatte angenommen, dass er vielleicht zusätzlich nen österreichischen Pass mit österreichischer (Zweitwohnsitz)Adresse bekommen kann, den er dann halt nutzt, um beim Mieten von Booten diese Schwierigkeiten zu umgehen.
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#14
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Hallo Martin,
Du bist nicht alleine mit diese Probleme. Es gibt sie sogar noch viel schlimmer. Am wenigsten sind die Deutscher & Österreichischer scheine in CH anerkannt. Es sind aber auch NUR diese. Ich als Holländer kann nicht mal innerhalb von diese 12 Monatsfrist mein Bootsführerschein umtauschen. Das bedeutet Prüfungen für:
Nun Solltest du langsam verstehen wieso ich froh bin das in die Holländische Reisepas und Bootsführerschein kein Wohnadressen stehen. Mein Boot ist und bleibt in Holland immatrikuliert und versichert. Das ganze ist überall auf diese Welt in Ordnung so. (Ja Italien war ich auch schon). Nur in der Schweiz darf ich nichts damit anfangen da hier wohnhaft. Gruss Henk
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#15
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Zitat:
Es ist manchmal schon überraschend, womit es Schwierigkeiten gibt. Ein Bekannter hat vor vielen Jahren, versucht seinen österreichischen Pilotenschein in einen deutschen umschreiben zu lassen, aber die Behörde hat das abgelehnt, weil keine beglaubigte Übersetzung vorlag. Schön, dass du eine Lösung gefunden hast. Die Frage ist, ob es für Martin auch eine Lösung gibt.
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#16
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@hjboven
wenn du dem Rest der Welt nicht offenlegst wo du wohnst, funktioniert das natürlich auch so wie du das machst....... rein rechtlich gesehen passt das aber nicht ich finde auch, wer in die CH kommt, der soll es ganz oder gar nicht machen und sich an ALLE Regeln der CH halten, was manche hier tun oder tun wollen ist in meinen Augen "Rosinenpickerei" den tollen Lohn und all die anderen Annehmlichkeiten mitnehmen, aber auf die "kleinen" Hürden schimpfen und dann trotzig in die EU zurück gehen.... das ist überhaupt nicht bös gemeint, aber jammern auf hohem Nieveau gefällt mir einfach nicht der Bootsschein ist hier zu Recht eine gaaaanz andere Liga und wenn ihr Euch die Bootsdichte auf den schweizer Gewässern mal anschaut, wisst ihr auch warum......... Geändert von -Mike- (28.01.2015 um 06:35 Uhr) |
#17
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Hallo
du Segeln oder Motorboot üben willst für die Prüfung, kannst dich bei mir melden. Noch ein Tip: Wie lange bist du schon in der Schweiz? Was viele nicht wissen, jedenfalls beim Auto: Innerhalb 12 Monaten muss man die Führerschein umschreiben, in dieser Zeit darf man fahren. Ggf. darf man dies aber auch noch innerhalb 3 Jahre, aber man darf in dieser Zeit einfach nicht mehr fahren. Ggf. nur eine Kontrollprüfung machen, ohne Theorie. In jeden Fall mehrmals anrufen, den Chef verlangen. Die sagen alles was anderes. Wenn man nett ist, geben die auch nett auskufnt. Verschieden Ämter anrufen und versuchen den Chef zu sprechen!
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#18
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Hallo Kurz
Wohl kaum. Die gesetzliche Lage ist klar und verschlafen ist verschlafen
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Mit Grüssen aus der Innerschweiz Skipper Hans Und meine Web-Seite: http://www.rc-schottel.ch |
#19
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Hallo Hans
Ich weiss nicht, ob du nun alle Gesetzestexte gelesen hast (ich jedenfalls nicht). Aber ich habe am eigenen Leib erlebt, dass die Strassenverkehrsämter doch rel. häuft völlig falsche Auskünfte geben. Da ich selber im Ausland gewohnt hatte, habe ich die Nummer durch. Die wollten mir am Schalter zuerst gewisse Scheine/Umschreibungen verhindern... Nach längerem sehr freundlichem Gespräch auch noch mit dem Chef gings dann plötzlich... |
#20
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Hi Kurz
Sicher nicht alle, aber kenne mich, als Schweizer, hier sehr gut aus. So ein Gemischtwaren-Laden, wie Du das hier glauben machen willst, sind wir dann schon nicht. Werde mich da aber nicht mehr beteiligen .......
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Mit Grüssen aus der Innerschweiz Skipper Hans Und meine Web-Seite: http://www.rc-schottel.ch |
#21
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Hallo Hans, sei Froh, dass du mit den Strassenverkehrsämtern (die teilweise auch mit den Schifffahrtsämtern zusammen sind) nur gute Erfahrungen gemacht hast.
Ich als ebenfalls Schweizer konnte leider auf meine Kosten schon des Öftern deren Falschaussagen ausbaden. Da ich aber nicht nachtragend bin, gehe ich einfach mal davon aus, das es in Zukunft nicht mehr so sein wird |
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