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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Schiffspapiere
Mal eine Frage bezüglich Schiffspapiere.
Ich bin Deutscher mit einem Wohnsitz nahe Berlin und habe eine Stahlmotoryacht mit Liegeplatz in den Niederlanden. Eingetragen ist das Schiff im Niederländischen Schiffskataster. Ich besitze also eine offiziele Bestätigung über mein Eigentum. Ich führe die Flagge der Bundesrepuplik. Auch der Funk ist in den Niederlanden eingetragen. Was brauche ich dann noch, wenn ich mit dem Schiff die deutschen Wasserstrassen befahren will? |
#2
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Moin
Wir reden über binnen? Als deutscher must du dein Boot in Deutschland anmelden und Nr draufpönnen. Geht beim WSA deiner Wahl. Funke muss dt bestimmungen für Binnenfunk entsprechen. ( Wenn in Nl angemeldet passt das ) Rein theoretisch reicht die Funkanmeldung in Nl, nur manchmal schwierig, das nen WSP Beamten klarzumachen, evt ummelden, beugt Ärger vor und ist recht einfach, MMsi kanst in der Regel behalten. Du brauchst den dt Binnenfüherschein, sowie den dt Funkschein, so du deutscher bist. Hans |
#3
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Ja binnen!
Aber deinen Ausführungen muss ich erstmal wiedersprechen. Als Deutscher muss ich das Schiff nicht zwingend in Deutschland anmelden zumal das Schiff sich in den Niederlanden befindet und einen Niederländischen Heimathafen hat. Die Eintragung ins Deutsche Binneschiffsregister ist am fehlenden "Eichschein" gescheitert. Um den Eichschein zu erlangen hätte ich das Schiff nach Deutschlland überführen müssen und dann das Gutachten erstellen lassen. Der Aufwand war mir zu groß. |
#4
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mittlerweile hab ich vón der Wasserschutzpolizei eine verbindliche Auskunft erhalten.
Mit der Niederländischen Anmeldung kann ich nach Deutschland einreisen. Das Schiff erhält dann ein sogenanntes Gastrecht. Das heist, das Schiff kann 12 Monate in Deutschland bleiben, ohne dass etwas an der Anmeldung geändert wird. |
#5
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Und falls du dein Boot doch mal in Deutschland zulassen willst, Du brauchst nur eine Zulassung für ein Kleinfahrzeug (es sei denn dein Boot ist über 20m lang). Keinen eintrag ins Binnenschiffsregister.
Dafür ist nur folgendes nötig (kopiert von der Seite des WSA Emden): Mit dem Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichen für Kleinfahrzeuge und dem Nachweis über das Eigentum des Fahrzeuges, z. B. durch Vorlage der Ablichtung des Kaufvertrages oder sonstiger Urkunden, ist eine Vergabe für ein amtliches Kennzeichen möglich. Für die Zulassung eines Bootes sind folgende Unterlagen vorzulegen:
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#6
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Zitat:
Ich habe meinen Stahlverdränger auch in Holland liegen und sie ist im Seeschiffsregister Hamburg eingetragen. Der dafür erforderliche Schiffsmeßbrief wurde vom BSH nach dem vereinfachten Verfahren ausgestellt, ohne das das Schiff je in Deutschland gewesen wäre. Kuckst Du: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...ootvermessung/ Gehört zu den wenigen "Verwaltungsakten" in D, die mit überschaubarem Aufwand und Kosten zu erledigen sind. Gruß, Peter
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Mast- und Schotbruch!
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#7
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Ein Hallo an Triumph+ Mini
anbei mal einen Auszug aus der Verordnung für die Eintragung ins Binneschiffsregister in das Binnenschiffsregister werden Schiffe eingetragen, die überwiegend zur Schifffahrt auf den Binnengewässern bestimmt sind. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers können Schiffe eingetragen werden, die eine Mindestgröße haben:
Da mein Schiff eine Gewicht von 13,5 t hat liege ich über der 10 Kubikmetergrenze und muß das Schiff eintragen lassen |
#8
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Hallo Peter
Der "Eichschein" ist nicht identisch mit dem "Schiffsmeßbrief" Der Eichschein wird vom einem Sachverständigen des Wasserschiffartsamtes kostenpflichtig erstellt. Der Eichschein ist Grundlage der Eintragung ins Binnenschiffsregister |
#9
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Zitat:
Du kannst dich ins Binnenschiffsregister wegen deiner Mindestgröße eintragen lassen, mußt aber nicht. Dir genügt meines Wissens nach WSA Zulassung oder IBS.
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#10
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Hallo aus Hamburg,
es gibt einen Unterschied zwischen den Binnenschiffsregister und der Registrierung für das Binnenrevier. Sportboote mit Verbrennungsmotor von mehr als 5 Ps Leistung, die auf den deutschen Binnenwasserstraßen ( die der BWSTO unterliegen) müssen in D eine Reg-Nummer führen. Diese Nummer wird von den Verbänden (DMYV, DSV) oder von den Wasserschiffahrtsämtern herausgegeben. Die Nummer sollte fest am Rumpf befestigt werden (bestenfalls am Spiegel sonst an beiden Seiten des Bootes, aufgeklebt) Sie bestehen aus einer Nummernfolge und einem Buchstaben( 12345 M) Auf Antrag vergeben, dient sie gegenüber den Behörden( Polizei, bei Kontrollen)als Eigentumsnachweis. Zusätzlich können Eintragungen erfolgen: (z.B.) Motornummer, Rumpfnummer, Ausrüstungsgegenstände, Ferngläser, Beiboote, Trailer....alles was zum Boot gehört und teuer ist. Dieser "Bootsbrief/Flaggenzertifikat" , kurz IBS, ist dann zwei Jahre als Internationaler Bootsschein gültig und bei Reisen ins Ausland notwendig ( bei Reisen nach Frankreich vorgeschrieben). Nach Ablauf der zwei Jahresfrist kann der Schein verlängert werden, oder auch n i c h t . Dann ist er nur noch ein NATIONALER Bootsschein. Er dient auch gern beim Verkauf als Legitimation. Das Binnenschiffsregister ( wie er Name schon sagt)ist überwiegend für Deutsche Binnenschiffe. Die müssen dort eingetragen werden, wenn sie unter D Flagge fahren. Sportboote können eingetragen werden. Hierfür sind Kaufvertrag, Vermessungsbrief, Herstellerbescheinigung Eichbrief notwendig. Es gibt dann die Möglichkeit eine Schiffhypothek eintragen zu lassen. Ähnlich wie bei Gebäuden dient das BSR als Grundbuch. Die hier eingetragenen Schiffe können dann beliehen werden.
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LG Michael Wassersport und NUR DER HSV ! |
#11
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Zitat:
(2) Zur Anmeldung eines Binnenschiffes ist der Eigentümer verpflichtet, 1.wenn das Schiff zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine größte Tragfähigkeit mindestens 20 Tonnen beträgt, 2.wenn das Schiff nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 10 Kubikmeter beträgt, oder 3.wenn das Schiff ein Schlepper, ein Tankschiff oder ein Schubboot ist. Demnach müssen auch Sportboote über 10to. eingetragen werden oder lese ich falsch? Da die meisten Sportboote aber auch für die See bestimmt bzw. geeignet sind, lässt sich meiner Meinung nach bei Sportbooten <15m >10to. die Verpflichtung zur Eintragung in das Binnenregister durch ein Flaggenzertifikat umgehen.
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? |
#12
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Ich kenne ein Sportboot das > 10t ist und mit dem IBS fährt.
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#13
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Binnen ist Eintragung ab 10t Pflicht.
Binnenschiffstregister > Messbrief Seeschiffregister > Messbrief Flagenzertifikat > Bauzeichnung, Fotos, Rechnung, Nachweis der Bezahlung Das Flaggenzertifikat löst das Problem am einfachsten. Im Gegensatz zur WSA Zulassung oder IBS ist das auch ein richtiger Eigentumsnachweis
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Gruss Robert |
#14
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Zitat:
Hans |
#15
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Mit einem Boot > 10 t gibt es binnen in Deutschland nur drei Möglichkeiten.
Binnenregister IBS Flaggenzertifikat Reines WSA-Kennzeichen ist nicht mehr möglich. Man kann die Binnenregisternummer ins WSA Kennzeichen eintragen lassen wenn man dies möchte.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#16
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Zitat:
Dazu benötigst du entweder nen ICP oder (wird überwiegend bei schnellen Motorbooten gemacht) ne RDW registrierung. Den Kahn eben in D anzumelden istt allerdings billiger und einfacher, als deutscher nen nl ICP zu bekommen ist schon etwas komplizierter. ICP= IBS in D Hans |
#17
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Mann Mann, natürlich könnt man auch bei Elwis nachsehen, aber mal für die anderen:
Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen - Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch) Auf Grund § 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind
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#18
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Nach §3 Absatz 8
muss der TO zwingend in Deutschland anmelden. da er den Wohnsitz in Deutschland hat. den in 8. Steht: ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, bis zu einem Jahr nach Einreise in den Geltungsbereich dieser Verordnung, wenn sie Der TO hat zwar den Heimathafen im Ausland, aber nicht den Wohnsitz.
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#19
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ja nee ist klar, der Te hat ja ne andere "verbindliche" Auskunft von der WSP erhalten. Das setzt dann ja natürlich geltendesRecht ausser Kraft und wird ihn bei ner Kontrolle vor den unangenehmen Folgen schützen
Hans |
#20
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Das meinte ein Vereinskollege auch mal.
Aussage vom WAPO Mannheim war klar. Strafzettel von der WAPO Mainz brachte Klarheit.
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#21
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Der IBS ist keine Eintragung ins Register im Sinne der Binnen > 10t, See über 15m.
Der IBS ist nur eine Registrierung, um ein Kennzeichen zu bekommen.
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Gruss Robert |
#22
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Jupp reicht aber aus um den Eintrag ins Binnenregister zu umgehen.
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#23
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Hallo BF-ler zusammen .
Zitat:
Hallo ohne Namen ( Wobermann ) , wäre gut Dich ansprechen zu können . Ich sehe es auch wie Robert . Las Dein Sportboot im Seeschiffregister eintragen, unter Deutscher Flagge hast Du internationale Anerkennung . Und ein Sportfahrzeug darf auch als Seeschiff binnen fahren . Die kleine vereinfachte Vermessung beim BSH ist wirklich leicht abzuhandeln . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#24
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Zitat:
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#25
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Zitat:
Schiff 14,xx Meter, 17 Tonnen. für den Eintraf ins Seeschiffregister brauchte ich den Eigentumsnachweis und den Messbrief. Letzteres gab es nicht vom Vorbesitzer und wurde früher in Holland nicht benötigt. Also einfach beantragt und die Maße selber am Schiff gemessen und mit angegeben. Nach zwei Wochen war das erledigt und es ist meines Wissens der sicherste Eintrag von allen und dauerhaft gültig ohne verlängert werden zu müssen.
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Gruß - Georg
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