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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Überführung Trailer / Boot ohne Zulassung / TÜV
Hallo zusammen,
wie würdet ihr eigentlich anstellen, wenn ihr ein Boot kauft dessen Trailer aktuell nicht zugelassen ist und schlimmstenfalls auch keinen TÜV hat? Gibt es hier sowas wie die roten Überführungskennzeichen? Wäre ein Transport des Boot/Trailergespanns auf einem PKW-Anhänger wohl zulässig??? Für eure Tipps dankbar! Schönen Sonntag noch, Christoph |
#2
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Mein Trailer war damals auch nicht zugelassen, hab ihn mit einer
Roten Nummer überführt, denke ist heute auch noch das einfachste, Verkehrssicherheit des Trailer vorausgesetzt. Sonst Huckepack.
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Gruß vom Oberrhein. |
#3
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Ein Überführungskennzeichen kostet ein paar Teuros (< 30). Versicherung brauchst du keine dafür, ist beim Zugfz mitversichert.
Lass dir nix anderes einreden von den Damen in der Zulassungstelle! Ist des einfachste.
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-zwazl |
#4
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Eben
Überführungskennzeichen oder Rote Nummer!!! Sascha
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MFG Sascha |
#5
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Re: Überführung Trailer / Boot ohne Zulassung / TÜV
Hallo Christoph,
rote Nummern sind leider nicht immer Leicht zubekommen, da für gibt es jetzt das Kurzzeitkennzeichen, ist für 5 Tage gültig, wenn du dem Trailer nicht traust kann man sich auch mit einem Autotransportanhänger weiterhelfen wenn das Boot nicht zu groß ist hier steht was zum Kurzzeitkennzeichen http://www.kreis-recklinghausen.de/s...w.asp?zae=1036
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#6
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Hallo Christoph,
ich habe mir von meinem Autohändler ein rotes Kennzeichen ausgeliehen. Ging alles problemlos und kostete nichts. Gruß Roland J |
#7
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Hmm...
hab mal gehört, daß man mit nem roten Kennzeichen zwar den Trailer überführen, aber nicht mit dem Boot beladen darf? Grüße Markus |
#8
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Hmmm
????????
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MFG Sascha |
#9
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Aber wie sieht´s aus, mein Freund steht gerade vor dem Problem.
Trailer samt Boot stehen in Kroatien, Trailer-Tüv ist abgelaufen, was gibt´s da für Möglichkeiten. Rotes Kennzeichen gilt meines Wissens nach nur für D. Gruss Robby |
#10
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Hallo Robby,
wenn der Trailer angemeldet ist, dann darf dein Freund ohne Tüv bis nach Deutschland fahren. Nach dem Grenzübergang muß er dann die nächste TÜV/Dekra-Stelle anfahren und seinen Trailer prüfen lassen. Gruß Roland J
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#11
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Hallo,
mit roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen darf nur der Anhänger Überführt werden. Zuladung, in diesem Falle ein Boot, ist nicht zulässig. Rechtlich gesehen kann man dann auch gleich ohne Kennzeichen fahren. Gruß Stefan |
#12
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Hallo Stefan,
das wäre mir neu, kann man das in irgend einer Vorschrift (Link)nachlesen ???
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#13
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Hallo Ralf,
zu deiner Nachfrage kann ich dir keine definitive Quelle nennen. Tatsache ist jedenfalls, dass ich mir vor 3 Jahren bei einem Autohaus, es befindet sich direkt in meiner Nachbarschaft, rote Kennzeichen für die Überführung eines Trailers geliehen hatte ohne zu erwähnen, dass sich auf dem Trailer auch ein Schlauchboot befand. Als ich mit dem Gespann zu Hause ankam und er sah, dass ich mit dem Anhänger mit roten Kennzeichen was transportiert habe, da habe ich ordentlich was zu hören bekommen (kein Versicherungsschutz, Anzeige, Entzug der roten Nummer). Es ist zwar alles gut gegangen, wenn aber nicht, dann hätten wir beide Probleme gehabt. Ich würde mal beim Straßenverkehrsamt oder einem KFZ-Sachverständigen (DEKRA) nachfragen. Dort dürfte man eine amtliche Auskunft erhalten. Gruß Stefan |
#14
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Hallo Stefan,
mir hat das Strassenverkehrsamt (allerdings vor Jahren!) mal gesagt, dass Trailer und Boot als Einheit gesehen würden und damit eine Überführung mit roten Nummern möglich sei. Darauf habe ich mich verlassen und bin mit dem Gespann durch die halbe Republik. Auf den BABs haben mich dann auch diverse Grüne überholt, ohne dass ich eine Kelle zu Gesicht bekam. Gefühlter Wert daher: Aussage des Amtes stimmte (damals). Rechtsgrundlage: keine Ahnung. |
#15
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Das mit der Roten Nummer von einem Autohändler liegt daran, daß er die
vom Landratsamt nur für Probefahrten/Überführung von PKW´s erhält. Jede Fahrt muss im "Büchlein" eingetragen werden, Versicherungsschutz umfasst auch nur einen klar definierten Rahmen. Ich habe vor 5 Jahren meinen Trailer auch mit ner Roten Nummer vom Autohändler geholt, die Polizei interessiert das wenig.
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Gruß vom Oberrhein. |
#16
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Ich glaube hier gibt es seitens der Polizei auch Wissenslücken, weil das Thema Beladung bei Kurzzeitkennzeichen nirgendwo wirklich geklärt ist.
Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt seit dem 1. Mai 1998 das „Rote Kennzeichen”, welches seitdem nur noch zur "wiederkehrenden Verwendung" durch das Kfz-Gewerbe zugeteilt wird. Habe dazu zwei Infos gefunden: Solange die Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt Hauptzweck ist, darf nebenbei auch etwas befördert werden (OLG Celle VRS 67 65; OLG Zweibrücken VRS 49 150). Ist die Beförderung jedoch Hauptzweck, liegt ein Verstoß gegen § 28 StVZO vor. Überführungsfahrten: ... sind Fahrten zur beabsichtigten Verbringung des nicht gem. § 18 StVZO zugelassenen Fahrzeugs an einen anderen Ort, z.B. von einer Herstellungsstätte in eine andere oder in eine Verkaufsstätte oder Ausstellung. Ist die Überführung, auch zwecks Verkaufs, Hauptzweck, so darf nebenbei auch etwas dabei befördert werden, OLG Zweibrücken VRS 49 150, OLG Celle VRS 67 65. Quelle: Auszüge aus Kommentar StVR Jagusch/Hentschel, Verlag C. H. Beck. Allerdings sind meiner Meinung nach Probleme mit der Versicherung vorprogrammiert, wenn z.B. die Beladung selbst (in diesem Fall das Boot) einen Schaden verursacht. Die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen muss übrigens extra abgeschlossen werden, damit man überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen bekommt. Bei einem nicht zugelassenen Trailer ist dieser also nicht, wie sonst üblich, über das Zugfahrzeug versichert. Gruß Norman |
#17
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Zitat:
Achja noch zur roten Nummer, nicht alle sind für Anhänger zugelassen, nachfragen.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
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