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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Funken auf der Ostsee - Scheine
Moin Kollegen!
Der ganze "Funkkram" verwirrt mich zusehends... Wenn ich auf meinem Boot auf der Ostsee eine Funke installieren will, ist es richtig, - dass der Skipper zumindest den SRC braucht? - man den SRC nur machen kann, wenn man den UBI hat? - kann es kostentechnisch günstiger sein, einen LRC zu machen? - ersetzt der LRC auch den UBI? - oder ist alles ganz anders? Habe auf meinem Segler oben im Mast eine Funkantenne, aber keine Funke an Bord. Was kommen denn so minimal an Kosten auf mich zu? - Kurs(e)? - Prüfung(en)? - Einfaches Gerät? Oder gibt es für das alles ein FAQ ? Danke & Gruß Carsten PS: Tipps, wo in Kiel man einen Funkkurs machen kann, nehme ich auch gern entgegen! |
#2
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FAQ =Suchfunktion hier.
Kurz: der UBI ist für Binnen, der SRC für den Seebereich.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#3
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Re: Funken auf der Ostsee - Scheine
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Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#4
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Re: Funken auf der Ostsee - Scheine
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ist, möchte ich doch sehr in Frage stellen. Die Reichweite ist ungenügend, auch auf der Ostsee. Wenn man wie hier schon eine Antenne oben am Mast hat, sollte man die auch nutzen. Belem |
#5
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@Carsten
sorry für den Kurzpost oben, hatte wenig Zeit. Frag bei euch mal bei den Vereinen nach. Dort bekommst du meist einige Anlaufstellen genannt. Du benötigst Unterrichtsmaterial (jeder nimmt meist seine speziellen Unterlagen). Auch die Preise können variieren. Zu den Kosten sind auch schon gute Anhaltswerte eingegangen. Wenn du bereits eine Antenne hast, solltest du prüfen ob diese auch den neueren Geräten angepaßt werden kann. Einiges dazu wird im Funkkurs angesprochen. Den Rest solltest du mit einem Fachmann klären.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#6
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Moin!
OK, danke soweit. Ich halte also fest, dass ich nur den SRC brauche, kein UBI, kein LRC, Kurs+Prüfung 250-350 Euro. Plus die Funke - Handgeräte mit Antennen- + Stromanschluss gibt es wohl nicht (dann könnte das Ding auch mal auf dem Schlauchboot mitfahren, habe da noch so ein 4,2m-Zodiac mit AB)? Habe als Prüfungsausschuss auch nur HH gefunden - sowas muss es doch auch in Kiel geben? Kursangebote sind wohl auch seltener in Kiel als z.B. SBF. Gruß Carsten PS: einen Theorietrainer gibt es auf der Tim Koester -Seite zum Download |
#7
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Funken - Ostsee
Moin,
wie sieht es denn aus, wenn ich mit meinem Boot ist mit Binnenfunk ausgerüstet mal einen Urlaubstörn in der Ostsee unternehme? Ich darf ja doch im Rahmen meiner technischen möglichkeit am Seefunk teilnehmen, oder bin ich da nicht mehr auf dem laufenden? Die Funke muß doch wohl für die 2 oder 3 Wochen im Jahr nicht von Bord? Oder???? Wie sieht es da so aus? Bodo |
#8
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Re: Funken auf der Ostsee - Scheine
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oder aber auch alternativ ein UKW-Handfunkgerät mit extern anschließbarer Antenne. @Carsten: Entsprechende UKW-Handys gibt es auch auf dem Markt, da musste mal selbst recherchieren. Vorteil der Handfunkgeräte: Du kannst es leichter mitnehmen (betr. -->Diebstahlschutz). Auch besser im Notfall, wenn Du das Boot verlassen musst. Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#9
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der Sitz des Prüfungsausschusses ist nicht wirklich wichtig, die Prüfer kommen - bei entsprechender Teilnehmerzahl - mitunter auch zu den Vereinen/ Schulen. Jedenfalls war es letztes Jahr bei mir ( in Elmshorn ) so. Kanzler |
#10
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Re: Funken - Ostsee
Zitat:
@Carsten: wo kommst Du her? Ich habe die Funkscheine an der Uni Bochum gemacht, die Hochschulen haben im Rahmen ihrer Segel-IGs meist sehr günstige Angebote. Ich habe für meinen Dad ein Midland Neptune besorgt - Festeinbau Binnen und See (also inkl. AIS für Binnen und DSC für See) für deutlich unter 200 EUR. Die Technik sieht bei näherem Hinsehen arg Simrad-ähnlich aus. Kann ich nur empfehlen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#11
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Re: Funken - Ostsee
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Handgerät mit Antennen- + Stromanschluss fände ich ja ganz nett, aber das hat Zeit bis ich den Schein irgenwann mal habe. Gruß Carsten |
#12
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Re: Funken - Ostsee
Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#13
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Re: Funken - Ostsee
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keiten, durchaus am Seefunk teilnehmen. Umgekehrt ist das unzulässig. Belem P.S.: Ich nehme mal an, dass DU ATIS meinst und nicht AIS. |
#14
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Re: Funken - Ostsee
Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#15
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Moin Carsten !
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Zwar kann ein Handfunkgerät als einziges Funkgerät auf einem Sportboot zugelassen werden, die Frequenzzuteilung erfolgt aber für eine konkrete Seefunkstelle (also ein bestimmtes Schiff), mit einem bestimmten Namen. Für diese Seefunkstellen erhältst Du dann das Rufzeichen. Das Benutzen des Handfunkgerätes auf einem anderen Schiff, für das keine Freuquenzzuteilung existiert, ist eigentlich nicht erlaubt. Gruss Lars |
#16
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Re: Funken - Ostsee
Zitat:
ist aber leider kein Funkkurs dabei. Gruß Carsten |
#17
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Zitat:
aha, "eigentlich". Dann muss ich wohl das 4,2m Schlauchboot als Beiboot zum 7,1m Segler deklarieren :-D. OK, ich denke ich bin umfassend informiert, nochmals vielen Dank an alle. Gruß Carsten |
#18
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Funk Ostsee
Sollte noch einer mal reinschauen!
Moin, habe versucht , wo vielleicht etwas darüber nachzulesen ist, daß ich meinen Binnenfunk in der Ostsee benutzen darf, hab aber nichts gefunden. Wo könnte so etwas nachzulesen sein. Ich wußte nur, daß es im Rahmen der technischen möglichkeit erlaubt ist. Wer weiß, wo es niedergeschrieben steht.?? Bodo |
#19
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Re: Funk Ostsee
Zitat:
2002 für die Prüfungen zum Allgemeinen und zum Beschränkt Gültigen Betriebszeugnis für Funker verwendet wurde. Zitat:
Zitat:
nenschifffahrtsfunk? Es gibt - beunruhigende - Äußerungen aus der Bun- desnetzagentur, wonach Binnenfrequenzzuteilungen räumlich auf die Binnenschifffahrtsstraßen beschränkt seien. Belem |
#20
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Moin,
"Im Rahmen der technischen Möglichkeiten" bezieht sich nur auf die Geräteausstattung an sich. Es gibt ja viele Geräte, welche sowohl für Binnen- als auch für Seefunk zulassungsfähig sind (entsprechende Vorgangsnummern RegTP / Bundesnetzagentur), da sie beiden Anforderungen genügen. Hierbei muß bei Benutzung im Binnen- und Seefunk sowohl die ATIS-Kennung als auch die MMSI einprogrammiert werden. Ein reines ATIS-Gerät bietet diese Möglichkeit nicht und darf somit auch nicht am Seefunkdienst teilnehmen (eine Frequenzzuteilung und damit eine MMSI kann für diesen Bereich nicht vergeben werden). Hat man die Voraussetzungen geschaffen, bleibt aber immer noch die Problematik, daß ein UBI nicht zur Teilnahme am Seefunkdienst berechtigt. |
#21
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Zitat:
zwingend für die Nicht-SOLAS-Schifffahrt vorgeschrieben, daher auch keine MMSI. Ein Binnenfunkgerät unterscheidet sich von einem Seefunkgerät ohne DSC nur durch ATIS, was aber im Seefunk nicht weiter stört, und durch die auf 1 Watt begrenzte Sendeleistung für alle Kanäle, die nicht zum Verkehrs- kreis Nautische Information gehören. Der Ausdruck "Im Rahmen der technischen Möglichkeiten" wurde in den RegTP-Prüfungsfragen schon verwendet, als es noch überhaupt keine Kombigeräte DSC/ATIS auf dem Markt gab, das kann sich darauf nicht beziehen. Auf meinem Heimatrevier, der Elbe, ist es übrigens die normalste Sache der Welt, dass Binnenfunkgeräte mit ATIS am Seefunk teilnehmen. Zwar ist die Elbe bis zur Linie Cuxhaven-Friedrichskoog Binnenschifffahrtsstraße der Zone 2, jedoch ist die Elbe ab Landesgrenze bei Tinsdal/Wedel See- schifffahrtsstraße, auf der die Betriebsvorschriften des Seefunks gelten. Zitat:
die sowohl See- wie auch Binnenschifffahrtsstraßen sind, als Ausnahme von diesem Grundsatz betrachtet. Belem |
#22
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Re: Funk Ostsee
Zitat:
nenschifffahrtsfunk? Es gibt - beunruhigende - Äußerungen aus der Bun- desnetzagentur, wonach Binnenfrequenzzuteilungen räumlich auf die Binnenschifffahrtsstraßen beschränkt seien. Belem[/quote] Moin, auf der Rückseite meiner Binnenfunkfrequenzzuteilungsurkunde (anno 2003) steht unter Punkt 10. der "Nebenbestimmungen" das die Teilnahme am Seefunkdienst - wie o. erwähnt- "im Rahmen der technischen Möglichkeiten..., wobei die geltenden Bestimmungen und Vorschriften für den Seefunkdienst beachtet werden müssen...,erlaubt ist." Das bedeutet (e) ? m. E. mit Binnenfunkschein und Seefunkschein keine Probleme. Solltst Du dahingehend neueres wissen oder erfahren haben, wäre ich auch an Details interessiert. Gruß Kai |
#23
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Zitat:
lassen wir bei der Betrachtung zuerst einmal das Geräteproblem beiseite Unter dem folgenden Link kann man die Binnenschiffahrt-Sprechfunkverordnung abrufen, welche u. a. die Geltungsbereiche regelt. http://www.wsv.de/fvt/ubi/infos/besc...der_zonen2.pdf Eine weitere Teilnahme am (See)funkdienst ausserhalb dieser Zonen nur mit dem UBI würde nach meiner Auffassung die Vorschrift zur Erlangung des SRC/LRC ad absurdum führen. Jetzt wäre allerdings noch die Gültigkeit alter Funkzeugnisse und Frequenzzuteilungen zu prüfen. Habe mich heute mal etwas intensiver mit nachfolgenden Texten befaßt. Hier findet sich auch allerlei wissenswertes zum Einsatz der See-/Binnenfunkanlagen. Resultat : Je mehr ich lese um so konfuser wird alles Wir wissen nicht, was der freundliche Apotheker empfiehlt - wir empfehlen : Schriftliche Anfrage bei der Bundesnetzagentur - wozu zahlt man schließlich Frequenznutzungsgebühr EMv-Beiträge, .... |
#24
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Zitat:
es ist richtig, dass Du das UBI nicht für die Ostsee brauchst. Das SRC gilt aber nur für die See. Wenn Du also auch mal Binnen funken möchtest, brauchst Du zwingend das Ubi. Denn anders als bei den "alten" Funkscheinen die vor dem 1.1.2003 erworben wurden, ist das UBI im SRC oder LRC nicht inbegriffen.
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Charly |
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