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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Nachweis der gezahlten MwSt - F/D/I/HR
Hallo,
wir haben bei einem französischen Händler unser neues, gebrauchtes Boot gekauft. Es ist Baujahr 2010 und der Vorbesitzer war ein Franzose. Angemeldet war es auf Korsika. Momentaner Eigentümer ist definitiv der Händler. Die Löschung in Frankreich übernimmt der Händler. Übernehmen werde ich das Boot in Italien, da im Kaufpreis der Transport enthalten ist. Von Italien aus bringe ich dann das Boot auf dem Seeweg nach Kroatien, wo es seinen permanenten Liegeplatz bekommen soll. Nun zu meinen Fragen: Ich habe vom Händler eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst bekommen. Allerdings wird die Steuer nur auf den Aufschlagsbetrag des Händlers berechnet. Zwischen netto und brutto stecken nur 8.32%. Reicht das als Nachweis der gezahltlen Mwst aus? Habe die Information, dass ich zusätzlich ein sog. T2L Dokument brauche. Der Händler hat wohl Probleme ein T2L Dokument zu beschaffen, da "das Boot Frankreich nicht über See verlässt". Er wartet aber noch auf Informationen vom italienischen Spediteur. Der Händler hat ursprünglich das Boot auch an den Erstbesitzer verkauft, hat es dann beim Kauf eines größeren Bootes wieder in Zahlung genommen. Wenn ich eine Kopie der ursprünglichen Rechnung (ich hoffe, es war kein Leasing) bekomme, reicht das aus? Wo und wann mus ich überhaupt nachweisen, dass die Mwst. bezahlt wurde? Fragen über Fragen ....
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#2
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Auf jeden Fall würde ich auf der Originalrechnung mit der ausgewiesenen Mwst bestehen. Die Mwst auf den Differenzbetrag ist zwar ok, aber alleine sicher nicht ausreichend.
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#3
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EU-Mehrwertsteuer und Gebrauchtbootkauf:
Eine im Kaufvertrag enthaltene Erklärung des Verkäufers, dass er die Mehrwertsteuer bezahlt hat, ist steuerrechtlich wertlos. Der Verkäufer muss dem Käufer einen Originalkaufvertrag des Erstbesitzers mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorlegen. Nur dies befreit den neuen Besitzer von der Steuerschuld. Auf einer Rechnung muss generell der gesamte Rechnungsbetrag inklusive der vollständigen Mehrwertsteuer ausgewiesen sein. Nur der aktuelle Bootsbesitzer hat die Nachweispflicht der bezahlten Mehrwertsteuer innerhalb der EU vorzulegen, nicht mehr der Vorbesitzer! http://www.adac.de/_mmm/pdf/Deutschland_57399.pdf
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#4
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Hallo zusammen,
ich habe zwar ein altes Boot, Bj.1988, aber um allen Fragen aus dem Weg zu gehen, habe ich mir vom deutschen Zoll ein T2L Dokument ausstellen lassen. Mein Boot habe ich gebraucht gekauft, ohne Originalrechnung. Die Empfehlung des ADAC lautet auch auf dieses Formular, sollte die Originalrechnung nicht vorgelegt werden können. Ich hoffe, es hat ein wenig geholfen. Grüße, Klaus.
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#5
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Zitat:
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#6
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Kleiner Nachsatz.....an und für sich kann der Händler die Differenzbesteuerung nur bei Booten mit Unionscharakter anwenden...sprich bei versteuerten Booten....da trifft die Nachweispflicht schon den Händler....als Privatkäufer vom Händler kannst vertrauen, dass der Händler sich an die Gesetze gehalten hat....aber der Händler hat Unterlagen, die das belegen, ansonsten müsste er die Mehrwertsteuer an das Finanzamt vom vollen Kaufpreise abliefern...du als Privatkäufer bist normalerweise mit der Differenzbesteuerungsrechnung auf der sicheren Seite.....frag halt vorsichtshalber nochmals beim Finanzamt nach....lg. Bernhard
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