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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.03.2006, 21:07
Benutzerbild von Bomber
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Standard Bootsverkauf Anzahlung- was ist üblich?

Nabend.

Wie die meisten ja wissen, möchte ich mein Boot verkaufen. Wenn ich jetzt mit einem Käufer einen Kaufvertrag mache und die Übergabe (klar, dann wird der Rest des Kaufpreises fällig) erst im April ist , wie hoch ist üblicherweise eine Anzahlung, die man verlangt?

10%?
30%?
50%?

Danke für alle Tips.
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Gruß,
Philip
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  #2  
Alt 11.03.2006, 21:21
Benutzerbild von Hexe-Crew
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also wir haben 75% Anzahlung gemacht
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Grüsse Ulli
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  #3  
Alt 11.03.2006, 21:28
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Hallo,

also ich würde sagen mindestens 30%, eher mehr, dann kommt er wenigstens wieder zum abholen .

Du musst immer bei solchen Geschäften denken, es könnte morgen einer kommen und die ganze Kohle auf den Tisch legen und das Boot mitnehmen.

Es ist eigentlich ein sehr großes Entgegenkommen von Dir das verkaufte Boot mit allen Risiken und Gefahren solange bei Dir zu lassen, was ist wenn`s brennt oder absäuft usw.?

Wenn mann`s genau nimmt müsste der Käufer eigentlich komplett bezahlen, und das Entgegenkommen von Dir wäre dann eben bis zur Abholung das Boot bei Dir, auf Risiko des Käufers, stehen zu lassen.

Grüße

Garfield (Willi)
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  #4  
Alt 11.03.2006, 21:37
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ich habe damals 10% bezahlt, aber der Kaufpreis war auch nicht sehr hoch (10000hfl.)
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #5  
Alt 11.03.2006, 21:39
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Zitat:
Zitat von Garfield
es könnte morgen einer kommen und die ganze Kohle auf den Tisch legen und das Boot mitnehmen.
dann müßte der aber auch einen Autokran und einen sehr großen Dosenöffner mitbringen, das Boot steht mitten in einer Winterlagerhalle.

Ansonsten stimmts schon - ich bezahle ja auch noch Versicherung etc.
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Gruß,
Philip
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  #6  
Alt 11.03.2006, 21:44
de Owerhess
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Ich hatte beim letzten Mal von mir aus 50% angezahlt. Ich hatte zwar außer dem Kaufvertrag und dem Brief für den Trailer (der wertmäßig etwa 10% vom Kaufpreis ausmachte) keine Sicherheit. Habe mich auf meine Menschenkenntnis verlassen ... es klappte alles prima. Aber sonst rate und neige ich zur Vorsicht.

Für den Normalfall meine ich, eine Anzahlung sollte so hoch sein, dass sie den Verkäufer hinreichend absichert, aber dem Käufer kein unzumutbares Risiko aufbürdet. Oder anders ausgedrückt: Die Anzahlung sollte so hoch sein, dass der Käufer den Kauf auch vollständig abwickelt und keinen Rückzieher macht. Macht er es doch, soll der Betrag gut reichen, um dem Verkäufer die Auslagen/Unkosten zu ersetzen, die durch den geplatzten Verkauf entstehen (Lagerkosten, Liegeplatz, neue Inserate, Telefon, Termine). Aber es kommt auf die jeweiligen Umstände an. Wird beispielsweise vereinbart, dass der Verkäufer vor Übergabe noch etwas am Boot arbeiten lässt, oder stünde ein anderer Käufer parat, der etwas weniger, aber dafür alles cash zahlt, können das Gründe für einen höheren Anzahlungsbetrag sein.

de Owerhess
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  #7  
Alt 11.03.2006, 22:11
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ich wunder mich doch über die hohen Anzahlungen.

Imho sind 10% max aber 30 % üblich. Ich habe auch nur 10% bezahlt zwischen Übergabe und Kauf liegen über 3 Monate.
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Gruß Olli
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  #8  
Alt 11.03.2006, 22:22
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Sehr wichtig ist auch im Kaufvertrag festzuhalten, daß die Anzahlung im Falle des Nichtkaufs einbehalten wird.

Mag sich dämlich anhören, aber ich hatte es schon, daß ein Kunde "darüber geschlafen hatte" (bzw. es seiner Frau erzählt hatte ), dann auf der Matte stand und die Anzahlung zurück wollte.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
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  #9  
Alt 11.03.2006, 22:55
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Hallo,

also ehrlich gesagt, würde ich als Käufer gar keine Anzahlung leisten, wenn mit dem Boot keine Probefahrt möglich ist oder war. Da würde ich lieber in Kauf nehmen, dass das Boot eventuell dann halt nicht mehr zu haben ist. In der Regel verkaufen sich Boote aber nicht so schnell.

Gruß Hartmut
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  #10  
Alt 11.03.2006, 23:20
de Owerhess
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>...würde ich als Käufer gar keine Anzahlung leisten, wenn mit dem Boot keine Probefahrt möglich ist oder war<
Wenn ich noch nicht völlig sicher bin, ob ich das Boot kaufe, oder noch Unwägbarkeiten bestehen, weil noch eine Probefahrt oder Begutachtung durch einen SV bevorsteht, würde ich auch keinen Cent zahlen. Ich sprach von der Anzahlung nach Abschluss des Kaufvertrags, wenn bis zum Besitzübergang noch etwas Zeit vergeht.

Owerhess
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  #11  
Alt 11.03.2006, 23:31
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Hallo,

also, wenn ich einen Kaufvertrag abschließe, dann habe ich das Boot gekauft mitsamt den Risiken. Das heißt der Lagerplatz, Stellplatz, Versicherung etc.. ist nun meine Sache, und alles was oben angeführt wurde geht den Verkäufer nichts mehr an. Außerdem habe ich dann gekauft und dementsprechend habe ich dann auch zu bezahlen.

Gruß Hartmut
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  #12  
Alt 12.03.2006, 00:07
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Zitat:
Zitat von life0815
Hallo,
also ehrlich gesagt, würde ich als Käufer gar keine Anzahlung leisten, wenn mit dem Boot keine Probefahrt möglich ist oder war.
Bei einem MoBo sehe ich das genauso. Bei einem Segeler sind die Fahreigenschaften ja eher "typbedingt".
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Gruß,
Philip
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  #13  
Alt 12.03.2006, 00:13
de Owerhess
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>wenn ich einen Kaufvertrag abschließe, dann habe ich das Boot gekauft mitsamt den Risiken. Das heißt der Lagerplatz, Stellplatz, Versicherung etc.. ist nun meine Sache, und alles was oben angeführt wurde geht den Verkäufer nichts mehr an.<

Völlig einverstanden, wenn es so bewerkstelligt werden kann. Geht aber nicht immer. Ich habe mein Boot beispielsweise in über 500 km Entfernung gekauft. Boot war top, wir wurden auch handelseinig. Allerdings hatte der Verkäufer übersehen, dass am Trailer noch etwas gemacht werden musste (TÜV abgelaufen, Reifen zu alt, um die TÜV-Prüfung bzw. Rückfahrt sicher zu überbestehen). Werkstatt und TÜV hat er übernommen, weil ich es von zu Hause aus unmöglich hätte bewerkstelligen können. Aber wir haben den Kaufvertrag unterschrieben und ich habe ihm was geazhlt, damit er Gewissheit hatte, dass ich das Boot auch abnehme. Zwei Wochen später war Übergabe des Bootes mit gewartetem und getüvtem Trailer.

Ein Freund hat ein Boot mitten im Januar gekauft. Er hat es aber nicht gleich nach Hause transportiert, weil tiefe Minusgrade waren und GfK das nicht so gern hat. Es stand also noch 8 Wochen beim Verkäufer in dessen privater Scheune, wo es gut aufgehoben war. Er hatte es auch nicht gleich zu 100% gezahlt, sondern einen Teil. Dann war Übergabe und Restzahlung. Ist nichts gegen zu sagen.

Owerhess
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  #14  
Alt 12.03.2006, 00:37
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Hallo,

bei deinem ersten Fall hätte ich nichts angezahlt, da die Ware nicht in Ordnung war,

beim zweiten Fall hätte ich alles gezahlt, da Boot in Ordnung und der Verkäufer so freundlich, daß er mir noch einen sichern Stellplatz gewährt.

Du bemerkst sicher, ich bin für ganz oder garnicht. Ist meine Meinung, die nicht jeder teilen muß

Guß vom Rheinkilometer 400

Hartmut
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  #15  
Alt 12.03.2006, 06:15
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Thomas aus Schwaben Thomas aus Schwaben ist offline
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Zitat:
Zitat von life0815
wenn mit dem Boot keine Probefahrt möglich ist oder war. Da würde ich lieber in Kauf nehmen, dass das Boot eventuell dann halt nicht mehr zu haben ist. In der Regel verkaufen sich Boote aber nicht so schnell.
Ich weiß nicht aber mein Eindruck ist dass aber die meisten Boote
genau in dieser Zeit einen Besitzer-Wechsel haben..

Also Febr,März April...

Ich selbst habe 3 Boote in den letzten 8 Jahren sogar im Januar
gekauft... da ist die größte Auswahl und Preise sind auch OK..


Mit der Anzahlung würde ich folgender Maßen vorgehen.

Wenn jemand Dein Boot Kaufen will

Klar wenn er gleich mit nimmt, bzw. 2 Wochen später...
100 bzw. 25 % bei Kaufvertrag...

Wenn er Papiere mitnehmen will für Ummeldungen usw.
100 bzw 90 % ( 10% Einbehalt zur Sicherung der Probefahrt)

Was oben schon geschrieben war....

Wenn das Boot noch in Deinem Winterlager steht sollte unbedingt der
Gafahrenübergang, Haftung, Diebstahl-Konsequenzen,Brand usw.
vom Verkäufer auf den Käufer nahtlos übergehen.

Unbedingt in Kaufvertrag schreiben.... Wenn die Hütte abbrennt kannst
Du sonst eventuell noch Schadenersatz leisten...


Grüße
Thomas
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-Grüße Thomas-
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  #16  
Alt 12.03.2006, 15:20
Benutzerbild von lago*di*garda
lago*di*garda lago*di*garda ist offline
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Also ich habe es immer so gemacht: 500€ für die Rechtssicherheit

Wenn irgendwas angezahlt ist, egar wieviel, kann keiner mehr sagen, Pech gehabt ist jetzt doch weg

Allerdings zwischen zwei Kaufleuten, bei privaten besteht natürlich das Problem, dass der Typ auch tatsächlich abholen kommt.

Eine hohe Anzahlung ist natürlich ein guter Anreiz das Boot auch tatsächlich abzuholen.

Allerdings würde ich beim Kauf von privat (aus Käufersicht) noch vorsichtiger sein.

=>Anzahlung im Prozentsatz absteigend je höher der Wert des Boote ist

Ich würde wenn ich den Typ ggf. nur aus dem Netz kenne keine 9.000€ (30%) für ein 30.000€ Boot zahlen!

Bei Firmen ist das was anderes, ich hab mal einem Händler der 500km von mir weg war und den ich noch nie gesehen hab einen kompletten BMW im voraus überwiesen....von Fall zu Fall unterschiedlich!
__________________
Viele Grüße aus Aschaffenburg!

Ma

Weinbestellungen werden gerne per PN angenommen
______________________________________

Es lebe die Freiheit! Es lebe der Wein!
(J.W. von Goethe / Faust, Auerbachs Keller)
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  #17  
Alt 12.03.2006, 21:11
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Danke an Alle!

Das Thema hat sich erledigt, ich habe micht mit dem Käufer auf 30% geeinigt, einen (großen) Teil davon habe ich schon bar bekommen.

Diese Diskussion hat allerdings interessante Aspekte aufgeworfen - wie schön!
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Gruß,
Philip
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