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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootsverkauf Anzahlung- was ist üblich?
Nabend.
Wie die meisten ja wissen, möchte ich mein Boot verkaufen. Wenn ich jetzt mit einem Käufer einen Kaufvertrag mache und die Übergabe (klar, dann wird der Rest des Kaufpreises fällig) erst im April ist , wie hoch ist üblicherweise eine Anzahlung, die man verlangt? 10%? 30%? 50%? Danke für alle Tips.
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Gruß, Philip |
#2
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also wir haben 75% Anzahlung gemacht
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Grüsse Ulli |
#3
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Hallo,
also ich würde sagen mindestens 30%, eher mehr, dann kommt er wenigstens wieder zum abholen . Du musst immer bei solchen Geschäften denken, es könnte morgen einer kommen und die ganze Kohle auf den Tisch legen und das Boot mitnehmen. Es ist eigentlich ein sehr großes Entgegenkommen von Dir das verkaufte Boot mit allen Risiken und Gefahren solange bei Dir zu lassen, was ist wenn`s brennt oder absäuft usw.? Wenn mann`s genau nimmt müsste der Käufer eigentlich komplett bezahlen, und das Entgegenkommen von Dir wäre dann eben bis zur Abholung das Boot bei Dir, auf Risiko des Käufers, stehen zu lassen. Grüße Garfield (Willi) |
#4
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ich habe damals 10% bezahlt, aber der Kaufpreis war auch nicht sehr hoch (10000hfl.)
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#5
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Zitat:
Ansonsten stimmts schon - ich bezahle ja auch noch Versicherung etc.
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Gruß, Philip |
#6
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Ich hatte beim letzten Mal von mir aus 50% angezahlt. Ich hatte zwar außer dem Kaufvertrag und dem Brief für den Trailer (der wertmäßig etwa 10% vom Kaufpreis ausmachte) keine Sicherheit. Habe mich auf meine Menschenkenntnis verlassen ... es klappte alles prima. Aber sonst rate und neige ich zur Vorsicht.
Für den Normalfall meine ich, eine Anzahlung sollte so hoch sein, dass sie den Verkäufer hinreichend absichert, aber dem Käufer kein unzumutbares Risiko aufbürdet. Oder anders ausgedrückt: Die Anzahlung sollte so hoch sein, dass der Käufer den Kauf auch vollständig abwickelt und keinen Rückzieher macht. Macht er es doch, soll der Betrag gut reichen, um dem Verkäufer die Auslagen/Unkosten zu ersetzen, die durch den geplatzten Verkauf entstehen (Lagerkosten, Liegeplatz, neue Inserate, Telefon, Termine). Aber es kommt auf die jeweiligen Umstände an. Wird beispielsweise vereinbart, dass der Verkäufer vor Übergabe noch etwas am Boot arbeiten lässt, oder stünde ein anderer Käufer parat, der etwas weniger, aber dafür alles cash zahlt, können das Gründe für einen höheren Anzahlungsbetrag sein. de Owerhess |
#7
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ich wunder mich doch über die hohen Anzahlungen.
Imho sind 10% max aber 30 % üblich. Ich habe auch nur 10% bezahlt zwischen Übergabe und Kauf liegen über 3 Monate.
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Gruß Olli |
#8
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Sehr wichtig ist auch im Kaufvertrag festzuhalten, daß die Anzahlung im Falle des Nichtkaufs einbehalten wird.
Mag sich dämlich anhören, aber ich hatte es schon, daß ein Kunde "darüber geschlafen hatte" (bzw. es seiner Frau erzählt hatte ), dann auf der Matte stand und die Anzahlung zurück wollte. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#9
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Hallo,
also ehrlich gesagt, würde ich als Käufer gar keine Anzahlung leisten, wenn mit dem Boot keine Probefahrt möglich ist oder war. Da würde ich lieber in Kauf nehmen, dass das Boot eventuell dann halt nicht mehr zu haben ist. In der Regel verkaufen sich Boote aber nicht so schnell. Gruß Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#10
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>...würde ich als Käufer gar keine Anzahlung leisten, wenn mit dem Boot keine Probefahrt möglich ist oder war<
Wenn ich noch nicht völlig sicher bin, ob ich das Boot kaufe, oder noch Unwägbarkeiten bestehen, weil noch eine Probefahrt oder Begutachtung durch einen SV bevorsteht, würde ich auch keinen Cent zahlen. Ich sprach von der Anzahlung nach Abschluss des Kaufvertrags, wenn bis zum Besitzübergang noch etwas Zeit vergeht. Owerhess |
#11
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Hallo,
also, wenn ich einen Kaufvertrag abschließe, dann habe ich das Boot gekauft mitsamt den Risiken. Das heißt der Lagerplatz, Stellplatz, Versicherung etc.. ist nun meine Sache, und alles was oben angeführt wurde geht den Verkäufer nichts mehr an. Außerdem habe ich dann gekauft und dementsprechend habe ich dann auch zu bezahlen. Gruß Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#12
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Zitat:
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Gruß, Philip |
#13
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>wenn ich einen Kaufvertrag abschließe, dann habe ich das Boot gekauft mitsamt den Risiken. Das heißt der Lagerplatz, Stellplatz, Versicherung etc.. ist nun meine Sache, und alles was oben angeführt wurde geht den Verkäufer nichts mehr an.<
Völlig einverstanden, wenn es so bewerkstelligt werden kann. Geht aber nicht immer. Ich habe mein Boot beispielsweise in über 500 km Entfernung gekauft. Boot war top, wir wurden auch handelseinig. Allerdings hatte der Verkäufer übersehen, dass am Trailer noch etwas gemacht werden musste (TÜV abgelaufen, Reifen zu alt, um die TÜV-Prüfung bzw. Rückfahrt sicher zu überbestehen). Werkstatt und TÜV hat er übernommen, weil ich es von zu Hause aus unmöglich hätte bewerkstelligen können. Aber wir haben den Kaufvertrag unterschrieben und ich habe ihm was geazhlt, damit er Gewissheit hatte, dass ich das Boot auch abnehme. Zwei Wochen später war Übergabe des Bootes mit gewartetem und getüvtem Trailer. Ein Freund hat ein Boot mitten im Januar gekauft. Er hat es aber nicht gleich nach Hause transportiert, weil tiefe Minusgrade waren und GfK das nicht so gern hat. Es stand also noch 8 Wochen beim Verkäufer in dessen privater Scheune, wo es gut aufgehoben war. Er hatte es auch nicht gleich zu 100% gezahlt, sondern einen Teil. Dann war Übergabe und Restzahlung. Ist nichts gegen zu sagen. Owerhess |
#14
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Hallo,
bei deinem ersten Fall hätte ich nichts angezahlt, da die Ware nicht in Ordnung war, beim zweiten Fall hätte ich alles gezahlt, da Boot in Ordnung und der Verkäufer so freundlich, daß er mir noch einen sichern Stellplatz gewährt. Du bemerkst sicher, ich bin für ganz oder garnicht. Ist meine Meinung, die nicht jeder teilen muß Guß vom Rheinkilometer 400 Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#15
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Zitat:
genau in dieser Zeit einen Besitzer-Wechsel haben.. Also Febr,März April... Ich selbst habe 3 Boote in den letzten 8 Jahren sogar im Januar gekauft... da ist die größte Auswahl und Preise sind auch OK.. Mit der Anzahlung würde ich folgender Maßen vorgehen. Wenn jemand Dein Boot Kaufen will Klar wenn er gleich mit nimmt, bzw. 2 Wochen später... 100 bzw. 25 % bei Kaufvertrag... Wenn er Papiere mitnehmen will für Ummeldungen usw. 100 bzw 90 % ( 10% Einbehalt zur Sicherung der Probefahrt) Was oben schon geschrieben war.... Wenn das Boot noch in Deinem Winterlager steht sollte unbedingt der Gafahrenübergang, Haftung, Diebstahl-Konsequenzen,Brand usw. vom Verkäufer auf den Käufer nahtlos übergehen. Unbedingt in Kaufvertrag schreiben.... Wenn die Hütte abbrennt kannst Du sonst eventuell noch Schadenersatz leisten... Grüße Thomas
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-Grüße Thomas- |
#16
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Also ich habe es immer so gemacht: 500€ für die Rechtssicherheit
Wenn irgendwas angezahlt ist, egar wieviel, kann keiner mehr sagen, Pech gehabt ist jetzt doch weg Allerdings zwischen zwei Kaufleuten, bei privaten besteht natürlich das Problem, dass der Typ auch tatsächlich abholen kommt. Eine hohe Anzahlung ist natürlich ein guter Anreiz das Boot auch tatsächlich abzuholen. Allerdings würde ich beim Kauf von privat (aus Käufersicht) noch vorsichtiger sein. =>Anzahlung im Prozentsatz absteigend je höher der Wert des Boote ist Ich würde wenn ich den Typ ggf. nur aus dem Netz kenne keine 9.000€ (30%) für ein 30.000€ Boot zahlen! Bei Firmen ist das was anderes, ich hab mal einem Händler der 500km von mir weg war und den ich noch nie gesehen hab einen kompletten BMW im voraus überwiesen....von Fall zu Fall unterschiedlich!
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Viele Grüße aus Aschaffenburg! Ma Weinbestellungen werden gerne per PN angenommen ______________________________________ Es lebe die Freiheit! Es lebe der Wein! (J.W. von Goethe / Faust, Auerbachs Keller) |
#17
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Danke an Alle!
Das Thema hat sich erledigt, ich habe micht mit dem Käufer auf 30% geeinigt, einen (großen) Teil davon habe ich schon bar bekommen. Diese Diskussion hat allerdings interessante Aspekte aufgeworfen - wie schön!
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Gruß, Philip |
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