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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Boot auf Trailer innerhalb der EU volltanken - Erlaubt oder nicht?
Hallo zusammen,
Nachdem ich nun zig Seiten im Internet durchforstet habe und lauter unterschiedliche Meinungen habe, hoffe ich ihr könnt mir weiterhelfen. Wie sieht es rein rechtlich aus, wenn ich auf dem Weg zum Bodensee einen kurzen Abstecher über Österreich mache, das Zugfahrzeug und das Boot auf dem Trailer volltanke und danach gleich wieder zurück nach Deutschland fahre. Zugfahrzeug ist ein Diesel, Boot braucht Benzin. Ist das erlaubt oder kann der Zoll mir Probleme bereiten? Freue mich auf eure Antworten. VG Stef |
#2
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Zitat:
wie du gleich merken wirst, gehört das auch zum Internet und du wirst die Diskussion um einige unterschiedliche Meinungen bereichert finden ... Die Antworten pendeln zwischen JA und NEIN, mit einer klaren Tendenz zum JEIN. Wenn du das vorhast (billigen Sprit auf der Straße zu importieren, der nicht im Tank vom Auto ist und die Menge von 25 l im Reservekanister überschreitet), was du sagst, dann ist das nicht erlaubt, aber schwer nach zu weisen. In Wirklichkeit warst du aber sicherlich mit dem Boot in Ö Bootfahren und hast dort das Boot zum Bootfahren tanken müssen, und nun ist Restsprit im Bootstank, was schwerlich verboten sein kann. Das Gegenteil ist schwer zu beweisen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#3
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Wie das zollrechtlich zu beurteilen ist, keine Ahnung, ich würde aber sagen da du ein Fahrzeug betankst ist es okay.
Die andere Geschichte ist ob du das Boot an der Tanke überhaupt betanken darfst. Das ist in D prinzipiell gestattet, wird aber von einigen Tankstellen verboten. Einige Tanken schreiben auch noch ein besonderes Prozedere vor. Ob in Ö das Betanken von Booten gestattet ist entzieht sich meiner Kenntniss. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#4
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Dann eröffne ich mal den Reigen ohne wirklich ne Ahnung zu haben.
Und dann würde ich sagen, dass das innerhalb der EU den Zoll nichts angeht. Ich würde jetzt mal annehmen, du könntest sogar mit nem Tanklaster da rüber fahren und dir Sprit holen. http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...r-eu_node.html
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Gruß, Frank |
#5
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Stellt sich noch die Frage, ob ein Sportboot als Fahrzeug gilt ...
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#6
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Moin,
ich würde schwer behaupten, dass es erlaubt ist. Das Boot hat einen fest installierten Einbautank und Benzin oder Diesel ist ein Betriebsmittel. Es kommt darauf an, wofür der Treibstoff gedacht ist der transportiert wird. Ich habe mal auf einem Ladungssicherungs Seminar gehört, dass ich gewerblich mit einem Dieselfahrzeug nicht Kanisterweise Benzin transportieren darf. Wenn ich aber jetzt in dem Diesel Fahrzeug eine Benzin Motorsäge transportiere, darf ich auch Benzin in grossen Mengen transportieren. Bitte beleidigt und beschimpft mich nicht gleich wieder falls etwas nicht genau korrekt sein sollte was ich geschrieben habe. |
#7
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Tanklaster der wird dir ohne wenn und aber Beschlagnahmt wenn über die Grenze Fährst und dann hattest mal einen.
Glaube mal wo gelesen zu haben (Hamburg?) das man für "Sportliche" Zwecke bis zu 240 Liter Sprit in geeigneten Behältern sogar im Auto mitführen darf, da zählt die Gefahrgutbestimmung wo nur bis 60 Liter geht nicht. Aber ich denke mir das hier bald die "Profis" sich zu Wort melden Gruß Frank |
#8
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Ich denke der Link hat mehr Relevanz:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html Zitat:
Zitat:
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#9
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Zitat:
"Nimm mit, soviel du willst" gilt nicht für Waren, die verbrauchssteuerpflichtig sind, zB Alkohol, Zigaretten, Mineralölprodukte, für welche es auch innerhalb der EU Freigrenzen gibt.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#10
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Ich möchte im Sommer mit dem Trailer nach Schweden und habe immer 4 Stück 20 Liter Kanister (zusätzlich zu den knapp 300 Litern im Tank) im Boot. Die brauche ich sowohl zum fahren um die Reichweite zu erhöhen als auch um die Stützlast des Trailers zu erreichen.
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Gruß Christoph |
#11
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Beim Grenzübertritt dürfen nur 20l in Kanistern mitgeführt werden. in einigen Ländern dürfen nur 10l in Kanistern mitgeführt werden (Italien).
Das andere ist was man in Deutschland im Auto transportieren darf. das sind tatsächlich 240l In geeigneten Gefässen (max. Behältergröße 60l). Einbautanks sind von dieser Regelung ausgenommen. d.H. du darfst das Boot tanken wo du willst. Du darfst auch mit vollem Tank aus Österreich nach Deutschland fahren.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#12
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Zitat:
die Kanister würde ich nur leer mitnehmen. und genauer hier http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoe...ierstoffe.html hier ist auch geschrieben, dass man mit dem vollen Einbautank einreisen darf.
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#13
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Wobei ich aber nicht davon ausgehen würde, dass das Boot am Trailer als "Straßenfahrzeug" im Sinne der Regelung durchgeht.
Die Freigrenze zolltechnisch für "Kanistersprit" liegt ungeachtet anderer Transportregeln lt. Zoll angeblich bei 25 Liter im innereurop. grenzüberschreitenden Verkehr.
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#14
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dieser Abschnitt ist wichtig:
Die Freimenge wird auch für Treibstoffe in Kraftfahrzeugen gewährt, die auf einem anderen Beförderungsmittel (also z.B. im kombinierten Verkehr mit der Eisenbahn, einem Anhänger oder einem Autotransporter) eingeführt werden. Hauptbehälter sind die Behälter, die durch den Hersteller serienmäßig in alle Kraftfahrzeuge desselben Typs fest eingebaut sind und die die unmittelbare Verwendung des Treibstoffs für den Antrieb des Motors des Kraftfahrzeuges bzw. das Funktionieren der Kühlanlage oder sonstiger Anlagen während des Transportes ermöglichen (bei flüssiggasbetriebenen Kraftfahrzeugen also auch der Gasbehälter). der Einbautank ist der Hauptbehälter. d.H. auch das jeder Hauptbehälter von einem auf einem Anhänger geführten Kraftfahrzeug gefüllt sein darf. Dabei ist es unerhäblich ob es bei dem Kraftfahzeug um ein Boot, ein Auto, ein Motorrad oder ein anderes Kraftfahrzeug ist
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#15
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Jaja, ich kann lesen.
Mal angenommen, die Vorschrift hätte eine innere Logik, dann wären damit die Treibstoffe gemeint, die auf Autotransportern sich in den Tanks der transportierten Autos befinden. Boote werden in aller Regel nicht als "Kraftfahrzeuge" bezeichnet. Diese Bezeichnung ist der Rechtsordnung mW Landfahrzeugen vorbehalten. Boote heißen Boote, Schiffe usw., in weiten Teilen der (Boots-)Vorschriften auch "Fahrzeuge", gelegentlich "Motorfahrzeuge", aber noch nie habe ich in Zusammenhängen mit Booten von "Kraftfahrzeugen" gelesen. Aber nun wird es wieder rechtsphilosophisch. Dieses Fach hatte ich in meinem Philosophiestudium nicht belegt, kann dabei also nicht hinreichend als Experte gelten und muss mich mangels Kompetenz weiterer Einschätzungen entziehen. Ganz praktisch meine ich:
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#16
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hab mal die Frage einfach an das Zollamt Singen gestellt per Mail
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#17
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Zitat:
Einfuhr in Reservekanister (Zollrecht): * auf Fähre nicht erlaubt! Belgien 10 Liter erlaubt Bosnien nicht erlaubt Bulgarien nicht erlaubt Dänemark 10 Liter erlaubt* Deutschland 20 Liter aus EU-Land, 10 Liter aus Drittland erlaubt Finnland 10 Liter erlaubt* Frankreich 10 Liter erlaubt Griechenland nicht erlaubt Großbritannien nicht erlaubt Irland nicht erlaubt Italien nicht erlaubt Kroatien nicht erlaubt Luxemburg nicht erlaubt Lichtenstein 25 Liter erlaubt Mazedonien 20 Liter erlaubt Niederlande 10 Liter erlaubt Norwegen 10 Liter erlaubt Österreich 10 Liter erlaubt Polen nicht erlaubt Portugal 10 Liter erlaubt Rumänien nicht erlaubt Schweden 10 Liter erlaubt* Schweiz 25 Liter erlaubt Serbien-Montenegro 5 Liter erlaubt Slowakei 20 Liter erlaubt Slowenien nicht erlaubt Spanien 10 Liter erlaubt Tschechien 10 Liter erlaubt Türkei 25 Liter erlaubt* Ungarn nicht erlaubt Quelle: http://www.auto-motor.at/Auto-Servic...r-Ausland.html
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#18
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... äh, war da nicht was beim Bootsführerschein?
Wasser- und Luftfahrzeuge müssen an den für sie vorgeschriebenen Tankstellen (Sportboothafen oder Flugplatz) Kraftstoff bunkern, auch wenn diese manchmal weit entfernt sind oder sich ein Abstecher mit dem Boot oder Flugzeug auf dem Hänger bei der „Tanke um die Ecke“ anbietet. Technischer Hintergrund hierbei ist die starke statische Aufladung, die beim Betankungsvorgang entstehen kann, und die in diesen Fällen nicht sichergestellte Erdung. Hier könnte es zu Funkenschlag kommen. Wenn dann auch noch die Luft mit genügend Benzin vermischt ist (Stichwort „zündfähiges Gemisch), kann es zu einer Verpuffung kommen. Hab ich jetzt nur mal kurz ungenau gegoogelt! Dann würde sich ja die Frage erledigen! Gruß Rainer |
#19
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Zitat:
in manchen Häfen ist das tanken aus Knistern verboten, aber das ist eine ganz andere Nummer
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#20
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Statische Aufladung
Das habe ich auch beim Führerschein mal "gelernt":
An der Tanke ins Boot darf nicht, mit Kanister im Hafen auch nicht, bleibt nur an der Tanke in Kanister und dann gleich ins Boot Damit dann schneller geht kann man ja mit mehreren Kanistern ein paar Zapfsäulen gleichzeitig benutzen.... Fazit: es mache jeder wie er will Have fun Gerd
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#21
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#22
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Ich konstruiere mal ein Beispiel. Eins, das sicher viele hier schon hinter sich haben. Ich bin im Urlaub in Kroatien, mach dort den Tank voll. Fahr dann doch nicht mehr so viel Boot wie gedacht und fahr mit fast vollem Tank heim.
Ich bring also 120l kroatischen Sprit mit nach Deutschland. Das kann doch nicht verboten sein. Das wär ja völliger Blödsinn.
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Gruß, Frank |
#23
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Es geht zwar nicht direkt um ein Trailerboot und auch nicht um Benzin sondern um Diesel.
Ein Nachbar von mir hatte einen 13m langes Stahlboot mit dem sehr viel von NL nach Frankreich gefahren sind. Er erzählte mir mal das er auf der Rückfahrt in Belgien seinen Kahn wieder vollgetankt hat 1200 l , dann zurück nach D , in D hat Ihn der Zoll aufgegriffen und eine Kontrolle durchgeführt , unter anderem auch die Kontrolle des Kraftstoffs. Ergo ,er mußte nachversteuern . Das habe ich nicht verstanden , weil Belgien ist doch auch EU,wo Ich mal mit dem Auto in Belgien war und dort auf dem Rückweg wieder Vollgetank habe,hat man mich an der " Grenze" auch nicht kontrolliert auf Belgischen Diesel. Gruß Jörg |
#24
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#25
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Zitat:
Dazu gibt es sogar ein Urteil. Boot betankt mit rotem Diesel-Zollkontrolle in einem Ostseehafen(Glaube Rostock) Festlegung durch den Zoll Nachversteuerung plus Strafe. Vorlage des Tankbelegs hatte die Sache noch verschärft da Steuerfreier Diesel. (erste Vermutung der Zöllner Heizöl getankt wurde damit wiederlegt) Der Eigner hat sofort Wiederspruch eingelegt, musste aber eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Es kam zum Prozess, wobei in diesem zweifelsfrei festgestellt wurde das es keine Berechtigung gab Nachzuversteuern bzw ein Strafe festzulegen. mfg andreas UND ANSONSTEN GILT WER VIEL FRAGT BEKOMMT VIELE ANTWORTEN |
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