|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Posi-Laternen Abzocke mit BSH
Hallo,
ich hätte von euch mal gerne gehört, was ihr von der in Deutschland geforderten Zulassungsvorschrift für die Navigationsbeleuchtung haltet, bzw welche Erfahrungen ihr habt mit der deutschen Wasserpolizei, wenn die Lampen nicht BSH zugelassen sind. Ich finde es ist eine „deutschübliche“ Abzocke . Wenn man mal die Preise vergleicht, bekommt man für den Preis einer BSH-Lampe ein komplettes Set Lampen die, außer in Deutschland überall zugelassen sind. Wo bleibt hier Europa Also ich für meinen Teil werde mein Boot mit „Nicht-BSH-Lampen“ ausstatten. Sollte es dann Probleme geben mit der Wasserpolizei, so wäre meiner Meinung nach mal fällig, das Ganze hinsichtlich EU-Recht überprüfen zu lassen. Vielleicht ist unter den Forumlern auch ein(e) Rechtsanwalt(in) die/der sich darüber mal Gedanken machen könnte. So, jetzt bin ich auf eure Reaktionen und Antworten gespannt. |
#2
|
||||
|
||||
Re: Posi-Laternen Abzocke mit BSH
Hall0 jessig1,
hier im Ruhrgebiet achtet die WSP auf solche Sachen, darum fahre ich auch ohne Beleuchtung solange keiner da gegen klagt wird sich da nichts dran ändern war doch damals mit der Telekom genauso
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#3
|
|||
|
|||
Irgendwie dumm der Beitrag, denn die Lampen sind nicht überall zugelassen - stimmt also nicht die Vorannahme.
Positionslampen mußten schon in der Vergangenheit von den nationalen Behörden zugelassen werden. Das war für die Lampenhersteller stressig, weil es dann viel Geld kostete für die Zulassungsverfahren. Wichtig ist aber die Tragweite der Positionslaternen zur Sichtfähigkeit durch andere Verkehrsteilnehmer. Das gleiche gilt auch für Autofahrer bei den Scheinwerfern, wahrscheinlich hast Du diesen im Gegensatz zum Bootsführerschein, wenn dir die notwendige Tragweite wohl nicht bekannt ist. Es gibt natürlich auch andere Leuchten, die meist weder die Tragweite noch die Leuchtwinkel besitzen. In vielen Ländern wird das eher locker gesehen, wie z.B. in Italien bei Fischerbooten etc (aber auch dort vor allem nur bei einheimischen). Aber nicht nur der Wasserschutz interessiert sich für die Beleuchtung, sondern auch deine Versicherung im Schadensfall. Wenn bei Nachtfahrt die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung nicht vorhanden ist, wird dir wahrscheinlich bei einem Schadensfall eine wesentliche Mitschuld gegeben und wahrscheinlich der Betrieb eines nicht verkehrssicheren Fahrzeuges vorgeworfen. Aber dann kannst Du ja den Beitrag schreiben, die Schweine von der Versicherung wollen nicht zahlen. Aber dann bleibt uns ja auch Deine weitere Teilnahme am Schiffsverkehr erspart. |
#4
|
||||
|
||||
interessant, wie oft man das wörtchen "aber" so einsetzen kann.
aber , ich wurde wegen dieses deliktes auch schon mal gerügt von der wsp, allerdings ohne ausschlussandrohung vom schiffsverkehr. ich habe einfach verzweifelt das boot gewechselt, seitdem rügt man mich nicht mehr |
#5
|
|||
|
|||
|
#6
|
||||
|
||||
BSH
Hallo Ossibär,
dann schau dich doch mal in Europa um. Auffallender Weise gibt’s da Navi-Lampen, die zB. in Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Schweden, Finnland usw überall gleich sind. Auch hier sind Abstrahlwinkel und Tragweite vorgeschrieben. Nur Deutschland muß mal wieder ein extra Süppchen kochen. Sind in Deutschland die Nächte dunkler oder die „Käpitäne“ blinder??? Übrigens: ich habe nicht nur den Autoschein sondern auch div. Bootsscheine. Das Ganze geht hier nicht um Sicherheit sondern meiner Meinung nach nur um Bürokratismus und Abzocke. Aber so wie du die deutsche Bürokratie verteidigst, könnte man meinen, dass du im BSH um deinen Arbeitsplatz bangst . |
#7
|
||||
|
||||
aber ich hab nu sone italienische dinger dran , 3 sm lt. beschreibung , die binnenschiffer zeigen mir ne meise des nachtens ....
aber dabei hab ich gar nicht vor, die zu versenken. und nochmal wechsle ich das boot deshalb nicht |
#8
|
||||
|
||||
Hallo jessing1 (hier könnte dein Name stehen)
Diese zugelassenen Leuchten sind nur so teuer, weil sie durch ein langwieriges Prüfverfahren müssen. Unter anderem werden die Winkel, Leuchtweiten, Beschaffenheit usw geprüft und Zertifiziert. Der Herstellungswert ist sicherlich nur das Geringste vom Preis. Teuer hingegen sind die Zertifizierungen. Wenn du bei unsichtigem Wetter ( solche gegebenheiten können dich Tagsüber auch überraschen ) oder bei Nacht einen Unfall hast wird dein Gegner keine Schwirigkeiten haben seinen Schaden von dir ersetzt zu bekommen Deine Versicherung wird sich daran allerdings nicht beteililigen ( Steht in ihren Geschäftsbedingungen ) Und wenn du meinst diese Lampen wären teuer, dann schau mal bei Lampen für Fluggeräte da ist das mit dem Preis perfektioniert. Handbreit und Gruß Klaus
__________________
Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#9
|
|||
|
|||
Ich habe früher mal die Lampen verkauft lieber Newbie Jessig, und habe mich über die ziemlich nervigen Verfahren in den verschiedenen Ländern immer geärgert. Da wurde von jeder Behörde all das nochmals wiederholt, wobei die Franzosen das auf die Spitze trieben (hat aber auch mit Schutz der einheimischen Industrie zu tun).
Und da ich die verschiedenen Behörden in Europa kannte, stimmt deine Behauptung einfach nicht, daß in Schweden, Dänemark und so weiter nicht kontrolliert wurde. Also, einfach mal nicht diese Unwahrheit schreiben, wenn Du meinst davon gehört zu haben. Übrigens kenn ich natürlich auch die anderen Leuchten und deren bedingte Qualität. Das heißt nicht nur mangelnde Tragweite, sondern Ausfall durch Salzwasser bei der Lampenaufhängung, Abblättern der Beschichtung nach zwei Jahren etc. Aber ich habe schon in meinem vorletzten Beitrag zum Forum geschrieben, daß es hier einige gibt, die keine Fragen haben, sondern nur ihre Allerweltsweisheiten bestätigt bekommen wollen. Da mir meine Zeit zu schade dazu ist, werde ich mich bei diesem Punkt auch nicht mehr dazu äußern. Denn du willst nichts wissen, sondern andere belehren. Und das kann ich auch in den Seglerkneipen nicht ab, wenn Leute mich volllöhren wollen - vor allem wenn ich dann noch mein Getränk selber bezahlen muß. Da geht ich lieber und das mache ich auch bei diesem Thema. Ahoi Wolfram |
#10
|
||||
|
||||
Halte diese nationale BSH-ZUlassung auch für überflüssig und Geld-macherei.
In den vergangenen Jahren wurde ich sicherlich schon 5mal von der WaPo kontrolliert, aber meine fehlende BSH-Beleuchtung hat noch keiner gerügt.
__________________
Gruß vom Oberrhein. |
#11
|
|||
|
|||
Ich stimme jessig1 zu und halte Europa und seine fragwürdige Einheit für eine farce, die lediglich dem Ansatz von Waren dienen soll, nicht aber wirklich einer einheitlichen Regelung, die man in weniger als einem Jahr erreichen könnte, wenn da nicht ein Haufen abkommandierter Vollidioten am Werke wären.
In den Niederlanden bekomme ich ganz offiziell Posi-Lampen, die hier keine Zulassung bekommen würden, wegen der zu hoch angesiedelten Kriterien des BSH. Das BSH setzt Sportschiffahrt mit Berufsschiffahrt gleich, was die Tragweite der Lampen angeht und rechtfertigt damit auch den hohen Stromverbrauch pro Glühbirne, die in jedem der vier Posi-Lichter stecken muß, wenn das Boot "korrekt" beleuchtet sein muß. Nur vergißt das BSH, daß kleine Sportboote fast nie diese Energieproduktionskapazitäten hat wie ein großes Schiff und auch selten irgendwelche Überkapazitäten, die es zu verbraten gälte. In den Niederlanden interessiert es niemanden, ob eine 5 Watt oder eine 10 Watt Birne in der Posi-Lampe steckt oder ob der Korpus eine Mindestgröße hat oder die unterschreitet. Ich habe in niederländischen Bootsausrüstungsläden nachgefragt und habe teils sehr interessant geformte Leuchten gefunden, die in etwa den geforderten Abstrahlwinkeln entsprechen würden, aber hier jeden Wasch-Po auf den Plan rufen würden, allein ihrer Form und Größe wegen. Mit den Posis ist es so wie mit der Hundesteuer in Deutschland: Keiner hat's in dieser Art in Europa, aber die Deutschen sind dumm genug, sich das gefallen zu lassen. |
#12
|
|||
|
|||
@ jessig1
Hier ist ein sehr interessanter thread, der Dir vielleicht noch nicht aufgefallen ist, wo es aber auf's gleiche hinausläuft: Es gibt Befürworter von "individuellen" aber funktionalen Lösungen, was die Posis an Bord angeht und es gibt die Gegner, die glauben, daß man alles so machen muß, wie es ihnen die Behörden vorschreiben. http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...066&highlight= Ich verstehe sehr gut, daß es im Straßenverkehr eine strenge Norm geben muß, wegen der Reichhaltigkeit von Fahrzeugen und wegen der hohen Verkehrsdichte auf den Straßen und Autobahnen. Aber wenn man die Richtlinien-Systematik des BSH auf den Straßenverkehr übertragen würde, müßte doch eigentlich auch jede Fahrradlampe den Candela-Wert bzw. die Beleuchtungsqualität eines Autoscheinwerfers haben. (wenn man davon ausgeht, daß für alle Verkehrsteilnehmer dieselben Auflagen gelten, wie es in der Schiffahrt der Fall ist ===> gleiche Pflicht für alle!!!). Auf dem Wasser ist weniger los als auf der Straße. Die meisten Boote laufen weniger als 30 km/h, wenn sie unterwegs sind. Segelboote haben gar eine durchschnittliche Marschgeschwindigkeit von maximal 10 km/h, aber trotzdem muß ein Kleinfahrzeug laut BSH die minimalen Leucht-Tragweite von 2 Seemeilen haben; genau wie ein Berufsschiff, welches unter Umständen bis zu 55 km/h schnell ist und einen Bremsweg von drei Seemeilen hat und in den meisten Fällen auch noch tiefgangbehindert ist, was den Sportbooten ohnehin eine Ausweichpflicht aufzwingt und den Kleinboot-Skipper in JEDEM FALL dazu zwingt, sich selbst freizuhalten, weil niemand von den Großen ihm und seinem Boot ausweichen wird, egal ob sein Kleinboot "richtig" oder "falsch" beleuchtet ist. Wer da nicht nachdenklich wird....... |
#13
|
||||
|
||||
Zitat:
Es folgt noch eine Ergänzung durch SeeSchStrO und SchiffO Ems nach der solche Boote unter 12m auch ein weißes Rundumlicht im Topp (wo ist der bei Ruderbooten?) führen können und ansonsten Nachts und bei verminderter Sicht nur bei Notstand fahren dürfen. Damit kann evtl. ein Fahrradfahrer verglichen werden. Auch die Aussage, Sportboote und Berufsschiffahrt hätte die selben Vorschriften ist nicht ganz korrekt. Bis 12 m muß die Tragweite des Topplichtes 2 sm, von 12 bis 20m 3 sm, von 20 bis 50m 5 sm betragen. Für Größer habe ich eine Wissenslücke. Ich bin der Meinung, wenn ich mir ein Boot größer 12m leiste, sind auch die BSH-Lampen leistbar. Es ist ein einmaliger Preisunterschied von maximal 150€ ! und jährlich ????? sehr wenige wegen teuerer Leuchtmittel. Eine andere Frage hätte ich: wer von euch führt eigentlich Signalkörper wie Ankerball, Rhombus mit sich? |
#14
|
||||
|
||||
.
Zitat:
In Dänemark habe ich mir mal eine neue Ankerlaterne besorgt. Da lagen allerlei Variationen, auch mit BSH rum. Der Verkäufer erläuterte mir, das seien die für deutsche Kunden... Naja, schwieriges Thema, hier muß eine Weg zwischen gesunder Eigenverantwortung und Regulierung gefunden werden. Das scheint uns deutschen dann doch eher schwer zu fallen. Gruß Kai |
#15
|
|||
|
|||
Zitat:
obwohl ich Dir im Grunde zustimme, ist die Rechnung nicht ganz richtig. Der hohe Stromverbrauch verursacht erhebliche weitere Kosten bei Batt. Kapazität, Ladetechnik etc.. Für 150 Euro erhöhte Sicherheit würde ich auch keinen Aufstand machen, wenn von den 150,- aber 140 Euro in irgendwelchen Behörden versickern stinkt mir das schon.. Handbreit Bodo ( der Ankerball und Motorkegel mitführt ) |
#16
|
||||
|
||||
Moin, Moin!
Wie kann man sich eigentlich über so ein Thema streiten? Es geht hier um ein oder zwei Laterne: - Mobo Zweifarbenlaterne am Bug und weißes Rundumlicht einen Meter höher - Segler dreifarbenlaterne im Masttop wobei dann die Laternen pro Stück vielleicht 30€ teurer sind als von der Qualität vergleichbare nicht BSH Laternen. Wer die Regelung mit BSH nicht akzeptiert kann ja auch gleich verlangen, das er die Glühbirne seiner Wohnzimmerlampe anschrauben darf. Ich glaube fast ihr sein alle (die behaupten BSH ist quatsch) noch nicht wirklich bei Nacht gefahren, diese komischen Amifunzeln erkennt man fast gar nicht. Es wird auch niemand gezwungen sein Boot in Deutschland zu betreiben, aber wer es möchte der muß sich halt an die hier geltenden Regeln halten, so einfach ist das.
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#17
|
||||
|
||||
Zitat:
Zitat:
denn nacht im sinne der vorschriften ist die zeit zwischen "amtlichem" sonnenuntergang und -aufgang. zumindest im sommer isses da noch sehr lange hell. Zitat:
nur durch solche diskussionen wird vielleicht eines tages diese mittlerweile sinnlose regelung entfallen bzw. durch eine sinnvollere ersetzt. was bei dieser - und auch anderen diskussionen - auffällt: binnen und biuten werden oft verwürfelt. was in einem gebiet noch sinnvoll ist muss im anderen gebiet nicht so sein. nimm beispielsweise ein klassisches holz-mobo, egal ob Boesch oder Panther. wenn man da die hässlichen BSH-klumpen anbaut sieht das nur noch schlimm aus. notfalls könnte man eine dreifarbenlaterne auf steckmast montieren. ist aber nicht zulässig, da mobo. bei nem segler wäre aber alles korrekt. das ist der tägliche behördenwahnsinn welcher mehr und mehr staatsverdrossenheit erzeugt. le loup
__________________
www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#18
|
||||
|
||||
Moin,
Zitat:
Unter 7m Länge würde dann natürlich noch ein weißes Rundumlicht ausreichen....wenn es nicht anders geht. Wäre mir aber etwas unsicher, wenn nur so ein bischen rotes Licht oder auch Grün von der Dreifarblaterne zu erkennen wäre. Also bei meinem Minisegler sind Bug-, Heck, Dampfer- und Ankerlaterne montiert. Wie lange der Akku reicht, habe ich noch nicht ausgerechnet oder probiert :-|. Gegen die sparsamen LED-Lampen wird sich auch das BSH nicht ewig sperren können. Von der Lebensdauer werden die Dinger "normale" Birnen auch weit übertreffen, und das ist doch auch ein Sicherheitsfaktor (oder wer klettert bei Seegang ins Masttopp zum Birne wechseln...). Aber so lange BSH draufstehen muss, werden die LEDs wohl auch kaum billiger werden. Aber so ist das, wenn man in einem "klassischen Seefahrerland" wie D lebt...gut dass wir alles besser wissen als die Holländer, Engländer, ..... die haben ja auch keine Ahnung von sowas. Oder? Gruß Carsten, für eine einheitliche Europa-Regelung |
#19
|
Tatsache ist, dass es schon gewaltige Unterschiede gibt. Ich habe meine DDR-Funzeln durch BSH-Leuchten ersetzt (gebraucht aus'm eBay, gar nicht soooo teuer), obwohl die lokale WSP (Datteln-Hamm-Kanal) das nur sehr bedingt interessiert.
In der Achse ihrer Leuchtrichtung haben die ein signifikant helleres und auffälliges Licht als div. Zubehörlämpchen. Wenn ich mit einem Verdränger auf dem engen Kanal unterwegs bin und es ist wirklich stockdunkel, fühle ich mich damit definitiv besser. Auf der 4m-Schale habe ich keine BSH-Lampen, und sie kommen auch nicht drauf. Zum einen fahre ich nie in absoluter Dunkelheit, zum anderen bin ich viel leichter ausweichfähig und fahre auch nicht auf so engen Gewässern wie dem Kanal. Die ganze Diskussion ist m.E. sehr hypothetisch: es gibt Regeln, sie haben in einigen Bereichen ihre Berechtigung, sind vielleicht ein bisschen sehr umfassend (warum ein 4m-Boot im Sommer nach Sonnenuntergang, bei einsetzender Dämmerung, eine 150-EUR-Lampe führen muss, ist etwas schwer vermittelbar), gehört aber eben zu den versteckten Kosten des Bootssports. Versteht es meinetwegen als verdeckte Bootssteuer mit integriertem Sicherheitsgewinn.
__________________
Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#20
|
||||
|
||||
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#21
|
||||
|
||||
Hallo allerseits,
ein weiterer Diskussionspunkt. Wie kann es sein, das Boote mit einem CE Kennzeichen in Deutschland in Verkehr gebracht werden, die keine BSH Beleuchtung haben, und somit trotz CE in Deutschland unmgebaut werden müssen. Das CE Kennzeichen wird schließlich von einem Mitgliedsstaat der EU erlassen. Bei Autos ist das mittlerweile auch so. Z.B deutsche Autos werden mittlerweile auch im Ausland zugelassen. Ich musste nur bisher nie die Beleuchtung meines Autos umbauen, wenn ich dies in Deutschland benutzen will. Viele Grüße Volker |
#22
|
||||
|
||||
Zitat:
aber gäbe es eine einheitliche EU-weite regelung zumindest für binnen könnten grössere stückzahlen und ein vereinfachtes zulassungsverfahren für sinkende preise sorgen. natürlich müssten die salzwasser-leuchten auch binnen zulässig sein. so gesehen -> ja Zitat:
weisses toplicht auf rohr (tisch-halter mit feingewinde), kabel getrennt führen / stecken und nach aufbau ans rohr clipsen le loup
__________________
www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#23
|
||||
|
||||
Zitat:
Endlich mal wieder eine schöne freundschaftliche Diskussion um ein Bootsthema. Natürlich könnte dies endlos diskutiert werden und dann kommt der Hinweis: die Gesetzeslage ist halt so. Aber der Sinn bzw. Unsinn von Bestimmungen ist es durchaus würdig zu hinterfragen. Das erweitert unser aller Horizont. Und besser als Currywurst ist es allemal. |
#24
|
||||
|
||||
Nachdem der Bootsfahrer schon soviele Hürden nehmen
muß,wie Führerscheine,Funksprechzeugnis,Zulassung, von Abnahmeverfahren am Bodensee ganz abgesehen, kommt es auf die Lampen auch nicht mehr an. Nachdem ich 2002 bei strömendem Regen und absolut schlechter Sicht(tagsüber wohlgemerkt)auf der Mosel fuhr,und ich doch Bedenken mit meinen Ami-Funzeln hatte,habe ich dann doch auf BSH umgerüstet. Nur den Preis fand ich nicht angemessen. Aber ein Vergleich mit europ. Nachbarn macht einen schon nachdenklich.
__________________
Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#25
|
||||
|
||||
@ Le loup
ich hatte mir das in etwa so gedacht: Montage eines schönen Flaggenstockhalters (für den BF-Wimpel) an der Bugspitze (wo bis jetzt die Ami-Beleuchtung sitzt). Die Bsh zweifarbenlaterne wird auf eine massive Edelstahlstange montiert, die achtern abgeflacht ist somit kann man die Laterne bei beeinträchtigter Sicht ganz einfach gegen den BF Wimpel getauscht werden.
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
Themen-Optionen | |
|
|