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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Quicksilver 855 Cruiser selber Trailern
Hallo Miteinander
Ich bin neu hier im Forum angemeldet jedoch schon lange am mitlesen und lernen. Ich habe ein wunderschönes Boot (Carver Santa Cruz 1981) auf dem Zürichsee und geniesse jede Minute darauf. Wir benutzen das Boot für schöne Sommertage und vorallem auch für den Urlaub z.B. im Tessin oder auch in Italien. Für uns, meine Frau, meine Kleiner und der Neuankömmling wird es nun langsam jedoch ein bisschen eng, weshalb wir uns mal ein bisschen umgeschaut haben. Auf der SuisseNautic ist uns dann das Quicksilver 855 direkt ins Auge gefallen. Von dem Platzverhältniss für vier Personen schätze ich das Boot als ideal ein. Ein wichtiger Punkt ist jedoch noch nicht ganz geklärt. Ich will das Boot unbedingt selber Trailern können. Ich habe einen Jeep Grand Cherokee für den das Gewicht kein Problem ist. Ich ziehe mein jetziges Boot problemlos über den San Bernadino (siehe Bild) und das Gewichtig ist mit dem Trailer ziemlich genau bei 3.5t. Das Leergewicht vom Quicksilver liegt ja bekanntlich bei 2.7t. Wenn ich 400 kg für den IB kalkulieren bin ich bei 3.1t. Der Sigma Trailer (z.B. ST-3500 UltraLight) hat ein Leergewicht von 486 kg. Es stehen also genau 3014kg zu verfügung. Wenn das Boot leer ist und davon kann man +- ausgehen wenn man bemüht ist alles Zubehör z.B. in einer Dachbox zu verstauen, ist man also noch gut 80 kg über dem zugelassen Gesamtgewicht. Meine Frage ist, gibt es hier Leute die sich mit dem Trailer (ohne Luftbremse) in der Kategorie auskennen und mir von ihren Erfahrungen berichten können. Wie schätzt Ihr meine Kalkulation ein? Eher auf einen AB gehen damit man sicher unter den 3.5t ist oder kann man / wird bezüglich dem Gesamtgewicht seitens Polizei auch mal ein Auge zugedrückt zumal mal ja höchstens 5% drüber ist? Geändert von Skibsplast (30.04.2015 um 14:41 Uhr) Grund: Foto auf eigenen Wunsch entfernt |
#2
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Zuerst mal willkommen hier im Forum
Meine 2 Cents.... Verlass Dich nicht auf Rechnerei und Gewichtsangaben der Hersteller bzw. Händler. Geh mit dem Gespann auf die Waage !!!! Im Übrigen würde ich mir eher weniger Sorge darüber machen, was passieren könnte, wenn Du von der Polizei kontrolliert wirst. Eher würde ich mir überlegen, was passiert, wenn Du mit dem Gespann einen Unfall baust. Denn dann wird Alles ganz sicher genau abgewogen. Und wenn Du dann zu schwer warst hast Du nicht nur viel Spass mit der Polizei sondern z.B. auch mit der Versicherung. Ich hab mich auch auf die Angaben eines Händlers verlassen und bin losgefahren. Hinter Nürnberg auf der Autobahn brauchte ich dann alle drei Fahrspuren der Autobahn, um mein sich aufschaukelndes Gespann gerade noch abzufangen (bei 80 nur km/h). Ich weiss nicht was passiert wäre ohne meinen zuverlässigen Grand Cherokee und ohne die Winterhoff Antischlingerkupplung. Ist gerade nochmal gut gegangen, aber seither hab ich keine Lust mehr auf solche Spässchen. Nach der Rückkehr war ich auf der Waage. Der Händler (er hatte kurz davor den Auftrag, das Gespann "urlaubsfertig" zu machen) hatte mich mit einem Gespann losgeschickt, das statt der erlaubten 3 Tonnen mit 3,4 Tonnen zu Buche schlug. Der Hammer dann noch: Last auf der Kupplung gerade mal 34 Kg !!! (100 hätten es sein sollen). Im Boot war nix drin - es war also leer. Kein Wasser, so gut wie kein Sprit. Kein Gepäck. Trotzdem.... Mir wird heut noch schlecht, wenn ich denke was hätte passieren können. Z.B. ein Unfall in einem der langen Tunnels auf der Pyrnh-Autobahn wie z.B. dem Bosruck-Tunnel.... Da wäre ICH und nur ICH alleine dran gewesen ! Niemand hätte interessiert, was der Händler gesagt hätte oder was in Prospekten gestanden wäre. ICH bin als Fahrer verantwortlich und daraus hab ich die Konsequenzen gezogen. Also auf die Waage, den 3-Tonnen-Trailer verkauft, einen vernünftigen 3,5-Tonnen Trailer gekauft (mit Stossdämpfern), den exakt ans Boot angepasst (Stützlast) und seitdem nie mehr den Hof des Händlers betreten. Die Polizei mag vielleicht bei 5% Übergewicht bei einer Kontrolle ein Auge zudrücken (keine Ahnung), aber im Schadensfalle sieht das ganz anders aus. Von evtl. Personenschäden will ich gar nicht erst anfangen. Nee - ich bin eigentlich kein übervorsichtiger Mensch - Aber Du hast ja nach Erfahrungen gefragt
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Viele Grüsse, Holger |
#3
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Zitat:
da du das in der Schweiz machen willst, NEIN ab 2% drüber (so die Angaben eines LKW Inhabers mit eigener Wage) wirst du das Gespann stehen lassen wenn das Gewicht kontrolliert wird, die folgende Strafe natürlich nicht vergessen. Leider sind wir oder die Organe in der Schweiz nicht ganz so tolerant wie im benachbarten Ausland. Ob du jemals in eine Kontrolle kommst steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier.
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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#4
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Bekommst du den Ultralight in der Schweiz nicht in der Ausführung 3650 KG?
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#5
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Zitat:
Zudem ab 3500kg gilt die Schwerverkehrsabgabe eigentlich übernehmen wir ja alles aus der EU, manchmal sogar schon früher als die EU selber. Nur solche Sachen nicht zumindest habe ich noch nichts gefunden dazu.
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#6
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Kannst du mir dazu(Schwerlastabgabe) was erzählen da ich in diesem Jahr die Schweiz zweimal Quere muss.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#7
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würde ich dir gerne aber ich habe davon leider auch keine Ahnung, da ich noch nie damit konfrontiert wurde. Vielleicht hilft dir aber dies hier ein wenig weiter.
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_fir...x.html?lang=de
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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#8
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Danke hab gerade mal das Team Google bemüht und das Datenblatt PSVA rutergeladen.
Kostet 25 Fränklis pro Tag
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#9
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Hi
Gibt es nicht auch in der CH eine Regelung wegen der Überbreite ? da die 855 ja schon recht breit ist mit 2,98 m.Hier muß man Eine Sondergenehmigung beantragen. Gruß Jörg |
#10
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ja klar ab 2.55 ist Schluss ohne Genehmigung.
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
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Vielen Dank für die Antworten.
Bezüglich der Breite ist klar, dass man dies pro Fahrt beantragen muss. Kostet jedoch nicht allzuviel und wird auch immer genehmigt (Es gibt sogar Jahresgenehmigungen, wie ich gehört habe) Hier mache ich mir also keine grossen Sorgen. Bezüglich dem Sigma 3650 in der Schweiz habe ich bei Suedwest-Marine angefragt. Als Antwort bekam ich eine damalige Anfrage beim STVA TG mit der Bermerkung, dass es eigentlich zugelassen sein sollte. Angehängt findet Ihre die Anfrage und die entsprechende Antwort, welche für mich nicht eindeutig ist. Gemäss diesem Thema hier dürfte es wohl keine zweifel mehr daran geben, ob der Sigma 3650 in DE zugelassen ist oder nicht. Die Frage ist wie das in der Schweiz aussieht? Hat da jemand Erfahrung? Gruss |
#12
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Dein Vorhaben wird meiner Meinung nach nicht funktionieren ... wegen der Überbreite kann man sich sicherlich noch mit der Sondergenehmigung helfen, soll nicht einmal soooo teuer sein, auch wenn diese immer wieder pro Jahr neu beantragt werden muss ...
Ich hatte mich genau damit beschäftigt, ob die 855 noch trailerbar ist und hierbei so gut wie jeden QS-Händler gefragt und alle haben unisono geantwortet, dass die 855 nicht mehr trailerbar ist, da hilft auch das ganze Gewichtsparen mit einem 3,5 t Trailer nichts ... jeder Händler hat von diesem Vorhaben strikt abgeraten, ja sogar strikt abgelehnt ... das sollte einem zu Denken geben ... Wir haben uns dann für unsere Verhältnisse, da in jedem Fall unser Boot trailerbar sein sollte, für die 805 Cruiser entschieden und wir denken, dass wir uns absolut richtig entschieden haben ... LG Dirk
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#13
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Vielen Dank für die Infos!
Meine letzte Antwort inkl. ein paar Infos zum 3650 kg muss noch von einem Admin aktiviert werden und kommt hoffentlich bald. Mir wurde ebenfalls vom Händler erst abgeraten, allerdings ohne einen richtigen Grund. Ich meine mit dem AB ist das Boot definitiv nach dem Gewicht "trailerbar"...Auch ohne 3650kg...Nach längerem hin und her hatte dann auch der Händler dem zugestimmt...Die Frage wäre halt ob dies mit dem IB auch irgendwie möglich ist...Falls man die Zulassung für 3650 kg in der Schweiz bekommt müsste das ja eigentlich gehen... |
#14
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Na da würde ich mal ne Anfrage an Sigma stellen die wissen was da so geht.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#15
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Die Quicksilver 855 Cruiser ist nicht trailerbar (ausser mit LKW oder Druckluftbremse). Das Bootsgewicht von 2700 kg bezieht sich auf ein Boot ohne Motor, ohne Batterien, ohne Flüssigkeiten, ohne Sonderausstattung. Wenn Du z.B. die Smart Edition wählst hast Du min. 100kg mehr drauf. Das Bootsgewicht mit dem leichten Dieselmotor und SmartEdition ist bei ca. 3500kg!
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#16
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Habe ich bereits getan.
Bekommen habe ich die angehängten Schreiben, in welchen vor einiger Zeit wohl mal eine entsprechende Anfrage beim STVA TG gemacht wurde, mit der Bemerkung dass der 3650 zulässig sein SOLLTE. Ich bin mir da nicht so ganz sicher und suche Leute, die diesen Trailer in der Schweiz angemeldet haben und von Ihren Erfahrungen berichten können. |
#17
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Dann wäre das Boot mit der Sonderausstattung bei 2800 kg mit dem Verado 300 AB wiederum bei rund 3100 kg (der Verado 300 wiegt nicht mal 300kg). Somit müsste doch das Quicksilver 855 zumindest mit AB trailerbar sein....?
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#18
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...oder kennt jemand ähnliche Boote, welche leichter sind? Ich glaube das Jeanneau MF 855 wiegt noch mehr wie das quicksilver...
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#19
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855 selber ziehen
Zitat:
Meine 855 Jeanneau wiegt ca.4.2 tonnen die zieh nur noch mitnem Bulldog und nem 25kmh Trailer schon allein wegen der 3,0m breite Nätürlich geht es mitnem Tieflader auch. Aber 3,5 Tonnen Trailer ist ein no go Vielleich als Hafentrailer zum nächsten Unterstand. Gruss Hubertus |
#20
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Nach 4 Jahren wird er bestimmt eine Lösung gefunden haben.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#21
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Hallo Allerseits
Ich bin immer noch auf der suche nach einer Möglichkeit das 855 (oder ein ähnliches grosses Boot) zu Trailern (immer noch ohne Luftdruck). Gibt es ggf. Mittlerweile weitere Leute da die damit Erfahrung haben? Vielen Dank! |
#22
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme *von dem in Deutschland möglichen Sonderfall des über Bestandsschutz möglichen auflaufgebremsten 4t-Anhängers mit Maulkupplung am als Zugmaschine zugelassenen Geländewagen abgesehen - und alle derartigen Fahrzeugkombinationen sind mindestens fast 30 Jahre alt, weil seitdem das Tempolimit von 40km/h für auflaufgebremste Anhänger in §41(10) StVZO steht |
#23
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Zitat:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-...56920-211-2748 Oder wo liegt das Problem? Passender Führerschein, Zugfahrzeug, Stellplatz?
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Gruß Holger |
#24
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Wenn seit April 2015 jemand versucht sein Boot legal ziehen zu können liegt das garantiert nicht am Führerschein oder Stellplatz. Das liegt ganz einfach am Geld oder wie du so schön geschrieben hast am Zugfahrzeug.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#25
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Alles hübsch und gut, aber da war noch die Frage mit Überbreite und Italien: Vergiß es, so schnell es geht, das wird auch nix!
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