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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Führerschein aus dem Ausland
Hallo, ich bin Deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
Ich möchte einen Kurs und anschließend Führerschein in Bulgarien im Sommer machen. Was für ein (welche) Scheine müssen es sein, so dass ich damit in Deutschland- bzw Europa-weit motorisierte Sportboote (keine Segel) Binnen und nah an der Ostseeküste fahren darf? Höchstwahrscheinlich werde ich nie ein Boot über 20m Länge fahren, aber vom Motor her Innenborder und nicht ganz schwach. |
#2
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Gar keinen. Ausländische Führerscheine von deutschen Staatsbürgern werden hier nicht annerkannt.
Mach doch einfach den Deutschen Sportbootführerschein Binnen und See. Damit darfst du überall fahren.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Ausländische Scheine gelten nur punktuell, i.d.R. nur in dem Land, in dem sie abgelegt wurden. Du brauchst also als Deutscher SBF See und SBF binnen.
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Beste Grüße John |
#4
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Das Schiff soll doch über 20m sein. Dann reicht der SBF-Binnen nicht.
Da braucht er dann das Sportpatent E bzw. das Rheinpatent. |
#5
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Zitat:
Hallo schimi, nie über 20m
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Grüße vom Main Km 31 Thomas ..... und immer eine handbreit Äppler im Glas .....
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#6
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Du weißt ja, dass diese Aussage falsch ist !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#7
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i.d.R. = In der Regel ... So ...und jetzt erwarte ich eine Aufzählung der Führerscheine die in D anerkannt werden ..und bitte mit Quellenangabe ..
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#8
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Uns wurde es damals auch so bei gebracht, dass der Führerschein, z.B im Urlaub gemacht, auch nur für dieses Land seine gültigkeit hat.
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Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb
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#9
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Zitat:
Es könnte sich was durch die EU Regelungen geändert haben ... deshalb meine Bitte um Quellenangabe.
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#10
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#11
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Zitat:
Wenn Du auf meine HP gehst kannst Du eine entsprechende Liste finden.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#12
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bei pkw fuehrerscheine funktionierts im eu Bereich
allerdings brauchst du einen wohnsitz fuer min 185 tage plus evtl aufenthaltsgenehmigung wie allerdings bei bootsfueherschein aussieht weiss ich nicht
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gruß peter |
#13
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Zitat:
Aber nicht die Scheine, die von einem Deutschen EU Bürger im Ausalnd erworben wurden. http://www.sailornet.at/kuestenpaten...hrerschein.htm Gruss Werner |
#14
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Oh mein Gott.... nicht schon wiiieder!
Das Thema ist doch schon flüssig vom andauernen durchkauen. |
#15
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Und in China ist um 13 Uhr 56 und 12 Sekunde ein Fahrrad mit einem Sack Reis am Gebäckträger umgefallen
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Liebe Grüße Willi |
#16
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Aussergewöhnlich!
Kein Reis auf dem Träger, sondern Gebäck? Ich finde, das ist 'ne Schlagzeile wert! |
#17
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Zitat:
Das war absehbar, weil Gebäckträger ausschließlich zum Transport von Backwaren zugelassen sind. Hubert PS. Mist ! Zu langsam !
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! Geändert von Mr-Flopppy (08.05.2015 um 21:48 Uhr) |
#18
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Wenn sie grün sind...
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat |
#19
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#20
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Führerschein aus dem Ausland
Zitat:
So what? Hier steht ein bulgarischer FS zur Diskussion. Hast Du gewiss überlesen. Zudem gilt meine Aussage auch für HR-Führerscheine. Die gelten auch nur punktuell, z. B. nicht in DE.
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Beste Grüße John |
#21
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Zitat:
Hier geht es darum ob ein Ausländischer Führerschein (egal ob kroatisch, bulgarisch, polnisch...) eines Deutschen Staatsbürger innerhalb Deutschlands gilt und dies kann man klar mit NEIN beantworten. Es wäre schön wenn du Entweder auf die Frage des TO antwortest oder die Finger still hälst.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#23
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#24
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Zitat:
Also mich würde mal eine "wasserfeste" Quelle interessieren wo steht wie man einen im Ausland erworbenen Bootsführerschein EU-weit legalisieren kann. Bisher ist mir nur die Aussage "Geht nicht!" bekannt. Dass die deutschen Fahrschulen das sagen wundert mich nicht, denn die leben ja davon dass wir unsere Patente hier machen. Kleine Bitte: wer meint dass dieses Thema schon zu oft durchgekaut wurde: Einfach überlesen... Wer ein klare Aussage zu dem Thema hat: Bitte mit Quelle belegen...
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe
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#25
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Wurde schon oft durchgekaut, richtig. Ich versuche mal, es dir kurz und allgemeinverständlich nochmal nahezubringen:
Ein deutscher Staatsbürger braucht deutsche Führerscheine, das ergibt sich zweifelsfrei hieraus: https://www.gesetze-im-internet.de/b...fsv/gesamt.pdf. Kein wenn und kein aber ... Fährt ein deutscher Staatsbürger im Ausland Boot, gelten für ihn die Gastlandvorschriften. Bleiben wir bei Kroatien: Für alle motorbetriebenen Boote braucht man einen Bootsführerschein und auch für Segelboote ab einer Länge von 2,50m besteht in Kroatien Führerscheinpflicht! Die meisten Gastländer erkennen die deutschen SBF vollumfänglich an. Die Kroatischen Vorschriften z.B. dazu hier: http://www.mppi.hr/UserDocsImages/TA...203_11_eng.pdf (Die Residentenbesonderheiten lasse ich jetzt mal aussen vor). Hat ein deutscher Staatsbürger keinen Führerschein, kann/muß er einen kroatischen Führerschein in Kroatien machen. (Für/in anderen Ländern gilt das Gleiche) Dieser gilt aber dann nur und ausschliesslich in Kroatien. Das dieser (und auch andere im Ausland erworbenen Lizenzen) in Deutschland nicht gültig ist, ergibt sich klar aus der deutschen Rechtsvorschrift. (Siehe oben). Ein Wort noch zur Versicherung: In den Versicherungsbedingungen wird explizit auf die erforderlichen Führerscheine eingegangen. Bitte nachlesen. Wenn ein Deutscher nur einen kroatischen Führerschein hat, kann der Vers.schutz gefärdet sein. Manche Versicherungen erkennen diesen aber als ausreichend an. Daher: Sich von der eigenen Versicherung schriftlich bestätigen lassen, daß sie den kroatischen Führerschein auch anerkennen. Sonst gibt es womöglich bei einem Schadenfall ein böses erwachen! Noch Fragen? |
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