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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.05.2015, 14:36
konzah konzah ist offline
Cadet
 
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Standard Führerschein aus dem Ausland

Hallo, ich bin Deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
Ich möchte einen Kurs und anschließend Führerschein in Bulgarien im Sommer machen. Was für ein (welche) Scheine müssen es sein, so dass ich damit in Deutschland- bzw Europa-weit motorisierte Sportboote (keine Segel) Binnen und nah an der Ostseeküste fahren darf? Höchstwahrscheinlich werde ich nie ein Boot über 20m Länge fahren, aber vom Motor her Innenborder und nicht ganz schwach.
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  #2  
Alt 08.05.2015, 14:38
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
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Standard

Gar keinen. Ausländische Führerscheine von deutschen Staatsbürgern werden hier nicht annerkannt.

Mach doch einfach den Deutschen Sportbootführerschein Binnen und See.
Damit darfst du überall fahren.
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

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  #3  
Alt 08.05.2015, 14:40
JohnB JohnB ist offline
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Ausländische Scheine gelten nur punktuell, i.d.R. nur in dem Land, in dem sie abgelegt wurden. Du brauchst also als Deutscher SBF See und SBF binnen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #4  
Alt 08.05.2015, 17:14
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Du brauchst also als Deutscher SBF See und SBF binnen.
Das Schiff soll doch über 20m sein. Dann reicht der SBF-Binnen nicht.
Da braucht er dann das Sportpatent E bzw. das Rheinpatent.
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  #5  
Alt 08.05.2015, 17:36
Benutzerbild von kameruner
kameruner kameruner ist offline
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561 Danke in 342 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von konzah Beitrag anzeigen
Hallo, ich bin Deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
Ich möchte einen Kurs und anschließend Führerschein in Bulgarien im Sommer machen. Was für ein (welche) Scheine müssen es sein, so dass ich damit in Deutschland- bzw Europa-weit motorisierte Sportboote (keine Segel) Binnen und nah an der Ostseeküste fahren darf? Höchstwahrscheinlich werde ich nie ein Boot über 20m Länge fahren, aber vom Motor her Innenborder und nicht ganz schwach.


Hallo schimi,
nie über 20m
__________________
Grüße vom Main Km 31
Thomas
..... und immer eine handbreit Äppler im Glas .....
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  #6  
Alt 08.05.2015, 17:48
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ausländische Scheine gelten nur punktuell, i.d.R. nur in dem Land, in dem sie abgelegt wurden.
Du weißt ja, dass diese Aussage falsch ist !
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #7  
Alt 08.05.2015, 17:53
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Du weißt ja, dass diese Aussage falsch ist !

i.d.R. = In der Regel ...

So ...und jetzt erwarte ich eine Aufzählung der Führerscheine die in D
anerkannt werden ..und bitte mit Quellenangabe ..
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #8  
Alt 08.05.2015, 17:56
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matsches matsches ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Du weißt ja, dass diese Aussage falsch ist !
Uns wurde es damals auch so bei gebracht, dass der Führerschein, z.B im Urlaub gemacht, auch nur für dieses Land seine gültigkeit hat.
__________________

Gruß Stefan
Poseidon Worms

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb
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  #9  
Alt 08.05.2015, 18:00
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Don P Don P ist offline
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Zitat:
Zitat von matsches Beitrag anzeigen
Uns wurde es damals auch so bei gebracht, dass der Führerschein, z.B im Urlaub gemacht, auch nur für dieses Land seine gültigkeit hat.

Es könnte sich was durch die EU Regelungen geändert haben ...
deshalb meine Bitte um Quellenangabe.
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #10  
Alt 08.05.2015, 18:45
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von kameruner Beitrag anzeigen
[/B]
Hallo schimi,
nie über 20m
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
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  #11  
Alt 08.05.2015, 19:26
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Don P Beitrag anzeigen
Es könnte sich was durch die EU Regelungen geändert haben ...
deshalb meine Bitte um Quellenangabe.
Ich habe das bereits am Beispiel des kroatischen Bootspatentes hier mehrfach nachgewiesen - Quellangabe war das kroatische Ministerium.
Wenn Du auf meine HP gehst kannst Du eine entsprechende Liste finden.
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #12  
Alt 08.05.2015, 20:04
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peterle peterle ist offline
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Standard

bei pkw fuehrerscheine funktionierts im eu Bereich
allerdings brauchst du einen wohnsitz fuer min 185 tage plus evtl aufenthaltsgenehmigung
wie allerdings bei bootsfueherschein aussieht weiss ich nicht
__________________
gruß peter
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  #13  
Alt 08.05.2015, 20:06
Benutzerbild von Schnuffi
Schnuffi Schnuffi ist offline
Fleet Captain
 
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Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich habe das bereits am Beispiel des kroatischen Bootspatentes hier mehrfach nachgewiesen - Quellangabe war das kroatische Ministerium.
Wenn Du auf meine HP gehst kannst Du eine entsprechende Liste finden.
Die im Heimatland erworbenen Scheine werden in der Regel von den EU Staaten anerkannt.
Aber nicht die Scheine, die von einem Deutschen EU Bürger im Ausalnd erworben wurden.

http://www.sailornet.at/kuestenpaten...hrerschein.htm


Gruss Werner
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  #14  
Alt 08.05.2015, 20:14
Janus Janus ist offline
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Oh mein Gott.... nicht schon wiiieder!

Das Thema ist doch schon flüssig vom andauernen durchkauen.
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  #15  
Alt 08.05.2015, 21:10
Benutzerbild von Gummiente
Gummiente Gummiente ist offline
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Und in China ist um 13 Uhr 56 und 12 Sekunde ein Fahrrad mit einem Sack Reis am Gebäckträger umgefallen
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #16  
Alt 08.05.2015, 21:28
Benutzerbild von derpaps
derpaps derpaps ist offline
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518 Danke in 278 Beiträgen
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Aussergewöhnlich!
Kein Reis auf dem Träger, sondern Gebäck?

Ich finde, das ist 'ne Schlagzeile wert!

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  #17  
Alt 08.05.2015, 21:29
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Mr-Flopppy Mr-Flopppy ist offline
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Und in China ist um 13 Uhr 56 und 12 Sekunde ein Fahrrad mit einem Sack Reis am Gebäckträger umgefallen

Das war absehbar, weil Gebäckträger ausschließlich zum Transport von Backwaren zugelassen sind.

Hubert

PS. Mist ! Zu langsam !
__________________
Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!

Geändert von Mr-Flopppy (08.05.2015 um 21:48 Uhr)
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  #18  
Alt 08.05.2015, 21:37
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toxy toxy ist offline
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897 Danke in 511 Beiträgen
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Wenn sie grün sind...
__________________
Felix

I hear the ferryman is half man, half boat
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  #19  
Alt 08.05.2015, 22:07
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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9.921 Danke in 4.822 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von derpaps Beitrag anzeigen
Aussergewöhnlich!
Kein Reis auf dem Träger, sondern Gebäck? ...
Reisgebäck

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #20  
Alt 08.05.2015, 22:46
JohnB JohnB ist offline
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Standard Führerschein aus dem Ausland

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich habe das bereits am Beispiel des kroatischen Bootspatentes hier mehrfach nachgewiesen - Quellangabe war das kroatische Ministerium.
Wenn Du auf meine HP gehst kannst Du eine entsprechende Liste finden.

So what? Hier steht ein bulgarischer FS zur Diskussion.

Hast Du gewiss überlesen.

Zudem gilt meine Aussage auch für HR-Führerscheine. Die gelten auch nur punktuell, z. B. nicht in DE.
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Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 09.05.2015, 10:06
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich habe das bereits am Beispiel des kroatischen Bootspatentes hier mehrfach nachgewiesen - Quellangabe war das kroatische Ministerium.
Wenn Du auf meine HP gehst kannst Du eine entsprechende Liste finden.
Du olltest mal die Frage de TO lesen und vertehen und nicht auf jeden Eintrag mit dem gleichen Müll antworten.

Hier geht es darum ob ein Ausländischer Führerschein (egal ob kroatisch, bulgarisch, polnisch...) eines Deutschen Staatsbürger innerhalb Deutschlands gilt und dies kann man klar mit NEIN beantworten.

Es wäre schön wenn du Entweder auf die Frage des TO antwortest oder die Finger still hälst.
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Gruß Volker
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  #22  
Alt 09.05.2015, 10:37
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Pianist Pianist ist offline
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Das gleiche gilt übrigens auch für ausländische Funkzeugnisse.

Matthias
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  #23  
Alt 11.09.2016, 08:56
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Panna Panna ist offline
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http://www.eu-bootsfuehrerschein.de/
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Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #24  
Alt 11.09.2016, 09:12
AG31 AG31 ist offline
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Da steht, dass man dort die entsprechenden Patente erwerben kann und diese EU weit anerkannt sind. Allerdings nicht, ob sie auch anerkannt werden, wenn man nicht Staatsbürger des jeweiligen Landes ist.

Also mich würde mal eine "wasserfeste" Quelle interessieren wo steht wie man einen im Ausland erworbenen Bootsführerschein EU-weit legalisieren kann. Bisher ist mir nur die Aussage "Geht nicht!" bekannt. Dass die deutschen Fahrschulen das sagen wundert mich nicht, denn die leben ja davon dass wir unsere Patente hier machen.


Kleine Bitte:
wer meint dass dieses Thema schon zu oft durchgekaut wurde: Einfach überlesen...
Wer ein klare Aussage zu dem Thema hat: Bitte mit Quelle belegen...
__________________
Grüsse
Matthias

Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe
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  #25  
Alt 11.09.2016, 11:08
Janus Janus ist offline
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Wurde schon oft durchgekaut, richtig. Ich versuche mal, es dir kurz und allgemeinverständlich nochmal nahezubringen:

Ein deutscher Staatsbürger braucht deutsche Führerscheine, das ergibt sich zweifelsfrei hieraus: https://www.gesetze-im-internet.de/b...fsv/gesamt.pdf.
Kein wenn und kein aber ...

Fährt ein deutscher Staatsbürger im Ausland Boot, gelten für ihn die Gastlandvorschriften.

Bleiben wir bei Kroatien: Für alle motorbetriebenen Boote braucht man einen Bootsführerschein und auch für Segelboote ab einer Länge von 2,50m besteht in Kroatien Führerscheinpflicht!
Die meisten Gastländer erkennen die deutschen SBF vollumfänglich an.
Die Kroatischen Vorschriften z.B. dazu hier:
http://www.mppi.hr/UserDocsImages/TA...203_11_eng.pdf
(Die Residentenbesonderheiten lasse ich jetzt mal aussen vor).

Hat ein deutscher Staatsbürger keinen Führerschein, kann/muß er einen kroatischen Führerschein in Kroatien machen. (Für/in anderen Ländern gilt das Gleiche) Dieser gilt aber dann nur und ausschliesslich in Kroatien. Das dieser (und auch andere im Ausland erworbenen Lizenzen) in Deutschland nicht gültig ist, ergibt sich klar aus der deutschen Rechtsvorschrift. (Siehe oben).

Ein Wort noch zur Versicherung:
In den Versicherungsbedingungen wird explizit auf die erforderlichen Führerscheine eingegangen. Bitte nachlesen.
Wenn ein Deutscher nur einen kroatischen Führerschein hat, kann der Vers.schutz gefärdet sein. Manche Versicherungen erkennen diesen aber als ausreichend an.
Daher: Sich von der eigenen Versicherung schriftlich bestätigen lassen, daß sie den kroatischen Führerschein auch anerkennen.
Sonst gibt es womöglich bei einem Schadenfall ein böses erwachen!

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