#1
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NL, Namensschild ans Boot?
Hi,
habe es anderswo am Rande aufgeschnappt, kann es sein, dass in NL ein Namensschild mit dem Eignernamen ans Boot muss? Und wenn, wohin...? Das beliebteste Revier überhaupt und man muss in der Rubrik, "Woanders" schreiben. Gruß Willy |
#2
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Moin Willy
Gehört habe ich das auch schon. Es soll sogar nicht nur der Name des Eigners gut sichtbar am Schiff angebracht seinj, sondern auch die Erreichbarkeit, Anschrift, Telefon. Jetzt frag mich aber bitte nicht, in welcher Rechtsvorschrift das steht. Gruß Werner |
#3
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Ich liege seit Jahren in NL.
Es stimmt mit dem Schild, steht m.E.n. im Almanak. Ich habe es nicht im Boot und muß auch ehrlich sagen, daß ich es in den wenigsten Booten hier sehe, weder im Club, noch in anderen Häfen.....
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#4
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Moin
Die Plicht in Nl sein Boot zu benennen ergibt sich aus dem BPR 2.02. Dort ist die Kennzeichnung geregelt. Es muss ein Schiffsname und der Heimathafen angegeben werden. In Kontrastfarbe und deutlich zu erkennen. In Gegensatz zu D allerdings keine Mindesthöhe angegeben. Wenn das Boot unbenannt an öffentlichen Stellen liegenbleibt ( beim "bösen" Beamten zählt auch der Spaziergang der Crew dazu) muss innen im Boot , aber sichtbar, der Name des Eigners und eine Kontaktmöglichkeit angegeben werden. Laut NL Zoll ( keine Fachbeamten) reicht allerdings ne Emailadresse aus. Hans PS:obiges gilt nicht für schnelle (mehr als 20kmh möglich) Motorboote |
#5
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Hi,
dann werde ich mal meine Handynummer hinter die Spray klemmen wenn wir das Boot verlassen, ist aber selten außerhalb von Marinas. Danke und Gruß Willy |
#6
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Stimmt, ist Pflicht laut BPR
Habe selbst eine "schone" platte gravieren lassen mit: In case of emergency und unser beiden Handy nummern Befindet sich am Steuerstand, neben der CE plakette
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#7
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Davon bin ich nicht so sicher .....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#8
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Weil Boote über 20 Km/h eine amtliche Registrierungnummer haben müssen.
Gruss Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht . |
#9
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Laut BPR 2.02 Nr. 3 muss das Namensschild nicht auf schnellen Motorbooten mit Registrierungskennzeichen sowie auf mit Muskelkraft betriebenen Booten oder Segelbooten unter 7m Länge vorhanden sein.
Ansonsten muss laut Nr. 1b ein Schild mit Namen und Wohnort des Eigners außen oder innen gut sichtbar angebracht werden. |
#10
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Zitat:
Ob vorgeschrieben oder nicht - ich finde die Idee gar nicht so schlecht! Wenn ich mal für ein paar Stunden oder vielleicht sogar für ein, zwei Tage das Boot verlasse und es passiert damit irgend etwas, kann man mich wenigstens schnell und ohne große Recherche erreichen. Name und Telefon-Nummer (Handy) reichen da doch schon aus. Gruss Gerd |
#11
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Ich habe mir hier http://www.schilddirect.de/index.php ein Kunststoffschild (schwarze Schrift auf silberfarbenem Untergrund) machen lassen. War nicht teuer und sieht gut aus.
LG Wolfgang |
#12
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Hi zusammen
Soweit mir bekannt ist, gilt die Geschichte mit der Namenstafel etc. für holländische Eigner, deren Boot keine andere Registrierung hat. Als deutscher Eigner muß das Boot eh in D registriert sein (Binnenzulassung vom WSA, internat. BS, o.ä.) Somit entfällt für deutsche Eigner die Verpflichtung der Namenstafel. Trotzdem kann es vorteilhaft sein, eine Kontaktmöglichkeit sichtbar am Schiff anzubringen. |
#13
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Wie kommst du denn da drauf? Kannst du das belegen? Hier in Roermond fahren einige Boote ohne Zulassung rum mit garantiert deutschen Eignern .
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#14
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Zitat:
Und so halte ich es seit ich ein eigenes Boot habe. Innen ist leicht findbar meine Adresse und Telefonnummer angegeben. Man weiß ja nie....? |
#15
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Hi Danyel
Es ergibt sich daraus, wenn der Wohnsitz in Deutschland ist. Somit unterliegt ein Boot eines deutschen Eigners der deutschen Kennzeichnungs- und Registierungspflicht. Ich weiß auch, daß in NL viele deutsche Eigner ihr Schiff nicht registriert haben. Das geht dann auf eigenes Risiko. Bei uns im Hafen hier in Lemmer ist die Polizei mit einem Boot stationiert. Beim Gespräch mit den Beamten wurde mir das so bestätigt. |
#16
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Ich komme da zu einer anderen Ansicht.
In D müssen Boote nur auf Binnenschiffahrtsstraßen registriert sein, nicht aber auf Seeschiffahrtsstraßen. Somit haben nicht alle deutschen Boote ein Kennzeichen. Die Registrierungspflicht für Binnen gilt in D aber auch für ausländische Boote, die hier dauerhaft bleiben. Analog dazu hieße das in den Niederlanden, dass ausländische (=deutsche) Boote die dort längerfristig bleiben, und nicht nach Deutschland fahren sollen, sich nach den niederländischen Vorschriften zu richten haben. Hier mal ein Auszug aus dem gemeinsamen Wassersportführer 2014 der WSP von NRW und NL: Kleinfahrzeuge müssen gekennzeichnet sein mit: • Namen des Bootes an der Außenseite in Buchstaben, dunkel auf hellem Grund oder hell auf dunklem Grund. • Bei schnellen Motorbooten genügt die Registriernummer. • Name des Eigentümers und dessen Anschrift gut sichtbar innen oder außen am Boot. • Ausnahme: Ruderboote und Segelboote kürzer als 7 Meter. Schnelle Motorboote: Ein kleines Motorboot, das schneller als 20 km pro Stunde fahren kann, ist ein “schnelles Motorboot”. Schnelle Motorboote müssen in den Niederlanden zusätzlich gekennzeichnet sein. Ab 1. April 1997 ist die zusätzliche niederländische Registriernummer für schnelle Motorboote, die sogenannte Y-Nummer, keine Pflicht mehr für deutsche Sportboote. Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen werden in den Niederlanden anerkannt wenn sie den deutschen Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen entsprechen. Schnelle Motorboote, die einen Liegeplatz in den Niederlanden haben, haben die Wahl zwischen der Y-Nummer und der deutschen Kennzeichnung. Die Y-Nummer kann man bei der Post beantragen.
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