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  #1  
Alt 21.05.2015, 23:26
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Heimfried Heimfried ist offline
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Standard Stege oder Liegeplätze vor oder auf privaten Grundstücken

Im letzten Jahr habe beim Bootfahren (in Berlin und/oder Brandenburg) oft kleine Schilder am Ufer privater Grundstücke gesehen, die auf die Genehmigung des WSA (?) für irgendetwas am Ufer Gebautes (Slipanlage, Anlegestelle o.ä.) hinwiesen.

Ich finde allerdings nirgends rechtliche Bestimmungen darüber, was da gebaut werden kann, mit welchen Genehmigungen usw.

Hat jemand Tips? Wo steht das?
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Gruß, Günter
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  #2  
Alt 21.05.2015, 23:34
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Heimfried Heimfried ist offline
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Gerade habe ich selbst etwas gefunden:
soweit es um Bundeswasserstraßen geht, steht das wohl in § 31 Bundeswasserstraßengesetz.
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Gruß, Günter
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