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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Jetski im wasserskigebiet erlaubt?
Hallo,
Ich spiele zur Zeit mit dem Gedanken mir zusätzlich zum Boot noch ein jetski zu kaufen. bei uns in der Nähe gibt es 2 wasserskistrecken; einmal gegenüber Schiersteiner Hafen und in Mainz-Kastel bzw amöneburg. Die nächste jetskistrecke ist ein Stück weiter weg bei Laubenheim. Meine Frage ist nun, darf man mit dem jetski ausschliesßlich auf der jetskistrecke fahren oder ist es auch auf wasserskistrecken erlaubt? Gruß Kevin |
#2
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du darfst überall fahren. Halt nur mit geradem Kurs und Ziel.
Die Wasserskistrecke ist nicht automatisch freigegeben als Jetskistrecke. du kannst ja aber von Schierstein zur Jetskistrecke fahren und dort deinen Spass haben und am nachmittag wieder zurück
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Danke für die Antwort. Also darf ich auf der wasserskistrecke auch nur mit geradem Kurs fahren?
Aber wie sieht es dann aus wenn ich ein wakeboard, Tube mit dem jet ziehen will. Das ich einen Beobachter auf dem jetski brauche ist mir klar. Dann darf ich auch "Zickzack" fahren? |
#4
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#5
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#6
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Auf den genannten Strecken, wird es von der WSP in der Regel toleriert.
Erlaubt ist es daher trotzdem nicht. Nicht legal, aber "alle" machen es. Und das obwohl die WSP in RLP eher streng ist. Grüße, Markus
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Irgendwas ist immer! Geändert von booter (22.05.2015 um 12:32 Uhr)
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#7
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Zitat:
Als Zugfahrzeug darf ein Jetski nur dann verwendet werden, wenn es über ausreichend Kippstabilität verfügt und sein Typ in einer amtlichen Liste des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die im Verkehrsblatt bekannt gemacht wird, aufgeführt ist. Die allgemeinen Anforderungen an ein Wasserskizugfahrzeug - ausreichend Platz für den Beobachter, um in sicherer Position mit dem Rücken zum Schiffsführer zu sitzen und - ausreichend Platz oder Einrichtung, um im Notfall einen Wasserskiläufer bergen zu können müssen natürlich auch erfüllt werden (§3 (3). Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. Geändert von B4-Skipper (22.05.2015 um 12:40 Uhr)
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