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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.05.2015, 08:32
Tara1 Tara1 ist offline
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Standard Überführung eines Trailers

Hallo und guten Morgen Bootsfreunde,
kann ich einen amerikanischen Bootstrailer ohne Probleme mit einem "roten Überführungskennzeichen" überführen. Welche Voraussetzungen sind notwendig.
Gruß
Rainer
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  #2  
Alt 27.05.2015, 11:48
uli07 uli07 ist offline
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Ich glaube du bekommst ohne Tüv garkein Überführungskennzeichen mehr.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #3  
Alt 27.05.2015, 11:53
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bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Zitat:
Zitat von Tara1 Beitrag anzeigen
Hallo und guten Morgen Bootsfreunde,
kann ich einen amerikanischen Bootstrailer ohne Probleme mit einem "roten Überführungskennzeichen" überführen. Welche Voraussetzungen sind notwendig.
Gruß
Rainer

Hallo Rainer,

ja. Mit einem roten Kennzeichen kannst du ihn überführen. Er muss jedoch Beleuchtung bzw. eine Lichtleiste haben (gibt es ab 30 € im Zubehör)

Rote Kennzeichen haben aber nur noch Händler.


Für private Personen gibt es nur noch das 5-Tages-Kennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen (für Import-/Export).

Das 5 Tages-Kennzeichen bekommt man seit 1.4.2015 aber nur noch, wenn das zu überführende Fahrzeug deutsche Papiere und TÜV hat. Daher ist uninteressant.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #4  
Alt 27.05.2015, 11:58
uli07 uli07 ist offline
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Mit einem "Händler Kennzeichen" darfst du es. Der Händler "darf" es dir aber nicht leihen, es sei denn der Trailer gehöhrt dem Händler. Vielleicht findest du ja so einen Händler.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #5  
Alt 27.05.2015, 12:09
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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WICHTIG: US Trailer haben eine 2"-Kupplung, Deutsche (und Europäische) Trailer eine 50mm Kupplung.
2" sind jedoch 50,8mm, hier könnte es Probleme geben, dass die Kupplung des US-Trailers von der Kugel springt, das wird oft nicht beachtet.
__________________

Gruß Heinz,


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  #6  
Alt 27.05.2015, 13:36
Benutzerbild von Alex1110
Alex1110 Alex1110 ist offline
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227 Danke in 84 Beiträgen
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Die Beleuchtung muss aber Din genormt sein und rotes Kennzeichen darf nur noch der Händler benützen, ansonsten bekommt er es abgenommen. Am Besten du transportierst Ihn nicht auf der eigenen Achse...
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  #7  
Alt 27.05.2015, 13:45
Benutzerbild von ~Ingo~
~Ingo~ ~Ingo~ ist offline
Commander
 
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Boot: Chris Craft 30 Express Cruiser
674 Danke in 207 Beiträgen
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ich habe ein ähnliches Problem (nur noch mit Boot oben drauf) und werde es in drei Wochen damit lösen:



Die Biester sind etwa 8m lang und super stabil. Einziger Nachteil: man braucht einen BE Führerschein.
__________________
Viele Grüße vom RK406,2
Ingo
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  #8  
Alt 27.05.2015, 15:56
Generador Generador ist offline
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301 Danke in 255 Beiträgen
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Läuft der gelenkte Hänger noch unter Tandem ?
Ansonsten müsste doch Klesse Ce sein oder
__________________
MFG Dieter
Fiberline G 15 Bj. 1972
Suzuki DT 65 Bj. 1995
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  #9  
Alt 27.05.2015, 16:02
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
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56.089 Danke in 11.893 Beiträgen
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Ne die Anzahl der Achsen ist nicht mehr relevant.
Zitat Tüv Nord
"
Grundsätzliche Regelungen für Zugkombinationen nach EU-Recht:


  1. Hinter jeder Soloklasse darf grundsätzlich ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von max. 750 kg mitgeführt werden.
  2. Die Anzahl der Achsen der Zugkombination spielen keine Rolle.
  3. Für Zugkombinationen, die noch unter die Klasse B fallen, gilt ab 19.01.2013 folgende Bedingung:
    Die zGM der Zugkombination muss £ 3,5 t sein, wenn die zGM des Anhängers > 750 kg ist.
    Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so ist die Klasse BE erforderlich.

    Hinweis: Inhaber der Klasse B, denen diese Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 erteilt wurde, erhalten diesen neuen erweiterten Umfang der Zugkombinationsregelung automatisch ab dem Inkrafttreten der neuen FeV zum 19.01.2013 ohne ihren Führerschein umtauschen zu müssen.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #10  
Alt 27.05.2015, 16:04
mcgrymelon mcgrymelon ist offline
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Der von Ingo gezeigte Drehschemelanhänger ist entweder mit alter Klasse 2, neuer Klasse CE oder mit neuer Klasse BE zu fahren.
Die alte Klasse 3 enthielt noch die Beschränkung auf 3 Achsen (Tandemachse = 1 Achse).

Die neue Klasse BE braucht es auch "nur", weil die Summe der zGG von Zugfahrzeug und Anhänger mit Sicherheit über 3.5to liegt. Ansonsten dürfte auch mit der reinen Klasse B ein mehrachsiger Anhänger gezogen werden, sofern sein zGG unter 750kg liegt oder die Summe von (siehe oben) kleine 3.5to ist.

PS: Mist, Stephan war schneller, hat aber auch "nur kopiert" ...
__________________
Grüße, Thorsten

Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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