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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Bootsmotorentechniker Meisterpflicht?
Hallo,
ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum für meine Frage erwischt Ich hatte kürzlich eine Diskussion mit einem Bekannten, wie es eigentlich bei Bootsmotoren-Technikern/ Mechanikern ist im Hinblick auf eine Meisterpflicht. er war der Meinung, dass es sicher wie bei Kfz gehandhabt wird und bei Selbstständigkeit eben auch Meisterpflicht besteht. Ich dachte eher ganz naiv, dass es eher so wäre, wie auch diese ganzen "Fahrzeugpfleger" die Pflicht umgehen, denn wenn ich bei einem Auto den Ölwechsel ohne Meister machen darf, warum sollte ich das beim Bootsmotor nicht dürfen? Um unsere Diskussion endlich zu beenden hoffe ich, dass hier im Forum vielleicht jemand weiß, wie es wirklich ist? Besteht bei Selbstständigen Bootsmotoren Technikern eine Meisterpflicht? Ich danke euch schonmal für eure Antworten |
#2
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Ich glaube eher nicht , die meisten werden wohl KFZ Schrauber sein . Weiß auch nicht ob es ein Ausbildungs Beruf ist . Wichtig ist , das die Schrauber lange Erfahrung mit der Bootstechnik haben .
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#3
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Keine Pflicht, gibt nicht mal ne Ausbildung!
Kann sich jeder an die Tür schreiben, die meisten sind Kfzties oder Baumaschinenmechatroniker!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#4
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Jeder, der das Wort Boot unfallfrei schreiben kann, darf ein Gewerbe anmelden und an Booten herum schrauben. Als Höhepunkt darf er dann noch eine unverschämte Kohle dafür verlangen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#5
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Boot und Yachtservice ist immer gern genommen
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Gruß Yannik |
#6
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Zitat:
Gruß Ulli
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Mein Profilbild muss geändert werden...
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#7
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Zitat:
Langsam, aber zielsicher, gehst du mir hier gewaltig auf den Sack. Zumal ich nicht den blassen Schimmer habe, was ich dir getan haben könnte. Ich habe ja eine sehr hohe Schmerzgrenze, aber die ist hier bald erreicht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#8
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Bei uns ist's ein Teil vom KFZ-Reparaturgewerbe. Und damit sehr wohl Meisterpflichtig. Gibt zwar auch jede Menge anderer Schrauber - aber die dürfen sich halt nicht von der Gewerbeaufsicht erwischen lassen.
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Cheers, Ingo |
#9
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Es gibt eben durchaus auch gute Techniker, die ihren Preis Wert sind.
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Cheers, Ingo |
#10
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Zitat:
Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer! |
#11
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Die sind nicht weg, die sind woanders....ist letztlich auch egal, hat ja mit der Eingangsfrage letztendlich nix zu tun.
Gruß Ulli
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Mein Profilbild muss geändert werden... |
#12
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Naja gibt gute und schlechte wie bei den Kfzties eben auch
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#13
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Neulich hat ein Iveco -LKW-Meister den Iveco-Diesel eines meiner Kunden generalüberholt und eingebaut. Beim Orgeln zum ersten Neustart hat er in Unkenntnis der Funktionsweise eines Zweikreiskühlsystems den Auspuffsammler vollgeorgelt, bis beim ersten Zünden ein Zylinder Wasserschlag erlitt. Meisterhaft
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#14
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Zitat:
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Cheers, Ingo
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#15
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Zitat:
Interessant ist es auf jeden Fall. |
#16
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Ehrlich gesagt wundert's mich, dass dies bei Euch ein freies Gewerbe sein soll...
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Cheers, Ingo |
#17
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Da es sich beim "Bootsmechaniker" um keinen Lehrberuf handelt, haben die Handwerkskammern auch nix zu melden. Ich kann nur einen Meistertitel verlangen, wenn dafür vorher auch einen Beruf gelernt wurde
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#18
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Die Kammern haben insofern was zu melden, als sie ja auch mitbestimmen, was ein "freies Gewerbe" ist.
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Cheers, Ingo |
#19
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Die Gewährleistung sah so aus, dass man sicht die Kosten geteilt hat und die Yacht erst im nächsten Sommer in Fahrt kam.
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#20
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Gilt das in Ö. nur für Österreicher oder grundsätzlich für alle - also auch für Zugereiste aus den Ländern, wo es z.B. keine Meisterpflicht gibt ?
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren |
#21
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Nach den Regeln für das Körperschaftsrecht - hier handelt es sich um eine Gebietskörperschaft, also Hoheitsgebiet - müssten die veranstalteten Regeln für alle gelten, die das Gebiet betreten und da was machen wollen. Anders bei uns.
Hier bei uns gilt das Grundgesetz laut Präambel "für die Deutschen". Der Geltungsbereich ist seit der Wiedervereinigung vom Paragraphenteil des GG in die Präambel verlegt worden, die im Übrigen bezüglich ihrer juristischen Wirksamkeit lediglich als Vorwort zu werten ist. Das ist ein Hinweis auf die Körperschaft der juristischen Person. Bestätigt wird das durch den Umstand, dass die BRD eine GmbH ist und weltweit als NGO ( Nichtregierungsorganisation ) geführt wird und wir uns deren Gesetzen, wie im Vereinsrecht übrigens dadurch unterwerfen, dass wir sie in Form der Beantragung eines PERSONALausweises- wohl gemerkt nicht Personenausweis - anerkennen. Das nur mal so am Rande für den Interessierten. |
#22
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Moin
So schwer ist das eigentlich nicht. Der erste Treffer bei Google listet uaa alle Gewerke mit Meisterpflicht aus, : http://www.buhev.de/img/freibrief_0/...ief_2004_1.pdf Hans |
#23
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Moin,
das Vernünftigste ist, so man nicht über eine üppige Rücklage für den Betrieb eines Bootes verfügen kann, sich einige Dinge selbst beizubringen. Willy
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#24
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Zitat:
Verstehe ich das richtig? Ich darf z.B. nach einem leergefahrenen Tank nicht endlos den Anlasser betätigen um den Diesel zurück ins System zu holen?
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Gruß Christoph |
#25
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Nee nicht unbedingt. Beim Anlasser betätigen dreht natürlich auch die Seewasserpumpe und fördert. Da es allerdings keinen "Druck" gibt der das gepumpte Wasser aus den Abgsassammler abläßt, ist dieser irgentwann voll. Dann knn über die Auslassventile Wasser in den Brennraum eindringen und zum Wasserschlag führen.
Allerdings musst du,- ne normale Einbausit voraausgesetzt,- schon mächtig orgeln, damit das passiert.Kann allerdings beim diesel der nur schwer anspringt, nach dem kompleten Leerfahren , pasieren sooo exotisch ist das nu nicht Hans
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