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Dänische Gesetze
Moin moin,
für alle, die schon mal dänische Häfen anlaufen, ist die nachfolgende Nachricht vielleicht interessant: In Dänemark sind alle Messer, die man mit einer Hand bedienen kann, verboten resp. man darf sie nicht in der Öffentlichkeit mit sich führen. Nun ist es bei einigen Kontrollen verschiedenen dänischen Polizisten gelungen, ganz normale Taschenmesser und unter anderem auch einen Korkenzieher samt Folienschneider mit einer Hand zu öffnen. Die Besitzer dieser Messer wurden daraufhin zu empfindlichen Geldstrafen, in mehreren Fällen zu Gefängnisstrafen verdonnert worden. Besonders charmant: Betroffene Deutsche erwartet daheim ein nettes Schreiben der Waffenbehörde. Da man sich im Ausland gegen dortige Waffenrechtliche Bestimmungen vergangen habe, wird die zum Besitz von Waffen erforderliche rechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt. Damit erlischt auch die Berechtigung, Signalpistolen oder pyrotechn. Signalmittel zu erwerben oder zu besitzen. Wer sich ganz genau erkundigen will: Kgl. Dänische Botschaft Deutschland Rauchstr. 1D-10787 Berlin Tlf: +49 30 5050 2000 beramb@um.dktyskland.um.dk
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Gruß vom Bob Tief und süß der Skipper pennt, ist er von seiner Frau getrennt. |
#2
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Hiervon sind übrigens auch die sog. Cuttermesser aus dem Baumarkt betroffen, im Übrigen ist es auch verboten, ein Restaurant mit einem Taschenmesser zu betreten,
Siggi |
#3
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Und wie läuft das ab?
Anlasslose Kontrolle (zeigen Sie mal was Sie in den Taschen haben), oder nur wenn man mit dem Messer in der Gegend rum fuchtelt? Ich habe immer ein Messer einstecken, egal in welchem Land. Auch die SigPi ist immer an Bord. Probleme gab es noch nirgends in allen 15 Ländern die ich mit dem Boot besucht habe. Liegt wohl an meinem ehrlichen Aussehen.
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#4
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Das weiss ich auch nicht, ich habe nur von unseren dänischen Freunden die Info über die Gesetzeslage bekommen, vermute mal, dass das eher locker gehandhabt wird.
Ich könnte mir vorstellen, dass so ein Gestz auch bei uns sinnvoll wäre, bei den häufigen Nachrichten über Messerstechereien, mit denen man heute so konfrontiert wird, Siggi |
#5
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Also, ich bin ziemlich oft in Dänemark und immer mit Messer oder Leatherman bei mir. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das irgendwelche Probleme geben sollte! Die Dänen sind nämlich wirklich sehr tolerant und unkompliziert. Und eine Messer- oder Taschenkontrolle kann ich mir in Dänemark nun wirklich nicht vorstellen. ( Und was die so schlimmen " Hundegesetze " angeht: Es gibt wohl kaum ein Urlaubsland mit so vielen freilaufenden Hunden am Strand wie DK! )
Viele Grüße von Ekki aus Mölln !
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Viele Grüße von Ekki aus Mölln! |
#6
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Dann dürfen die Caravan, Boot's und Wohnmobilbesitzer bei der Einreise kein Messer mehr inm Besteckkasten haben. Es gibt nur noch Suppe...
...und Hot Dog's Ansonsten ist man ein Krimmineller..
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ALLE SAGTEN: DAS GEHT NICHT. DANN KAM EINER, DER WUSSTE DAS NICHT UND HATS GEMACHT.
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#7
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Fakt ist das Einhandmesser auch hier bei uns laut Waffengesetz VERBOTEN sind!
Das sind diese netten Teile die mit einer Hand geöffnet werden können. Das is nu auch nix Neues hier!Hat sich vielleicht noch nicht so rumgesprochen??? Mfg Michael Einhandmesser (Klingenlänge unbeachtlich) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm: Einhandmesser sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, beispielhaft zeigen die nachstehenden Abbildungen Messer, die unter das Führverbot fallen
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5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten! https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947 |
#8
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In Deutschland dürfen solche Messer aber zu Sportzwecken und zur Berufsausübung geführt werden. In Dänemark etwa nicht?
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#9
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Das ist richtig! Wie es sich in Dänemark verhält weiss ich nicht,aber da wäre ja wirklich ein teppichmesser fatal sonst!
Ich geh solchen Sachen dann lieber immer aus dem Weg als Theater wegen so einem Kack zu haben. Mfg Michael
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5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten! https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947 |
#10
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Zitat:
Ob ein Gesetzesverstoss im Ausland die persönliche Zuverlässigkeit in Frage stellt ist eine Einzelfallentscheidung. Der Besitz eines Korkenziehers wird schwerlich vor einem dt. Verwaltungsgericht die Zuverlässigkeit in Abrede stellen. Pyrotechnische Signalmittel fallen unter das Sprengstoffgesetz und sind mit Altersnachweis >18 inzwischen frei zu erwerben. Der Knallschein ist im Mülleimer der Geschichte gelandet.
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Gruss Vestus |
#11
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Moin,
hier ist etwas durcheinander. Einhandmesser ist die Bezeichnung für ein Messer mit z.B. klappbarer Klinge welche dafür vorgesehen sind mit einer Hand geöffnet zu werden. Diese sind in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Wenn jemand bei einem "normalen Klappmesser" eine Fingerfertigkeit entwickelt hat es mit einer Hand zu öffnen, gilt es nicht automatisch als Einhandmesser. Es muss eine Vorichtung dafür besitzen, meist eine größere Ausbuchtung oder einen kleinen Hebel. Verboten ist das führen (bei sich tragen außerhalb des privaten Besitzes) ohne begründete Anlass. Ein begründeter Anlass ist z.b. Brauchtum, Jagdt, Beruf, aber auch Hobby wie ein Boot. Nicht begründet ist sowas wie Selbstverteidigung (man darf niemals ein Messer zur Selbstverteidigung mit sich führen, es jedoch im Zweifel zur Selbstverteidigung nutzen wenn man es "zufällig" dabei hat), Stullenmesser zum Brotschmieren. Es muss begründbar sein, warum man ein Messer benötigt welches einhändig zu öffnen ist. Brotschmieren kann man auch mit zwei Händen. Verboten sind hingegen Einhandmesser mit versenkbarer Klinge (Springmesser) oder das Butterflymesser. Viele dieser Messer haben danach eine Verriegelung für die Klinge, sie können damit zu feststehenden Messern gemacht werden. In Deutschland darf die Klingenlänge dabei nicht größer als 12cm sein. Als Klinge gilt der gesamte vordere Teil bis zum ersten Griffelement (also die Länge die man in einen Körper stechen könnte). Wieviel davor scharf geschliffen ist, ist nicht erheblich. Beste Grüße Alex
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#12
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Entschuldigung, aber einige scheinen sich dem Ernst der Lage, die übrigens nicht neu ist, überhaupt nicht bewusst zu sein und verbreiten hier wahrscheinlich aus Unkenntnis falsche Tatsachen.
Die Dänen sind alles andere als Tolerant wenn es um ihre Gesetze geht und ja, es werden regelmäßig Kontrollen ohne speziellen Anlass durchgeführt, insbesondere in Grenznähe aber auch bei ganz normalen Fahrzeugkontrollen. Wer das nicht glaubt, sollte sich mal bei den Anglern umhören die regelmäßig nach Dänemark reisen. Ich bin mehrmals im Jahr zum Fischen dort und halte mich auf Grund diverser Berichte von Sportskameraden peinlichst genau an diese Regelungen. Ein ganz normales Filetiermesser für Fische, dass im übrigen auf Grund seiner weichen und flexiblen Klinge als Waffe völlig unbrauchbar ist, darf nicht mehr mit nach Dänemark genommen werden. Ein Leatherman, dass sich mit ein klein wenig Übung problemlos mit einer Hand öffnen lässt, ist verboten! Diverse Taschenmesser ohne Klingenverriegelung genauso. Von Cuttermesser garnicht zu reden. Ich würde niemandem raten es darauf ankommen zu lassen, es gibt genug Leute die deshalb schon mächtig Ärger haben und hatten. Angler, Camper, Bootsbesitzer usw. stehen naturgemäß besonders im Fokus, da diese häufig entspr. Messer mit sich führen. Mir pers. ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Verstoß gegen das dänische Waffengesetz nicht geahndet worden wäre. Viele Grüße! Geändert von Marius (25.06.2015 um 10:56 Uhr) |
#13
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Ein solches Messer ist ja von Hause aus ein Werkzeug. Wie ist das denn geregelt, wenn ich entsprechende Arbeiten durchführen will?
Gibts da Ausnahmegenemigungen oder beißen die örtlichen Teppichverleger die Teppiche durch? Und wie filettiert man einen Fisch ohne das entsprechende Messer? Was ist mit spitzen und langen Gegenständen, z. B. Schraubendreher Was mit langen Küchenmessern in der Kombüse? Fragen über Fragen.....
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Gruß Ewald |
#14
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Zitat:
Mittlerweile hat aber auch der dänische Justizminister festgestellt, dass da was nicht in Ordnung ist und die Politik aufgefordert das Gesetz zu spezifizieren. Bis dahin gilt aber in der Tat: alle Messer mit einer festen Klinge länger als 7 cm sind verboten und alle Taschenmesser die man mit einer Hand öffnen kann, selbst wenn es dazu mehrerer Versuche bedarf. http://www.bt.dk/danmark/knivlov-pro...forbudte-knive Erlaubt sind aber Multiwerkzeuge (z.B. Leatherman) und Korkenzieher an denen man ein kleines Messer ausklappen kann. Wollen wir mal hoffen, dass die BT das richtig wiedergegeben hat. Gruß Rüdiger Geändert von HR 480 (25.06.2015 um 12:26 Uhr) |
#15
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Das Leatherman ausgenommen ist war mir nicht bekannt, sollte das tatsächlig so sein wäre das schon mal super!
Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen Angler für Ihre Filetiermesser belangt wurden. Diese sind in der Praxis immer länger als 7cm und zwar deutlich länger. Ich nehme deshalb keine mehr mit, sondern lediglich ein Messer mit kurzer Klinge zum waidgerechten Töten der Fische. Filetieren tue ich dann im Ferienhaus mit dem örtlichen Brotmesser. Das geht ziemlich gut. Grüße! |
#16
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Solange es bei uns "Täterschutz statt Opferschutz" gibt, wird so ein Gesetz in erster Linie Camper/Skipper/Angler und Pilzesammler treffen
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren |
#17
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Mal ganz aktuell zum Thema Toleranz und Kontrollen:
http://www.spiegel.de/politik/auslan...a-1041383.html Grüße! |
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