|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Muss die Versicherung bezahlen
Hier ein Ereignis, das für jeden der sein Boot selbst streicht (rollt oder spritzt) sehr Wichtig , so wie ich meine, ist.
Hier den Schriftverkehr von mir und der Versicherung (Namen werden nicht genannt). Wenn ihr eine Meinung zu dem Ganzen habt, so würde die mich sehr interessieren. Ich stelle hier den Fall zur Diskussion. Ich werde mich aber erst am Ende der Diskussion wieder melden. Liebe Grüße Lothar |
#2
|
|||
|
|||
Muss die Versicherung Zahlen?
Lackschaden Boote Forum komplett Seite 1
Januar Brief an den Schadensverursacher Sehr geehrte Frau, geehrter Herr …, Ich hatte Sie bereits im Dezember…….bezüglich des Schadens an meinem Boot angesprochen, der dadurch entstanden ist, dass Sie mit Ihrem Hochdruckreiniger Ihre Hauswand und Terrasse säuberten. Obwohl Sie es gesehen und auch gerochen haben, dass in Ihrer unmittelbarer Nähe mit Farbe gearbeitet wird. Ich habe verschiedene Bilder von dem Schaden gemacht, die ich Ihnen gerne zeigen wollte. Da Sie sich jedoch bis heute noch nicht bei mir gemeldet haben, schicke ich Ihnen diesen Brief. Als ich am ……bemerkte, dass Sie mit dem Hochdruckreiniger arbeiten, bin ich sofort zu Ihnen gekommen und sagte, dass Sie doch gesehen und gerochen haben, dass ich nebenan streiche. Außerdem bemerkte ich noch, dass deshalb die maximale Luftfeuchtigkeit von 68 % sicher überschritten ist und meine ganze Arbeit der vergangenen Tage umsonst gewesen sein kann. Wir wollen hoffen, dass die Farben halten werden. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass die Farben alleine x Euro gekostet haben. Sie haben Ihre Terrasse aber trotzdem mit dem Hochdruckreiniger fertig gestrahlt. Ich habe einem Spezialisten meine Vorgehensweise beim Bearbeiten des Bootsrumpfes mit Bildern und einer Beschreibung meiner Arbeitsschritte (mit Außen- und Rumpftemperaturen, die ich mit einem Infrarot -Thermometer gemessen habe), schriftlich geschildert . Meine Vorgehensweise war richtig. Auf den Bildern ist ganz deutlich zu erkennen, dass die Farbe der Bootsseite, die auf ihrer Seite stand, stark abgeblättert ist. Während die von Ihrem Grundstück abgewandte Seite fast keine Beschädigung zeigt. Wie Sie wissen, waren meine Arbeiten an meinem Boot sehr zeitaufwendig, mühsam und teuer. Ich möchte Sie bitten, hierzu bald eine Stellungnahme zu geben und sich evtl. mit ihrer Versicherung In Verbindung zu setzen, da ich demnächst mit den Reparaturarbeiten beginnen muss, um die nächste Bootssaison ganz nutzen zu können. Wenn ich aber mit den Reparaturarbeiten begonnen habe, kann eine eventuelle Besichtigung eines Sachverständigen nicht mehr erfolgen und es können nur die Bilder als Beweis dienen. MfG 7 Tage später Sehr geehrte Frau…, geehrter Herr…, wir wurden als ………..Versicherer von…..beauftragt, uns um obigen Schadensfall zu befassen. Zur Prüfung unserer Eintrittspflicht, haben wir einen Sachverständigen beauftragt. Nach Eingang der Stellungnahme melden wir uns bei Ihnen. Bitte gedulden Sie sich. - 2- März Uns wurde Ihr Schreiben vom Januar an unseren Kunden vorgelegt. Laut diesem beschuldigen Sie unseren Kunden, an der Bläschenbildung des Lackes Schuld zu sein. Bitte begründen und beweisen Sie Ihre Auffassung, dass unser Versicherer für den Schaden verantwortlich ist. Hierzu ist ein beleghafter Beweis nötig. Wir möchten Ihnen allerdings heute schon mitteilen, dass wir hier starke Zweifel haben, dass Ihnen das gelingen mag. Eine Lackierung unter freiem Himmel ist grundsätzlich Schwankungen von Luftfeuchte und Temperatur ausgesetzt. Die betroffene Seite ist diese, welche das Gebüsch neben sich hat. Beide Seiten hatten somit schon während Ihrer Lackierung unterschiedliche Luftfeuchtewerte. März Sehr geehrte Frau , Herr, Ihren Brief habe ich soeben erhalten und schreibe Ihnen sofort die Antwort um keinen weiteren Tag zu verlieren. Diesen Brief hätten Sie bereits im Januar …schreiben können. Die Arbeiten, Gespräche und Beweise von mir mit dem Sachverständigen werden von Ihnen gar nicht beachtet. Hier schildere ich Ihnen den bisherigen Ablauf. 1. ….01.20.. Brief an …. 2. ….01.20.. Antwort von der Versicherung 3. ….01.20.. Besuch von Herrn …, Sachverständiger von ……, in ….. um den Schaden aufzunehmen. Mit den technischen Geräten, die er bei sich hatte, konnte er die Schadensstellen nicht genau prüfen. Nach seiner Aussage benötigt er andere Geräte mit zerstörerischer Prüfung, die momentan woanders eingesetzt wurden, was wiederum sein Gutachten verteuern würde. 4. ...03.20…. Herr …Sachverständiger hat mich zuhause besucht, um die verwendeten Farben zu sehen. Ich ließ Ihn den Lieferschein der Farben, den technischen Azeton zum entfetten und entfeuchten, die verwendeten Farbdosen, den wichtigen Hinweis vom Farbhersteller und sämtliche technischen Merkblätter fotografieren. Außerdem zeigte ich ihm meine genauen detaillierten schriftlichen Arbeitsabläufe, die zudem mit Fotografien versehen waren auf meinem Computer. Diese genaue Dokumentation konnte ich Ihm nur zeigen, da ich ……. war und genaue Arbeitsabläufe mit entsprechenden Bildern zu meiner Arbeit gehörten. In diesem Fall wollte ich die richtige Unterwasserbootsbeschichtung mit entsprechenden technischen Merkblättern den Yachtclubmitgliedern und anderen Sportbootfahrern aufzeigen. - 3 - 5. ….03.20.. Nach dem Urlaub von Herrn Sachverständiger hatte ich wieder einen Termin in ……, wo sich das Boot im Winterlager befindet. Ein zerstörerisches Prüfgerät, das er beim nächsten Besuch dabei haben wollte, hatte er nicht dabei. Er nahm sich aber Farbabblätterungen in Plastiktütchen mit. Während eines Fachgespräches erwähnte ich, wenn noch Reinigungsmittel im Hochdruckreiniger mit verspritzt wurden, Antihafteigenschaften der Farben entstehen, da Seifenwasser immer basisch ist. Er sagte, sind wir einmal ehrlich, wenn Wasser verdunstet ist, lässt sich nichts mehr nachweisen. 6. ...03.20.. Jetzt nachdem der Sachverständige alles untersucht hat, soll ich einen beleghaften Beweis erbringen, den ich bereits dem Sachverständigen wie unter 4. beschrieben, gegeben habe. Dass Lackierungen Schwankungen von Luftfeuchte und Temperaturen ausgesetzt sind, ist von mir beachtet worden, indem ich mich genau an die technischen Merkblätter gehalten habe. Umgebungs – und Objekttemperaturen waren nicht größer als 10%. Ich habe mir entsprechende Messgeräte ausgeliehen. Der Taupunkt wurde genau beachtet. Ich bin seit meinem 18. Lebensjahr Besitzer von verschiedenen Sportbooten. Ich habe schon ca.45 Jahre Erfahrungen im Instandhalten von Sportbooten. Ich kann mir einen Beschichtungsaufbau, der je nach Anforderungen bis 1000€ zzgl. Mehrwertsteuer nicht ungewöhnlich ist, wie bei einer Werft wie Werde, Rambeck, König usw. nicht leisten. Aus diesem Grund habe ich mich vorher noch einmal nach dem neuesten Stand der Technik informiert. Alle Schichten, die vorher von mir aufgetragen wurden sind bombenfest, da alle Umweltbedingungen und Messwerte stimmten. Da hatte auch keine Nachbarin- Nachbarn mit einem Hochdruckreiniger die , der die relative Luftfeuchtigkeit plötzlich erhöht hat. Ich hatte, als ich das bemerkte, sofort reklamiert. Sie, Er hatte aber die Arbeit nicht unterbrochen und den Hochdruckreiniger erst abgestellt, als sie, er fertig war. Um das Dockintervall zu erhöhen, habe ich 5 Lagen Antifouling aufgebracht, die ohne Schichtauflösung gestrichen werden dürfen. Dadurch hätte ich eine Bewuchsschutzdauer von 60 Monaten erhalten, um nicht so schnell wieder eine solch mörderische Arbeit verrichten zu müssen. Ich hatte nämlich einen 5 tätigen Krankenhausaufenthalt in der HNO-Universitätsklinik in Frankfurt , ua. weil die Schleimhäute in der Nase stark angegriffen waren.. Durch die Aktionen von Frau Herr….. wurden aus dem Bewuchsschutz statt 60 Monaten nur 6 Monate. Die beleghaften Beweise habe ich dem Sachverständigen und damit auch Ihnen bereits gegeben. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass in unserem Yachtclub die Bootssaison bereits mit der Jahreshauptversammlung am ...3.20 …begonnen hat. Da ein Boot ein kostspieliges Objekt ist, - 4 - möchte man das so oft wie möglich nutzen. Der Nutzungsausfall wird immer größer und die Kosten dadurch immer höher. Wenn jetzt auch noch die Kosten eines zusätzlichen Sachverstänigen (obwohl ein Sachverständiger schon alles untersucht hat) und eines Rechtsanwalt hinzu kommen, dann wird der Schaden unnötig immer weiter in die Höhe getrieben. Ich werde in jedem Fall einen Schadensersatz beanspruchen. Ich bin ……., habe alles genau aufgeführt, da ich einem Rechtsanwalt auch hätte alles schildern müssen. . März … Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom…. 20… Zur weiteren Bearbeitung warten wir nunmehr den Bericht des ..Sachverständigen ab. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Mai Anbei erhalten Sie eine Kopie des Gutachtens für Ihre Unterlagen. Anspruchsgrundlage für Ihre Ansprüche ist §823 BGB. Er setzt voraus, dass unser Versicherungsnehmer schuldhaft (fahrlässig) eine Beschädigung Ihres Eigentums verursacht hat. Nach § 276BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Eine Verursachung durch unseren Versicherungsnehmer liegt hier nicht vor bzw. ist nicht unter Beweis gestellt. Aus dem Gutachten ergibt sich keinerlei Hinweis, dass der Schadensfall durch unseren VN verursacht und verschuldet wurde. Die an uns gerichteten Ansprüche müssen wir daher als rechtlich unbegründet zurückweisen. Eine Ersatzleistung bzw. Regulierung kann daher leider nicht erfolgen. - 5 – Sehr geehrte….., Hier möchte ich auf das Gutachten des Sachverständigen eingehen. Ich beendete meine Lackierarbeiten auf der Seite zum Nachbarn, als ich das mit dem Hochdruckreiniger bemerkte. Ich strich dann auf der gegenüberliegenden Seite hinter dem Boot weiter. Erst als sie,er mit dem Hochdruckreiniger fertig war, und ich die Steuerbordseite fertig hatte, strich ich auf der Seite des Nachbarn weiter. An diesem Tag war es warm und es war trockenes Wetter. Deshalb gab es auch keine Wasserdampf- Absetzungen als ich wieder auf der Nachbarseite weiter strich. Wasserdamfablagerungen hätten mich auf jeden Fall davon abgehalten, weiter zu streichen. Beweis-Bilder 1 und 2. Zu Bild 1 und 2: Die Farbe, die ich auf der Unterseite des Bootes gerollt habe, bevor ………mit dem Hochdruckreiniger arbeitete hat gehalten. Dies kann auch jetzt noch nachgewiesen werden, indem ihr Sachverständiger Stellen untersucht, an denen ich die Farbschichten nicht abschaben musste. Dies ist nur möglich, da ich statt einem weisen Haftgrund jetzt einen roten Haftgrund verwendete. Beide Bilder zeigen diese Flächen schwarz, während die Schichten die abgeschabt werden mussten, weiß zu sehen sind. Ich kann also jetzt noch mehrfach beweisen, dass die Ursache der nicht haftenden Farbe entstanden ist, nachdem Ihr Versicherungsnehmer mit ihrem Hochdruckreiniger gearbeitet hat. Bei der Erstbesichtigung musste die Besichtigung nicht wegen Dauerregen (es hat nicht geregnet) abgebrochen werden, sondern Herr ….hatte kein geeignetes Prüfgerät dabei (siehe mein Schreiben vom ...3…. ). Die Arbeitsgänge hatte er nicht nur von mir gehört, sondern ich habe ihm die gemachten Arbeitsschritte detailgenau schriftlich mit dazugehörigen Bildern auf meinem Computer gezeigt. Weiter habe ich Ihm die Möglichkeit gegeben, alle meine „ Technischen Merkblätter“ und Bilder zum Fotografieren gegeben. Er machte davon auch Gebrauch. Umso mehr verwunderte es mich, dass der Sachverständige und Sie solange und zwar 99 Tage brauchten, um mir das Ergebnis des Gutachtens zukommen zu lassen. Obwohl Sie wussten, dass die Bootssaison bereits in unserem Yachtclub am ….03 20 mit der Jahreshauptversammlung begonnen hatte und für mich die Bootssaison um diese Zeit verkürzt wurde, in der ich mein teures Boot hätte nutzen können. Das Boot stand nicht in 1-1,5m Abstand zu dem Nachbar Grundstück von …….. Dies geht schon wegen der Breite der Einfahrt und der Breite des Bootes nicht, sondern unmittelbar ca. 5 cm von der - 7 - Grundstücksgrenze entfernt. Die Bearbeitung des Unterwasserschiffs konnte trotz des geringen Abstandes erfolgen, da das Boot nach unten sich verjüngt. ……. schreibt, dass sie, er nur den Schmutzpegel der durch das Dampfstrahlen entstanden ist, beseitigte. Dies sagt schon aus, dass sogar der Dreck durch das Dampfstrahlen bis hoch an ihre Hauswand geflogen ist. Als ich zu ihr, ihm hinübergegangen bin, hatte er,sie gerade erst mit dem Terrassenboden angefangen und hat danach noch länger als ½ Std. weiter mit dem Hochdruckreiniger gearbeitet. Im Übrigen, wenn sie,er mit einem Dampfstrahler gearbeitet hätte, der mit hohen Wassertemperaturen eingesetzt wird, wäre der Schaden vielleicht noch deutlicher geworden und man hätte die Abplatzungen noch früher entdecken können. Alle Gründe, die für eine Haftungsschwäche verantwortlich sind, hat der Sachverständige in seinem Bericht erwähnt. Am ...12… habe ich ….. angesprochen, als sie,er mit ihrem PKW vor ihrem,seinem Haus parkte, um mit ihr, ihm einen Termin aus zu machen, um ihr, ihm die Bilder auf meinem Computer zu zeigen. Es gab da keinen Sturm, es lag nur Schnee auf der Straße. Einen Computer hatte ich auch noch nicht dabei, da ich sie, ihn gerade mit ihrem, seinem PKW ankommen sah. Statt einen Termin zu bekommen, war sie, er nicht nur sehr unhöflich, sondern sogar frech. Auf der Grundstückseite von …… ist kein dichter Grünbewuchs vorhanden. Ich bat den Sachverständigen die Treppe meines Hauses hinaufzugehen, um Bilder über die örtliche Lage des ehemaligen Standortes festzuhalten. Die Hecke ist nur von oben dicht bewachsen. Seitlich kann man durch diese bequem hindurchsehen. Zudem war zu der Jahreszeit als das Boot von mir lackiert wurde noch kein Bewuchs von Blättern zu sehen. Als ich ……. ansprach, war kein abgesetzter Wasserdampf am Boot sichtbar. Ich sagte zu ihr, ihm ich könne jetzt meine Arbeit nicht unterbrechen. Als Antwort bekam ich nur eine Trotzhaltung indem sie,er sagte, ich hätte die ganze Zeit auch gearbeitet. Darauf antwortete ich ihr, ihm dass wir nur hoffen können, dass die relative Luftfeuchtigkeit nicht überschritten wurde, und meine ganze Arbeit umsonst war. Auch, dass sonst die ganze Arbeit nächstes Jahr mit all dem Ärger mit Ihnen wieder von neuem beginnt. Dass sich der Farbbelag ablöste, fiel dem Hafenmeister schon lange bevor das Boot aus dem Wasser gehoben wurde auf, da er direkt mein Liegeplatznachbar war. Alle Faktoren die der Sachverständige als Gründe für eine Haftungsschwäche aufgeführt hat, habe ich beachtet. 1.Die Lackschichtdicke wurde eingehalten, 2. Einen verschmutzten Untergrund gab es nicht, es sei denn durch die Arbeiten der Nachbarin, da die vorherige Haftgrundschicht erst gestrichen (gerollt) wurde und es fiel mir auch nichts auf. 3. Unzureichend vorgereinigte Arbeitsflächen gab es nicht, da alle Farbschichten neu waren und die ersten Schichten ja bombenfest sind. 4. überaltetes Material gab es nicht, da die Farben kurz vorher gekauft wurden. Da die Farben oft verkauft werden, kann ein Ablaufen der Haltbarkeit nicht entstehen. 5. Abluft-Zeiten wurden von mir eingehalten, da ich mich strengstens an die vorgegebenen technischen Merkblätter hielt. 6. Luftfeuchtigkeit ist der springende Punkt bei der ganzen Sache und dass sich eventuell noch Reinigungsmittel im Hochdruckreiniger befanden, oder gar mit im Einsatz waren. 7. Eine nasse Oberfläche war nicht zu erkennen. Alleine einer der genannten Faktoren, der unter Punkt 6 aufgeführt, hätte genügt, um das Malheur auszulösen. Das Boot hatte bis dahin noch einen jungfräulichen Gelcoat, der jetzt zerstört ist und eine Wertminderung darstellt Vor kurzem sagte ich zu …….., sie glauben gar nicht, was sie mir damit angetan haben. Ich bekam eine freche Antwort : Ist doch mir egal, sie haben mich auch wochenlang mit ihren Arbeiten genervt. Die Temperatur durfte nur nicht unterschritten werden. Die Luftfeuchtigkeit konnte ich nicht messen. Der Sachverständige hat mir immer mündlich (sogar unter Zeugen) bestätigt, dass ich recht habe und auch noch bei seinem letzten Telefonat am ..04.20... Da hatte er während des Gespräches erfahren, dass ich meine Arbeit fortsetzte und sagte, das habe er bisher falsch verstanden. Jetzt benutzt er dies als Argument, um diese Angelegenheit in einem anderen Licht erscheinen zu lassen. Er hat aber nicht von mir erfahren, dass ich meine Arbeit auf der gegenüberliegenden Seite hinter meinem Boot fortsetzte. Ich habe erst dann auf der Nachbarseite weiter gearbeitet, als der Nachbar schon länger ihre,seine Arbeit beendet hatte. - 8 - PS. Vielleicht gibt es zur Versicherung und dem Ausgang dieses Falles von mir noch einmal einen Ausgangsbericht. Eventuell auch eine Stellungnahme der Stiftung Warentest über diesen Versicherungsfall und der Handlungsweise der Versicherung. Unsere Schadensstelle hat uns den oben genannten Vorgang zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Zunächst vielen Dank für Ihre E-Mail vom….Gerne haben wir unsere Rechtsauffassung zur Haftungsfrage nochmals geprüft. Im Ergebnis müssen wir jedoch an unserer Entscheidung festhalten. Als Anspruchsteller haben Sie nachzuweisen, dass der Schaden an Ihrem Boot durch schuldhaftes Handeln unserer Versicherungsnehmer verursacht wurde. Zunächst weisen wir darauf hin, dass es nicht erwiesen ist, dass die Reinigungsarbeiten unserer Versicherungsnehmer ursächlich für eine erhöhte Luftfeuchtigkeit warum und dass diese wiederum die Schäden an der Lackierung Ihres Bootes verursacht haben. Für die vorliegenden kommen zahlreiche Ursachen in Betracht. Selbst wenn der Schaden so entstanden ist, wie von Ihnen dargestellt, führt dies nicht zu einer Ersatzpflicht unseres Versicherungsnehmers. Eine fahrlässige Handlung unseres Versicherten können wir vorliegend nicht erkennen. Das Reinigen der Terrasse mittels Dampfstrahler stellt keine haftungsbegründete Handlung dar, die einen Schadensanspruch begründet…. konnte und musste nicht wissen, dass Ihre Arbeiten möglicherweise eine erhöhte Luftfeuchtigkeit zur Folge haben, die wiederum eventuell schädlich für Ihre Lackierung sein konnte. Wer unter freiem Himmel über einen längeren Zeitraum Lackierarbeiten durchführt, geht bewusst das Risiko ein, dass sich die Umwelt- und Witterungsbedingungen ändern können. Von unbeteiligten Personen (z.B. Nachbarn) kann nicht verlangt werden, etwaige Tätigkeiten zu unterlassen oder einzustellen, die sich auf diese Lackierarbeiten auswirken könnten. Da Ihre Forderung rechtlich unbegründet ist, müssen wir Sie auch weiterhin zurückweisen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Sehr geehrte Frau Hier Antworte ich auf Ihr Schreiben vom ...0520 und gehe auf Ihre aufgeführten Punkte ein. Welche Ursachen für die vorliegenden Schäden in Betracht kommen, habe ich bereits alle aufgeführt. Vom Sachverständigen kamen keine neuen Punkte hinzu. - 9 - Man kann mit Wortspielereien keinem Fachmann ein X für ein U vormachen. Die Handlung Ihrer Versicherten war fahrlässig. ………..konnte und musste auch nicht wissen, dass die Arbeiten möglicherweise eine erhöhte Luftfeuchtigkeit zur Folge haben, die wiederum eventuell schädlich für meine Lackierung sein konnte. Deshalb habe ich sie, ihn sofort darüber aufgeklärt. Ich habe bei bestem Wetter und idealen Temperaturen die Lackierungsarbeiten durchgeführt. Für einen Anstrich benötige ich nur ca. 2.5 Std. In dieser Zeit hätten sich die Umweltbedingungen an diesem Tag nicht zum Nachteil meiner Lackierung geändert. Hier ging es um den 1. tragenden Antifoulinganstrich. Dieser hatte mit den vorherigen anderen Farbschichten nichts zu tun. Ich bin demnach selbst unter freiem Himmel kein Risiko eingegangen, da die Lackierarbeit für den 1. Antifoulinganstrich keinen längeren Zeitraum in Anspruch nahm. Es wäre von der Nachbarin anständig gewesen, Rücksichtnahme zu nehmen und ihre Arbeit zeitlich etwas zu verschieben. Es wurden von meiner Seite aus hauptsächlich Arbeiten durchgeführt, während ….. außer Haus oder zur Arbeit war. Davon überzeugte ich mich jedes Mal, ob ihr Fahrzeug nicht mehr in der Straße parkte. …….. ist nach eigener Aussage nervlich nicht belastbar. Es geht ihr, ihm schon auf die Nerven, wenn ich eine Stehleiter aufstelle, um auf mein Boot zu gelangen (was sie,er mir auch sagte). Durch die Balkonverkleidung kann man nicht erkennen, ob sich ………. auf dem Balkon befindet. Hätte ich sie, ihn wahrgenommen, hätte ich aus Rücksicht andere Arbeiten ausgeführt, die sie, ihn weniger störend für sie ihn sind. Das Problem ist aber, dass sie, ihn alles stört und sie, er empfindlich darauf reagiert. Z.B. klopft sie, er und ihr, sein Kind zum wiederholtem Mal mit Gegenständen auf Kochtöpfen herum um lautstark zu verkünden, dass sie, er sich durch meine Arbeit gestört fühlt. Selbst Musik und Nachrichten stören sie, ihn. Wobei die Lautstärke so gering ist, dass ich selbst die Nachrichten nicht verstehen kann, wenn ich nicht ruhig dasitze um diese zu hören. Nur einmal zum Beispiel: Würden Sie ihren Garten beregnen, wenn in unmittelbare Nähe ein Nachbar einen weißen Lattenzaun streicht, oder gar mit einem Hochdruckreiniger den Boden säubert? Es läuft wieder einmal darauf hinaus, Anwälte einschalten zu müssen, die auch ihrerseits möglicherweise einen gerichtlichen Vergleich anstreben. Ich möchte Ihnen den Vorschlag eines Vergleichs anbieten, der uns in vernünftiger Höhe eine gerichtliche Auseinandersetzung ersparen könnte. Da Sie einen Gutachter beauftragt haben, kann dieser ja über die Schadenshöhe Auskunft geben. - 10 – Sehr geehrter Herr…., wir haben Ihre E-Mail vom...05.20.. erhalten. Diesseits besteht kein Interesse an dem Abschluss eines Vergleichs. Wir betrachten Ihre Forderung weiterhin als rechtlich unbegründet und verweisen auf unsere Schreiben vom ...05.20 und ...05.20. Mit freundlichen Grüßen …….. Geändert von flath (28.06.2015 um 23:41 Uhr) Grund: Fotographierter Brief der Vers. wurde nicht kopiert |
#3
|
|||
|
|||
Mir tut es leid, wie wenig Wertschätzung Mitmenschen zeigen können.
Ich habe auch nicht alles gelesen , aber ich habe bereits bei den ersten Absätzen gedacht, ohne Anwalt wird das nichts und eine Rechtsschutz wäre gut. |
#4
|
||||
|
||||
Ich würde gerne mal Bilder von dem entstandenen Schaden sehen, nur der Schriftwechsel ist mir zu Theoretisch...
__________________
so long, der Thomas... |
#5
|
||||
|
||||
Ich weiß nicht, ob wir hier wirklich alles über Lackschichtdichten, Nasenschleimhäute und Knallerbsensträuche lesen und diskutieren wollen...
Matthias
|
#6
|
||||
|
||||
Ich muß gestehen... ich hab zwar überlesen, ob der Knallerbsenstrauch in einem kausalen Zusammenhang mit dem Schadeneintritt steht, aber ich kann mir bisweilen nur begrenzt vorstellen, daß die üblichen juristischen Debatten hier im Forum für mehr Klarheit sorgen werden.
__________________
Cheers, Ingo |
#7
|
||||
|
||||
Ich würde neu streichen, mir das Verhalten der Nachbarn abspeichern und mich irgendwann an denen rächen, irgendeine (legale) Gemeinheit wuerde mir sicher dazu einfallen und ich hätte meinen inneren Frieden zurück.
Willy |
#8
|
||||
|
||||
Mal kurz zusammengefasst: Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der TE sein Boot auf seinem privaten Grundstück in unmittelbarer Nähe zur Grenze (5cm Abstand) lackiert. Während der Arbeiten bzw. der notwendigen Trocknungszeit hat der Nachbar auf dem Grundstück nebenan seine Terrasse mit dem Hochdruckreiniger gesäubert, wodurch die Luftfeuchtigkeit stieg und der Anstrich Schaden nahm. Die Versicherung des Nachbarn weigert sich, den entstandenen Schaden zu regulieren. So weit richtig?
Ich selbst finde das ganze zwar auch ärgerlich, würde es aber wahrscheinlich unter "Lehrgeld" abhaken, da die Beweisführung für einen wohl notwendigen Prozess schwierig und kostenintensiv würde. Sinnvoll wäre wohl gewesen, die Arbeiten im Vorfeld mit dem Nachbarn abzusprechen und zu fragen, ob das gerade passt (wenn man ihn da hinsichtlich möglicher Arbeiten auf seinem Grundstück einschränkt) - vielleicht gab es ja seinerseits auch wichtige Gründe, warum die Reinigung gerade jetzt erfolgen musste? Ich stelle mir gerade die umgekehrte Situation vor - fände es jetzt nicht SO geil, wenn ich schon einen Krantermin im Hafen gebucht hätte, das Boot vorher nochmal auf dem Stellplatz auf dem eigenen Grundstück abspritzen wollte, der Nachbar aber gerade mehrtägige Streicharbeiten an seiner Terrasse begonnen hätte... Auf Nummer sicher gehen kann man wohl nur, wenn man für solche Arbeiten einen Hallenstellplatz besorgt. Beste Grüße, Marius
|
#9
|
||||
|
||||
Zitat:
http://www.boote-forum.de/showthread...226199&page=10 Weiß aber nicht, ob's bei ihm ein Knallerbsenstrauch war
__________________
Cheers, Ingo |
#10
|
||||
|
||||
Der TE ist entweder Lehrer oder Finanzbeamter.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
|
#11
|
||||
|
||||
Moin
Na ich weiß auch nicht,das scheint auch wieder ein Fall gestörter nachbarschaftlicher Komunikation zu sein.Wenn ich mein teures Zeug so dicht an der Grundstücksgrenze verarbeiten will,würde ich meinen nachbarn immer fragen ob er gerade irgendetwas zwischen Rasenmähen,Laubblasen,vertikutieren oder sonstwas vor hat und ob er mit der kleinen Geruchsbelästigung,die durch Bootsfarben durchaus entstehen kann,einverstanden ist. Aufpassen muss man als Bootsbauer,Bootspfleger oder Restaurateur daß man nich vom Regen in die rechtliche Traufe kommt.Es gibt Wohngebiete da dürfen die Hauseigentümer noch nicht masl ihren Wohnwagen(im Winter)geschweige denn ihr Boot wenn es größer als ein Canadier ist abstellen uznd das auf eigenem Grund und Boden. Da das bauen und aufarbeiten von Booten keine Tätigkeiten sind die dem Erhalt des Hauses und der Grundstückseinrichtungen dienen,kann es sein, dass der Nachbar das noch nicht mal dulden muss. Bei mir war es so,dass ich gut zehn Jahre nach dem ich mit dem Bau meines Bootes auf dem väterlichem Grundstück begonnen habe,einen Bauantrag eingereicht habe weil Häuschen und Grundstück mitlerweile geerbt waren, Da kam ein Mitarbeiter der Bauprüfabteilung um den Istzustand des Hauses und des Grunstückes zu besichtigen.Zum Ende seiner Inaugenscheinnahme bemerkte er,dass ich wohl sehr wohlgesinnte Nachbarn haben müsse denn eine Bootslagerung in dem Umfang sei nicht zulässig und stelle eine Nutzungsänderung dar.dann kamen noch fragen wie das Boot denn da hingekommen sei und ob es demnächst entfernt würde.Meine Antwort war,dass das Boot ja ersichtlich fast fertig gestellt sei und nach der Fertigstellung abtransportiert wird und nie wiederkehrt.Da war der Bauprüfer dann etwas beruhigt und meinte so lange wie kein Nachbar klagt würde er auch nichts machen wollen.Das wurde auch alles so von mir gemacht......hat eben nur noch mal knapp zehn Jahre gedauert. Sehr Sehr duldsame coole Nachbarn....damals,einer hat verkauft bleiben nur noch 50%der Uraltnachbarschaft.Und so sind eben auch schon die ersten verbindlichen Schreiben gegenseitig zugestellt worden,da ging es aber über Grenzverläufe,Heimwerft ist nicht mehr sicher ist sicher. gruss hein
|
#12
|
||||
|
||||
Vor einigen Jahren war es bei mir der Bauer.
Einige Jahre vorher, ich finde den Strang dazu nicht, hatte ich meine Rocca Super Apollo lackiert,....als der Lack noch feucht war, kamen die fliegenden Ameisen. Nach einiger Zeit habe ich halt nochmal geschliffen und neu lackiert, dann kam, was auch unten im Beitrag steht, der Bauer mit seinem Mähdrescher. Das ganze Boot, auch hier war der Lack noch feucht, versaut. Dann habe ich nur noch ausgebessert und auf die schlimmsten Stellen bunte Aufkleber gemacht. http://www.boote-forum.de/showpost.p...84&postcount=1 |
#13
|
||||
|
||||
Was muss man Zeit haben um sich so Intensiv und langfrustig mit sowas zu befassen???
Mfg Michael
__________________
5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten! https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947 |
#14
|
||||
|
||||
Mit Boot streichen oder mit dem Ärger danach?
Willy |
#15
|
||||
|
||||
Nur mit dem Rechtsstreit!Das erkennt doch der Laie als Totgeburt!
Ich würd sowas aber auch nie draussen machen wenn ich es Perfekt haben will. Dreck Staub etc is doch vorprgrammiert. Mfg Michael
__________________
5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten! https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947
|
#16
|
|||
|
|||
Also wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du es ja versuchen.
Sonst würde ich nicht Unmengen an Geld für einen Rechtsstreit mit mehr als ungewissen Ausgang riskieren. Meine persönliche Meinung: Dir steht kein Schadenersatz zu!!! |
#17
|
||||
|
||||
andersrum aus Sicht von dem Nachbar mit dem Hochdruckreiniger:
was wäre wenn der Nachbar mit dem Boot (evtl. ohne Vorwarnung) an einem schönen lauen Tag 5 cm von der Grundstücksgrenze hinter einer Knallerbsenhecke oder -Strauch sein Boot lackiert, einige Fenster am Haus sind offen, da ja schönes Wetter und angenehme Temperatur, und im ganzen Haus stinkt es nach Lack/Farbe/Lösungsmittel....und das für Tage..... Vielleicht hat er sich ja nur seinen Zorn abreagieren müssen und sich hierfür eine Sinnvolle Arbeit gesucht - wenn schon alles stinkt dann dann kann man auch mal die Terasse mit dem Hochdruckreiniger sauber machen....dumm halt mit der Luftfeuchte, aber woher soll er das schon wissen - und falls gibt es ja eine Haftpflichtversicherung die sich dann damit herumärgert....
__________________
____________ Gruß der Maik |
#18
|
||||
|
||||
Ob es nun Hichdruckreiniger oder Laub ist...
...ob Hochdruckreiniger oder Laub, das Risiko, wenn Du ohne Abdeckung bzw. Sperre auf Deinem Grundstück arbeitest, lieber Lothar, gehst Du ein, nicht Dein Nachbar. Du riskierst ja selbst, das eine Staub Windboe oder ein Regenschauer oder Nachbars Bienenschwarm an Deinem Anstrich Schaden anrichten.
Anders wäre die Angelegenheit, wenn Du den Anstrich in der Halle machst und Deinem Nachbarn vielleicht sogar vorher Bescheid gibst. Entweder Du beschäftigst einen Anwalt oder verbuchst es leger unter dem Konto Erfahrung
|
#19
|
|||
|
|||
Meine Meinung dazu ist auch das du selbst Schuld bist.
Wenn ich den Text richtig gelesen habe stand da was von Schnee. Somit wars jetzt ja nich grad 20grad. Somit könnte es ja auch dein fehler gewesen sein und der nachbar hat vielleicht dazu beigetragen.
__________________
MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995 |
#20
|
||||
|
||||
Mir fallen da gerade sehr viele Dinge ein, die ein Nachbar machen könnte, die bei solch einer Lackierung schaden anrichten kann. Sei es das Rasen mähen, wenn vielleicht durch eine Windböe Gras aufgewirbelt wird, man kehrt und wirbelt staub auf, man harkt den Garten und wirbelt staub auf usw...
|
#21
|
||||
|
||||
Das liegt doch auf der Hand. Da wurde im Winter (Dezember?) gestrichen und die Sache ist misslungen.
Wen wundert es? Mich jedenfalls nicht. Es reicht ja auch nicht aus, wenn es tagsüber mal 2 h über 10° C sind. Die Farben härten ja über 24h aus. Da sind kalte und feuchte Nächte tödlich für die Farbe.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#22
|
|||||
|
|||||
Ich hoffe auch das der Lothar damit nicht durchkommt, im Gegenteil sollte man dafür noch bestraft werden. Es ist einfach unglaublich was unsere Volkaskogesellschaft sich heute alles heraus nimmt!
Wenn ich ein Boot streiche muss ich es selbst vor Umwelteinflüssen schützen! Woher soll der Nachbar wissen das der Duft von Lösemittel auf einen komplexen und teuren Bootslackierprozess hindeutet? Und wenn ich schon ständig Streß mit dem Nachbarn habe dann informiere ich ihn proaktiv vor der Arbeit oder suche mir gleich einen Hallenstellplatz. Bei dieser Argumentation hätte wohl der Nachbar auch nicht sein Garten giesen dürfen oder den Rasen auf Grund Staubaufwirbelung nicht mähen dürfen während Du Dein Boot streichst. Wir alle ärgern uns warum die Gerichte überlastet sind, Versicherungen nicht mehr zahlen und immer teurer werden Aber wenn ich folgenden Satz lese, dann ist dir Lothar eh nicht mehr zu helfen: Zitat:
Geändert von Steeli (29.06.2015 um 13:03 Uhr)
|
#23
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Für mich ist es lt. der Schilderung ganz klar was dort passiert ist.
__________________
so long, der Thomas...
|
#24
|
||||
|
||||
Entweder das ganze ist ein Fake oder ein Versuch über die Versicherung Kohle zu kassieren unter dem Motto : du Nachbar können wir da nix machen ? Kannst du das bei deiner Haftpflicht melden , wenn wir Glück haben sind die so doof und bezahlen . Dann trinken wir aber einen zusammen . Tut mir leid aber anders kann ich mir das nicht vorstellen .
|
#25
|
|||
|
|||
Hi,
bin ich froh "normale" Nachbarn zu haben, es ist erschreckend mit welchen Leuten ihr euch abgeben müsst. Gruß Udo |
Themen-Optionen | |
|
|