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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer 100er Zulassung Theorie und Praxis
Hallo,
habe heute meinen neuen 750 Kg Trailer ungebremst zugelassen. Die "Damen vom Amt" waren bzw sind nicht wirklich im Thema. Fragten mich nach der Steuerbefreiung / Bescheinigung vom Finanzamt und der Versicherungsnummer..... Auf jeden Fall habe ich jetzt einen gesiegelten 100er Aufkleber und den Eintrag im Kfz Schein (Ausnahme....) gilt dies jetzt nur mit der Gewichtsbeschränkung (0,3 x ...) oder auch wenn das Zugfahrzeug eine Stabilisierungsfunktion hat? Weiterhin ist die Frage, wenn die Polizei den 100er Aufkleber sieht, kontrolliert die das ganze noch, oder ist das eher die Ausnahme und man kann unbesorgt schneller als 80 fahren?? Viele Grüße Mark
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Liebe Grüße Mark |
#2
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http://www.gesetze-im-internet.de/bu...v_9/gesamt.pdf
ich beziehe mich in solchen Diskussionen nur noch auf die entsprechenden Gesetzestexte. Kurzfassung: 750kg zGG, ungebremst: 0,3 x Leermasse des Zugfahrzeugs, d.h. dein Zugfahrzeug müsste schon 2.5to wiegen, damit Du rechtlich auf der sicheren Seite wärst. Zusätzlich natürlich die Bereifung nicht älter als 6 Jahre.
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen. |
#3
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Dein Zugfahrzeug muss 2,5to haben sonst darfst du keine 100 fahren.
Bei meinem neuen ist das ebenso. Der hat auch die 100er Plakette direkt bekommen. Normalerweise müsstest du vom Händler ein Dokument bekommen haben wo draufsteht das es ein Boostrailer ist. Hatte ebenfalls das Problem mit der Steuerfreiheit. Hatte aber keinen Schrieb vom Finanzamt gebraucht da diese standartmäßig steuerbefreit sind.
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995 |
#4
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Danke für die Rückmeldungen.
Rechtlich sicherlich eindeutig, aber meine Frage geht eher in die Richtung wie es"gelebt" wird. Ich fahre so 60.000 KM p.a. mit dem PKW und werde max alle 3 Jahre mal kontrolliert.... Wenn überhaupt... Viele Grüße Mark
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Liebe Grüße Mark |
#5
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Kleiner Nachtrag, ist das Risiko des "erwischt werden" mit oder ohne 100 er Aufkleber gleich hoch bzw. Niedrig??
Viele Grüße Mark
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Liebe Grüße Mark |
#6
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ich würde jetzt mal tippen, wenn du nen 4er Golf davor hast und machst denn 100er Aufkleber rauf und fährst dann auch 100 ist die Chance bestimmt höher das du kontrolliert wirst.
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995 |
#7
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Es kommt wie immer auf den Augenschein der Rennleitung an...
Wenn die eine optische Auffälligkeit sehen, dann wird eben mal kontrolliert. |
#8
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Hallo,
Wenn Du den 100 Aufkleber an einem ungebremsten Anhänger hast - macht das jeden der ein bisschen mit der Materie vertraut ist neugierig. Da es eben nicht viele Fahrzeuge mit einem so hohen Leergewicht gibt. Das weiß fast jeder Polizist der Verkehrskontrollen durchführt. Und die 100 Ausnahmegenehmigung gilt eben nur wenn Alle Randbedingungen erfüllt sind ( Reifenalter, Gewichte, Eintrag in Zulassungsbesch. Etc) sonst ist das ne normale Geschwindigkeitsüberschreitung. Eventuell könnte man Vorsatz oder Täuschung unterstellen wenn einfach nur der Aufkleber drauf ist. Ich wäre da Vorsichtig - das könnte eine Kontrolle auch provozieren. Mfg Tobias
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#9
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Zitat:
dass es absolut dusselig wäre mit einem durchschnittlichen PKW so zu fahren.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#10
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Zitat:
Die 100-Plakette sagt ja nur, dass der Trailer die Rahmenbedingungen erfüllt. Nicht mehr und nicht weniger.. Hatte einen 3,65-Tonnen-Trailer ebenfalls mit der Plakette, weil die Ausstattung das halt so zugelassen hat. In keiner Kontrolle wurde da was unterstellt und es war allen Beteiligten einfach selbstverständlich, das ich mit meinem Zugfahrzeug halt trotzdem nur 80 fahren durfte, der Trailer jedoch top ausgerüstet ist.
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Gruß - Georg
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#11
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Danke für die Antworten. Zugfahrzeug ist ein Q5, der nicht ansatzweise an das notwendige Gewicht herankommt. Alle anderen Faktoren (Reifen, Eintragung in Fahrzeugschein stimmen).
Mache mal den Aufkleber drauf aber werde mich an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten (nen paar drüber ist ja "immer")......
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Liebe Grüße Mark |
#12
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Moin zusammen,
denk aber dran das die 100km/h nur auf Autobahnen gelten. Auf Bundeststrassen ist trotz 100er Zulassung 80 angesagt
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Gruß Tim RAB rules |
#13
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Hallo Tim,
danke und noch "schlimmer" wir fahren nach Friesland und in den NL sind die mit Geschwindigkeit und blitzen noch mal ne deutliche Stufe schlimmer.....
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Liebe Grüße Mark |
#14
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Servus!
Also ich fahr meinen ungebremsten 750er mit nem großen Pickup vorn dran - und bin wegen der 100er Zulassung noch nie kontrolliert worden. Optisch wie technisch steht dem 100 fahren bei meinem Zugfahrzeug eben nichts entgegen. Allerdings: Eigentlich darf ich sie nicht fahren, da das Leergewicht des Wagens offiziell nicht ausreicht. Liegt aber weniger an Bremsen und Fahrwerk, sondern eher an der Tatsache, dass Pickups eher wenig Leergewicht haben, um eine hohe Zuladung zu erreichen. Deshalb wiegt meiner "nur" 1,8 T bei 3,5t zGG. Wäre es ein regulärer Geländewagen in der Größenkategorie wäre das Leergewicht höher - bei gleicher technischer Ausstattung. Pickups sind deshalb leider die "kleine Randgruppe der Verlierer" bei der aktuellen Regelung. Und bevor jetzt das Geschrei kommt: Ich habe den Trailer offiziell entsprechend abgelastet und halte mich an die Gewichtsvorgaben, damit die Regelung passt. 750 KG hab ich eh nicht gebraucht - Anker etc. wandert halt bei mir auf die Ladefläche - da hab ich ja genug Reserve. Wäre vielleicht für dich auch ne Option, falls du noch Gewichtsreserven hast. Die ganzen anderen Sachen mit Antischlingerkupplung kannst du am Ende vergessen - die werden unterm Strich erst bei nem gebremsten Anhänger interessant. Bei ungebremst geht da nix - hab ich damals alles durchgeprüft. Schöne Grüße, Jan
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#15
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Hallo freerider13
Jetzt wäre es interessant zu wissen wie Dein Fahrzeug geschlüsselt ist, Pkw oder Lkw? Mit ner Lkw Zulassung bist Du mit dem hohen ZGG aus der 9. Ausnahmevo dann sowieso raus. Mfg Tobias |
#16
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Zitat:
Zitat:
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#17
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Hi zusammen
Wenn der Anhänger mit einer ASK ausgerüstet ist ist der Gewichtsberechnungsfaktor m.W. 1,0. So stand es in meinem Ratgeberblatt der GTÜ nach der 100km/h Abnahme. Somit wäre das Problem gelöst. |
#18
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Für ungebremste Anhänger gilt das leider nicht. Da gilt ohne Ausnahme X=0.3, resp. zGG des Anhängers darf nicht mehr als 0.3 x Leergewicht des Zugfahrzeuges sein.
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler)
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#19
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Servus!
Zitat:
Die 9. AusnahmeVO bezieht sich auf das Gewicht des Zugfahrzeugs, nicht des kompletten Zuges. Hab ich extra vorher nachgefragt (sonst hätte ich umgeschlüsselt, was bei meinem problemlos möglich wäre.). Schöne Grüße, Jan |
#20
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Ups,
Jetzt hab ich grad noch mal nachgeschaut und festgestellt, dass ich mich vertan hab: Habe bei meinem LKW mit 2,9t zul. GG. (Hatte damals überlegt, ne Auflastung bei dem Wagen zu machen, was technisch möglich gewesen wäre. Habs aber dann doch nicht getan. Hatte ich durcheinandergebracht. Sorry.) Jan |
#21
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Dann fahr' mal nach Frankreich, da darf man IIRC 130 fahren mit jedem Pupenanhänger, vom können mal ganz abgesehen. In D ist da doch sehr viel Sicherheit eingebaut. Wenn man hier 100 fährt wird einen kaum jemand anhalten, weil man praktisch nie zu schnell ist; es sei denn man lässt sich bei Beschränkungen blitzen.
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#22
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Zitat:
In der Schweiz ist für Anhängerzüge generell nur 80 km/h zugelassen. Und das gilt auch für Gespanne die im Ausland für 100 zugelassen sind. Einige Radars sind zudem intelligent und merken ob ein PW oder Anhängerzug durchfährt. Am einfachsten ist es hier sich eeinem LKW anhängen und Tempomat rein. Diese fahren jeweils etwas über 80 km/h, gerade so dass es knapp keine Busse oder nur eine minimale Busse gibt. Zitat:
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#23
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Zitat:
Warum nicht, möglich wärs ja, aber gehört habe ich sowas jetzt noch nie!!! |
#24
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Das es das gibt habe ich mal gelesen, weiss aber nicht mehr wo. Aber auf der Autobahn A2 in Emmen habe ich es mal bei einem Anhängerzug (3.5to + Anhänger) blitzen (stationärer Radar) sehen der keine 100 gefahren ist. Für PW's ist dort auf 100 limitiert
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Gruss Martin Experience starts when you begin! (Peter Culler) |
#25
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Zitat:
Ist nur die Frage ob zulässiges Gesamtgewicht oder nicht. Dann dürfte ich mit dem ungebremsten Trailer (zul. Gesamtgewicht 750kg) hinter dem VW-Bus (Leergewicht 2300kg, zul. Gesamtgewicht 3000kg) in Deutschland 100 fahren und in Frankreich 90. Mit dem Fiat 500 (Leergewicht 1100kg) darf ich in Deutschland 80 fahren und in Frankreich 110. Das ist nicht so sinnvoll
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat |
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