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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bootstrailer ummelden nur Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden
Hallo ,
Ich habe folgendes Problem: Heku 750 KG Trailer, Baujahr 2009, ich habe NUR die Zulassungsbescheinigung TeiL I . Nun bin ich mir fast sicher, dass jeder Trailer eine Betriebserlaubnis hat. Ein Telefonat mit der Zulassungsstelle brachte keine Lösung, weil man sich dort offenbar mit "Zulassungsfreien" Anhängern nicht so auskennt. Man sagte irgend etwas von einer Umstellung im Jahr 2005..... Nun meine Frage, funktioniert das Ummelden mit der Bescheinigung Teil 1? Normalerweise ist ja ein Verweis auf die ABE oder Typengenehmigung im Schein vorhanden, beide Spalten sind aber leer. Auf dem Typenschild ist auch keine ABE Nummer angegeben. Ich will mir vorerst erfolgloses Warten an der Zulassungsstelle ersparen... Bin mal auf eure Meinung gespannt.
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Danke Herbert |
#2
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Hallo
mehr habe ich auch nicht bei meiner Ummeldung dabeigehabt. Kein Problem, Perso, keine Versicherungsnachweisnummer erforderlich, und genügend Geld für Kennzeichen und Ummeldegebühren reicht. Wenn da 2005 was umgestellt wurde hatten sie ja nunmehr 9 Jahre Zeit fürs Lernen....sollte genügen
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#4
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Hi!
Heku in Bielefeld kennt sich bestens aus. Du rufst da an, die schicken Dir ein Formular, dass die Kiste nicht wegen Mängeln stillgelegt wurde. Das läßt Du Dir bei der Zulassungsstelle abstempeln, schickst es zu Heku. Dann wmöchte Heku ca. 50 € von Dir und dann schicken sie Dir eine neue ABE. Habe ich schon durch. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#5
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Hallo,
hatte mit einem älteren Trailer auch das Problem beim ummelden. Heute ist es wohl so, das alle Dokumente auch gescannt werden. Mein Glück war, das bei einer älteren Zulassung das auch ordnungsgemäß gemacht wurde und somit die ABE vorhanden war. Dann habe ich brav mitgeteilt (Verlustmeldung) das Teil II weg ist und habe eine Neuausstellung bekommen. Dies sogar ohne Zusatzkosten. Vielleicht ist das eine Hilfe.
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#6
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Ich hatte das gleiche Problem vor ein paar Wochen.
Bei Trailern gibt es normalerweise keinen KFZ Brief. Schau mal auf dem Schein nach, da gibt es einen Vermerk (ohne sowieso) die Abkürzung hab ich vergessen.
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Lg Ingo ----------------- "Die eierlegende Wollmilchsau" Bordcomputer preiswert https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor
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#7
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Das muß dann aber Baujahr bedingt sein. Meiner hat nen grünen Brief und nen grünen Schein.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#8
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Zitat:
Mein Trailer hat bei der Zulassung Teil 1 und 2 bekommen, habe ebenfalls keine ABE wie bei den 80er damals.
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995 |
#9
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Ich hatte mit der Zulassung meines Trailers einen ewig langen Krieg weil der Vorbesitzer zuerst behau8tete das er keine Betriebserlaubnis hat. Meine Zulassungsstelle hat sich total geweigert ohne diese irgendwas zu machen, die wollten Verlusterklärung vom Vorbesitzer bla bla bla.
Ich bin dem Vorbesitzer dann solange auf die Nerven gegangen bis er dann doch die ABE plötzlich gefunden hat und somit konnte ich den Trailer ummelden...das war nach nem halben Jahr nach Kauf. Also ohne ABE geht gar nix, unbedingt drauf achten beim Trailerkauf!!!!!!! |
#10
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Danke Euch für diesen Beitrag. Hab mir gerade zu Hause nen Wolf gesucht, weil ich dachte, dass ich die Zulassungsbescheinigung Teil II verschusselt hätte. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht aber im Text "ohne-ZF-ausgestellt am..."; ABE, bzw. COC Papier ist vorhanden, also alles i.O.;
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Liebe Grüße Sascha |
#11
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Na also, alte Bekannte ( Threads) neu aufgefrischt......
Bei Sonderfällen kann es manchmal aufwendig werden, weil keiner weiss, wie es geht. Ich hatte einen 80er Roller bekommen, wollte ihn im benachbarten Landkreis anmelden. Das war irgendwann um 2000 rum. Wo ist bitte das Papier......k.A., was genau, aber wohl ähnlich dem damaligen KfZ-Schein, weiss ich nicht mehr. Ich heim, rumgesucht, den Verkäufer genötigt und zur Schnecke gemacht, wieder hin mit der Bitte, dann eben eine Verlustanzeige machen, kam ne kompetente Kollegin, ach, der war ja in der Stadt zugelassen, jetzt sehe ich das gerade. Ja, die Stadt stellt das gar nicht aus, das können Sie also weder haben noch verloren haben. 2mal hinfahren, 2mal anstehen, und dann musst eich ne halbe Stunde warten, weil die erste Kollegin am Telefon ihren Umzug planen musste.....ich hab der einspringenden Kollegin dann gesagt, ihre Kollegin sei gerade an einer Aufsichtsbeschwerde entkommen. War echt grantig deswegen. Ein Hoch auf klare Vorgaben und keine Sonder Wenn und Aber-Wege. Bzgl. Trailer sollte es ja " eigentlich " bei jedem Bootsfahrer hier im Forum, der einen Trailer zugelassen besitzt, das Wissen vorhanden sein. |
#12
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Zitat:
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#13
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Also bei mir in der Schublade liegen 3 KFZ-Briefe für Anhänger, heißen Zulassungsbescheinigung Teil 2. Es gibt sie auf jeden Fall. Aber bei einer Anmeldung hat die Sachbearbeiterin beanstandet, dass die Betriebserlaubnis aus Polen kommt. Stimmt ! Und diese BE war tatsächlich befristet, aber gültig. Ist nun mal EU und in jedem Land gültig. Diesen Kommentar hätte sie sich sparen können. Ihr Chef musste dann entscheiden, dass mein Anhänger zugelassen werden musste.
Gruß Rudolf
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We're not all in the same boat |
#14
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Ich denke es betrifft die Trailer mit grüner Nummer, die steuerfrei und über das Zugfahrzeug versichert sind.
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Schöne Grüße Ole
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#15
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Ja das stimmt! Bootstrailer sind Sonderanhänger für Sportgeräte und nur zum Transport von Booten gedacht somit Steuer und Versicherungsfrei. Deshalb die Betriebserlaubnis. Jedoch sollte man damit auch nichts anderes Transportieren(Langholz usw.) denn dann begeht man eine Steuerhinterziehung. Früher waren auch Pferdeanhänger mit einem Grünen Kennzeichen ausgestattet was heute nur noch möglich ist wenn man eine Landwirtschaft betreibt. Mit den Pferdeanhängern wurden jedoch Umzüge und andere Transporte durchgeführt was jedoch verboten war.
Gruß Jürgen |
#16
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Moin,
also ich habe nunmehr sechs Anhänger für verschiedene Zwecke auf mich angemeldet, 4 gebremste (>750KG zul. Gg.) und 2 ungebremste (<750KG zul. Gg.). Für drei davon habe ich je eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, also klassisch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, für die anderen drei habe ich eine Zulassungsbescheinigung Teil I und die dazugehörige ABE in grün, rot und gelb. Vor Kurzem habe ich einen verkauft, der war auf mich zugelassen und hatte nur eine Zulassungsbescheinigung Teil I und keine ABE, den hat der Käufer auch ohne Probleme bei seiner Zulassungsstelle auf sich ummelden können. Es läßt sich überhaupt keine Systematik dabei ableiten, jedenfalls finde ich keine heraus. Ich gehe immer mit allem was ich habe (inkl. TÜV-Bericht) zu meiner Zulassungsstelle und melde die Dinger an. Manchmal erhalte ich Teil I und Teil II, manchmal nur Teil I ... Aber ich habe noch NIE Probleme oder Diskussionen bei der Zulassung gehabt. Allerdings gilt die hiesige Stelle auch als überdurchschnittlich kundenfreundlich (Glück für mich ) ! An Stelle des Threaderstellers würde ich dort anrufen und, wenn der Sachbearbeiter keine Auskunft geben kann, den Dienststellenleiter verlangen. Spätestens der muß eine verbindliche Auskunft geben können bzw. entscheidungsbefugt sein. Wichtig : wie im Umgang mit allen Beamten muß man auch hier empathisch an die Sache herangehen: also keinen Stress machen, 'gemeinsam' nach einer Lösung suchen, 'bitte' und 'danke' und 'sorry für die Mühe ...' sagen etc. Da hocken ja auch nur Menschen, denen mein Problem vielleicht auch nicht gerade jeden Tag unterkommt. Die Option, beim Hersteller des Hängers Ersatz-ABEs bestellen zu können oder wenn gefordert eine Verlustanzeige für notwendige Papiere zu stellen, hat man immer und das ist auch nicht das Schlechteste, selbst wenn es ein paar Mark kostet. LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#17
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Hallo!
ich denke auch das es erhebliche Unterschiede unter den Bundesländern gibt. Ich habe mir vor einem halben Jahr ein "neues" Boot mit Trailer gekauft und beim Ummelden hat meine Zulassungsstelle festgestellt das es diesen Trailer gar nicht gibt. Bis sich herausgestellt hat das es in einem anderen Bundesland eine Systemumstellung im Jahre 2005 stattgefunden hat und dabei der Anhänger aus dem System verschwunden ist. Das war das erste Problem und es sollte nicht das einzige sein. Es stellte sich heraus das die Betriebserlaubnis die ich erhalten habe neu ausgestellt war (vom Hersteller ) aber nicht bei der Zulassung registriert war. Der Vorbesitzer hatte sie verloren. Zuerst musste der Vorbesitzer eine Verlustanzeige machen dann eine Versicherung an Eidesstatt das die Betriebserlaubnis verloren ging und dann musste ich viele km in das Bundesland fahren für eine Unterschrift Es dauerte 6Monate bis ich heute meinen Anhänger ummelden konnte. Meine Zulassung hat nur den Kopf geschüttelt gesagt das das bei uns kein Problem gewesen wäre. Gruß Jürgen |
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